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BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode – 47 – Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12542</strong><br />

Künstlerkatalog der Künstlersozialkasse gehören zum<br />

Bereich Wort unter anderem die Berufsgruppen Journalist,<br />

Redakteur, Bildjournalist, Bildberichterstatter, Pressefotograf<br />

und Kritiker.<br />

Für den Eintritt der Versicherungspflicht nach dem<br />

KSVG muss die journalistische Tätigkeit selbstständig,<br />

erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt<br />

werden. Im Zusammenhang mit der journalistischen<br />

Tätigkeit darf regelmäßig nicht mehr als ein versicherungspflichtiger<br />

Arbeitnehmer beschäftigt werden. Die<br />

Versicherungspflicht nach dem KSVG setzt weiter voraus,<br />

dass aus der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit<br />

nach Ablauf von drei Jahren grundsätzlich ein<br />

jährliches Mindesteinkommen von 3 900 Euro brutto erzielt<br />

wird. Dieser Betrag ist seit dem Jahr 2008 statisch<br />

und nicht mehr an die sonst in der Sozialversicherung<br />

geltende Geringfügigkeitsgrenze gebunden.<br />

In den ersten drei Jahren nach erstmaliger Aufnahme einer<br />

journalistischen Tätigkeit erfolgt auch dann eine Einbeziehung<br />

in die Künstlersozialversicherung, wenn ein<br />

Arbeitseinkommen unter 3 900 Euro brutto erzielt wird.<br />

Nach Ablauf von drei Jahren führt ein Arbeitseinkommen<br />

unter 3 900 Euro brutto zur Versicherungsfreiheit. Innerhalb<br />

von sechs Jahren kann die Geringfügigkeitsgrenze<br />

bis zu zweimal unterschritten werden, ohne dass der Versicherungsschutz<br />

verloren geht. In Kombination mit der<br />

Ausnahmeregelung für Berufsanfänger verlängert sich<br />

daher die Frist, in der ein Mindesteinkommen für die<br />

Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes nicht erforderlich<br />

ist, auf bis zu fünf Jahre. 250 / 251<br />

Es gibt auch Ausnahmen von der Versicherungspflicht,<br />

beispielsweise wenn das 55. Lebensjahr vollendet ist,<br />

ebenso sind Studierende von der Versicherungspflicht befreit.<br />

252<br />

„Die Entscheidung, ob jemand journalistisch tätig ist,<br />

wird von der Künstlersozialkasse getroffen. Zweifelsfragen<br />

werden von der Künstlersozialkasse, gegebenenfalls<br />

unter Mitwirkung der fachkundigen Mitglieder des Beirats,<br />

entschieden. Im Beirat sind 24 sachverständige Personen<br />

aus den Kreisen der Versicherten und der Abgabepflichtigen<br />

vertreten.“ 253<br />

1.6.6.3 Beitragseinzug durch die Künstlersozialversicherung<br />

250 Vgl.: § 3 Absatz 2 und Absatz 3 KSVG.<br />

251 Zit. nach: <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong>/Wissenschaftlicher Dienst: Journalisten<br />

in der Künstlersozialkasse. A. a. O., S. 4 f.<br />

252 Vgl.: ebd., S. 5 f. und § 6 Absatz 3a, Abs.1 Nr. 3 SGB V.<br />

253 Zit. nach: <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong>/Wissenschaftlicher Dienst: Journalisten<br />

in der Künstlersozialkasse. A. a. O., S. 7.<br />

„Die Mittel für die Künstlersozialversicherung werden<br />

zur einen Hälfte durch Beitragszahlungen der versicherten<br />

Künstler und Publizisten und zur anderen Hälfte<br />

durch die Künstlersozialabgabe und einen Zuschuss des<br />

Bundes aufgebracht. Die Versicherten zahlen also – wie<br />

Arbeitnehmer – nur etwa den halben Sozialversicherungsbeitrag,<br />

die andere Hälfte entspricht insoweit dem<br />

Arbeitgeberanteil.<br />

(…) Das Einkommen wird, wie in der sonstigen Sozialversicherung<br />

auch, nur bis zu einer bestimmten Grenze,<br />

der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, in die Beitragspflicht<br />

einbezogen. Die Grenze beträgt 2012 in der<br />

Kranken- und Pflegeversicherung jährlich bundeseinheitlich<br />

50 850 Euro brutto und in der Rentenversicherung<br />

jährlich 67 200 Euro brutto in Westdeutschland,<br />

57 600 Euro brutto in Ostdeutschland. Darüber hinausgehendes<br />

Einkommen aus künstlerischer oder publizistischer<br />

Tätigkeit ist beitragsfrei.“ 254<br />

1.6.6.4 Anzahl der in der Künstlersozialversicherung<br />

versicherten Journalisten<br />

„Nach Mitteilung der Künstlersozialkasse waren im Jahr<br />

2011 als Journalist oder Redakteur 22 949 Personen aktiv<br />

in der Künstlersozialversicherung versichert. Hinzu kommen<br />

3 502 Versicherte, die als Bildjournalist oder Pressefotograf<br />

und 269 Versicherte, die als Kritiker der Versicherungspflicht<br />

nach dem KSVG unterliegen. Damit sind<br />

von den 47 397 dem Bereich Wort zuzuordnenden Versicherten<br />

insgesamt 56,4 Prozent journalistisch tätig. Etwa<br />

jeder vierte Versicherte der Künstlersozialkasse ist dem<br />

Bereich Wort zuzuordnen.“ 255<br />

1.6.6.5 Kritik und Beschwerden über die<br />

Künstlersozialversicherung<br />

(…) „Im Internet werden neben der offiziellen Online-<br />

Präsenz der Künstlersozialkasse mehrere private Webseiten<br />

angeboten, die über die Durchführung der Künstlersozialversicherung<br />

informieren und sich kritisch mit ihr<br />

auseinandersetzen. 256 Dabei werden vor allem die Ablehnung<br />

von Mitgliedern durch Aberkennung des Künstlerstatus<br />

und die Eintreibung der Künstlersozialabgabe<br />

durch die verwertenden Unternehmen hinterfragt. Mit Urteil<br />

vom 21. Juli 2011 hat das Bundessozialgericht entschieden,<br />

dass ein Online-Journalist unter Berücksichtigung<br />

der Einnahmen aus dem Verkauf von Werbeflächen<br />

auf seiner Website versicherungspflichtig in der Künstlersozialversicherung<br />

ist. 257 Die Künstlersozialkasse hatte<br />

dies zunächst verneint, da sie die Erlöse aus dem Verkauf<br />

von Werbeflächen nicht als Einnahme aus einer publizistischen<br />

Tätigkeit eingestuft hatte. Im Januar 2011 wurde<br />

im Vorfeld des Verfahrens vor dem Bundessozialgericht<br />

in einem kritischen Artikel der Wochenzeitung Die Zeit<br />

über die restriktive Bearbeitung der Aufnahmeanträge bei<br />

der Künstlersozialkasse berichtet und unter anderem der<br />

Fall einer jungen Journalistin, die als freie Mitarbeiterin<br />

einer Hamburger Lokalzeitung tätig ist, geschildert. 258<br />

254 Zit. nach: ebd., S. 7.<br />

255 Zit. nach: ebd., S. 8.<br />

256 Vgl.: http://www.ksk-blog.de und http://www.kskforum.de<br />

257 Vgl.: Az. B 3 KS 5/10 R.<br />

258 Vgl.: Prengel, Haiko: Künstlersozialkasse. Geschlossene Gesellschaft.<br />

In: ZEIT Online, 18. Januar 2011. Online abrufbar unter:<br />

http://zeit.de/karriere/beruf/2011-01/selbstaendige-kuenstlersozial<br />

kasse

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