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Bundestags- wahlkampf - Zahnärztekammer Niedersachsen

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GESUNDHEITSPOLITIK ●<br />

Dabei bekommt die PKV eine Überlebensgarantie:<br />

»Die private Krankenversicherung<br />

mit ihren individuellen Kapitalrücklagen,<br />

um steigende Kosten<br />

im Alter abzudämpfen, leistet einen<br />

wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit<br />

und Umsetzung von Neuerungen im<br />

Gesundheitswesen.«<br />

Am System der (gemeinsamen)<br />

Selbstverwaltung will die Union nicht<br />

rütteln. Sie setzt darauf, »dass die Beteiligten<br />

in der Selbstverwaltung unseres<br />

Gesundheitssystems verantwortungsvoll<br />

und partnerschaftlich handeln<br />

und dabei unnötige Bürokratie<br />

vermeiden.« Wer die aktuellen Grabenkämpfe<br />

beispielsweise beim EBM<br />

oder in der Gematik (Stichwort: elektronische<br />

Gesundheitskarte) zwischen<br />

Ärzten und Kassen mitbekommen hat,<br />

wird ziemlich gespannt sein, wie die<br />

Union in diesem Bereich eine neues<br />

Miteinander initiieren will.<br />

Zunächst einmal sollen die GKV-Assekuranzen<br />

an die Kandare genommen<br />

werden. Zitat: »Krankenkassen, deren<br />

Rücklagen die gesetzliche Mindestreserve<br />

um ein Mehrfaches übersteigen,<br />

sollen in Zukunft zur Prämienrückerstattung<br />

an ihre Mitglieder verpflichtet<br />

werden.« Die Union bekennt sich<br />

weiter ganz klar zum Wettbewerb der<br />

Krankenkassen.<br />

Gleichzeitig soll auch der Wettbewerb<br />

zwischen den sogenannten<br />

Leistungserbringern angeregt werden.<br />

Deshalb will die Union, dass Patienten<br />

und Versicherte gut informiert werden,<br />

»um selbstbestimmte Entscheidungen<br />

treffen zu können«. Deshalb soll es über<br />

entsprechende Portale im Internet unabhängige,<br />

verlässliche und verständliche<br />

Informationen ȟber Versicherungsund<br />

Behandlungsmöglichkeiten« geben.<br />

Denn: »Hinweise zu Leistung, Qualität<br />

und Preis tragen dazu bei, Kosten,<br />

Nutzen und Risiko besser einschätzen<br />

zu können.«<br />

Bei den Hausarztverträgen nach Paragraf<br />

73b Sozialgesetzbuch V (SGB V)<br />

sieht die Union offenbar keinen ausformulierten<br />

legislativen Handlungsbedarf.<br />

Die entsprechende Passage<br />

lautet so: »CDU und CSU wollen eine<br />

gut erreichbare Versorgung durch Ärzte<br />

und Krankenhäuser, vor allem in<br />

ländlichen Regionen, sichern und dafür<br />

zum Beispiel die Attraktivität des<br />

Hausarztberufs steigern. Wir wollen,<br />

dass überall in unserem Land Ärzte<br />

jederzeit erreichbar sind. Mit dem<br />

Versorgungsstrukturgesetz haben wir<br />

wichtige Anreize gesetzt, die es für Ärztinnen<br />

und Ärzte attraktiver machen,<br />

sich an der Versorgung von Regionen<br />

mit zu wenigen Ärzten zu beteiligen«.<br />

Von Belang ist insofern, dass die kleine<br />

Unionsschwester, die CSU, hier bis<br />

dato ganz anders tickt. Sie will die Refinanzierungsklausel<br />

im Paragrafen 73b<br />

möglichst umgehend generell streichen.<br />

Eine entsprechende Bundesratsinitiative<br />

der bayerischen Staatsregierung,<br />

wohlwollend vom Hausärzteverband<br />

begleitet, scheiterte unlängst schon in<br />

der Ausschussphase der Länderkammer.<br />

Was die eher nebensächliche Erwähnung<br />

der Attraktivität des Hausarztb<br />

erufs im Unions-Wahlprogramm<br />

bedeutet, werden CSU-Granden alsbald<br />

erklären müssen. In Bayern ist am<br />

15. September, also eine Woche vor der<br />

<strong>Bundestags</strong>wahl, Landtagswahl.<br />

_WWW.ZAEND.DE,<br />

24.6.2013<br />

14 Landeslisten der Parteien zur<br />

<strong>Bundestags</strong>wahl zugelassen<br />

Der Landeswahlausschuss hat am Freitag unter Leitung von Landeswahlleiterin<br />

Ulrike Sachs die Landeslisten von 14 Parteien mit<br />

insgesamt 248 Bewerber/innen für die <strong>Bundestags</strong>wahl zugelassen.<br />

Demnach geht die CDU mit 43 Kandidat/innen ins Rennen,<br />

darunter 25,6 Prozent Frauen, bei der SPD sind es 60 (46,7 Prozent<br />

Frauen), bei der FDP 24 (12,5 Prozent) und bei den Grünen 20 (55 Prozent); zwölf<br />

Bewerber/innen stehen auf der Liste der Linken und 16 bei den Piraten. Zugelassen<br />

wurden außerdem die Landeslisten der Alternative für Deutschland (AfD) mit<br />

20 Kandidat/innen, die Freien Wähler (13), die NPD (zehn), die Partei Bibeltreuer<br />

Christen (neun), die Republikaner (sechs) sowie die Tierschutzpartei, die Marxistisch-Leninistische<br />

Partei und die Bürgerbewegung pro Deutschland mit jeweils<br />

fünf Bewerber/innen. Fünf weitere Parteien konnten die notwendige Anzahl von<br />

2000 Unterstützungsunterschriften nicht beibringen und wurden deshalb vom<br />

Landeswahlausschuss nicht zugelassen: die Ökologisch-Demokratische Partei, die<br />

»Nein!-Idee«, die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und<br />

basisdemokratische Initiative, die Rentner Partei Deutschlands und die Partei der<br />

Vernunft. Alle fünf können beim Bundeswahlausschuss Beschwerde gegen die<br />

Ablehnung einlegen, der bis zum 1. August abschließend entscheidet. Nach Angaben<br />

der Landeswahlleiterin waren zur vorigen <strong>Bundestags</strong>wahl im Jahr 2009 in<br />

<strong>Niedersachsen</strong> zwölf Parteien mit Landeslisten angetreten, auf denen insgesamt<br />

249 Bewerber/innen kandidierten. _RUNDBLICK, 29.7.2013<br />

ZKN MITTEILUNGEN 8 | 2013 · 417

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