BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode – 79 – Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12542</strong><br />
werter der künstlerischen Leistungen möglichst vollständig<br />
zu erfassen und die Versicherten stärker als bisher<br />
hinsichtlich ihres Einkommens zu überprüfen. Die Prüfdienste<br />
der Deutschen Rentenversicherung wurden deshalb<br />
eingeschaltet und prüfen im Rahmen ihrer Aufgaben<br />
nun auch, ob deutsche Unternehmen künstlersozialabgabepflichtig<br />
waren, und ob sie ihrer Verpflichtung nachgekommen<br />
sind. Durch die Einbindung der Deutschen Rentenversicherung<br />
ist es jetzt möglich, bei dem fast 25 Jahre<br />
bestehenden Gesetz sicherzustellen, dass die geschuldete<br />
Abgabe auch gezahlt wird. Im Zuge der Prüfungen durch<br />
die Deutsche Rentenversicherung hat sich die Zahl der erfassten<br />
künstlersozialabgabepflichtigen Unternehmen in<br />
den letzten Jahren verdoppelt. Für die Versicherten hat<br />
sich geändert, dass zusätzlich zur bestehenden Beitragsüberwachung<br />
jährlich eine Stichprobe hinsichtlich ihres<br />
tatsächlichen Einkommens der letzten vier Jahre durchgeführt<br />
wird.<br />
Durch diese Reform wurde eine kontinuierliche Absenkung<br />
des Beitragssatzes der abgabepflichtigen Verwerter<br />
der künstlerischen Leistungen erreicht. Während der Beitragssatz<br />
2005 noch bei 5,8 Prozent lag, konnte er in den<br />
Jahren 2010 bis 2012 auf 3,9 Prozent gesenkt werden.<br />
Aktuell liegt er bei 4,1 Prozent. 381<br />
Des Weiteren hatte die Enquete-Kommission „Kultur in<br />
Deutschland“ eine Konkretisierung des Publizisten-Begriffs<br />
angemahnt (Handlungsempfehlung Nr. 3 in Kapitel 4.5.1.2<br />
des Abschlußberichtes). 382 Dies wurde im Jahr 2011 mit<br />
dem „Vierten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches<br />
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ in die Tat umgesetzt:<br />
In § 2 Satz 2 des KSVG wurden die Wörter „in anderer<br />
Weise“ durch die Wörter „in ähnlicher Weise“ ersetzt.<br />
Die Vorschrift lautet nunmehr seit dem 1. Januar<br />
2012: „Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als<br />
Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch<br />
tätig ist oder Publizistik lehrt“. 383 Die Änderung<br />
stellt klar, dass eine publizistische Tätigkeit im Sinne des<br />
Künstlersozialversicherungsgesetzes eine dem Schriftsteller<br />
oder Journalisten vergleichbare Tätigkeit sein<br />
muss.<br />
3.3.8.2 Neuregelung des SGB III, ALG I für überwiegend<br />
kurz befristet Beschäftigte<br />
381 Vgl.: Künstlersozialkasse: Die Abgabesätze der Verwerter in der<br />
KSK. Online abrufbar unter: http://www.kuenstlersozialkasse.de/<br />
wDeutsch/ksk_in_zahlen/beitraege/abgabesaetze.php (Stand: <strong>17</strong>. Januar<br />
2013).<br />
382 Vgl.: <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong>: Schlussbericht der Enquete-Kommission<br />
„Kultur in Deutschland“ 2007. A. a. O.<br />
383 Siehe: § 2 Satz 2 KSVG<br />
Mit dem Änderungsgesetz zum SGB III vom 20. Mai<br />
2009 konnten wesentliche Änderungen insbesondere für<br />
die soziale Sicherung von Kulturschaffenden in der Filmund<br />
Fernsehbranche auf den Weg gebracht werden. Abhängig<br />
Beschäftigte haben seitdem bereits nach sechs<br />
Monaten statt der üblichen zwölf Monate Anwartschaftszeit<br />
einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn sie<br />
innerhalb der letzten zwei Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit<br />
mehr als die Hälfte der erforderlichen sechsmonatigen<br />
Vorversicherungszeit in kurz befristeten Beschäftigungen<br />
(bis zu sechs Wochen) zurückgelegt haben. Diese<br />
Regelung gilt nur für Personen, die zuletzt ein Jahreseinkommen<br />
erzielt haben, das nicht über dem Durchschnitt<br />
aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt (derzeitige<br />
Bezugsgröße: 30 240 Euro).<br />
Die ursprüngliche Befristung der Regelung von drei Jahren<br />
wurde im Jahr 2012 um weitere zwei Jahre verlängert.<br />
In dieser Zeit soll die Wirksamkeit evaluiert werden. Zudem<br />
wurde die Dauer der Beschäftigungsverhältnisse, die<br />
für den Erwerb von Zeiten für die verkürzte Anwartschaft<br />
relevant sind, von sechs auf zehn Wochen angehoben,<br />
wodurch mehr Konstellationen erfasst werden. 384<br />
3.4 Gaming<br />
Die Auswirkungen der digitalen Gesellschaft vollziehen<br />
sich in einer jungen Branche wie der Computer- und Videospielindustrie<br />
wie in einem Zeitraffer, insbesondere<br />
innerhalb der letzten zehn Jahre. Die Entwicklung wird<br />
getrieben von rasanten Veränderungen im Bereich der<br />
Hardware bei Computern und Spielekonsolen bis hin zu<br />
mobilen Endgeräten als auch durch neue Vertriebswege<br />
für digitale Inhalte. Daneben stehen neue Geschäftsmodelle,<br />
die vielen Spielerinnen und Spielern ein kostenfreies,<br />
hochqualitatives Spielen erlauben. Außerdem entwickelt<br />
sich mit den sogenannten Exergames eine neue<br />
Sportspielkultur. Die zentralen Trends sind also ein gesellschaftliches<br />
miteinander (Online-) Spielen und – durch<br />
neue Eingabemöglichkeiten ausgelöst – physisch hochaktive<br />
Spiele, die Sport, Tanz, Musik und Gesang vereinen<br />
können.<br />
Von einer zunehmenden Bedeutung der digitalen Spiele<br />
zeugen ebenso die wirtschaftlichen Kennzahlen, national<br />
veröffentlicht durch den Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware<br />
e. V. (BIU). Danach spielen geschätzt<br />
25 Millionen Deutsche mehr als einmal im Monat, davon<br />
sind etwa elf Millionen Frauen (44 Prozent). Das Durchschnittsalter<br />
der Standardspielerinnen und -spieler liegt<br />
bei 32 Jahren. 385 Zwar erscheinen Computerspiele in der<br />
Öffentlichkeit noch als Leitmedium einer Jugendkultur,<br />
sind aber nicht nur demographisch ein bedeutender Faktor<br />
der gesamten Kultur- und Kreativwirtschaft geworden.<br />
So stieg der Umsatz mit Computer- und Videospielsoftware<br />
im Jahr 2011 um 3,5 Prozent auf insgesamt<br />
1,99 Mrd. Euro. 386 Dieser wird zudem durch eine ganze<br />
384 Ergänzendes Sondervotum der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und<br />
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Sachverständigen<br />
Dr. Jeanette Hofmann: „Diese Änderung lag aber deutlich unter den<br />
Erwartungen der betroffenen Verbände. Ihre weitergehenden Forderungen<br />
hatten sie in einer Anhörung beim Ausschuss für Arbeit und<br />
Soziales des Deutschen <strong>Bundestag</strong>es am 23. April 2012 verdeutlicht.<br />
Von allen drei Oppositionsparteien liegen dazu Anträge vor.“<br />
385 Vgl.: Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.:<br />
Gamer-Statistiken 2012. Online abrufbar unter: http://www.biuonline.de/de/fakten/gamer-statistiken.html<br />
386 Vgl.: Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.: Marktentwicklung<br />
2011/2012. Online abrufbar unter: http://www.biuonline.de/de/fakten/marktzahlen/marktentwicklung.html