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BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode – 79 – Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12542</strong><br />

werter der künstlerischen Leistungen möglichst vollständig<br />

zu erfassen und die Versicherten stärker als bisher<br />

hinsichtlich ihres Einkommens zu überprüfen. Die Prüfdienste<br />

der Deutschen Rentenversicherung wurden deshalb<br />

eingeschaltet und prüfen im Rahmen ihrer Aufgaben<br />

nun auch, ob deutsche Unternehmen künstlersozialabgabepflichtig<br />

waren, und ob sie ihrer Verpflichtung nachgekommen<br />

sind. Durch die Einbindung der Deutschen Rentenversicherung<br />

ist es jetzt möglich, bei dem fast 25 Jahre<br />

bestehenden Gesetz sicherzustellen, dass die geschuldete<br />

Abgabe auch gezahlt wird. Im Zuge der Prüfungen durch<br />

die Deutsche Rentenversicherung hat sich die Zahl der erfassten<br />

künstlersozialabgabepflichtigen Unternehmen in<br />

den letzten Jahren verdoppelt. Für die Versicherten hat<br />

sich geändert, dass zusätzlich zur bestehenden Beitragsüberwachung<br />

jährlich eine Stichprobe hinsichtlich ihres<br />

tatsächlichen Einkommens der letzten vier Jahre durchgeführt<br />

wird.<br />

Durch diese Reform wurde eine kontinuierliche Absenkung<br />

des Beitragssatzes der abgabepflichtigen Verwerter<br />

der künstlerischen Leistungen erreicht. Während der Beitragssatz<br />

2005 noch bei 5,8 Prozent lag, konnte er in den<br />

Jahren 2010 bis 2012 auf 3,9 Prozent gesenkt werden.<br />

Aktuell liegt er bei 4,1 Prozent. 381<br />

Des Weiteren hatte die Enquete-Kommission „Kultur in<br />

Deutschland“ eine Konkretisierung des Publizisten-Begriffs<br />

angemahnt (Handlungsempfehlung Nr. 3 in Kapitel 4.5.1.2<br />

des Abschlußberichtes). 382 Dies wurde im Jahr 2011 mit<br />

dem „Vierten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches<br />

Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ in die Tat umgesetzt:<br />

In § 2 Satz 2 des KSVG wurden die Wörter „in anderer<br />

Weise“ durch die Wörter „in ähnlicher Weise“ ersetzt.<br />

Die Vorschrift lautet nunmehr seit dem 1. Januar<br />

2012: „Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als<br />

Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch<br />

tätig ist oder Publizistik lehrt“. 383 Die Änderung<br />

stellt klar, dass eine publizistische Tätigkeit im Sinne des<br />

Künstlersozialversicherungsgesetzes eine dem Schriftsteller<br />

oder Journalisten vergleichbare Tätigkeit sein<br />

muss.<br />

3.3.8.2 Neuregelung des SGB III, ALG I für überwiegend<br />

kurz befristet Beschäftigte<br />

381 Vgl.: Künstlersozialkasse: Die Abgabesätze der Verwerter in der<br />

KSK. Online abrufbar unter: http://www.kuenstlersozialkasse.de/<br />

wDeutsch/ksk_in_zahlen/beitraege/abgabesaetze.php (Stand: <strong>17</strong>. Januar<br />

2013).<br />

382 Vgl.: <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong>: Schlussbericht der Enquete-Kommission<br />

„Kultur in Deutschland“ 2007. A. a. O.<br />

383 Siehe: § 2 Satz 2 KSVG<br />

Mit dem Änderungsgesetz zum SGB III vom 20. Mai<br />

2009 konnten wesentliche Änderungen insbesondere für<br />

die soziale Sicherung von Kulturschaffenden in der Filmund<br />

Fernsehbranche auf den Weg gebracht werden. Abhängig<br />

Beschäftigte haben seitdem bereits nach sechs<br />

Monaten statt der üblichen zwölf Monate Anwartschaftszeit<br />

einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn sie<br />

innerhalb der letzten zwei Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit<br />

mehr als die Hälfte der erforderlichen sechsmonatigen<br />

Vorversicherungszeit in kurz befristeten Beschäftigungen<br />

(bis zu sechs Wochen) zurückgelegt haben. Diese<br />

Regelung gilt nur für Personen, die zuletzt ein Jahreseinkommen<br />

erzielt haben, das nicht über dem Durchschnitt<br />

aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt (derzeitige<br />

Bezugsgröße: 30 240 Euro).<br />

Die ursprüngliche Befristung der Regelung von drei Jahren<br />

wurde im Jahr 2012 um weitere zwei Jahre verlängert.<br />

In dieser Zeit soll die Wirksamkeit evaluiert werden. Zudem<br />

wurde die Dauer der Beschäftigungsverhältnisse, die<br />

für den Erwerb von Zeiten für die verkürzte Anwartschaft<br />

relevant sind, von sechs auf zehn Wochen angehoben,<br />

wodurch mehr Konstellationen erfasst werden. 384<br />

3.4 Gaming<br />

Die Auswirkungen der digitalen Gesellschaft vollziehen<br />

sich in einer jungen Branche wie der Computer- und Videospielindustrie<br />

wie in einem Zeitraffer, insbesondere<br />

innerhalb der letzten zehn Jahre. Die Entwicklung wird<br />

getrieben von rasanten Veränderungen im Bereich der<br />

Hardware bei Computern und Spielekonsolen bis hin zu<br />

mobilen Endgeräten als auch durch neue Vertriebswege<br />

für digitale Inhalte. Daneben stehen neue Geschäftsmodelle,<br />

die vielen Spielerinnen und Spielern ein kostenfreies,<br />

hochqualitatives Spielen erlauben. Außerdem entwickelt<br />

sich mit den sogenannten Exergames eine neue<br />

Sportspielkultur. Die zentralen Trends sind also ein gesellschaftliches<br />

miteinander (Online-) Spielen und – durch<br />

neue Eingabemöglichkeiten ausgelöst – physisch hochaktive<br />

Spiele, die Sport, Tanz, Musik und Gesang vereinen<br />

können.<br />

Von einer zunehmenden Bedeutung der digitalen Spiele<br />

zeugen ebenso die wirtschaftlichen Kennzahlen, national<br />

veröffentlicht durch den Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware<br />

e. V. (BIU). Danach spielen geschätzt<br />

25 Millionen Deutsche mehr als einmal im Monat, davon<br />

sind etwa elf Millionen Frauen (44 Prozent). Das Durchschnittsalter<br />

der Standardspielerinnen und -spieler liegt<br />

bei 32 Jahren. 385 Zwar erscheinen Computerspiele in der<br />

Öffentlichkeit noch als Leitmedium einer Jugendkultur,<br />

sind aber nicht nur demographisch ein bedeutender Faktor<br />

der gesamten Kultur- und Kreativwirtschaft geworden.<br />

So stieg der Umsatz mit Computer- und Videospielsoftware<br />

im Jahr 2011 um 3,5 Prozent auf insgesamt<br />

1,99 Mrd. Euro. 386 Dieser wird zudem durch eine ganze<br />

384 Ergänzendes Sondervotum der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Sachverständigen<br />

Dr. Jeanette Hofmann: „Diese Änderung lag aber deutlich unter den<br />

Erwartungen der betroffenen Verbände. Ihre weitergehenden Forderungen<br />

hatten sie in einer Anhörung beim Ausschuss für Arbeit und<br />

Soziales des Deutschen <strong>Bundestag</strong>es am 23. April 2012 verdeutlicht.<br />

Von allen drei Oppositionsparteien liegen dazu Anträge vor.“<br />

385 Vgl.: Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.:<br />

Gamer-Statistiken 2012. Online abrufbar unter: http://www.biuonline.de/de/fakten/gamer-statistiken.html<br />

386 Vgl.: Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.: Marktentwicklung<br />

2011/2012. Online abrufbar unter: http://www.biuonline.de/de/fakten/marktzahlen/marktentwicklung.html

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