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Bundestags- wahlkampf - Zahnärztekammer Niedersachsen

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BERUFSSTÄNDISCHES ●<br />

» D i e<br />

Nomi-<br />

nierung<br />

für den Deutschen<br />

Engagementpreis<br />

hilft uns sehr«, sagt<br />

Ira Thorsting. Kleine Herzen Hannover<br />

dankt allen Unterstützern und freiwilligen<br />

Mitarbeitern!<br />

Der Deutsche Engagementpreis<br />

macht freiwilliges Engagement in<br />

Deutschland sichtbarer und verhilft<br />

ihm zu mehr Anerkennung. Er wird<br />

verliehen vom Bündnis für Gemeinnützigkeit,<br />

einem Zusammenschluss<br />

von großen Dachverbänden und unabhängigen<br />

Organisationen des Dritten<br />

Sektors. Förderer sind das Bundesministerium<br />

für Familie, Senioren, Frauen<br />

und Jugend und der Generali Zukunftsfonds.<br />

Seit 2009 wird der Deutsche Engagementpreis<br />

jährlich in den Kategorien<br />

Gemeinnütziger Dritter Sektor, Einzelperson,<br />

Wirtschaft sowie Politik &<br />

Verwaltung ausgelobt. Mit der Schwerpunktkategorie<br />

»Gemeinsam wirken –<br />

mit Kooperationen Brücken bauen«<br />

würdigt der Deutsche Engagementpreis<br />

in diesem Jahr insbesondere Kooperationen<br />

unterschiedlicher Initiativen,<br />

die gemeinsam gesellschaftliche<br />

Herausforderungen bewältigen wollen.<br />

Eine Experten-Jury wählt im September<br />

die Preisträger und die 15 Finalisten<br />

für den Publikumspreis. Den<br />

Gewinner des mit 10.000 Euro dotierten<br />

Publikumspreises wählen die Bürgerinnen<br />

und Bürger im Oktober unter<br />

www.deutscher-engagementpreis.de.<br />

Alle Preisträger des Deutschen Engagementpreises<br />

werden im Rahmen einer<br />

feierlichen Preisverleihung am 5. Dezember<br />

2013, dem internationalen Tag<br />

des Ehrenamtes, in Berlin bekanntgegeben<br />

und ausgezeichnet.<br />

_PRESSEINFORMATION »KLEINE HERZEN<br />

HANNOVER E. V.« UND BUNDESVERBAND<br />

DEUTSCHER STIFTUNGEN E. V., 27.6.2013<br />

Weitere Informationen zum Verein »Kleine Herzen<br />

Hannover e.V.« erhalten Sie unter www.<br />

kleineherzen.de. Spenden sind immer willkommen;<br />

auch Altgoldspenden.<br />

Spendenkonto bei der Sparkasse Hannover,<br />

BLZ 250 501 80, Kto.-Nr. 900 450 401<br />

Aus der Arbeit des Fürsorge-<br />

Ausschusses der ZKN<br />

Nur wenige Landeszahnärztekammern leisten sich – so wie die<br />

ZKN – satzungs gemäß einen Fürsorgeausschuss, der in seiner Besetzung<br />

während der jeweiligen konstituierenden Versammlung<br />

aus Mitgliedern der Kammerver samm lung gewählt wird<br />

Den Vorsitz wählen sich die Mitglieder<br />

des Ausschusses selbst.<br />

Gleich zu Beginn der laufenden<br />

Legislatur (2010- 2015) wurde<br />

Frau Dr. Maria Kaschner als<br />

Vorsitzende von den Mitgliedern Dr. Uwe<br />

Herz und Dr. Klaus Winter gewählt, der der<br />

»Dienstälteste« (seit 2001) in diesem Ausschuss<br />

ist.<br />

Das Gremium befasst sich bei Anwesenheit<br />

des zuständigen Referenten des Vorstandes,<br />

Dr. Jürgen Reinstrom, in der Regel<br />

zweimal im Jahr, mit der zentralen Frage:<br />

Inwieweit kann die ZKN aus den Kammerbeiträgen<br />

ihrer Mitglieder die existenziellen<br />

Mindestleistungen für in Not geratene<br />

Kolleginnen/Kollegen sowie für Hinterbliebene<br />

und Waisen in Form einer einmaligen<br />

oder laufenden finanziellen Zuwendung sichern<br />

helfen.<br />

Dafür müssen die Hilfesuchenden bei der<br />

ZKN zunächst einen Antrag stellen, der ihre<br />

tiefgreifenden Einschnitte in die Lebensführung<br />

darstellen soll. Zusätzlich sind Belege<br />

über die Vermögensverhältnisse und über<br />

etwaig gezahlte Zuwendungen von anderen<br />

Versorgungseinrichtungen beizufügen.<br />

Die Verpflichtungs- und Gerechtigkeitsethik,<br />

der sich die Ausschussmitglieder bei der<br />

Beurteilung der Anträge selbst unterworfen<br />

haben, bilden die Grundlage einer individuellen<br />

Entscheidung. Sie sehen es nicht als »freiwillige<br />

Barmherzigkeit« an, sondern als Erfüllung<br />

einer sozialen Pflicht, die die ZKN den Hilfesuchenden<br />

gegenüber zu leisten hat. Dabei<br />

ist die Verhinderung/Vermeidung jeder Form<br />

von Beschämung des einzelnen Hilfsbedürftigen<br />

garantiert. Fürsorge bedeutet nicht die<br />

Ausübung von »Gnadenakten«, sondern soziale<br />

Verantwortung in der Erfüllung von gesellschaftlichen,<br />

kollegialen Pflichten, denen<br />

sich unsere Kammer nicht entziehen will. Der<br />

Ausschuss kann sich immer erst dann mit den<br />

sozialen Problemlagen ( Ernährung, Unterkunft,<br />

Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung,<br />

persönliche Bedürfnisse<br />

des täglichen<br />

Bedarfs, außerordentliche<br />

finanzielle Belastungen)<br />

der Betroffenen<br />

beschäftigen, wenn ein<br />

Antrag auf Zuwendung<br />

Dr. Klaus<br />

Winter<br />

vorliegt. Deshalb sollten Bezirks- und Kreisstellenvorstände<br />

der ZKN, in ihrem persönlichen<br />

Aktionsradius möglichst frühzeitig mitwirken,<br />

um einen eventuell notwendigen Beistand<br />

rechtzeitig zu vermitteln.<br />

Neben dieser mitmenschlichen, solidarischen<br />

Aufgabe hat der Fürsorgeausschuss<br />

auch über viele Anträge auf Stundung, Ermäßigung<br />

oder Erlass des Kammerbeitrages<br />

zu entscheiden. Grundlage sind hierfür<br />

die Beitragsordnung und die Richtlinien,<br />

deren Entscheidungen sich jeweils auf das<br />

laufende Haushaltsjahr beziehen. Detaillierte<br />

Begründungen und geeignete Nachweise<br />

für die eingeschränkte wirtschaftliche<br />

Lage sind vorzulegen. Die Anträge auf<br />

Beitragsermäßigung werden vorwiegend<br />

durch die Verwaltung bearbeitet. Ein vorläufiger,<br />

ermäßigter Beitragsbescheid wird<br />

erlassen, wenn beim Antragsteller die Einkünfte<br />

schwanken ( z.B. durch Umsatzbeteiligung<br />

oder Tätigkeit nach Bedarf ). Zur<br />

Mitteilung ist der Antragsteller grundsätzlich<br />

verpflichtet, wenn Umstände, die die<br />

Grundlagen für die Beitragsermäßigung<br />

verändern ( wie Gehaltserhöhung, Arbeitgeber-<br />

oder Statuswechsel), eintreten, da in<br />

diesem Falle die Ermäßigung endet. Hierbei<br />

ist auch zu beachten, ob die Zahnärzte eine<br />

eigene KZV-Zulassung haben oder ein Budget<br />

als Assistenten.<br />

Frau Sabine Koch (Tel. (05 11) 8 33 91-144),<br />

eine hierfür kompetente Mitarbeiterin der<br />

ZKN, beantwortet gern Fragen zu diesem<br />

Thema. Ihr gebührt bei der Vorbereitung<br />

und Aufarbeitung der Anträge an dieser<br />

Stelle ein besonderer Dank.<br />

_DR. KLAUS WINTER<br />

FOTO: ZKN-ARCHIV<br />

ZKN MITTEILUNGEN 8 | 2013 · 427

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