27.02.2014 Aufrufe

BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag

BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag

BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12542</strong> – 82 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode<br />

– Das Medienkonzentrationsrecht der Länder in<br />

Deutschland ist rundfunkzentriert. Es ist zu prüfen, ob<br />

dieser Anknüpfungspunkt noch zeitgemäß ist und wie<br />

der Entwicklung, unter anderem der Online-Medien,<br />

Rechnung getragen werden kann.<br />

Die Enquete-Kommission hat sich auch mit dem Problem<br />

der Verbreitung von Hate Speech im Internet befasst:<br />

– Das Internet ermöglicht auch für Inhalte eine vereinfachte<br />

Verbreitung, die dem Gedanken der Völkerverständigung<br />

und der Nicht-Diskriminierung aufgrund<br />

von Religion, Rasse oder ähnlichen Merkmalen eklatant<br />

zuwider laufen (Hate Speech). Die nationalen und<br />

internationalen Daten bestätigen beispielsweise die<br />

Vermutung der Antisemitismus-Kommission, dass antisemitische<br />

Äußerungen sich übers Internet verbreiten.<br />

– Sofern es sich um strafbare Inhalte handelt, geht es um<br />

Fragen der auch internationalen Strafverfolgung. 393 Im<br />

Übrigen ist diese Problematik bereits im Fokus des deutschen<br />

Jugendschutzes (vgl. jugendschutz.net, Kommission<br />

für Jugendmedienschutz 394 ). Die Enquete-<br />

Kommission stellt allerdings fest, dass es – anders als<br />

in anderen Staaten – jenseits dieser Bereiche in<br />

Deutschland keine systematische Diskussion um Hate<br />

Speech im Internet gibt.<br />

– Die Enquete-Kommission sieht derzeit keinen gesetzgeberischen<br />

Handlungsbedarf, sondern erachtet die<br />

bestehenden Rechtsvorschriften als ausreichend, um<br />

den gebotenen Schutz der betroffenen Rechtsgüter<br />

hinreichend sicherzustellen.<br />

Schwerpunkt: Plattformregulierung<br />

Hinsichtlich der Regulierung von Plattformen gemäß<br />

Rundfunkstaatsvertrag macht die Enquete-Kommission<br />

folgende Vorschläge in Form von Feststellungen, Thesen<br />

und Handlungsempfehlungen:<br />

– Online-Dienste wie Internetportale oder Web 2.0-Angebote<br />

sind hinsichtlich ihres Einflusses auf Meinungsbildung,<br />

Marktzutrittsbarrieren und Knappheit<br />

der benötigten Kapazitäten nicht ohne Weiteres vergleichbar<br />

mit den analogen Sendekapazitäten und<br />

Rundfunkübertragungssystemen, die den Ausgangspunkt<br />

der Rundfunkregulierung bildeten.<br />

– Neue Medien gewinnen für die Meinungsbildung stetig<br />

an Bedeutung. Dies gilt gerade für diejenigen Generationen,<br />

die mit dem Internet aufwachsen und weniger<br />

die klassischen Medien konsumieren.<br />

393 Vgl.: <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong>: Neunter Zwischenbericht der Enquete-<br />

Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“/Zugang, Struktur<br />

und Sicherheit im Netz. <strong>Bundestag</strong>sdrucksache <strong>17</strong>/12541. Online<br />

abrufbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP<strong>17</strong>/246/24<br />

667.html<br />

394 Anmerkung: Zur Kommission für Jugendmedienschutz ausführlich<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong>: Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission<br />

„Internet und digitale Gesellschaft“/Medienkompetenz.<br />

A. a. O.<br />

– Der technische Fortschritt und die zunehmende Konvergenz<br />

zeigen die Grenzen der gegenwärtigen Regulierung<br />

auf und stellen sie vor die Herausforderung, die<br />

Unabhängigkeit der Medien und die Medienvielfalt zu<br />

sichern sowie faire Bedingungen für alle Markteilnehmer<br />

zu schaffen, ohne zukünftige Entwicklungen in<br />

einem globalen Wettbewerb zu behindern.<br />

– Mit Blick auf immer größere Kapazitäten sich entwickelnder<br />

Infrastrukturen und größerer Nutzerautonomie,<br />

kann auf der einen <strong>Seite</strong> ein zunehmender Wettbewerb<br />

(auf unterschiedlichen Ebenen der Wertschöpfungskette)<br />

beobachtet werden, auf der anderen <strong>Seite</strong><br />

vollziehen sich aber auch neue medienübergreifende<br />

Konzentrationsprozesse. Diese Entwicklungen können<br />

jedoch nur dann auch langfristig zu einem Vielfaltgewinn<br />

für die Nutzerinnen und Nutzer führen und einen<br />

Beitrag zur Vielfaltsicherung leisten, wenn sich die<br />

Marktteilnehmer im Rahmen eines fairen Wettbewerbs<br />

unter gleichen regulatorischen Rahmenbedingungen<br />

begegnen.<br />

– Die Enquete-Kommission empfiehlt, die bestehende<br />

Regulierungsdichte dahingehend zu überprüfen, wo<br />

Gefährdungen der Meinungsfreiheit und Medienvielfalt<br />

oder der Angebots- und Anbietervielfalt sowie des<br />

Kinder-, Jugend- und Verbraucherschutzes bestehen,<br />

und an welcher Stelle regulatorische Eingriffe notwendig<br />

sind.<br />

Mit Blick auf die Qualitätssicherung und die Überlegungen<br />

zur Einführung einer Anreizregulierung für lineare<br />

Medien konstatiert die Enquete-Kommission:<br />

– Mit Anreizregulierung ist ein staatlich regulatorisches<br />

Instrument gemeint, das das Ziel hat, Wirtschaftsakteure<br />

zu motivieren, gesellschaftlich wichtige Leistungen<br />

auf freiwilliger Basis zu erbringen.<br />

Im Kontext von Internet und Medien werden unter<br />

Anreizregulierung Steuerungskonzepte verstanden,<br />

bei denen Anbieter, die regulatorische Ziele erfüllen<br />

– etwa gesellschaftlich wertvolle Inhalte produzieren,<br />

die der Markt so nicht hervorbringt – Vorteile erhalten,<br />

indem sie etwa von bestimmten Werbebegrenzungen<br />

befreit werden.<br />

– Das Instrument der Anreizregulierung kann grundsätzlich<br />

auch im Medienbereich einen Beitrag zur Sicherung<br />

von Qualität und Vielfalt darstellen. Es wird<br />

angeregt, dass die dem Anreizsystem zu Grunde liegenden<br />

Qualitätsanforderungen (Kriterien) und Anreize<br />

(Gewährungen) transparent festgelegt und kontinuierlich<br />

wissenschaftlich überprüft werden.<br />

– Die Enquete-Kommission empfiehlt sicherzustellen,<br />

dass die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten<br />

(Sender, Plattformbetreiber, Intermediäre und Öffentlichkeit)<br />

zu einem angemessenen Ausgleich gebracht<br />

werden. Hierbei sollte beachtet werden, dass ein mögliches<br />

Anreizsystem nicht zu Lasten Dritter geht.<br />

– Sollte sich die Gewährung von Privilegierungen und<br />

Anreizen zu Lasten Dritter als notwendig und rechtmäßig<br />

erweisen, empfiehlt die Kommission, solche

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!