BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode – 133 – Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12542</strong><br />
trag die rundfunkrechtliche Plattformregulierung zum<br />
diskriminierungsfreien Transport von Inhalten im Internet<br />
bieten kann beziehungsweise welche zusätzlichen Regelungen<br />
dafür erforderlich sind. Auf dieser Grundlage werden<br />
sich ARD und ZDF zu gegebener Zeit mit Vorschlägen<br />
in den Evaluierungs- und Gesetzgebungsprozess<br />
einbringen.<br />
Stellungnahme des ZDF 434<br />
(Vgl. Frage 2: In der Vergangenheit wurden aus dem Aufkommen<br />
der Rundfunkgebühren ausschließlich Angebote<br />
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks finanziert. Ist es<br />
zweckmäßig, zur Förderung des publizistischen Wettbewerbs<br />
künftig aus dem Beitragsaufkommen auch qualitativ<br />
hochwertige private Angebote zu finanzieren – und<br />
zwar im nicht-linearen (Abrufdienste) und gegebenenfalls<br />
auch im linearen Bereich (klassischer Rundfunk)?)<br />
Die Finanzierung privater Angebote, seien es Abrufdienste<br />
oder klassischer Rundfunk aus der Rundfunkgebühr<br />
(zukünftig: dem Rundfunkbeitrag), ist abzulehnen.<br />
Die Leistungsfähigkeit der deutschen Rundfunkordnung<br />
beruht wesentlich auf der strukturellen Diversifikation<br />
mit gebührenfinanzierten, gesetzlich beauftragten sowie<br />
gesellschaftlich kontrollierten Angeboten auf der einen<br />
<strong>Seite</strong> und privatwirtschaftlich organisierten, kommerziellen<br />
Inhalteanbietern auf der anderen <strong>Seite</strong>. Dieses System<br />
der strukturellen Diversifikation mit seinem Nebeneinander<br />
unterschiedlicher Finanzierungs- und Organisationsformen<br />
führt dazu, dass sich die unterschiedlich geregelten<br />
Segmente im Hinblick auf das von der Verfassung<br />
geforderte Ziel freier und vielfältiger öffentlicher Kommunikation<br />
ergänzen.<br />
Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt in diesem<br />
System der strukturellen Diversifikation die Aufgabe zu,<br />
professionelle Maßstäbe publizistischer Verantwortung<br />
zu entwickeln, die eine für die ganze Branche gültige<br />
Orientierung darstellen. Um diese Aufgabe erfüllen zu<br />
können, verfügt er über unabhängige, frei von sachfremden<br />
Einflüssen arbeitende journalistische Redaktionen.<br />
ARD und ZDF arbeiten auf Grundlage vielfältiger Qualitätsstandards,<br />
die gesetzlich vorgegeben und in Richtlinien,<br />
Leitlinien, Jugendschutz- und Datenschutzbestimmungen<br />
etc. festgeschrieben sind. Verbunden mit der<br />
Kontrolle durch die dazu berufenen, die gesellschaftlich<br />
relevanten Kräfte repräsentierenden Gremien gewährleistet<br />
der öffentlich-rechtliche Rundfunk, dass Rundfunksendungen<br />
und Onlineangebote vorhanden sind, die der<br />
Markt nicht bereitstellen würde.<br />
Die Finanzierung einzelner Angebote wirft zudem<br />
schwierige Fragen auf:<br />
– Der Staat ist von Verfassungswegen gehindert, Rundfunk<br />
zu veranstalten. Wie kann die Beauftragung von<br />
Inhalten mit der verfassungsrechtlich gebotenen<br />
Staatsferne organisiert werden?<br />
434 Anmerkung: Diese Stellungnahme wurde der Projektgruppe Kultur,<br />
Medien und Öffentlichkeit am 14. November 2012 übermittelt.<br />
– Steht der Aufwand für die neu zu schaffenden Einrichtungen<br />
und Überwachungsgremien im rechten Verhältnis<br />
zum möglichen Nutzen?<br />
– Die europäische Kommission hält die Finanzierung<br />
durch Rundfunkgebühren für eine Beihilfe. Wie sollen<br />
die hohen formalen Anforderungen (Beihilfeverfahren,<br />
Auftragsdefinition, Kontrolle etc.) erfüllt werden?<br />
(Vgl. Frage 5: Der Landesgesetzgeber hat einen Funktionsauftrag<br />
der Medien definiert. Derzeit gibt es eine<br />
kontroverse Diskussion über die Expansion des öffentlich-rechtlichen<br />
Rundfunks. Kann und sollte dieser Expansion<br />
entgegengewirkt werden? und Frage 6: Bei einer<br />
zunehmenden Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks<br />
findet auch eine immer stärkere Konzentration auf<br />
Angebote im Internet beziehungsweise die Nutzung der<br />
Möglichkeiten im Internet statt. Wie können hierbei Abgrenzungen<br />
zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten<br />
Angeboten im Sinne des Wettbewerbsrechts vorgenommen<br />
werden, um Konflikte zu vermeiden (Stichwort „Tagesschau-App“)?)<br />
Die Behauptung einer angeblich zunehmenden Expansion<br />
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist unzutreffend.<br />
Das ZDF ist vielmehr sowohl im Bereich des Fernsehens<br />
als auch im Bereich der Onlineangebote mit einem klar<br />
definierten, begrenzten Auftrag versehen, der nicht überschritten<br />
wird. Insoweit darf auf die Anlage 1 („Studie<br />
der Landesmedienanstalten widerlegt einmal mehr die<br />
These einer angeblichen Schieflage im dualen TV-System“)<br />
und Anlage 2 („Kooperation statt Konfrontation im<br />
Interesse des Qualitätsjournalismus“) verwiesen werden.<br />
(Vgl. Frage 7: Das Internet erlaubt den Zugriff auf weltweite<br />
Informationsquellen. Längst definieren nicht mehr<br />
begrenzte Radio- oder Fernsehsignale die Inhalte, die<br />
den Nutzer erreichen können. Informationen sind heute<br />
weltweit und auf verschiedenen Geräten empfangbar.<br />
Sollte man sich vor diesem Hintergrund statt mit bundesländerspezifischen,<br />
verstärkt mit internationalen Angeboten<br />
auseinandersetzen. Und wie sehen Sie die zukünftige<br />
Rolle und Relevanz der Länderanstalten in diesem<br />
Spannungsfeld?; Frage 8: Die neuen Intermediäre wie<br />
Facebook, Google etc. haben die öffentliche Kommunikation<br />
verändert. Wo sehen Sie Möglichkeiten für deren<br />
eigene Verantwortungsübernahme und an welchen Stellen<br />
muss der Gesetzgeber regulierend eingreifen?; Frage 16:<br />
An die Vertreter traditioneller Medien und Journalistenverbände:<br />
Den großen Intermediären wie Social Media-<br />
Plattformen, Suchmaschinen und App-Plattformen wird<br />
eine große Macht zugeschrieben. Welche konkreten Fälle<br />
des Missbrauchs dieses Einflusses lassen sich benennen?<br />
Inwieweit hängt diese Macht von der Marktstellung ab<br />
und in welchen Fällen ist sie unabhängig davon? Sehen<br />
Sie Regelungsbedarf und wenn ja, welchen? und Frage 19:<br />
Welchen Einfluss haben Plattform- und Inhaltsangebote<br />
der Intermediäre wie GoogleTV, AppleTV oder T-Entertain<br />
auf die deutsche Medienlandschaft?)<br />
Internationale Konzerne wie Google, Facebook oder<br />
Apple spielen für Medienunternehmen wie das ZDF als<br />
Betreiber von Drittplattformen eine zunehmend wichtige