E n t w u r f Stand 03 - AOK-Gesundheitspartner
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5. Werden Änderungen im Ablauf dieses Vertrages erforderlich, können diese einvernehmlich<br />
kurzfristig vereinbart werden.<br />
6. Sollten für die von diesem Vertrag umfassten Hilfsmittel neue gesetzliche Regelungen in Kraft<br />
treten, sind diese zu beachten und der Vertrag ist ggf. entsprechend zu modifizieren.<br />
7. Die Anlagen 1 - 5 sind Bestandteil dieses Vertrages. Die Anlagen 2a bis 2d können separat<br />
mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende, erstmals zum 31.<strong>03</strong>.2015 schriftlich gekündigt<br />
werden, ohne dass dies den Vertrag an sich berührt.<br />
München, den 23.05.2013<br />
__________________________________<br />
<strong>AOK</strong> Bayern – Die Gesundheitskasse<br />
_______________________________<br />
RSR Reha-Service-Ring GmbH<br />
Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 08 „Einlagen“ und 31 „Schuhe“<br />
durch Meisterbetriebe des Orthopädietechnikerhandwerks, <strong>Stand</strong> 23.05.2013<br />
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