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BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag

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Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12542</strong> – 32 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode<br />

neare Angebote crossmedial aufeinander bezogen werden.<br />

Zudem streamen sie ihre linearen Angebote.<br />

Durch die Möglichkeit, mit geringerem technischen Aufwand<br />

über das Internet-Protokoll Rundfunk zu verbreiten,<br />

entstanden darüber hinaus neue, zumeist kleinere Veranstalter,<br />

die im Bereich Web-TV und Web-Radio aktiv<br />

sind.<br />

Betrachtet man die <strong>Seite</strong> der Mediennutzung, so ist zu beobachten,<br />

dass das traditionelle Fernsehen weiterhin noch<br />

leicht an Bedeutung zunimmt, jedenfalls was die tägliche<br />

Sehdauer angeht. 157 Hier sind allerdings Alterseffekte zu<br />

beachten, da ältere Bevölkerungssegmente überdurchschnittlich<br />

lange fernsehen und ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung<br />

zunimmt. Ebenso spielt die zeitversetzte<br />

Nutzung beim traditionellen Fernsehen eine immer größere<br />

Rolle. 158<br />

Festzustellen ist zudem, dass die großen Rundfunkveranstalter<br />

in den vergangenen Jahren auch in wirtschaftlicher<br />

Hinsicht erfolgreich operiert haben. 159<br />

Mit Blick auf den privaten Rundfunk werden aktuell folgende<br />

internetbezogene Entwicklungen diskutiert:<br />

– Der regulatorischen Unterscheidung zwischen linearen<br />

Rundfunkangeboten und anderen, auf Abruf verfügbaren<br />

audiovisuellen Angeboten kann eine Austauschbarkeit<br />

aus Sicht der Werbekunden und des<br />

Publikums gegenüber stehen. Vor diesem Hintergrund<br />

wird von Rundfunkveranstaltern ein sogenanntes Level<br />

Playing Field, also gleiche Bedingungen für Anbieter,<br />

die miteinander konkurrieren, eingefordert.<br />

Dies vor dem Hintergrund, dass für lineare Angebote<br />

insbesondere das Medienkonzentrationsrecht aus dem<br />

Rundfunkstaatsvertrag primär greift und – europarechtlich<br />

durch die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste<br />

vorgegeben – für lineare Angebote härtere<br />

Werberegeln gelten. 160<br />

– Die Knappheit an analogen Sende- und Übertragungskapazitäten,<br />

die den Ausgangspunkt der klassischen<br />

Rundfunkregulierung bildete, erfuhr durch den Digitalisierungsprozess<br />

eine bedeutende Veränderung. Dieser<br />

Prozess führte zu einer Erhöhung der vorhandenen<br />

Kapazitäten und somit in der Folge zu einer Zunahme<br />

157 Vgl.: Frees, Beate/Eineren van, Birgit: Bewegtbildnutzung im Internet<br />

2011: Mediathek als Treiber. Ergebnisse der ARD/ZDF-Onlinestudie<br />

2011. In: Media Perspektiven 7–8/2011, S. 352 f.<br />

158 Vgl.: Everschor, Franz: Einer ungewissen Zukunft entgegen. Neue<br />

Sehgewohnheiten bestimmen das Gesicht des US-Fernsehens. In:<br />

Funkkorrespondenz vom 9. November 2012, Ausgabe-Nr. 45/12.<br />

159 Vgl. dazu den Jahresumsatz der ProSiebenSat1-Group im Jahr 2011<br />

von 2,756 Mrd. Euro. Siehe: Geschäftsbericht ProSiebenSat1 2011<br />

sowie den Gesamtumsatz im dritten Quartal 2012 von 636,9 Mio.<br />

Euro; Siehe: Quartalsbericht ProSiebenSat1 Q3 2012.<br />

160 Vgl.: <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong>: Protokoll zum öffentlichen Expertengespräch<br />

der Projektgruppe Kultur, Medien und Öffentlichkeit am<br />

5. November 2012 im Deutschen <strong>Bundestag</strong>. Online abrufbar unter:<br />

http://www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Kultur_<br />

Medien_Oeffentlichkeit/PGKMOE_2012-11-05/PGKMOE_2012-<br />

11-05_Protokoll_Teil1.pdf und http://www.bundestag.de/internet<br />

enquete/dokumentation/Kultur_Medien_Oeffentlichkeit/PGKMOE_<br />

2012-11-05/PGKMOE_2012-11-05_Protokoll_Teil2.pdf<br />

der Anzahl an Marktteilnehmern. Beide Aspekte wirken<br />

sich in positiver Weise auf die wachsende Angebots-<br />

und Meinungsvielfalt aus. Auch wenn der klassische<br />

Rundfunk nach wie vor Leitmedium bleibt, so<br />

wird die Bedeutung von Online-Diensten und Web<br />

2.0-Angeboten für die Meinungsbildung weiter zunehmen.<br />

Auf lange Sicht kann dieser Vielfaltsgewinn und<br />

-erhalt jedoch nur garantiert werden, wenn sich alle<br />

Marktteilnehmer im Rahmen gleicher regulatorischer<br />

Bedingungen begegnen. Dies gilt auch im Hinblick<br />

auf sogenannte must be found-Regelungen, durch die<br />

die Auffindbarkeit vielfältiger Angebote optimiert<br />

werden soll. 161<br />

– Die im Verband Privater Rundfunk und Telemedien<br />

e.V. (VPRT) zusammengeschlossenen Rundfunkveranstalter<br />

bekennen sich zur besonderen Funktion des<br />

Rundfunks für die öffentliche Meinungsbildung. Im<br />

Zuge der Diskussion um eine sogenannte Anreiz-Regulierung<br />

wird gefordert, die Übernahme von besonderen<br />

Leistungsversprechen an konkrete Privilegierungen<br />

der Regulierung (etwa im Hinblick auf die<br />

Auffindbarkeit der entsprechenden Angebote) zu<br />

knüpfen. Dies geschieht auch mit Blick auf die Unterscheidbarkeit<br />

von (anderen) Internet-Angeboten.<br />

– Die zunehmende Marktdurchdringung mit sogenannten<br />

Hybrid TV-Geräten 162 führt dazu, dass vermehrt<br />

Rundfunkprogramme und (andere) über das Internet<br />

verfügbare Dienste auf einem Endgerät zugleich angezeigt<br />

werden. Hier sehen private Rundfunkveranstalter<br />

zum einen den Schutz ihrer Leistungen durch das Immaterialgüterrecht<br />

nicht hinreichend gesichert. Zum<br />

anderen wird auch auf die Problematik des Level<br />

Playing Field verwiesen, da für die Nicht-Rundfunkangebote<br />

auf demselben Bildschirm – wie oben<br />

erwähnt – weniger Werberestriktionen gelten als für<br />

das Rundfunkprogramm. 163<br />

– Die aus dem Europarecht entlehnte Definition von<br />

Rundfunk als linearer audiovisueller Mediendienst in<br />

§ 2 des Rundfunkstaatsvertrages bringt gerade im Internet<br />

Anwendungsprobleme mit sich. So macht die<br />

Definition nicht klar, aus wie vielen einzelnen Sendungen<br />

ein Programm bestehen muss beziehungsweise<br />

wie lange ein Programm dauern muss, um ein<br />

Rundfunkprogramm zu konstituieren. Aus dieser Unsicherheit<br />

resultieren etwa Fragen wie die, ob von ein-<br />

161 Sondervotum der Fraktionen SPD, DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE<br />

GRÜNEN und der Sachverständigen Dr. Jeanette Hofmann sowie<br />

Prof. Dr. Wolfgang Schulz: „Im Hinblick auf die Übertragung von<br />

Rundfunkprogrammen im digitalen Umfeld ist inzwischen weniger<br />

die tatsächliche Knappheit von Übertragungskapazitäten das Problem<br />

als vielmehr die Auffindbarkeit von Rundfunkprogrammen in<br />

der großen Menge von Angeboten. Die damit verbundenen Fragen<br />

auch im Hinblick darauf, ob es hier einer Anpassung des Regelungsrahmens<br />

bedarf, werden unter dem Stichwort „must be found“ diskutiert.“<br />

162 Anmerkung: Siehe Kapitel 1.3.6 Digitale Endgeräte als neue Gatekeeper<br />

in diesem Bericht.<br />

163 Vgl.: <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong>: Protokoll zum öffentlichen Expertengespräch<br />

der Projektgruppe Kultur, Medien und Öffentlichkeit am<br />

5. November 2012 im Deutschen <strong>Bundestag</strong>. Teil 1 und 2, a. a. O.

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