BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag
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Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12542</strong> – 142 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode<br />
del zu einer nachwirkenden Missbrauchsaufsicht einhergehen.<br />
Unberührt müssen hingegen die klassischen Aufgaben<br />
der Aufsicht bleiben. Besonders der Jugendmedienschutz<br />
zeigt, wie wichtig der Schutz durch Regulierung gerade<br />
in einer ausdifferenzierten Medienwelt bleibt. Ebenso wenig<br />
ist Regulierung von Werbung im Rundfunk überflüssig<br />
geworden. Das unverzichtbare Trennungsgebot von<br />
Programm und Werbung, das im Übrigen auch für Telemedien<br />
gilt, wird immer wieder strapaziert und verletzt.<br />
Die von der ZAK beanstandete Zahl der Verstöße belegt,<br />
dass hier Aufsicht gefragt ist.<br />
5. Zukunft der Terrestrik<br />
(Vgl. Frage 1: Ab 2015 könnten die Mobilfunkunternehmen<br />
in Europa zusätzlich zu den bestehenden Frequenzen<br />
auch den 700 Megahertz-Bereich von (694 bis 790 Mhz)<br />
nutzen (Digitale Dividende II). Wie ist hier der Stand der<br />
Dinge? Und wie steht es um die Abstimmung zwischen<br />
Bund und Ländern? Ist an eine Frequenzzuweisung an<br />
den Mobilfunksektor gedacht? Wie sollen die schutzwürdigen<br />
Belange des (linearen) Rundfunks Berücksichtigung<br />
finden? und Frage 11: Die digitale Welt ermöglicht<br />
heute einen Live- oder On-Demand-Zugriff auf eine Vielzahl<br />
von Endgeräten, die auf den ersten Blick gar nicht<br />
für diese Art von Medienkonsum vorgesehen scheinen<br />
(wie Screen im Auto oder Kühlschrank). Auch terrestrische<br />
Grenzen existieren nicht mehr. Welche künftigen Entwicklung<br />
sehen Sie im Bereich der mobilen Nutzung und<br />
wie hat sich vor diesem Hintergrund der Konsum beziehungsweise<br />
die Beteiligung der Rezipienten verändert?)<br />
Der Zeitpunkt für eine Entscheidung über die weitere<br />
Entwicklung der Terrestrik rückt näher: die privaten Veranstalter<br />
müssen ohnehin über ihre Vertragslage verhandeln<br />
und national wie international nehmen die Debatten<br />
Fahrt auf.<br />
Die Terrestrik ist ein bedeutender Weg für die Rundfunkverbreitung.<br />
Der Anteil der Haushalte, die diesen Übertragungsweg<br />
für den Fernsehempfang nutzen, liegt bei<br />
rund 12 Prozent. Die Hälfte davon (gut zwei Millionen<br />
Haushalte und damit mehr als bei DSL-TV) nutzen DVB-<br />
T auf dem Hauptgerät im Wohnzimmer.<br />
Aus Sicht der Medienanstalten spricht viel dafür, den<br />
Umstieg auf DVB-T2 anzugehen. Dies bietet eine Reihe<br />
von Vorteilen: die Verbesserung von Programmquantität<br />
oder -qualität, die Möglichkeit der Einführung neuer Geschäftsmodelle<br />
und Einsparungspotenzial bei den Verbreitungskosten.<br />
Bis der Umstieg auf DVB-T2 erfolgt ist, braucht der<br />
Rundfunk das gesamte ihm derzeit zur Verfügung stehende<br />
Spektrum von 470 bis 790 MHz. Bei DVB-T2<br />
steigt die nutzbare Bandbreite pro Multiplex. Es können<br />
also mehr Programme in einem Multiplex übertragen<br />
werden als heute mit DVB-T. Dies könnte dazu führen,<br />
dass der Spektrumsbedarf des Rundfunks abnimmt. Um<br />
die heutige programmliche und räumliche Abdeckung zu<br />
erhalten, wird bei DVB-T2 nur noch der Frequenzbereich<br />
von 470 bis 702 MHz benötigt.<br />
Ob dieses Spektrum tatsächlich ausreichend ist, lässt sich<br />
aber erst beurteilen, wenn man sehen kann, wie das neue<br />
System von den Zuschauern angenommen wird. Für mindestens<br />
zwei Jahre ab dem Start von DVB-T 2 sollte daher<br />
die Option auf das Spektrum oberhalb 702 MHz offen<br />
gehalten werden.<br />
Stellungnahme des Verbandes Privater<br />
Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) 436<br />
A. Zusammenfassende Vorbemerkung<br />
Aus Sicht des VPRT sind derzeit die vier folgenden<br />
Handlungsprämissen von besonderer und dringender Relevanz:<br />
1. Die Konvergenz ist Realität und gebietet Handeln.<br />
2. Die Vielfaltregulierung muss neu ausgerichtet werden.<br />
3. Die Regulierungsbereiche von Bund- und Länderebene<br />
sind enger zu verzahnen.<br />
4. Die für den Rundfunk bestehende Überregulierung<br />
muss abgebaut werden.<br />
1. Die Konvergenz ist inzwischen Realität geworden<br />
und gebietet Handeln.<br />
Die Medienpolitk muss angesichts der konvergenten<br />
technischen Entwicklung auch einen konvergenten Regulierungsrahmen<br />
entwickeln. Dies schließt die Debatte zur<br />
künftigen Rolle des verfassungsrechtlich geschützten<br />
Rundfunks und seiner regulatorischen Behandlung ein.<br />
Handlungsbedarf besteht für das Phänomen Connected<br />
TV genauso wie für das Medienkonzentrationsrecht. Es<br />
kommen neue Plattformen wie Suchmaschinen und Endgerätehersteller<br />
hinzu, die den Zugang zu Medien kontrollieren<br />
und einen direkten oder indirekten Einfluss auf<br />
die Meinungsbildung haben können. Letztlich bewegt<br />
man sich in zwei unterschiedlichen Regulierungswelten.<br />
Es ist eine neue Medienordnung erforderlich, die ein Level<br />
Playing Field schafft oder zumindest die Rechte und<br />
Pflichten der Rundfunkveranstalter mit denen aller anderen<br />
Marktteilnehmer zum Ausgleich bringt.<br />
Zu diskutieren sind auch die Anforderungen des Zulassungsregimes<br />
im Rundfunk. So wurde im Bereich von Internetradios<br />
bereits von einer Zulassungspflicht abgesehen<br />
und eine Anzeige des Dienstes für ausreichend<br />
erachtet.<br />
2. Die Vielfaltregulierung muss neu ausgerichtet<br />
werden.<br />
Die Verwaltung von Engpässen war die Herausforderung<br />
von gestern. Die Plattformregulierung und das Instrumentarium<br />
der Vielfaltsicherung müssen jetzt an die digitalen<br />
Realitäten angepasst werden.<br />
436 Anmerkung: Diese Stellungnahme wurde der Projektgruppe Kultur,<br />
Medien und Öffentlichkeit am 16. November 2012 übermittelt.