BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode – 137 – Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12542</strong><br />
kennen. Die kommerziellen Sender erzielten laut Goldmedia-Studie<br />
2010 rund 800 Mio. Euro Gewinn und<br />
kamen auf Aufwendungen von etwas über 5,2 Mrd. Euro.<br />
Die öffentlich-rechtlichen Sender legten 2010 rund<br />
80 Mio. Euro zurück und kamen auf Aufwendungen von<br />
etwa 5,3 Mrd. Euro.<br />
Für das Jahr 2011 geht die Studie von einem Einnahmenwachstum<br />
der kommerziellen TV-Sender von 3,2 Prozent<br />
aus. Die Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender<br />
werden vor dem Hintergrund einer gleichbleibenden Gebührenhöhe<br />
in den nächsten Jahren nicht wachsen.<br />
2) Bundesweite kommerzielle Vollprogramme erwirtschaften<br />
Überschüsse bezogen auf die Kosten von 35 Prozent.<br />
Goldmedia hat in seiner Studie neben den Einnahmen<br />
auch die Kostendeckungsgrade der kommerziellen Fernsehsender<br />
in Deutschland untersucht. Die Anbieter bundesweiter<br />
werbefinanzierter Vollprogramme verbesserten<br />
demnach zwischen 2008 und 2010 die Relation ihrer<br />
Überschüsse bezogen auf die Kosten von durchschnittlich<br />
20 Prozent auf 35 Prozent. Die Relation der Überschüsse<br />
bundesweiter Free-TV-Spartenprogramme verbesserte<br />
sich im gleichen Zeitraum von 19 Prozent auf 20 Prozent.<br />
Die Relation der Überschüsse der Teleshoppinganbieter<br />
lagen bei knapp neun Prozent. Die einzigen kommerziellen<br />
TV-Anbieter, die ihre Kosten 2010 nicht decken<br />
konnten, waren Pay-TV-Anbieter sowie die Anbieter von<br />
Lokal- und Ballungsraumfernsehen.<br />
3) Zwanzigmal so viele kommerzielle wie öffentlichrechtliche<br />
Sender.<br />
Laut der Studie von Goldmedia stieg die Zahl der kommerziellen<br />
Fernsehprogramme zwischen 2000 und 2010<br />
um 199 Programme auf 293. Die Zahl der öffentlichrechtlichen<br />
Programme blieb laut Studie im gleichen<br />
Zeitraum bei 15 Sendern. Es gibt demnach zwanzigmal<br />
so viele kommerzielle wie öffentlich-rechtliche Sender.<br />
Anlage 2: Medienpolitischer Newsletter vom 1. Juli 2011<br />
„Kooperation statt Konfrontation im Interesse des Qualitätsjournalismus“<br />
Kooperation statt Konfrontation im Interesse<br />
des Qualitätsjournalismus<br />
Am 21. Juni 2011 haben acht Verlage bei der Wettbewerbskammer<br />
des Landgerichts Köln eine gemeinsame<br />
Klage gegen die ARD und den NDR eingereicht. Gegenstand<br />
der Klage sind die Textangebote in der App der Tagesschau.<br />
Im Zusammenhang mit der Klage werfen sie<br />
den öffentlich-rechtlichen Sendern abermals eine angeblich<br />
ungezügelte Expansion ins Netz und presseähnliche<br />
Angebote vor. Die Legitimation der Angebote durch<br />
Staatsvertrag und rechtsaufsichtlich gebilligte Drei-Stufen-Tests<br />
werden ignoriert. Laut dem Vorsitzenden der<br />
Axel Springer AG bedrohen Angebote wie die App der<br />
Tagesschau die Existenz der Verlage.<br />
Das ZDF-Onlineangebot ist eng begrenzt<br />
Der Vorwurf der hemmungslosen Expansion im Netz entbehrt<br />
bei nüchterner Betrachtung der Fakten jeder Grundlage.<br />
Die Telemedienangebote der öffentlich-rechtlichten<br />
Sender sind in mehrfacher Hinsicht begrenzt. Die Begrenzungen<br />
sind das Ergebnis des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags,<br />
den die Länder mit der Zustimmung<br />
aus Brüssel auf Basis eines Kompromisses mit der Europäischen<br />
Union verabschiedet haben. Entsprechend der<br />
Vorgaben aus dem Staatsvertrag haben die Gremien der<br />
öffentlich-rechtlichen Sender Drei-Stufen-Tests durchgeführt<br />
und haben – vor allem mit Blick auf die Verlage –<br />
weitreichende Auflagen für die Telemedienangebote gemacht.<br />
Die Angebote des ZDF unterliegen auf dieser Basis<br />
einer vierfachen Begrenzung:<br />
1. Finanzielle Begrenzung<br />
Für die Jahre 2009 bis 2012 sind entsprechend der Vorgaben<br />
aus dem Drei-Stufen-Test durchschnittlich 30,9 Mio.<br />
Euro pro Jahr für das Online-Angebot bewilligt – das sind<br />
gerade einmal 1,5 Prozent des Gesamtetats. Auch für die<br />
kommende Gebührenperiode (2013 bis 2016) hat das<br />
ZDF für seine Online-Angebote keine Projektmittel angemeldet.<br />
2. Zeitliche Begrenzung<br />
Die allermeisten Inhalte stehen zwischen sieben Tagen<br />
und einem Jahr zum Abruf bereit.<br />
Aufgrund der Verweildauerbegrenzung wurden 2010<br />
rund 80 Prozent aller Online-Inhalte des ZDF depubliziert.<br />
3. Inhaltliche Begrenzung<br />
In inhaltlicher Hinsicht sind die ZDF-Onlineangebote auf<br />
journalistisch-redaktionell veranlasste und gestaltete Beiträge<br />
beschränkt. Außerdem sind dem ZDF gesetzlich untersagt:<br />
– nicht-sendungsbezogene presseähnliche Angebote,<br />
– Abrufangebote angekaufter Spielfilme und Serien,<br />
– flächendeckende lokale Berichterstattung,<br />
– die in der Negativliste aufgeführten Einzelinhalte, darunter<br />
zum Beispiel Anzeigen, Branchenregister,<br />
Preisvergleichsportale, Bewertungsportale für Waren<br />
und Dienstleistungen, Partner-, Kontakt-, Stellen- und<br />
Tauschbörsen, Ratgeberportale ohne Sendungsbezug,<br />
Routenplaner, Spieleangebote ohne Sendungsbezug,<br />
Veranstaltungskalender sowie<br />
– Sponsoring und Werbung.<br />
4. Strukturelle Begrenzung<br />
Neue Angebote und wesentliche Veränderungen bestehender<br />
Angebote sind nur nach Durchführung eines Drei-<br />
Stufen-Tests möglich.