BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode – 19 – Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12542</strong><br />
Im Hinblick auf die klassischen Websites der rechten<br />
Szene stellte Jugendschutz.net bei 18 Prozent Verstöße<br />
gegen Jugendschutzbestimmungen fest. Im Jahr zuvor<br />
waren es 15 Prozent. Zudem führten 381 URL zu strafbaren<br />
oder jugendgefährdenden Internetseiten, 48 mehr als<br />
im Jahr 2010. Im Social Web hingegen lag der Anteil an<br />
Verstößen mit 35 Prozent fast doppelt so hoch. Insgesamt<br />
wurden hier 1 278 Fälle dokumentiert.<br />
Weiterhin zeigt das Monitoring 2011, dass die Anzahl der<br />
Websites aus dem Umfeld neonazistischer Kameradschaften<br />
mit 391 gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert<br />
geblieben war (2010: 383). Insgesamt 63 Internetseiten<br />
waren sogenannten Autonomen Nationalisten<br />
zuzurechnen. Im Vergleich zum Vorjahr – mit 90 Angeboten<br />
– ist hier ein leichter Rückgang zu verzeichnen.<br />
Eine besondere Aktivität im Netz entfalteten rechtsextreme<br />
Gruppen aus Nordrhein-Westfalen (81), Bayern<br />
(42) und Niedersachsen (33). Auch wurden 2011 aus dem<br />
Umfeld von Neonazikameradschaften 52 sogenannte Mobilisierungsseiten,<br />
also Angebote, die die wichtigsten Informationen<br />
zu bestimmten Aktionen bündeln, ins Internet<br />
gestellt. Im Jahr 2010 waren es insgesamt 58. 2011<br />
beobachtete Jugendschutz.net 238 NPD- oder NPD nahe<br />
Websites, 2010 waren es 247. Die meisten der Angebote<br />
stammten aus Nordrhein-Westfalen (33), Sachsen (28)<br />
und Bayern (24). Im Monitoringzeitraum 2011 registrierte<br />
Jugendschutz.net zudem 164 Websites von rechtsextremen<br />
Online-Versandhändlern (Musik, Kleidung,<br />
Lifestyle-Produkte) und <strong>17</strong> Internetradio-Angebote. 67<br />
1.2.2 Europäische und internationale Ebene 68<br />
67 Vgl.: http://jugendschutz.net und Jugendschutz.net: Rechtsextremismus<br />
online – beobachten und nachhaltig bekämpfen. Bericht über<br />
Recherchen und Maßnahmen im Jahr 2011. Mainz: 2012. Online abrufbar<br />
unter: http://www.hass-im-netz.info/fileadmin/dateien/pk<br />
2012/bericht2011.pdf<br />
68 Anmerkung: Eine Übersicht der internationalen Verträge, Empfehlungen<br />
und anderer Instrumente, die im Zusammenhang mit Hate<br />
Speech Anwendung finden, ist in einem Manual on Hate Speech zu<br />
finden. Hier sind auch Beispiele zu der in diesem Zusammenhang relevanten<br />
Rechtsprechung aufgeführt: Weber, Anne: Manual on Hate<br />
Speech. Manuel sur le discours de haine. Yearbook of the European<br />
Convention on Human Rights. Council of Europe. Strasbourg: 2009,<br />
S. 132–225. Desweiteren bietet die Datenbank Tandis.odihr.pl (http://<br />
tandis.odihr.pl/?p=i-in,intro) Zugang zu den wichtigen internationalen<br />
Stellungnahmen, Dokumenten und Publikationen im Zusammenhang<br />
mit Hate Speech.<br />
Für die Europäische Union existiert im Hinblick auf den<br />
Umgang mit Hate Speech mit der Richtlinie über audiovisuelle<br />
Mediendienste eine entsprechende Bestimmung.<br />
Zudem gibt es flankierende Maßnahmen:<br />
– Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments<br />
und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung<br />
bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der<br />
Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller<br />
Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste),<br />
Amtsblatt der Europäischen Union vom<br />
15. April 2010, L 95/1: Entsprechend Artikel 6 der<br />
Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, mit<br />
angemessenen Mitteln dafür zu sorgen, dass die audiovisuellen<br />
Mediendienste, die von den ihrer Rechtshoheit<br />
unterworfenen Mediendienste-Anbietern bereitgestellt<br />
werden, nicht zu Hass aufgrund von Rasse,<br />
Geschlecht, Religion oder Staatsangehörigkeit anstiften.<br />
Die Mitgliedstaaten haben dafür zu sorgen, dass<br />
Fernsehangebote oder Angebote der Mediendienste<br />
nicht zu Gewalt gegen Individuen oder Gruppen als<br />
eine Form der Konfliktlösung aufrufen. Dieses Gebot<br />
muss jedoch gegenüber dem Recht auf freie Meinungsäußerung<br />
abgewogen werden und darf nur in<br />
letzter Konsequenz zu einer Zensur der Medienangebote<br />
führen. Diese Regelung des Artikel 6 der Richtlinie,<br />
die auch Up-Links von Hate-Channels oder über<br />
Satelliten verbreitete Hass-Botschaften betrifft, ist jedoch<br />
nur in europäischen Staaten anwendbar.<br />
Auch vom Europarat wurden Empfehlungen zur Bekämpfung<br />
von Hate Speech ausgesprochen. Zu diesen gehören<br />
beispielsweise:<br />
– Recommendation No. R (97)20 of the Committee of<br />
Ministers to Member States on Hate Speech (Adopted<br />
by the Committee of Ministers on 30. October 1997, at<br />
the 607th meting of the Minister’s Deputies) 69 und<br />
– Recommendation 1805 (2007), Balsphemy, religious<br />
insults and hate speech against persons on grounds of<br />
their religion 70 .<br />
Darüber hinaus ergriff der Europarat noch einige weitere<br />
Maßnahmen, um dem Problem Hate Speech im Internet<br />
zu begegnen. So informiert beispielsweise die Veröffentlichung<br />
Young People Combating Hate Speech online –<br />
Mapping study on projects against hate speech online<br />
über das Europarat-Projekt Young People Combating<br />
Hate Speech in Cyberspace. 71 Das Papier enthält zum einen<br />
wesentliche Definitionen, geht zum anderen aber<br />
auch auf das Spannungsverhältnis zwischen dem Recht<br />
des Einzelnen oder von Gruppen auf Schutz vor diskriminierender<br />
beziehungsweise verunglimpfender Sprache<br />
und dem Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Zudem<br />
enthält das Dokument eine Darstellung verschiedenster<br />
Erscheinungsformen von Hate Speech in Blogs, E-Mails,<br />
Spielen und so weiter. Auch werden Strategien und Initiativen<br />
von europäischen Nichtregierungsorganisationen<br />
vorgestellt, die verschiedentlich dazu dienen, dem Problem<br />
Hate Speech im Internet beizukommen.<br />
Auf internationaler Ebene wird im Rahmen der Organization<br />
for Security and Cooperation in Europe (OSCE) seit<br />
2003 nach einer einvernehmlichen Lösung für den Umgang<br />
mit sogenannten Hate Crimes, zu denen auch Hate<br />
Speech im Internet gehört, gesucht. Obwohl die Auffassungen<br />
über Meinungsfreiheit und Zensur international<br />
weit auseinandergehen, wurde 2009 eine entsprechende<br />
Empfehlung der OSCE-Mitgliedstaaten verabschiedet.<br />
69 Vgl.: http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/media/doc/CM/Rec%<br />
281997%29020&ExpMem_en.asp#TopOfPage<br />
70 Vgl.: http://assembly.coe.int/main.asp?Link=/documents/adoptedtext/<br />
ta07/erec1805.htm<br />
71 Vgl.: Council of Europe 2012: Young People Combating Hate<br />
Speech online – Mapping study on projects against hate speech<br />
online. Online abrufbar unter: http://www.coe.int/t/dg4/youth/Source/<br />
Training/Training_courses/2012_Mapping_projects_against_Hate_<br />
Spee ch.pdf