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BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode – 63 – Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12542</strong><br />

dene Einrichtungen wahr. Im Fall von Publikationen<br />

– einschließlich Musik – tut dies unter anderem mit Inkrafttreten<br />

des entsprechenden Gesetzes am 22. Juni 2006<br />

die Deutsche Nationalbibliothek (DNB). Das ihr zugehörige<br />

Deutsche Musikarchiv sammelt, erschließt, verzeichnet<br />

und archiviert all die körperlichen und unkörperlichen<br />

Medienwerke (Netzpublikationen), die der DNB zur<br />

Kenntnis gelangen. 3<strong>17</strong> Dazu zählen Darstellungen in<br />

Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich<br />

gemacht werden. Für den Bereich des unveröffentlichten<br />

schriftlichen Kulturguts ist auf nationaler Ebene<br />

das Bundesarchiv zuständig, das das Archivgut des Bundes<br />

verwahrt, nutzbar macht und wissenschaftlich verwertet.<br />

Das Bundesarchiv bewahrt darüber hinaus mittels<br />

seiner Abteilung Filmarchiv auch einen wesentlichen Teil<br />

des deutschen Filmerbes.<br />

Welche Herausforderungen aber ergeben sich aus dieser<br />

Aufgabe für das digitale Erbe? Digitale Daten bestehen<br />

aus logischen Ketten von Nullen und Einsen, die auf physischen<br />

Datenträgern kodiert – beispielsweise in magnetischer<br />

Ausrichtung – gespeichert werden. Diese Nullen<br />

und Einsen werden durch Computersoftware interpretiert<br />

und dadurch für den Menschen zu nutzbaren Informationen<br />

(Texte, Bilder, Musik, Programme etc.).<br />

Für die digitale Bestandserhaltung, verstanden als die<br />

dauerhafte Zugänglichhaltung der Daten für die Öffentlichkeit,<br />

muss es im ersten Schritt darum gehen, diese logischen<br />

Ketten aus Nullen und Einsen, den sogenannten<br />

Bitstream, zu erhalten. Grund dafür ist, dass die physikalische<br />

Speicherung auf einem Datenträger mit der Zeit<br />

Ausfälle aufweist und so bei längerer Aufbewahrung Fehler<br />

im Bitstream entstehen können. Solche minimalen<br />

Fehler können anders als bei analogem Material fatale<br />

Folgen haben, denn die Interpretation der Nullen und Einsen<br />

durch Software kann schon bei der Änderung von nur<br />

einem Bit (einer Null oder Eins) eine völlig andere sein.<br />

Während also der Kratzer auf einem Film nur zu einer<br />

Schadstelle auf einem ansonsten nutzbaren Bild führt,<br />

kann ein Kratzer auf einem digitalen Datenträger dazu<br />

führen, dass sämtliche darauf gespeicherten Bilder verloren<br />

sind.<br />

Zugleich aber hilft die digitale Speicherung beim Umgang<br />

mit diesem Problem. Denn dadurch, dass jedes Objekt<br />

vollständig durch die logische Kette aus Nullen und<br />

Einsen beschrieben ist, besteht keine Abhängigkeit von<br />

einem bestimmten Datenträger. Das Objekt bleibt vollkommen<br />

identisch, egal ob es auf Datenträger A oder B<br />

gespeichert ist. Somit können problemlos identische<br />

Kopien erstellt und aufbewahrt werden (sogenannte<br />

Backups), die im Fall von Beschädigungen der ersten<br />

Speicherung vollwertigen Ersatz bieten. Des Weiteren<br />

kann einem zeitlichen Verfall des Datenträgers zuvorgekommen<br />

werden, indem der Bitstream rechtzeitig auf einen<br />

neueren Datenträger überführt wird. Anders als bei<br />

3<strong>17</strong> Vgl.: §§ 2 ff. Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG)<br />

und Deutsche Nationalbibliothek: Sammelrichtlinien. Juni 2009.<br />

Online abrufbar unter: http://www.dnb.de/DE/Netzpublikationen/<br />

netzpublikationen_node.html<br />

Kopien von analogen Objekten tritt dabei keinerlei Verlust<br />

auf und die Kopie ist nicht vom Original unterscheidbar.<br />

Ein Original im eigentlichen Sinne gibt es somit im<br />

digitalen Bereich nicht. Aus diesen und aus Effektivitätsgründen<br />

ist es daher sinnvoll, Objekte von verschiedenen<br />

(möglicherweise gefährdeten) Datenträgern auf zentrale<br />

Datenspeicher zu überführen.<br />

Da Speichertechnologien, aber auch die Technik selbst<br />

kontinuierlich veralten, unterliegen die für die Langzeitarchivierung<br />

verantwortlichen Gedächtniseinrichtungen<br />

dem Zwang, das gespeicherte Material permanent auf logische<br />

Korrektheit und Zugreifbarkeit hin zu überprüfen<br />

und im Zweifelsfall neu zu kopieren. Dabei geht es nicht<br />

allein darum, das digitale Objekt selbst zu speichern. Um<br />

dessen Verfügbarkeit in der Zukunft sicherzustellen, müssen<br />

mit dem Objekt auch Informationen gespeichert werden,<br />

die das Objekt inhaltlich und technisch beschreiben.<br />

Neben der Erhaltung der logischen Struktur der Objekte<br />

umfasst die digitale Bestandserhaltung aber weit mehr:<br />

Jedes digitale Objekt ist für die Interpretierbarkeit durch<br />

eine Systemumgebung ausgelegt, welche zum Zeitpunkt<br />

der Veröffentlichung dem Stand der Technik entsprach.<br />

Da sich die Technologien und damit die Systemumgebungen<br />

ständig ändern, ist die dauerhafte Nutzbarkeit der<br />

archivierten digitalen Objekte in einer aktuellen Systemumgebung<br />

nicht zu erwarten. Konkret besteht eine Systemumgebung<br />

(derzeit und in absehbarer Zukunft) aus einer<br />

bestimmten Hardware, einem Betriebssystem und einer<br />

Software (sogenannte Viewer), die eingesetzt wird, um bestimmte<br />

Dateiformate zu nutzen. Digitale Objekte bestehen<br />

entweder aus Dateien bestimmter Formate, für die passende<br />

Viewer benötigt werden, oder sind selbst Software,<br />

die direkt auf einem bestimmten Betriebssystem läuft.<br />

Wenn keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden, wird<br />

jedes digitale Objekt – auch wenn es gelingt, den Bitstream<br />

zu erhalten – mit fortschreitendem technischen Wandel<br />

nicht mehr nutzbar (der Inhalt nicht mehr zugänglich) sein,<br />

weil das Datenformat mit der aktuellen technischen Arbeitsumgebung<br />

nicht interpretiert werden kann.<br />

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Verfahren, um die<br />

Interpretierbarkeit in nicht mehr den ursprünglichen Systemumgebungen<br />

entsprechenden Umgebungen zu ermöglichen.<br />

Erstens Migration: Das Dateiformat des digitalen Objekts<br />

wird in ein anderes konvertiert, für das es in aktuellen<br />

Systemumgebungen Viewer gibt. Metainformationen der<br />

inhaltlichen und technischen Beschreibung des digitalen<br />

Objekts müssen hierbei erhalten und ergänzt werden. Zweitens<br />

Emulation: Mit Hilfe von spezieller Software, den sogenannten<br />

Emulatoren, kann in einer aktuellen Systemumgebung<br />

eine alte Umgebung nachgestellt werden, in der<br />

dann das digitale Objekt wieder nutzbar wird.<br />

Beide Verfahren sind aufwändig und beinhalten prinzipiell<br />

die Gefahr des unbeabsichtigten beziehungsweise nicht erkannten<br />

Informationsverlustes. Praktisch eignet sich die<br />

Migration für statische Objekte wie Bilder oder Texte,<br />

während die Emulation für ausführbare Programme, etwa<br />

Multimedia-CD-ROM, notwendig ist. Grundsätzlich gibt<br />

es neben diesen beiden gängigen Verfahren auch andere<br />

Möglichkeiten wie beispielsweise die Pflege oder Aufrechterhaltung<br />

einer historischen Betriebsumgebung (Technik-

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