27.02.2014 Aufrufe

BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag

BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag

BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode – 139 – Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12542</strong><br />

Kooperationen zwischen öffentlich-rechtlichen<br />

Sendern und Zeitungsverlagen<br />

Einer der Grundgedanken bei der Gründung des öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunks war es, das Angebot an Qualitätsjournalismus<br />

im Rundfunk unabhängig von der Leistungskraft<br />

des Marktes im Interesse des einzelnen<br />

Bürgers und der Gesellschaft sicherzustellen. Nach<br />

25 Jahren Erfahrung mit kommerziellem Rundfunk lässt<br />

sich resümieren, dass die grundsätzliche Skepsis gegenüber<br />

der Finanzierung von Qualitätsjournalismus im Bereich<br />

des Rundfunks über den Markt richtig war und richtig<br />

bleibt.<br />

Im Bereich der Zeitungen haben der publizistische Anspruch<br />

vieler Verleger und die Möglichkeit der Quersubventionierung<br />

durch Kleinanzeigen und Werbung dazu<br />

geführt, dass in Deutschland ein breites Angebot an Qualitätsjournalismus<br />

vorhanden ist. Vor dem Hintergrund<br />

der zuvor beschriebenen Veränderungen im Zeitungsmarkt<br />

ist dies zukünftig aber nicht mehr sicher – vor allem<br />

im regionalen und lokalen Zeitungsjournalismus.<br />

Wenn man den Qualitätsjournalismus in Deutschland<br />

auch für die Zukunft sichern will, ist es keine Lösung, die<br />

öffentlich-rechtlichen Anbieter zu beschneiden und allein<br />

auf den Markt zu hoffen. Es wird vielmehr notwendig<br />

sein, über neue Wege der Zusammenarbeit nachzudenken<br />

in Form von Kooperationen zwischen Zeitungsverlagen<br />

und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das ZDF steht<br />

hierfür im Rahmen des ihm rechtlich Erlaubten gerne zur<br />

Verfügung.<br />

Stellungnahme der Landesmedienanstalten<br />

(durch den Vorsitzenden der DLM) 435<br />

1. Organisation und Aufgabenfelder der<br />

Landesmedienanstalten<br />

(Vgl. Frage 41: Der Medienrechtler Prof. Dr. Dieter Dörr<br />

fordert eine einheitliche Ländermedienanstalt für den<br />

Rundfunk und rundfunkähnliche Telemedien als eine Körperschaft<br />

des öffentlichen Rechts (in die die ZAK, GVK,<br />

KEK und KJM als Teile und die Arbeitsgemeinschaften<br />

der Landesmedienanstalten als Mitglieder aufgenommen<br />

würden), um die Ansprechpartner für Unternehmen zu<br />

verringern, Anträge an einer Stelle bearbeiten und Aufsichtsmaßstäbe<br />

leichter garantieren zu können. Wie positionieren<br />

Sie sich zu diesem Vorschlag?)<br />

Mit der Gemeinsamen Geschäftsstelle in Berlin wurde<br />

2010 eine Struktur geschaffen, die die Gemeinschaft der<br />

Medienanstalten stärkt und gleichzeitig die Zuständigkeiten<br />

in den Ländern wahrt. Die Integration der Geschäftsbeziehungsweise<br />

Stabsstellen von KEK (Kommission zur<br />

Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) und<br />

KJM (Kommission für Jugendmedienschutz) in die Gemeinsame<br />

Geschäftsstelle zum 1. September 2013 wird<br />

diesen Prozess abschließen.<br />

435 Anmerkung: Diese Stellungnahme wurde der Projektgruppe Kultur,<br />

Medien und Öffentlichkeit am 22. November 2012 übermittelt.<br />

Alle bundesweiten Belange der Aufsicht über den privaten<br />

Rundfunk – Jugendschutz, Medienkonzentration, Programm-<br />

und Werbeaufsicht, Plattformregulierung und die<br />

Auswahlentscheidungen für digitale Kapazitäten – werden<br />

also ab September 2013 unter dem Dach der Gemeinsamen<br />

Geschäftsstelle in Berlin betreut. 26 Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter werden die gemeinsamen Aufgaben<br />

der 14 Landesmedienanstalten und ihrer Kommissionen<br />

organisieren und koordinieren. Davon werden drei Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter beim Vorsitzenden der Kommission<br />

für Jugendmedienschutz angesiedelt.<br />

Die Medienanstalten haben damit den entsprechenden<br />

Auftrag aus dem Rundfunkstaatsvertrag umgesetzt und in<br />

allen Fragen mit bundesweiter Relevanz Strukturen geschaffen,<br />

die<br />

– die Einheitlichkeit der medienrechtlichen Entscheidungen,<br />

– eine gemeinsame Positionierung in Kernthemen und<br />

– nachhaltige Synergien<br />

garantieren. Damit ist aus Sicht der Landesmedienanstalten<br />

auf pragmatische Weise auch die Idee einer Medienanstalt<br />

der Länder bereits umgesetzt.<br />

2. Zusammenarbeit mit Bundesbehörden<br />

(Vgl. Frage 14: Die Regelungen von Bund und Ländern<br />

haben an einigen Stellen Berührungspunkte, etwa das<br />

Kartell- und das Medienkonzentrationsrecht, bei den Regelungen<br />

zu Übertragungskapazitäten, aber auch in anderen<br />

Bereichen. Gibt es hier Spannungen zwischen den<br />

Regelungen, so dass die Regelungsziele nicht optimal<br />

erreicht werden oder die Wirtschaft unnötig belastet<br />

wird? Wie siehst es mit der Koordination und Zusammenarbeit<br />

bei der Aufsicht aus, gibt es hier Verbesserungspotenzial?<br />

und Frage 38: Frage an alle Anwesenden:<br />

Tobias Schmidt, Leiter Medienpolitik von RTL, hat vergangene<br />

Woche bei den Medientagen in München gefordert,<br />

dass es eine bessere Koordination von Medienaufsicht,<br />

Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur in<br />

Deutschland geben solle. Wie kann eine solche Koordination<br />

aussehen und gibt es dazu von Ihrer <strong>Seite</strong> aus überhaupt<br />

Überlegungen oder Gespräche?)<br />

In verschiedenen Zusammenhängen, etwa bei Frequenzentscheidungen<br />

der Bundesnetzagentur (BNetzA) oder<br />

bei der Entscheidung des Bundeskartellamts (BKartA),<br />

ein Jointventure von RTL und ProSiebenSat.1 zur Errichtung<br />

einer gemeinsamen Onlinevideoplattform zu untersagen,<br />

haben Bundesbehörden strukturelle Entscheidungen<br />

getroffen, die direkte Auswirkungen auf den privaten<br />

Rundfunk haben. Die Rundfunkordnung, also die Festlegung<br />

der Rahmenbedingungen für die Veranstaltung und<br />

Vorbereitung von Rundfunkangeboten, ist nach der verfassungsrechtlichen<br />

Kompetenzverteilung Sache der Länder.<br />

Dass Rundfunkfragen auch kartell- oder telekommunikationsrechtliche<br />

Bezüge haben, ergibt sich aus der<br />

Sache. Wenn diese aber von grundsätzlicher, strukturprägender<br />

Bedeutung sind, müssen die Rundfunkbelange<br />

ausreichend berücksichtigt sein. Das macht es erforder-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!