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Bundestags- wahlkampf - Zahnärztekammer Niedersachsen

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BUNDESTAGSWAHLPROGRAMM DER GRÜNEN:<br />

»Grüne Bürgerversicherung ist<br />

keine Einheitsversicherung«<br />

Dass die Grünen ebenso wie die SPD und die Linke den Umbau des dualen<br />

Krankenversicherungs systems zu einer Bürgerversiche rung favorisieren,<br />

ist bekannt. Seit der Ordentlichen Bundes delegiertenkonferenz von<br />

Bündnis 90 / Die Grünen Ende April in Berlin steht es nun auch offiziell im<br />

<strong>Bundestags</strong>wahlprogramm 2013 der Partei<br />

Ob das Kalkül der<br />

Grünen, durch ihr Wahlprogramm<br />

bei ihrer Klientel<br />

zu punkten und ausreichend<br />

Stimmen für<br />

eine Regierungsbeteiligung<br />

einzuwerben, aufgeht,<br />

bleibt abzuwarten<br />

Die »grüne Bürgerversicherung«<br />

wird dort als Alternative<br />

zur derzeitigen<br />

»Zwei- Klassen-Medizin in<br />

unserem Gesundheitswesen«<br />

propagiert, frei nach dem Motto<br />

der »Drei Musketiere«: »Eine für Alle,<br />

statt jeder für sich«.<br />

Zur Begründung wird an landläufigen<br />

Klischees nicht gespart. Die Solidargemeinschaft<br />

sei nicht »vollständig«,<br />

heißt es im Beschluss der<br />

Bundesdelegiertenkonferenz, das<br />

Gesundheitssystem sei in »Schieflage«<br />

geraten. Damit ist nicht etwa die finanzielle<br />

Situation der Krankenversicherung<br />

gemeint – darüber, dass die Geldtöpfe<br />

der GKV derzeit gut gefüllt sind,<br />

können wohl auch die Grünen nicht<br />

hinwegsehen. Aber: »Privatversicherte<br />

sind häufig privilegiert und erhalten<br />

Vorzugsbehandlungen. Gut verdienende<br />

Angestellte, BeamtInnen, viele Abgeordnete<br />

und die meisten Selbstständigen<br />

gehören der privaten Krankenversicherung<br />

an. Als Privatversicherte<br />

versichern sie nur ihr eigenes, meist<br />

unterdurchschnittliches Krankheitsrisiko.<br />

Zum Solidarausgleich tragen sie<br />

so nicht bei.«<br />

Das wollen die Grünen nun ändern:<br />

Um mehr »Solidarität« zu erreichen,<br />

sollen nach ihrem Willen künftig alle<br />

Bürgerinnen und Bürger in die »Solidargemeinschaft«<br />

einbezogen werden.<br />

Gleichzeitig wollen die Grünen auch die<br />

paritätische Finanzierung zwischen Arbeitgebern<br />

und Arbeitnehmern wieder<br />

herstellen. Zuzahlungen sind im grünen<br />

Gesundheitswesen nicht mehr vorgesehen.<br />

Die »grüne Bürgerversicherung«<br />

sorge jedoch nicht nur für eine Stärkung<br />

der »Solidarität«, sie trage durch<br />

eine »Verbreiterung der finanziellen<br />

Basis« auch zu einer »soliden Finanzierung<br />

des Gesundheitswesens«<br />

bei, heißt<br />

es weiter. Dazu sollen<br />

künftig alle Einkommensarten<br />

»gleich behandelt«<br />

und zur Finanzierung<br />

herangezogen<br />

werden, also nicht nur Arbeitseinkommen<br />

und Renten, sondern auch Kapitaleinkommen,<br />

etwa durch Aktiengewinne,<br />

Zinsen, Spekulationsgewinne und<br />

Mieteinnahmen. Die kostenlose Mitversicherung<br />

von Kindern soll erhalten<br />

bleiben, zeitlich begrenzt werden in<br />

der »grünen Bürgerversicherung« auch<br />

nicht erwerbstätige Verheiratete bzw.<br />

Lebenspartner, die Kinder erziehen<br />

oder Pflegeleistungen erbringen, kostenlos<br />

mitversichert. Für alle anderen<br />

Ehepaare und eingetragenen Lebensgemeinschaften<br />

planen die Grünen ein<br />

»Beitragssplitting«: »Damit wird die<br />

Bevorzugung von Alleinverdienerpaaren<br />

mit einem überdurchschnittlichen<br />

Haushaltseinkommen beendet und die<br />

negativen Erwerbsanreize für Ehefrauen<br />

abgeschafft«. Gleichzeitig wollen die<br />

Grünen die Beitragsbemessungsgrenze<br />

auf das in der Rentenversicherung geltende<br />

Niveau heben.<br />

Überraschen wird so manchen<br />

die Behauptung, die »grüne Bürgerversicherung«<br />

sei »keine Einheitsver -<br />

sicherung«. Die Begründung: Schließlich<br />

können nach dem Willen der Grünen<br />

sowohl die gesetzlichen als auch<br />

die privaten Krankenversicherer die<br />

Bürgerversicherung anbieten. Allerdings<br />

wird dafür eine gemeinsame<br />

Honorarordnung gelten. Dabei wollen<br />

die Grünen sicherstellen, »dass die<br />

höheren Honorare, die heute über die<br />

Privatversicherten an die Ärzteschaft<br />

und an die anderen Gesundheitsberufe<br />

fließen, insgesamt erhalten bleiben«<br />

– aber »gerechter verteilt« sollen<br />

sie werden. Wie genau man sich<br />

das wohl vorzustellen hat, wird nicht<br />

ausgeführt. Ebenso wenig wird im<br />

Übrigen thematisiert,<br />

was in einer »grünen«<br />

Bürgerversicherung<br />

mit den Altersrückstellungen<br />

der PKV geschehen<br />

soll.<br />

Klar jedoch ist, dass<br />

die Grünen die Krankenversicherungen<br />

als »Interessenvertreter« der Patienten<br />

sehen. Der Wettbewerb unter den<br />

Anbietern der Bürgerversicherung dürfe<br />

nicht über den Beitragssatz, sondern<br />

müsse vor allem über die Qualität und<br />

die Patientenorientierung geführt werden,<br />

heißt es im Wahlprogramm. Keinesfalls<br />

dürfe es eine »Risikoselektion«<br />

geben.<br />

Die »wohnortnahe Versorgung«<br />

wollen die Grünen laut Wahlprogramm<br />

»weiter verbessern« und den »Zugang«<br />

unabhängig von »Alter, Einkommen,<br />

Geschlecht, Herkunft, Behinderung, so-<br />

418 · ZKN MITTEILUNGEN 8 | 2013

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