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BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag

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Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12542</strong> – 12 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode<br />

breitungsform vorgenommen. Bei elektromagnetischer<br />

Verbreitung von Kommunikationsinhalten an die Allgemeinheit<br />

handelt es sich um Rundfunk, bei gegenständlicher<br />

Verbreitung dagegen um Presse. 34 Während also die<br />

klassische Pressetätigkeit durch verkörperte Texte und<br />

Bilder geprägt ist, sind dies beim Rundfunk das bewegte<br />

Bild und/oder der Ton. (Zu den aktuellen Abgrenzungsproblemen<br />

siehe auch Kapitel 1.1.6 Lösungsvorschläge<br />

aus der Literatur.)<br />

1.1.3 (Technische) Veränderungen und neue<br />

grundrechtliche Einordnungsprobleme<br />

1.1.3.1 Das Internet<br />

Aufgrund der technischen Veränderungen hat sich auch<br />

die Kommunikationsstruktur verändert. Zum einen hat<br />

sich durch die Entwicklung des Internet eine neue Plattform<br />

eröffnet, auf der Kommunikation stattfinden kann.<br />

Die klassische Massenkommunikation wie die Pressetätigkeit<br />

und die klassische Rundfunktätigkeit wird nun<br />

auch im Internet ausgeübt. Für diese bietet das Internet<br />

eine neue Plattform, um ihre Inhalte anzubieten. Aber<br />

auch die Individualkommunikation hat über das Internet<br />

neue Formate gefunden (beispielsweise E-Mail oder Messenger-Dienste).<br />

Die Kommunikationsmöglichkeiten haben<br />

sich also erweitert. Zudem kann nun auch jeder Einzelne<br />

ohne großen finanziellen und zeitlichen Aufwand<br />

Massenkommunikation betreiben, etwa indem er einen<br />

eigenen Blog betreibt und dort Inhalte zur Verfügung<br />

stellt. Somit hat heute jede und jeder die Möglichkeit,<br />

eine unbestimmte Vielzahl von Personen mit ihren/seinen<br />

Inhalten zu erreichen.<br />

Zum anderen hat sich durch die weitere Entwicklung des<br />

Internet zu einem Web 2.0 auch die Rolle des Einzelnen<br />

im Kommunikationsprozess verändert. Während früher<br />

streng zwischen dem Anbieter und dem Nutzer der Information<br />

unterschieden werden konnte, steht heute die Interaktion<br />

zwischen Anbieter und Nutzer im Vordergrund.<br />

Der Einzelne kann auch dadurch Massenkommunikation<br />

betreiben, dass er durch verschiedene Dienste eine Vielzahl<br />

von unbestimmten Personen mit seinen Inhalten erreichen<br />

kann, indem er fremde Beiträge kommentiert. Da<br />

in fast jedem veröffentlichten Inhalt dem Nutzer wiederum<br />

die Möglichkeit eingeräumt wird, zu reagieren, verändert<br />

sich die Massenkommunikation von einer One-to-<br />

Many- (wobei „One“ früher nur die klassischen Medien<br />

waren) heute zunehmend zu einer Many-to-Many-Kommunikation.<br />

1.1.3.2 Abgrenzung innerhalb der Massenkommunikation<br />

Presse – Rundfunk<br />

Aufgrund der Konvergenz der Medien ist die Abgrenzung<br />

zwischen Presse und Rundfunk teilweise schwierig geworden.<br />

Sowohl Verlage als auch Rundfunkveranstalter<br />

verbreiten im Internet Texte sowie Audio- und Videoangebote.<br />

Problematisch ist dabei die verfassungsrechtliche<br />

34 Vgl.: Schemmer, Franz: Artikel 5 GG, Rn 67. In: Epping, Volker/<br />

Hillgruber, Christian (Hrsg.): Beck’scher Online-Kommentar Grundgesetz.<br />

Stand: 1. Juli 2012, Edition: 15.<br />

Einordnung als Rundfunk oder Presse. Wenn man weiterhin<br />

auf die verkörperte beziehungsweise nichtverkörperte<br />

Verbreitungsform abstellt, würde es sich bei im Internet<br />

verbreiteter Massenkommunikation, egal ob es um Texte,<br />

Audio- oder audiovisuelle Beiträge geht, um Rundfunk<br />

handeln. Das würde dazu führen, dass die gleiche Tätigkeit,<br />

die in einer Zeitschrift abgedruckt als Presse eingeordnet<br />

wird, als Rundfunk einzustufen ist, wenn sie im Internet<br />

veröffentlicht wird (vgl. hierzu auch Kapitel 1.1.6<br />

Lösungsvorschläge aus der Literatur).<br />

1.1.3.3 Neue Dienste und eine Einordnung in<br />

Individual- beziehungsweise<br />

Massenkommunikation<br />

Das Medium Internet an sich, ist nicht pauschal als Massenmedium<br />

einzustufen. Es kann ebenso der Massen- wie<br />

auch der Individualkommunikation dienen. Entscheidend<br />

dabei ist der einzelne Dienst, der genutzt wird. 35 So gibt<br />

es verschiedene Dienste im Internet, die zunächst einmal<br />

der Kommunikationsart zugeordnet werden müssen, um<br />

eine rechtliche Bewertung vornehmen zu können, denn<br />

der Massenkommunikation kommt aufgrund der besonderen<br />

Meinungsmacht eine besondere Bedeutung innerhalb<br />

einer demokratischen Gesellschaft zu. 36 Eine generelle<br />

Einordnung der neuen Internetdienste in Individualbeziehungsweise<br />

Massenkommunikation ist schwierig,<br />

da es immer auf die konkrete Ausgestaltung des Dienstes<br />

und die jeweiligen persönlichen Einstellungen des Nutzers<br />

ankommt. Entscheidend für die Abgrenzung ist jedoch<br />

der Kreis der Adressaten, an die die Kommunikationsinhalte<br />

gerichtet sind. Ist der Inhalt an eine oder<br />

mehrere bestimmte Personen gerichtet, handelt es sich<br />

um Individualkommunikation. Ist der Inhalt dagegen an<br />

eine unbestimmte Vielzahl von Personen gerichtet, liegt<br />

Massenkommunikation vor.<br />

Unterschieden werden kann aber auch auf der <strong>Seite</strong> des<br />

Sich-Äußernden. Man fragt also danach, ob sich nur eine<br />

Person äußert oder mehrere Menschen Kommunikationsinhalte<br />

bereitstellen. Insofern gibt es die One-to-One-<br />

Kommunikation, die als Individualkommunikation einzuordnen<br />

ist, und die One-to-Many-Kommunikation, die<br />

Massenkommunikation darstellt. Dabei ist zu beachten,<br />

dass unter One-to-One auch mehrere Adressaten angesprochen<br />

werden können, die jedoch bestimmt sind.<br />

Gleichsam ist Many-to-One auch Individualkommunikation,<br />

wenn gilt, dass unter „One“ auch mehrere Personen<br />

erfasst werden, die bestimmt sind. Many-to-Many ist als<br />

Massenkommunikation aufzufassen. An dieser Einordnung<br />

orientiert sich auch die im Folgenden dargestellte<br />

Tabelle, die die verschiedenen Kanäle (Dienste) einer Art<br />

der Kommunikation (Massen- oder Individualkommunikation)<br />

zuteilt.<br />

35 Vgl.: Holznagel, Bernd/Schumacher, Pascal: Kommunikationsfreiheiten<br />

und Netzneutralität. In: Kloepfer, Michael (Hrsg.): Netzneutralität<br />

in der Informationsgesellschaft. Beiträge zum Informationsrecht,<br />

Bd. 27, Berlin: 2011, S. 47–66 (hier: S. 55).<br />

36 Vgl.: Koreng, Ansgar: Zensur im Internet. Der verfassungsrechtliche<br />

Schutz der digitalen Massenkommunikation. Baden-Baden: 2010,<br />

S. 40.

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