BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag
BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag
BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode – 47 – Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12542</strong><br />
Künstlerkatalog der Künstlersozialkasse gehören zum<br />
Bereich Wort unter anderem die Berufsgruppen Journalist,<br />
Redakteur, Bildjournalist, Bildberichterstatter, Pressefotograf<br />
und Kritiker.<br />
Für den Eintritt der Versicherungspflicht nach dem<br />
KSVG muss die journalistische Tätigkeit selbstständig,<br />
erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt<br />
werden. Im Zusammenhang mit der journalistischen<br />
Tätigkeit darf regelmäßig nicht mehr als ein versicherungspflichtiger<br />
Arbeitnehmer beschäftigt werden. Die<br />
Versicherungspflicht nach dem KSVG setzt weiter voraus,<br />
dass aus der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit<br />
nach Ablauf von drei Jahren grundsätzlich ein<br />
jährliches Mindesteinkommen von 3 900 Euro brutto erzielt<br />
wird. Dieser Betrag ist seit dem Jahr 2008 statisch<br />
und nicht mehr an die sonst in der Sozialversicherung<br />
geltende Geringfügigkeitsgrenze gebunden.<br />
In den ersten drei Jahren nach erstmaliger Aufnahme einer<br />
journalistischen Tätigkeit erfolgt auch dann eine Einbeziehung<br />
in die Künstlersozialversicherung, wenn ein<br />
Arbeitseinkommen unter 3 900 Euro brutto erzielt wird.<br />
Nach Ablauf von drei Jahren führt ein Arbeitseinkommen<br />
unter 3 900 Euro brutto zur Versicherungsfreiheit. Innerhalb<br />
von sechs Jahren kann die Geringfügigkeitsgrenze<br />
bis zu zweimal unterschritten werden, ohne dass der Versicherungsschutz<br />
verloren geht. In Kombination mit der<br />
Ausnahmeregelung für Berufsanfänger verlängert sich<br />
daher die Frist, in der ein Mindesteinkommen für die<br />
Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes nicht erforderlich<br />
ist, auf bis zu fünf Jahre. 250 / 251<br />
Es gibt auch Ausnahmen von der Versicherungspflicht,<br />
beispielsweise wenn das 55. Lebensjahr vollendet ist,<br />
ebenso sind Studierende von der Versicherungspflicht befreit.<br />
252<br />
„Die Entscheidung, ob jemand journalistisch tätig ist,<br />
wird von der Künstlersozialkasse getroffen. Zweifelsfragen<br />
werden von der Künstlersozialkasse, gegebenenfalls<br />
unter Mitwirkung der fachkundigen Mitglieder des Beirats,<br />
entschieden. Im Beirat sind 24 sachverständige Personen<br />
aus den Kreisen der Versicherten und der Abgabepflichtigen<br />
vertreten.“ 253<br />
1.6.6.3 Beitragseinzug durch die Künstlersozialversicherung<br />
250 Vgl.: § 3 Absatz 2 und Absatz 3 KSVG.<br />
251 Zit. nach: <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong>/Wissenschaftlicher Dienst: Journalisten<br />
in der Künstlersozialkasse. A. a. O., S. 4 f.<br />
252 Vgl.: ebd., S. 5 f. und § 6 Absatz 3a, Abs.1 Nr. 3 SGB V.<br />
253 Zit. nach: <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong>/Wissenschaftlicher Dienst: Journalisten<br />
in der Künstlersozialkasse. A. a. O., S. 7.<br />
„Die Mittel für die Künstlersozialversicherung werden<br />
zur einen Hälfte durch Beitragszahlungen der versicherten<br />
Künstler und Publizisten und zur anderen Hälfte<br />
durch die Künstlersozialabgabe und einen Zuschuss des<br />
Bundes aufgebracht. Die Versicherten zahlen also – wie<br />
Arbeitnehmer – nur etwa den halben Sozialversicherungsbeitrag,<br />
die andere Hälfte entspricht insoweit dem<br />
Arbeitgeberanteil.<br />
(…) Das Einkommen wird, wie in der sonstigen Sozialversicherung<br />
auch, nur bis zu einer bestimmten Grenze,<br />
der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, in die Beitragspflicht<br />
einbezogen. Die Grenze beträgt 2012 in der<br />
Kranken- und Pflegeversicherung jährlich bundeseinheitlich<br />
50 850 Euro brutto und in der Rentenversicherung<br />
jährlich 67 200 Euro brutto in Westdeutschland,<br />
57 600 Euro brutto in Ostdeutschland. Darüber hinausgehendes<br />
Einkommen aus künstlerischer oder publizistischer<br />
Tätigkeit ist beitragsfrei.“ 254<br />
1.6.6.4 Anzahl der in der Künstlersozialversicherung<br />
versicherten Journalisten<br />
„Nach Mitteilung der Künstlersozialkasse waren im Jahr<br />
2011 als Journalist oder Redakteur 22 949 Personen aktiv<br />
in der Künstlersozialversicherung versichert. Hinzu kommen<br />
3 502 Versicherte, die als Bildjournalist oder Pressefotograf<br />
und 269 Versicherte, die als Kritiker der Versicherungspflicht<br />
nach dem KSVG unterliegen. Damit sind<br />
von den 47 397 dem Bereich Wort zuzuordnenden Versicherten<br />
insgesamt 56,4 Prozent journalistisch tätig. Etwa<br />
jeder vierte Versicherte der Künstlersozialkasse ist dem<br />
Bereich Wort zuzuordnen.“ 255<br />
1.6.6.5 Kritik und Beschwerden über die<br />
Künstlersozialversicherung<br />
(…) „Im Internet werden neben der offiziellen Online-<br />
Präsenz der Künstlersozialkasse mehrere private Webseiten<br />
angeboten, die über die Durchführung der Künstlersozialversicherung<br />
informieren und sich kritisch mit ihr<br />
auseinandersetzen. 256 Dabei werden vor allem die Ablehnung<br />
von Mitgliedern durch Aberkennung des Künstlerstatus<br />
und die Eintreibung der Künstlersozialabgabe<br />
durch die verwertenden Unternehmen hinterfragt. Mit Urteil<br />
vom 21. Juli 2011 hat das Bundessozialgericht entschieden,<br />
dass ein Online-Journalist unter Berücksichtigung<br />
der Einnahmen aus dem Verkauf von Werbeflächen<br />
auf seiner Website versicherungspflichtig in der Künstlersozialversicherung<br />
ist. 257 Die Künstlersozialkasse hatte<br />
dies zunächst verneint, da sie die Erlöse aus dem Verkauf<br />
von Werbeflächen nicht als Einnahme aus einer publizistischen<br />
Tätigkeit eingestuft hatte. Im Januar 2011 wurde<br />
im Vorfeld des Verfahrens vor dem Bundessozialgericht<br />
in einem kritischen Artikel der Wochenzeitung Die Zeit<br />
über die restriktive Bearbeitung der Aufnahmeanträge bei<br />
der Künstlersozialkasse berichtet und unter anderem der<br />
Fall einer jungen Journalistin, die als freie Mitarbeiterin<br />
einer Hamburger Lokalzeitung tätig ist, geschildert. 258<br />
254 Zit. nach: ebd., S. 7.<br />
255 Zit. nach: ebd., S. 8.<br />
256 Vgl.: http://www.ksk-blog.de und http://www.kskforum.de<br />
257 Vgl.: Az. B 3 KS 5/10 R.<br />
258 Vgl.: Prengel, Haiko: Künstlersozialkasse. Geschlossene Gesellschaft.<br />
In: ZEIT Online, 18. Januar 2011. Online abrufbar unter:<br />
http://zeit.de/karriere/beruf/2011-01/selbstaendige-kuenstlersozial<br />
kasse