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BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode – 83 – Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12542</strong><br />

Eingriffe in die unternehmerische Freiheit auszugleichen.<br />

Hier wäre ein mögliches Anreizsystem um<br />

Kompensationsregelungen zu ergänzen.<br />

Zu Internet und Vermachtungsfragen<br />

– Nach Auffassung der Enquete-Kommission trägt das<br />

geltende Kartellrecht, das allein auf nationale Märkte<br />

und damit auf nationale Medienmärkte bezogen ist,<br />

der globalen Entwicklung und den veränderten Wettbewerbsbedingungen<br />

nicht ausreichend Rechnung. Daher<br />

empfiehlt die Enquete-Kommission dem Gesetzgeber,<br />

kurzfristig zu prüfen, ob und wie das deutsche<br />

Kartellrecht der Entwicklung im Internet (beispielsweise<br />

bei der Bildung von Plattformen) Rechnung tragen<br />

und an die veränderten Wettbewerbsbedingungen<br />

angepasst werden kann.<br />

Die Kommission empfiehlt dem Gesetzgeber darüber<br />

hinaus, im Einzelnen zu prüfen, ob für den Bereich der<br />

medienrelevanten Märkte ein Sondertatbestand geschaffen<br />

werden sollte, der es (bereits) dem Bundeskartellamt<br />

ermöglicht, bei seiner Beurteilung von Zusammenschlussvorhaben<br />

auch die globale Perspektive<br />

zu berücksichtigen. 395<br />

Zu Intermediären<br />

Das Internet hat es nicht nur Anbietern von originären Inhalten<br />

oder Dienstleistungen ermöglicht, diese schnell,<br />

effizient und direkt zu verbreiten, sondern auch zur Entstehung<br />

von Online-Intermediären geführt. Diese bieten<br />

keine selbsterstellten Inhalte an. Ihr Wertschöpfungsbeitrag<br />

besteht vielmehr in der Gewinnung, Aggregation,<br />

Darstellung und gegebenenfalls Vermarktung existierender<br />

Inhalte. Sie können ebenso ihren Mitgliedern ein<br />

Forum zum Meinungsaustausch, zur Diskussion, für konkrete<br />

Fragen und deren Beantwortung, Produktbewertungen<br />

etc. bieten. Konkrete Beispiele dafür sind:<br />

– Suchmaschinen (wie Google, Bing),<br />

– soziale Netzwerke (wie Facebook, MySpace),<br />

– App-Portale (wie iTunes, Google Play),<br />

– elektronische Märkte (wie eBay, iTunes, etsy.com),<br />

– Buchungs- und Bewertungsportale (zum Beispiel für<br />

Flüge, Hotels, Mietwagen),<br />

395 Alternatives Sondervotum der Fraktionen SPD, DIE LINKE.,<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Sachverständigen<br />

Dr. Jeanette Hofmann, Prof. Dr. Wolfgang Schulz und Alvar Freude:<br />

„Der Vorschlag, den die Mehrheit im Hinblick auf einen Sondertatbestand<br />

vorgelegt hat, begegnet gewichtigen Bedenken. Er weist dem<br />

Bundeskartellamt eine wirtschaftspolitische Rolle zu, die nicht mit<br />

seiner Kernfunktion kompatibel ist und für die es auch keine Legitimation<br />

besitzt. Zudem ist es verfehlt, grundsätzlich Wettbewerbsbeschränkungen<br />

im Inland mit den Chancen von Unternehmen im<br />

Ausland zu rechtfertigen. Selbst wenn man dies wollte, ist nicht ersichtlich,<br />

warum nur Medienunternehmen davon profitieren sollten.<br />

Stattdessen sollten Kartellrecht und Medienrecht besser verzahnt<br />

werden, um Meinungsvielfalt und den Erhalt publizistischer Einheiten<br />

als Ziel effektiv verfolgen zu können.“<br />

– Preisvergleichsportale (wie pricegrabber.com),<br />

– Bloghoster (wie blogger.com) und<br />

– andere themenspezifische Communitys. 396<br />

In diesem Zusammenhang wird häufig auch von User Generated<br />

Content gesprochen. Die Praxis auf sozialen<br />

Netzwerken wie Facebook, aber auch auf der digitalen<br />

Pinnwand pinterest.com wurde in jüngster Vergangenheit<br />

mit Blick auf das Urheberrecht häufig kritisch diskutiert,<br />

insbesondere dann, wenn die Nutzerinnen und Nutzer die<br />

Inhalte nicht selbst in kreativer Eigenleistung erstellen,<br />

sondern lediglich reproduzieren (beispielsweise durch das<br />

Posten eines Links beziehungsweise des eigentlichen Inhalts).<br />

397 Die Grenzen zwischen Teilen, Posten und unrechtmäßigem<br />

Kopieren verlaufen in der Praxis nicht eindeutig,<br />

auch wenn im vergleichsweise strikten deutschen<br />

Recht, anders als in den USA, keine Fair Use-Klausel<br />

existiert. (Vgl. dazu Ratgeber.ARD.de: Urheberrecht im<br />

Internet: Bloggen, Posten, Teilen – bis der Anwalt abmahnt.)<br />

398 Der genannte Artikel geht auf die Rechtslage<br />

und die Praxis ein: Insbesondere die Frage, ob „(…) Vorschaubilder<br />

in Social Networks ebenfalls unbedenklich<br />

sind, ist leider noch nicht ganz geklärt. Mit einem reinen<br />

Text-Link ist man jedoch auf der sicheren <strong>Seite</strong>.“ 399<br />

Ebenso bezieht sich die diskutierte Planung eines Leistungsschutzrechts<br />

für Presseartikel auf die Rolle von Intermediären<br />

(insbesondere Suchmaschinen), die neben<br />

dem Link zum Inhalt auch Textanrisse enthält.<br />

Der Begriff „Intermediäre“ als Sammelbegriff für die<br />

oben genannten Dienste hat sich in der Diskussion etabliert<br />

und wird auch in diesem Bericht verwendet. Der<br />

Begriff selbst trägt aber noch nichts zur Problemlösung<br />

bei. Vielmehr bedarf es einer genauen Analyse und Bewertung<br />

dahingehend, welche Formen der Einflussnahme<br />

auf Inhalte, welche Folgen (etwa der Haftung oder der<br />

Zurechnung von Meinungsmacht) haben sollen. Angesichts<br />

der Vielgestaltigkeit der Angebote wird es künftig<br />

voraussichtlich keine einfache Typisierung (Medien mit<br />

bestimmten Lasten beziehungsweise Privilegien und alle<br />

anderen Angebote) mehr geben.<br />

Bei der Gestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />

für die Internet-Kommunikation sind Fragen nach der<br />

Haftung und der Durchsetzbarkeit von Rechten von Anbietern,<br />

Nutzern und Dritten von besonderer Bedeutung.<br />

Mithin können diese Fragen strukturbildende Funktion<br />

haben beziehungsweise zum Angebot oder auch Nicht-<br />

Angebot von einzelnen Diensten führen. Die gesetzlichen<br />

Rahmenbedingungen sind teilweise bereits durch den<br />

396 Vgl.: Neuburger, Rahild/Clemens-Ziegler, Brigitte: eBusiness-Entwicklung<br />

für kleine und mittelständische Unternehmen. Berlin: 2003.<br />

397 Vgl.: Reißmann, Ole: Pinterest, Facebook und Co. Ein Klick – zack,<br />

Hunderte Euro weg. In: Spiegel Online, 7. Februar 2012. Online abrufbar<br />

unter: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/pinterestfacebook-und-co-ein-klick-zack-hunderte-euro-weg-a-813571.html<br />

398 Vgl. dazu: Ratgeber.ARD.de: Urheberrecht im Internet: Bloggen,<br />

Posten, Teilen – bis der Anwalt abmahnt. Online abrufbar unter:<br />

http://www.ard.de/ratgeber/multimedia/urheberrechtiminternet/-/id=<br />

13302/nid=13302/did=2383958/nri6s0/index.html<br />

399 Zit. nach: ebd.

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