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BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode – 19 – Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12542</strong><br />

Im Hinblick auf die klassischen Websites der rechten<br />

Szene stellte Jugendschutz.net bei 18 Prozent Verstöße<br />

gegen Jugendschutzbestimmungen fest. Im Jahr zuvor<br />

waren es 15 Prozent. Zudem führten 381 URL zu strafbaren<br />

oder jugendgefährdenden Internetseiten, 48 mehr als<br />

im Jahr 2010. Im Social Web hingegen lag der Anteil an<br />

Verstößen mit 35 Prozent fast doppelt so hoch. Insgesamt<br />

wurden hier 1 278 Fälle dokumentiert.<br />

Weiterhin zeigt das Monitoring 2011, dass die Anzahl der<br />

Websites aus dem Umfeld neonazistischer Kameradschaften<br />

mit 391 gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert<br />

geblieben war (2010: 383). Insgesamt 63 Internetseiten<br />

waren sogenannten Autonomen Nationalisten<br />

zuzurechnen. Im Vergleich zum Vorjahr – mit 90 Angeboten<br />

– ist hier ein leichter Rückgang zu verzeichnen.<br />

Eine besondere Aktivität im Netz entfalteten rechtsextreme<br />

Gruppen aus Nordrhein-Westfalen (81), Bayern<br />

(42) und Niedersachsen (33). Auch wurden 2011 aus dem<br />

Umfeld von Neonazikameradschaften 52 sogenannte Mobilisierungsseiten,<br />

also Angebote, die die wichtigsten Informationen<br />

zu bestimmten Aktionen bündeln, ins Internet<br />

gestellt. Im Jahr 2010 waren es insgesamt 58. 2011<br />

beobachtete Jugendschutz.net 238 NPD- oder NPD nahe<br />

Websites, 2010 waren es 247. Die meisten der Angebote<br />

stammten aus Nordrhein-Westfalen (33), Sachsen (28)<br />

und Bayern (24). Im Monitoringzeitraum 2011 registrierte<br />

Jugendschutz.net zudem 164 Websites von rechtsextremen<br />

Online-Versandhändlern (Musik, Kleidung,<br />

Lifestyle-Produkte) und <strong>17</strong> Internetradio-Angebote. 67<br />

1.2.2 Europäische und internationale Ebene 68<br />

67 Vgl.: http://jugendschutz.net und Jugendschutz.net: Rechtsextremismus<br />

online – beobachten und nachhaltig bekämpfen. Bericht über<br />

Recherchen und Maßnahmen im Jahr 2011. Mainz: 2012. Online abrufbar<br />

unter: http://www.hass-im-netz.info/fileadmin/dateien/pk<br />

2012/bericht2011.pdf<br />

68 Anmerkung: Eine Übersicht der internationalen Verträge, Empfehlungen<br />

und anderer Instrumente, die im Zusammenhang mit Hate<br />

Speech Anwendung finden, ist in einem Manual on Hate Speech zu<br />

finden. Hier sind auch Beispiele zu der in diesem Zusammenhang relevanten<br />

Rechtsprechung aufgeführt: Weber, Anne: Manual on Hate<br />

Speech. Manuel sur le discours de haine. Yearbook of the European<br />

Convention on Human Rights. Council of Europe. Strasbourg: 2009,<br />

S. 132–225. Desweiteren bietet die Datenbank Tandis.odihr.pl (http://<br />

tandis.odihr.pl/?p=i-in,intro) Zugang zu den wichtigen internationalen<br />

Stellungnahmen, Dokumenten und Publikationen im Zusammenhang<br />

mit Hate Speech.<br />

Für die Europäische Union existiert im Hinblick auf den<br />

Umgang mit Hate Speech mit der Richtlinie über audiovisuelle<br />

Mediendienste eine entsprechende Bestimmung.<br />

Zudem gibt es flankierende Maßnahmen:<br />

– Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung<br />

bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der<br />

Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller<br />

Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste),<br />

Amtsblatt der Europäischen Union vom<br />

15. April 2010, L 95/1: Entsprechend Artikel 6 der<br />

Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, mit<br />

angemessenen Mitteln dafür zu sorgen, dass die audiovisuellen<br />

Mediendienste, die von den ihrer Rechtshoheit<br />

unterworfenen Mediendienste-Anbietern bereitgestellt<br />

werden, nicht zu Hass aufgrund von Rasse,<br />

Geschlecht, Religion oder Staatsangehörigkeit anstiften.<br />

Die Mitgliedstaaten haben dafür zu sorgen, dass<br />

Fernsehangebote oder Angebote der Mediendienste<br />

nicht zu Gewalt gegen Individuen oder Gruppen als<br />

eine Form der Konfliktlösung aufrufen. Dieses Gebot<br />

muss jedoch gegenüber dem Recht auf freie Meinungsäußerung<br />

abgewogen werden und darf nur in<br />

letzter Konsequenz zu einer Zensur der Medienangebote<br />

führen. Diese Regelung des Artikel 6 der Richtlinie,<br />

die auch Up-Links von Hate-Channels oder über<br />

Satelliten verbreitete Hass-Botschaften betrifft, ist jedoch<br />

nur in europäischen Staaten anwendbar.<br />

Auch vom Europarat wurden Empfehlungen zur Bekämpfung<br />

von Hate Speech ausgesprochen. Zu diesen gehören<br />

beispielsweise:<br />

– Recommendation No. R (97)20 of the Committee of<br />

Ministers to Member States on Hate Speech (Adopted<br />

by the Committee of Ministers on 30. October 1997, at<br />

the 607th meting of the Minister’s Deputies) 69 und<br />

– Recommendation 1805 (2007), Balsphemy, religious<br />

insults and hate speech against persons on grounds of<br />

their religion 70 .<br />

Darüber hinaus ergriff der Europarat noch einige weitere<br />

Maßnahmen, um dem Problem Hate Speech im Internet<br />

zu begegnen. So informiert beispielsweise die Veröffentlichung<br />

Young People Combating Hate Speech online –<br />

Mapping study on projects against hate speech online<br />

über das Europarat-Projekt Young People Combating<br />

Hate Speech in Cyberspace. 71 Das Papier enthält zum einen<br />

wesentliche Definitionen, geht zum anderen aber<br />

auch auf das Spannungsverhältnis zwischen dem Recht<br />

des Einzelnen oder von Gruppen auf Schutz vor diskriminierender<br />

beziehungsweise verunglimpfender Sprache<br />

und dem Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Zudem<br />

enthält das Dokument eine Darstellung verschiedenster<br />

Erscheinungsformen von Hate Speech in Blogs, E-Mails,<br />

Spielen und so weiter. Auch werden Strategien und Initiativen<br />

von europäischen Nichtregierungsorganisationen<br />

vorgestellt, die verschiedentlich dazu dienen, dem Problem<br />

Hate Speech im Internet beizukommen.<br />

Auf internationaler Ebene wird im Rahmen der Organization<br />

for Security and Cooperation in Europe (OSCE) seit<br />

2003 nach einer einvernehmlichen Lösung für den Umgang<br />

mit sogenannten Hate Crimes, zu denen auch Hate<br />

Speech im Internet gehört, gesucht. Obwohl die Auffassungen<br />

über Meinungsfreiheit und Zensur international<br />

weit auseinandergehen, wurde 2009 eine entsprechende<br />

Empfehlung der OSCE-Mitgliedstaaten verabschiedet.<br />

69 Vgl.: http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/media/doc/CM/Rec%<br />

281997%29020&ExpMem_en.asp#TopOfPage<br />

70 Vgl.: http://assembly.coe.int/main.asp?Link=/documents/adoptedtext/<br />

ta07/erec1805.htm<br />

71 Vgl.: Council of Europe 2012: Young People Combating Hate<br />

Speech online – Mapping study on projects against hate speech<br />

online. Online abrufbar unter: http://www.coe.int/t/dg4/youth/Source/<br />

Training/Training_courses/2012_Mapping_projects_against_Hate_<br />

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