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BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode – 133 – Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12542</strong><br />

trag die rundfunkrechtliche Plattformregulierung zum<br />

diskriminierungsfreien Transport von Inhalten im Internet<br />

bieten kann beziehungsweise welche zusätzlichen Regelungen<br />

dafür erforderlich sind. Auf dieser Grundlage werden<br />

sich ARD und ZDF zu gegebener Zeit mit Vorschlägen<br />

in den Evaluierungs- und Gesetzgebungsprozess<br />

einbringen.<br />

Stellungnahme des ZDF 434<br />

(Vgl. Frage 2: In der Vergangenheit wurden aus dem Aufkommen<br />

der Rundfunkgebühren ausschließlich Angebote<br />

des öffentlich-rechtlichen Rundfunks finanziert. Ist es<br />

zweckmäßig, zur Förderung des publizistischen Wettbewerbs<br />

künftig aus dem Beitragsaufkommen auch qualitativ<br />

hochwertige private Angebote zu finanzieren – und<br />

zwar im nicht-linearen (Abrufdienste) und gegebenenfalls<br />

auch im linearen Bereich (klassischer Rundfunk)?)<br />

Die Finanzierung privater Angebote, seien es Abrufdienste<br />

oder klassischer Rundfunk aus der Rundfunkgebühr<br />

(zukünftig: dem Rundfunkbeitrag), ist abzulehnen.<br />

Die Leistungsfähigkeit der deutschen Rundfunkordnung<br />

beruht wesentlich auf der strukturellen Diversifikation<br />

mit gebührenfinanzierten, gesetzlich beauftragten sowie<br />

gesellschaftlich kontrollierten Angeboten auf der einen<br />

<strong>Seite</strong> und privatwirtschaftlich organisierten, kommerziellen<br />

Inhalteanbietern auf der anderen <strong>Seite</strong>. Dieses System<br />

der strukturellen Diversifikation mit seinem Nebeneinander<br />

unterschiedlicher Finanzierungs- und Organisationsformen<br />

führt dazu, dass sich die unterschiedlich geregelten<br />

Segmente im Hinblick auf das von der Verfassung<br />

geforderte Ziel freier und vielfältiger öffentlicher Kommunikation<br />

ergänzen.<br />

Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt in diesem<br />

System der strukturellen Diversifikation die Aufgabe zu,<br />

professionelle Maßstäbe publizistischer Verantwortung<br />

zu entwickeln, die eine für die ganze Branche gültige<br />

Orientierung darstellen. Um diese Aufgabe erfüllen zu<br />

können, verfügt er über unabhängige, frei von sachfremden<br />

Einflüssen arbeitende journalistische Redaktionen.<br />

ARD und ZDF arbeiten auf Grundlage vielfältiger Qualitätsstandards,<br />

die gesetzlich vorgegeben und in Richtlinien,<br />

Leitlinien, Jugendschutz- und Datenschutzbestimmungen<br />

etc. festgeschrieben sind. Verbunden mit der<br />

Kontrolle durch die dazu berufenen, die gesellschaftlich<br />

relevanten Kräfte repräsentierenden Gremien gewährleistet<br />

der öffentlich-rechtliche Rundfunk, dass Rundfunksendungen<br />

und Onlineangebote vorhanden sind, die der<br />

Markt nicht bereitstellen würde.<br />

Die Finanzierung einzelner Angebote wirft zudem<br />

schwierige Fragen auf:<br />

– Der Staat ist von Verfassungswegen gehindert, Rundfunk<br />

zu veranstalten. Wie kann die Beauftragung von<br />

Inhalten mit der verfassungsrechtlich gebotenen<br />

Staatsferne organisiert werden?<br />

434 Anmerkung: Diese Stellungnahme wurde der Projektgruppe Kultur,<br />

Medien und Öffentlichkeit am 14. November 2012 übermittelt.<br />

– Steht der Aufwand für die neu zu schaffenden Einrichtungen<br />

und Überwachungsgremien im rechten Verhältnis<br />

zum möglichen Nutzen?<br />

– Die europäische Kommission hält die Finanzierung<br />

durch Rundfunkgebühren für eine Beihilfe. Wie sollen<br />

die hohen formalen Anforderungen (Beihilfeverfahren,<br />

Auftragsdefinition, Kontrolle etc.) erfüllt werden?<br />

(Vgl. Frage 5: Der Landesgesetzgeber hat einen Funktionsauftrag<br />

der Medien definiert. Derzeit gibt es eine<br />

kontroverse Diskussion über die Expansion des öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunks. Kann und sollte dieser Expansion<br />

entgegengewirkt werden? und Frage 6: Bei einer<br />

zunehmenden Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks<br />

findet auch eine immer stärkere Konzentration auf<br />

Angebote im Internet beziehungsweise die Nutzung der<br />

Möglichkeiten im Internet statt. Wie können hierbei Abgrenzungen<br />

zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten<br />

Angeboten im Sinne des Wettbewerbsrechts vorgenommen<br />

werden, um Konflikte zu vermeiden (Stichwort „Tagesschau-App“)?)<br />

Die Behauptung einer angeblich zunehmenden Expansion<br />

des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist unzutreffend.<br />

Das ZDF ist vielmehr sowohl im Bereich des Fernsehens<br />

als auch im Bereich der Onlineangebote mit einem klar<br />

definierten, begrenzten Auftrag versehen, der nicht überschritten<br />

wird. Insoweit darf auf die Anlage 1 („Studie<br />

der Landesmedienanstalten widerlegt einmal mehr die<br />

These einer angeblichen Schieflage im dualen TV-System“)<br />

und Anlage 2 („Kooperation statt Konfrontation im<br />

Interesse des Qualitätsjournalismus“) verwiesen werden.<br />

(Vgl. Frage 7: Das Internet erlaubt den Zugriff auf weltweite<br />

Informationsquellen. Längst definieren nicht mehr<br />

begrenzte Radio- oder Fernsehsignale die Inhalte, die<br />

den Nutzer erreichen können. Informationen sind heute<br />

weltweit und auf verschiedenen Geräten empfangbar.<br />

Sollte man sich vor diesem Hintergrund statt mit bundesländerspezifischen,<br />

verstärkt mit internationalen Angeboten<br />

auseinandersetzen. Und wie sehen Sie die zukünftige<br />

Rolle und Relevanz der Länderanstalten in diesem<br />

Spannungsfeld?; Frage 8: Die neuen Intermediäre wie<br />

Facebook, Google etc. haben die öffentliche Kommunikation<br />

verändert. Wo sehen Sie Möglichkeiten für deren<br />

eigene Verantwortungsübernahme und an welchen Stellen<br />

muss der Gesetzgeber regulierend eingreifen?; Frage 16:<br />

An die Vertreter traditioneller Medien und Journalistenverbände:<br />

Den großen Intermediären wie Social Media-<br />

Plattformen, Suchmaschinen und App-Plattformen wird<br />

eine große Macht zugeschrieben. Welche konkreten Fälle<br />

des Missbrauchs dieses Einflusses lassen sich benennen?<br />

Inwieweit hängt diese Macht von der Marktstellung ab<br />

und in welchen Fällen ist sie unabhängig davon? Sehen<br />

Sie Regelungsbedarf und wenn ja, welchen? und Frage 19:<br />

Welchen Einfluss haben Plattform- und Inhaltsangebote<br />

der Intermediäre wie GoogleTV, AppleTV oder T-Entertain<br />

auf die deutsche Medienlandschaft?)<br />

Internationale Konzerne wie Google, Facebook oder<br />

Apple spielen für Medienunternehmen wie das ZDF als<br />

Betreiber von Drittplattformen eine zunehmend wichtige

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