BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag
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Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12542</strong> – 82 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode<br />
– Das Medienkonzentrationsrecht der Länder in<br />
Deutschland ist rundfunkzentriert. Es ist zu prüfen, ob<br />
dieser Anknüpfungspunkt noch zeitgemäß ist und wie<br />
der Entwicklung, unter anderem der Online-Medien,<br />
Rechnung getragen werden kann.<br />
Die Enquete-Kommission hat sich auch mit dem Problem<br />
der Verbreitung von Hate Speech im Internet befasst:<br />
– Das Internet ermöglicht auch für Inhalte eine vereinfachte<br />
Verbreitung, die dem Gedanken der Völkerverständigung<br />
und der Nicht-Diskriminierung aufgrund<br />
von Religion, Rasse oder ähnlichen Merkmalen eklatant<br />
zuwider laufen (Hate Speech). Die nationalen und<br />
internationalen Daten bestätigen beispielsweise die<br />
Vermutung der Antisemitismus-Kommission, dass antisemitische<br />
Äußerungen sich übers Internet verbreiten.<br />
– Sofern es sich um strafbare Inhalte handelt, geht es um<br />
Fragen der auch internationalen Strafverfolgung. 393 Im<br />
Übrigen ist diese Problematik bereits im Fokus des deutschen<br />
Jugendschutzes (vgl. jugendschutz.net, Kommission<br />
für Jugendmedienschutz 394 ). Die Enquete-<br />
Kommission stellt allerdings fest, dass es – anders als<br />
in anderen Staaten – jenseits dieser Bereiche in<br />
Deutschland keine systematische Diskussion um Hate<br />
Speech im Internet gibt.<br />
– Die Enquete-Kommission sieht derzeit keinen gesetzgeberischen<br />
Handlungsbedarf, sondern erachtet die<br />
bestehenden Rechtsvorschriften als ausreichend, um<br />
den gebotenen Schutz der betroffenen Rechtsgüter<br />
hinreichend sicherzustellen.<br />
Schwerpunkt: Plattformregulierung<br />
Hinsichtlich der Regulierung von Plattformen gemäß<br />
Rundfunkstaatsvertrag macht die Enquete-Kommission<br />
folgende Vorschläge in Form von Feststellungen, Thesen<br />
und Handlungsempfehlungen:<br />
– Online-Dienste wie Internetportale oder Web 2.0-Angebote<br />
sind hinsichtlich ihres Einflusses auf Meinungsbildung,<br />
Marktzutrittsbarrieren und Knappheit<br />
der benötigten Kapazitäten nicht ohne Weiteres vergleichbar<br />
mit den analogen Sendekapazitäten und<br />
Rundfunkübertragungssystemen, die den Ausgangspunkt<br />
der Rundfunkregulierung bildeten.<br />
– Neue Medien gewinnen für die Meinungsbildung stetig<br />
an Bedeutung. Dies gilt gerade für diejenigen Generationen,<br />
die mit dem Internet aufwachsen und weniger<br />
die klassischen Medien konsumieren.<br />
393 Vgl.: <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong>: Neunter Zwischenbericht der Enquete-<br />
Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“/Zugang, Struktur<br />
und Sicherheit im Netz. <strong>Bundestag</strong>sdrucksache <strong>17</strong>/12541. Online<br />
abrufbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP<strong>17</strong>/246/24<br />
667.html<br />
394 Anmerkung: Zur Kommission für Jugendmedienschutz ausführlich<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong>: Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission<br />
„Internet und digitale Gesellschaft“/Medienkompetenz.<br />
A. a. O.<br />
– Der technische Fortschritt und die zunehmende Konvergenz<br />
zeigen die Grenzen der gegenwärtigen Regulierung<br />
auf und stellen sie vor die Herausforderung, die<br />
Unabhängigkeit der Medien und die Medienvielfalt zu<br />
sichern sowie faire Bedingungen für alle Markteilnehmer<br />
zu schaffen, ohne zukünftige Entwicklungen in<br />
einem globalen Wettbewerb zu behindern.<br />
– Mit Blick auf immer größere Kapazitäten sich entwickelnder<br />
Infrastrukturen und größerer Nutzerautonomie,<br />
kann auf der einen <strong>Seite</strong> ein zunehmender Wettbewerb<br />
(auf unterschiedlichen Ebenen der Wertschöpfungskette)<br />
beobachtet werden, auf der anderen <strong>Seite</strong><br />
vollziehen sich aber auch neue medienübergreifende<br />
Konzentrationsprozesse. Diese Entwicklungen können<br />
jedoch nur dann auch langfristig zu einem Vielfaltgewinn<br />
für die Nutzerinnen und Nutzer führen und einen<br />
Beitrag zur Vielfaltsicherung leisten, wenn sich die<br />
Marktteilnehmer im Rahmen eines fairen Wettbewerbs<br />
unter gleichen regulatorischen Rahmenbedingungen<br />
begegnen.<br />
– Die Enquete-Kommission empfiehlt, die bestehende<br />
Regulierungsdichte dahingehend zu überprüfen, wo<br />
Gefährdungen der Meinungsfreiheit und Medienvielfalt<br />
oder der Angebots- und Anbietervielfalt sowie des<br />
Kinder-, Jugend- und Verbraucherschutzes bestehen,<br />
und an welcher Stelle regulatorische Eingriffe notwendig<br />
sind.<br />
Mit Blick auf die Qualitätssicherung und die Überlegungen<br />
zur Einführung einer Anreizregulierung für lineare<br />
Medien konstatiert die Enquete-Kommission:<br />
– Mit Anreizregulierung ist ein staatlich regulatorisches<br />
Instrument gemeint, das das Ziel hat, Wirtschaftsakteure<br />
zu motivieren, gesellschaftlich wichtige Leistungen<br />
auf freiwilliger Basis zu erbringen.<br />
Im Kontext von Internet und Medien werden unter<br />
Anreizregulierung Steuerungskonzepte verstanden,<br />
bei denen Anbieter, die regulatorische Ziele erfüllen<br />
– etwa gesellschaftlich wertvolle Inhalte produzieren,<br />
die der Markt so nicht hervorbringt – Vorteile erhalten,<br />
indem sie etwa von bestimmten Werbebegrenzungen<br />
befreit werden.<br />
– Das Instrument der Anreizregulierung kann grundsätzlich<br />
auch im Medienbereich einen Beitrag zur Sicherung<br />
von Qualität und Vielfalt darstellen. Es wird<br />
angeregt, dass die dem Anreizsystem zu Grunde liegenden<br />
Qualitätsanforderungen (Kriterien) und Anreize<br />
(Gewährungen) transparent festgelegt und kontinuierlich<br />
wissenschaftlich überprüft werden.<br />
– Die Enquete-Kommission empfiehlt sicherzustellen,<br />
dass die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten<br />
(Sender, Plattformbetreiber, Intermediäre und Öffentlichkeit)<br />
zu einem angemessenen Ausgleich gebracht<br />
werden. Hierbei sollte beachtet werden, dass ein mögliches<br />
Anreizsystem nicht zu Lasten Dritter geht.<br />
– Sollte sich die Gewährung von Privilegierungen und<br />
Anreizen zu Lasten Dritter als notwendig und rechtmäßig<br />
erweisen, empfiehlt die Kommission, solche