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BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag

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Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12542</strong> – 142 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode<br />

del zu einer nachwirkenden Missbrauchsaufsicht einhergehen.<br />

Unberührt müssen hingegen die klassischen Aufgaben<br />

der Aufsicht bleiben. Besonders der Jugendmedienschutz<br />

zeigt, wie wichtig der Schutz durch Regulierung gerade<br />

in einer ausdifferenzierten Medienwelt bleibt. Ebenso wenig<br />

ist Regulierung von Werbung im Rundfunk überflüssig<br />

geworden. Das unverzichtbare Trennungsgebot von<br />

Programm und Werbung, das im Übrigen auch für Telemedien<br />

gilt, wird immer wieder strapaziert und verletzt.<br />

Die von der ZAK beanstandete Zahl der Verstöße belegt,<br />

dass hier Aufsicht gefragt ist.<br />

5. Zukunft der Terrestrik<br />

(Vgl. Frage 1: Ab 2015 könnten die Mobilfunkunternehmen<br />

in Europa zusätzlich zu den bestehenden Frequenzen<br />

auch den 700 Megahertz-Bereich von (694 bis 790 Mhz)<br />

nutzen (Digitale Dividende II). Wie ist hier der Stand der<br />

Dinge? Und wie steht es um die Abstimmung zwischen<br />

Bund und Ländern? Ist an eine Frequenzzuweisung an<br />

den Mobilfunksektor gedacht? Wie sollen die schutzwürdigen<br />

Belange des (linearen) Rundfunks Berücksichtigung<br />

finden? und Frage 11: Die digitale Welt ermöglicht<br />

heute einen Live- oder On-Demand-Zugriff auf eine Vielzahl<br />

von Endgeräten, die auf den ersten Blick gar nicht<br />

für diese Art von Medienkonsum vorgesehen scheinen<br />

(wie Screen im Auto oder Kühlschrank). Auch terrestrische<br />

Grenzen existieren nicht mehr. Welche künftigen Entwicklung<br />

sehen Sie im Bereich der mobilen Nutzung und<br />

wie hat sich vor diesem Hintergrund der Konsum beziehungsweise<br />

die Beteiligung der Rezipienten verändert?)<br />

Der Zeitpunkt für eine Entscheidung über die weitere<br />

Entwicklung der Terrestrik rückt näher: die privaten Veranstalter<br />

müssen ohnehin über ihre Vertragslage verhandeln<br />

und national wie international nehmen die Debatten<br />

Fahrt auf.<br />

Die Terrestrik ist ein bedeutender Weg für die Rundfunkverbreitung.<br />

Der Anteil der Haushalte, die diesen Übertragungsweg<br />

für den Fernsehempfang nutzen, liegt bei<br />

rund 12 Prozent. Die Hälfte davon (gut zwei Millionen<br />

Haushalte und damit mehr als bei DSL-TV) nutzen DVB-<br />

T auf dem Hauptgerät im Wohnzimmer.<br />

Aus Sicht der Medienanstalten spricht viel dafür, den<br />

Umstieg auf DVB-T2 anzugehen. Dies bietet eine Reihe<br />

von Vorteilen: die Verbesserung von Programmquantität<br />

oder -qualität, die Möglichkeit der Einführung neuer Geschäftsmodelle<br />

und Einsparungspotenzial bei den Verbreitungskosten.<br />

Bis der Umstieg auf DVB-T2 erfolgt ist, braucht der<br />

Rundfunk das gesamte ihm derzeit zur Verfügung stehende<br />

Spektrum von 470 bis 790 MHz. Bei DVB-T2<br />

steigt die nutzbare Bandbreite pro Multiplex. Es können<br />

also mehr Programme in einem Multiplex übertragen<br />

werden als heute mit DVB-T. Dies könnte dazu führen,<br />

dass der Spektrumsbedarf des Rundfunks abnimmt. Um<br />

die heutige programmliche und räumliche Abdeckung zu<br />

erhalten, wird bei DVB-T2 nur noch der Frequenzbereich<br />

von 470 bis 702 MHz benötigt.<br />

Ob dieses Spektrum tatsächlich ausreichend ist, lässt sich<br />

aber erst beurteilen, wenn man sehen kann, wie das neue<br />

System von den Zuschauern angenommen wird. Für mindestens<br />

zwei Jahre ab dem Start von DVB-T 2 sollte daher<br />

die Option auf das Spektrum oberhalb 702 MHz offen<br />

gehalten werden.<br />

Stellungnahme des Verbandes Privater<br />

Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) 436<br />

A. Zusammenfassende Vorbemerkung<br />

Aus Sicht des VPRT sind derzeit die vier folgenden<br />

Handlungsprämissen von besonderer und dringender Relevanz:<br />

1. Die Konvergenz ist Realität und gebietet Handeln.<br />

2. Die Vielfaltregulierung muss neu ausgerichtet werden.<br />

3. Die Regulierungsbereiche von Bund- und Länderebene<br />

sind enger zu verzahnen.<br />

4. Die für den Rundfunk bestehende Überregulierung<br />

muss abgebaut werden.<br />

1. Die Konvergenz ist inzwischen Realität geworden<br />

und gebietet Handeln.<br />

Die Medienpolitk muss angesichts der konvergenten<br />

technischen Entwicklung auch einen konvergenten Regulierungsrahmen<br />

entwickeln. Dies schließt die Debatte zur<br />

künftigen Rolle des verfassungsrechtlich geschützten<br />

Rundfunks und seiner regulatorischen Behandlung ein.<br />

Handlungsbedarf besteht für das Phänomen Connected<br />

TV genauso wie für das Medienkonzentrationsrecht. Es<br />

kommen neue Plattformen wie Suchmaschinen und Endgerätehersteller<br />

hinzu, die den Zugang zu Medien kontrollieren<br />

und einen direkten oder indirekten Einfluss auf<br />

die Meinungsbildung haben können. Letztlich bewegt<br />

man sich in zwei unterschiedlichen Regulierungswelten.<br />

Es ist eine neue Medienordnung erforderlich, die ein Level<br />

Playing Field schafft oder zumindest die Rechte und<br />

Pflichten der Rundfunkveranstalter mit denen aller anderen<br />

Marktteilnehmer zum Ausgleich bringt.<br />

Zu diskutieren sind auch die Anforderungen des Zulassungsregimes<br />

im Rundfunk. So wurde im Bereich von Internetradios<br />

bereits von einer Zulassungspflicht abgesehen<br />

und eine Anzeige des Dienstes für ausreichend<br />

erachtet.<br />

2. Die Vielfaltregulierung muss neu ausgerichtet<br />

werden.<br />

Die Verwaltung von Engpässen war die Herausforderung<br />

von gestern. Die Plattformregulierung und das Instrumentarium<br />

der Vielfaltsicherung müssen jetzt an die digitalen<br />

Realitäten angepasst werden.<br />

436 Anmerkung: Diese Stellungnahme wurde der Projektgruppe Kultur,<br />

Medien und Öffentlichkeit am 16. November 2012 übermittelt.

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