BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag
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Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12542</strong> – 32 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode<br />
neare Angebote crossmedial aufeinander bezogen werden.<br />
Zudem streamen sie ihre linearen Angebote.<br />
Durch die Möglichkeit, mit geringerem technischen Aufwand<br />
über das Internet-Protokoll Rundfunk zu verbreiten,<br />
entstanden darüber hinaus neue, zumeist kleinere Veranstalter,<br />
die im Bereich Web-TV und Web-Radio aktiv<br />
sind.<br />
Betrachtet man die <strong>Seite</strong> der Mediennutzung, so ist zu beobachten,<br />
dass das traditionelle Fernsehen weiterhin noch<br />
leicht an Bedeutung zunimmt, jedenfalls was die tägliche<br />
Sehdauer angeht. 157 Hier sind allerdings Alterseffekte zu<br />
beachten, da ältere Bevölkerungssegmente überdurchschnittlich<br />
lange fernsehen und ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung<br />
zunimmt. Ebenso spielt die zeitversetzte<br />
Nutzung beim traditionellen Fernsehen eine immer größere<br />
Rolle. 158<br />
Festzustellen ist zudem, dass die großen Rundfunkveranstalter<br />
in den vergangenen Jahren auch in wirtschaftlicher<br />
Hinsicht erfolgreich operiert haben. 159<br />
Mit Blick auf den privaten Rundfunk werden aktuell folgende<br />
internetbezogene Entwicklungen diskutiert:<br />
– Der regulatorischen Unterscheidung zwischen linearen<br />
Rundfunkangeboten und anderen, auf Abruf verfügbaren<br />
audiovisuellen Angeboten kann eine Austauschbarkeit<br />
aus Sicht der Werbekunden und des<br />
Publikums gegenüber stehen. Vor diesem Hintergrund<br />
wird von Rundfunkveranstaltern ein sogenanntes Level<br />
Playing Field, also gleiche Bedingungen für Anbieter,<br />
die miteinander konkurrieren, eingefordert.<br />
Dies vor dem Hintergrund, dass für lineare Angebote<br />
insbesondere das Medienkonzentrationsrecht aus dem<br />
Rundfunkstaatsvertrag primär greift und – europarechtlich<br />
durch die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste<br />
vorgegeben – für lineare Angebote härtere<br />
Werberegeln gelten. 160<br />
– Die Knappheit an analogen Sende- und Übertragungskapazitäten,<br />
die den Ausgangspunkt der klassischen<br />
Rundfunkregulierung bildete, erfuhr durch den Digitalisierungsprozess<br />
eine bedeutende Veränderung. Dieser<br />
Prozess führte zu einer Erhöhung der vorhandenen<br />
Kapazitäten und somit in der Folge zu einer Zunahme<br />
157 Vgl.: Frees, Beate/Eineren van, Birgit: Bewegtbildnutzung im Internet<br />
2011: Mediathek als Treiber. Ergebnisse der ARD/ZDF-Onlinestudie<br />
2011. In: Media Perspektiven 7–8/2011, S. 352 f.<br />
158 Vgl.: Everschor, Franz: Einer ungewissen Zukunft entgegen. Neue<br />
Sehgewohnheiten bestimmen das Gesicht des US-Fernsehens. In:<br />
Funkkorrespondenz vom 9. November 2012, Ausgabe-Nr. 45/12.<br />
159 Vgl. dazu den Jahresumsatz der ProSiebenSat1-Group im Jahr 2011<br />
von 2,756 Mrd. Euro. Siehe: Geschäftsbericht ProSiebenSat1 2011<br />
sowie den Gesamtumsatz im dritten Quartal 2012 von 636,9 Mio.<br />
Euro; Siehe: Quartalsbericht ProSiebenSat1 Q3 2012.<br />
160 Vgl.: <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong>: Protokoll zum öffentlichen Expertengespräch<br />
der Projektgruppe Kultur, Medien und Öffentlichkeit am<br />
5. November 2012 im Deutschen <strong>Bundestag</strong>. Online abrufbar unter:<br />
http://www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Kultur_<br />
Medien_Oeffentlichkeit/PGKMOE_2012-11-05/PGKMOE_2012-<br />
11-05_Protokoll_Teil1.pdf und http://www.bundestag.de/internet<br />
enquete/dokumentation/Kultur_Medien_Oeffentlichkeit/PGKMOE_<br />
2012-11-05/PGKMOE_2012-11-05_Protokoll_Teil2.pdf<br />
der Anzahl an Marktteilnehmern. Beide Aspekte wirken<br />
sich in positiver Weise auf die wachsende Angebots-<br />
und Meinungsvielfalt aus. Auch wenn der klassische<br />
Rundfunk nach wie vor Leitmedium bleibt, so<br />
wird die Bedeutung von Online-Diensten und Web<br />
2.0-Angeboten für die Meinungsbildung weiter zunehmen.<br />
Auf lange Sicht kann dieser Vielfaltsgewinn und<br />
-erhalt jedoch nur garantiert werden, wenn sich alle<br />
Marktteilnehmer im Rahmen gleicher regulatorischer<br />
Bedingungen begegnen. Dies gilt auch im Hinblick<br />
auf sogenannte must be found-Regelungen, durch die<br />
die Auffindbarkeit vielfältiger Angebote optimiert<br />
werden soll. 161<br />
– Die im Verband Privater Rundfunk und Telemedien<br />
e.V. (VPRT) zusammengeschlossenen Rundfunkveranstalter<br />
bekennen sich zur besonderen Funktion des<br />
Rundfunks für die öffentliche Meinungsbildung. Im<br />
Zuge der Diskussion um eine sogenannte Anreiz-Regulierung<br />
wird gefordert, die Übernahme von besonderen<br />
Leistungsversprechen an konkrete Privilegierungen<br />
der Regulierung (etwa im Hinblick auf die<br />
Auffindbarkeit der entsprechenden Angebote) zu<br />
knüpfen. Dies geschieht auch mit Blick auf die Unterscheidbarkeit<br />
von (anderen) Internet-Angeboten.<br />
– Die zunehmende Marktdurchdringung mit sogenannten<br />
Hybrid TV-Geräten 162 führt dazu, dass vermehrt<br />
Rundfunkprogramme und (andere) über das Internet<br />
verfügbare Dienste auf einem Endgerät zugleich angezeigt<br />
werden. Hier sehen private Rundfunkveranstalter<br />
zum einen den Schutz ihrer Leistungen durch das Immaterialgüterrecht<br />
nicht hinreichend gesichert. Zum<br />
anderen wird auch auf die Problematik des Level<br />
Playing Field verwiesen, da für die Nicht-Rundfunkangebote<br />
auf demselben Bildschirm – wie oben<br />
erwähnt – weniger Werberestriktionen gelten als für<br />
das Rundfunkprogramm. 163<br />
– Die aus dem Europarecht entlehnte Definition von<br />
Rundfunk als linearer audiovisueller Mediendienst in<br />
§ 2 des Rundfunkstaatsvertrages bringt gerade im Internet<br />
Anwendungsprobleme mit sich. So macht die<br />
Definition nicht klar, aus wie vielen einzelnen Sendungen<br />
ein Programm bestehen muss beziehungsweise<br />
wie lange ein Programm dauern muss, um ein<br />
Rundfunkprogramm zu konstituieren. Aus dieser Unsicherheit<br />
resultieren etwa Fragen wie die, ob von ein-<br />
161 Sondervotum der Fraktionen SPD, DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE<br />
GRÜNEN und der Sachverständigen Dr. Jeanette Hofmann sowie<br />
Prof. Dr. Wolfgang Schulz: „Im Hinblick auf die Übertragung von<br />
Rundfunkprogrammen im digitalen Umfeld ist inzwischen weniger<br />
die tatsächliche Knappheit von Übertragungskapazitäten das Problem<br />
als vielmehr die Auffindbarkeit von Rundfunkprogrammen in<br />
der großen Menge von Angeboten. Die damit verbundenen Fragen<br />
auch im Hinblick darauf, ob es hier einer Anpassung des Regelungsrahmens<br />
bedarf, werden unter dem Stichwort „must be found“ diskutiert.“<br />
162 Anmerkung: Siehe Kapitel 1.3.6 Digitale Endgeräte als neue Gatekeeper<br />
in diesem Bericht.<br />
163 Vgl.: <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong>: Protokoll zum öffentlichen Expertengespräch<br />
der Projektgruppe Kultur, Medien und Öffentlichkeit am<br />
5. November 2012 im Deutschen <strong>Bundestag</strong>. Teil 1 und 2, a. a. O.