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BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode – 137 – Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12542</strong><br />

kennen. Die kommerziellen Sender erzielten laut Goldmedia-Studie<br />

2010 rund 800 Mio. Euro Gewinn und<br />

kamen auf Aufwendungen von etwas über 5,2 Mrd. Euro.<br />

Die öffentlich-rechtlichen Sender legten 2010 rund<br />

80 Mio. Euro zurück und kamen auf Aufwendungen von<br />

etwa 5,3 Mrd. Euro.<br />

Für das Jahr 2011 geht die Studie von einem Einnahmenwachstum<br />

der kommerziellen TV-Sender von 3,2 Prozent<br />

aus. Die Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender<br />

werden vor dem Hintergrund einer gleichbleibenden Gebührenhöhe<br />

in den nächsten Jahren nicht wachsen.<br />

2) Bundesweite kommerzielle Vollprogramme erwirtschaften<br />

Überschüsse bezogen auf die Kosten von 35 Prozent.<br />

Goldmedia hat in seiner Studie neben den Einnahmen<br />

auch die Kostendeckungsgrade der kommerziellen Fernsehsender<br />

in Deutschland untersucht. Die Anbieter bundesweiter<br />

werbefinanzierter Vollprogramme verbesserten<br />

demnach zwischen 2008 und 2010 die Relation ihrer<br />

Überschüsse bezogen auf die Kosten von durchschnittlich<br />

20 Prozent auf 35 Prozent. Die Relation der Überschüsse<br />

bundesweiter Free-TV-Spartenprogramme verbesserte<br />

sich im gleichen Zeitraum von 19 Prozent auf 20 Prozent.<br />

Die Relation der Überschüsse der Teleshoppinganbieter<br />

lagen bei knapp neun Prozent. Die einzigen kommerziellen<br />

TV-Anbieter, die ihre Kosten 2010 nicht decken<br />

konnten, waren Pay-TV-Anbieter sowie die Anbieter von<br />

Lokal- und Ballungsraumfernsehen.<br />

3) Zwanzigmal so viele kommerzielle wie öffentlichrechtliche<br />

Sender.<br />

Laut der Studie von Goldmedia stieg die Zahl der kommerziellen<br />

Fernsehprogramme zwischen 2000 und 2010<br />

um 199 Programme auf 293. Die Zahl der öffentlichrechtlichen<br />

Programme blieb laut Studie im gleichen<br />

Zeitraum bei 15 Sendern. Es gibt demnach zwanzigmal<br />

so viele kommerzielle wie öffentlich-rechtliche Sender.<br />

Anlage 2: Medienpolitischer Newsletter vom 1. Juli 2011<br />

„Kooperation statt Konfrontation im Interesse des Qualitätsjournalismus“<br />

Kooperation statt Konfrontation im Interesse<br />

des Qualitätsjournalismus<br />

Am 21. Juni 2011 haben acht Verlage bei der Wettbewerbskammer<br />

des Landgerichts Köln eine gemeinsame<br />

Klage gegen die ARD und den NDR eingereicht. Gegenstand<br />

der Klage sind die Textangebote in der App der Tagesschau.<br />

Im Zusammenhang mit der Klage werfen sie<br />

den öffentlich-rechtlichen Sendern abermals eine angeblich<br />

ungezügelte Expansion ins Netz und presseähnliche<br />

Angebote vor. Die Legitimation der Angebote durch<br />

Staatsvertrag und rechtsaufsichtlich gebilligte Drei-Stufen-Tests<br />

werden ignoriert. Laut dem Vorsitzenden der<br />

Axel Springer AG bedrohen Angebote wie die App der<br />

Tagesschau die Existenz der Verlage.<br />

Das ZDF-Onlineangebot ist eng begrenzt<br />

Der Vorwurf der hemmungslosen Expansion im Netz entbehrt<br />

bei nüchterner Betrachtung der Fakten jeder Grundlage.<br />

Die Telemedienangebote der öffentlich-rechtlichten<br />

Sender sind in mehrfacher Hinsicht begrenzt. Die Begrenzungen<br />

sind das Ergebnis des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags,<br />

den die Länder mit der Zustimmung<br />

aus Brüssel auf Basis eines Kompromisses mit der Europäischen<br />

Union verabschiedet haben. Entsprechend der<br />

Vorgaben aus dem Staatsvertrag haben die Gremien der<br />

öffentlich-rechtlichen Sender Drei-Stufen-Tests durchgeführt<br />

und haben – vor allem mit Blick auf die Verlage –<br />

weitreichende Auflagen für die Telemedienangebote gemacht.<br />

Die Angebote des ZDF unterliegen auf dieser Basis<br />

einer vierfachen Begrenzung:<br />

1. Finanzielle Begrenzung<br />

Für die Jahre 2009 bis 2012 sind entsprechend der Vorgaben<br />

aus dem Drei-Stufen-Test durchschnittlich 30,9 Mio.<br />

Euro pro Jahr für das Online-Angebot bewilligt – das sind<br />

gerade einmal 1,5 Prozent des Gesamtetats. Auch für die<br />

kommende Gebührenperiode (2013 bis 2016) hat das<br />

ZDF für seine Online-Angebote keine Projektmittel angemeldet.<br />

2. Zeitliche Begrenzung<br />

Die allermeisten Inhalte stehen zwischen sieben Tagen<br />

und einem Jahr zum Abruf bereit.<br />

Aufgrund der Verweildauerbegrenzung wurden 2010<br />

rund 80 Prozent aller Online-Inhalte des ZDF depubliziert.<br />

3. Inhaltliche Begrenzung<br />

In inhaltlicher Hinsicht sind die ZDF-Onlineangebote auf<br />

journalistisch-redaktionell veranlasste und gestaltete Beiträge<br />

beschränkt. Außerdem sind dem ZDF gesetzlich untersagt:<br />

– nicht-sendungsbezogene presseähnliche Angebote,<br />

– Abrufangebote angekaufter Spielfilme und Serien,<br />

– flächendeckende lokale Berichterstattung,<br />

– die in der Negativliste aufgeführten Einzelinhalte, darunter<br />

zum Beispiel Anzeigen, Branchenregister,<br />

Preisvergleichsportale, Bewertungsportale für Waren<br />

und Dienstleistungen, Partner-, Kontakt-, Stellen- und<br />

Tauschbörsen, Ratgeberportale ohne Sendungsbezug,<br />

Routenplaner, Spieleangebote ohne Sendungsbezug,<br />

Veranstaltungskalender sowie<br />

– Sponsoring und Werbung.<br />

4. Strukturelle Begrenzung<br />

Neue Angebote und wesentliche Veränderungen bestehender<br />

Angebote sind nur nach Durchführung eines Drei-<br />

Stufen-Tests möglich.

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