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Bezirksgericht Martigny und Saint-Maurice

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Grand Conseil<br />

Commission de justice<br />

Grosser Rat<br />

Justizkommission<br />

<strong>Bezirksgericht</strong> <strong>Martigny</strong> <strong>und</strong> <strong>Saint</strong>-<strong>Maurice</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Einleitung:<br />

1.1. Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

1.2. Nähere Umschreibung des Mandats<br />

2. Zeitplan<br />

3. Spezifische Gesetzesgr<strong>und</strong>lagen bezüglich Gerichtsorganisation<br />

4. Fakten<br />

5. Feststellungen<br />

6. Schlussfolgerungen<br />

7. Empfehlungen<br />

1. Einleitung<br />

1.1 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

Im Rahmen der Ausübung der Oberaufsicht kontrolliert die Justizkommission (JUKO) die<br />

Geschäftsführung der Gerichtsbehörden <strong>und</strong> der Staatsanwaltschaft (Art. 43 RGR).<br />

Dabei kann die JUKO die Vertreter der Staatsanwaltschaft <strong>und</strong> die Mitglieder der<br />

Gerichtsbehörden anhören, dies gr<strong>und</strong>sätzlich nach Kontaktnahme mit dem Präsidenten des<br />

Kantonsgerichts. Sie kann die Herausgabe der Verwaltungsdossiers der Gerichtsbehörden<br />

verlangen <strong>und</strong> diese einsehen. Sie kann auch das Staatspersonal anhören (Art. 131 GORBG).<br />

1.2 Nähere Umschreibung des Mandats<br />

Am 12. April 2013 hatte das Kantonsgericht (KG) eine Medienmitteilung herausgegeben, in der<br />

von verschiedenen Reorganisationsmassnahmen bei den <strong>Bezirksgericht</strong>en die Rede war,<br />

namentlich beim <strong>Bezirksgericht</strong> von <strong>Martigny</strong> <strong>und</strong> <strong>Saint</strong>-<strong>Maurice</strong> (BG Mar). Der Präsident, der<br />

Vizepräsident <strong>und</strong> die Sekretärin der JUKO hatten am 24. April 2013 ebenfalls eine informelle<br />

diesbezügliche Besprechung mit dem Präsidenten des KG, Jean-Bernard Fournier, <strong>und</strong> dem<br />

Generalsekretär des KG, Walter Lengacher. Bei dieser Gelegenheit hatten die Vertreter des KG<br />

angegeben, dass diese Reorganisationsmassnahmen aufgr<strong>und</strong> eines schlechten Arbeitsklimas<br />

wegen deplatzierten Äusserungen am Arbeitsplatz nötig waren. Diese Probleme stiessen auch in<br />

der Presse auf ein Echo.<br />

In ihrer Plenarsitzung vom 25. April 2013 hatte die JUKO die Unterkommission «Beziehungen zu<br />

den Gerichten» damit beauftragt, dieser Frage genauer auf den Gr<strong>und</strong> zu gehen <strong>und</strong> insbesondere<br />

die Umstände zu beleuchten, die zu dieser Reorganisation geführt hatten, eventuelle<br />

Unzulänglichkeiten festzustellen <strong>und</strong> Lösungsvorschläge vorzubringen.


Commission de justice - 2 - Justizkommission<br />

Bei der Erneuerung der Walliser Gerichtsbehörden in der Maisession 2013 hatte das Parlament<br />

die JUKO formell aufgefordert, sich um diese Problematik zu kümmern <strong>und</strong> dem Plenum einen<br />

Bericht vorzulegen.<br />

2. Zeitplan<br />

12. April 2013: Medienmitteilung des KG<br />

24. April 2013: Informelles Gespräch mit J.-B. Fournier (Präsident des KG) <strong>und</strong> W. Lengacher<br />

(Generalsekretär des KG)<br />

2. Mai 2013: Schreiben der JUKO an das KG<br />

15. Mai 2013: Medienorientierung des KG<br />

22. Mai 2013: Antwort des KG auf das Schreiben vom 2. Mai 2013<br />

6. Juni 2013: Anhörung von J.-B. Fournier <strong>und</strong> W. Lengacher<br />

20. Juni 2013: Anhörung einer Delegation des KG (J.-P. Derivaz [neuer Präsident], Christophe<br />

Bonvin [neuer Generalsekretär], Stéphane Spahr, Thomas Brunner, Jérôme<br />

Emonet <strong>und</strong> Françoise Balmer [Richter])<br />

20. Juni 2013: Anhörung von Monique Casal (Verantwortliche der Sozialberatung des Staates)<br />

22. Juli 2013: Schreiben des KG <strong>und</strong> Anhänge<br />

21. Aug. 2013: Sitzung der Unterkommission; Entscheid, keine erneute Anhörung der Mitglieder<br />

des BG Mar durchzuführen<br />

3. Spezifische Gesetzesgr<strong>und</strong>lagen bezüglich Gerichtsorganisation<br />

Gemäss dem Gesetz über die Rechtspflege (RPflG) übt das Kantonsgericht die oberste<br />

Gerichtsbarkeit im Kanton aus (Art. 14 Abs. 1 RPflG). Es bestimmt die Zahl der bei den<br />

<strong>Bezirksgericht</strong>en eingesetzten Richter <strong>und</strong> kann einen oder mehrere Richter mehreren Gerichten<br />

zuteilen; diese Entscheide werden im Amtsblatt veröffentlicht (Art. 15 Abs. 1 bis 3 RPflG). Das<br />

Kantonsgericht ernennt die Gerichtsschreiber, regelt ihre Zuteilung <strong>und</strong> erstellt ihr Pflichtenheft<br />

(Art. 17 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 RPflG). Im Übrigen bestimmt das Kantonsgericht in einem Reglement die<br />

interne Organisation der <strong>Bezirksgericht</strong>e (Art. 15 Abs. 4 RPflG). Diesem Organisationsreglement<br />

der Walliser Gerichte (ORG) zufolge ernennt das Kantonsgericht den Doyen jedes <strong>Bezirksgericht</strong>s,<br />

der dort für die administrative <strong>und</strong> personelle Führung zuständig ist (Art. 12 ORG).<br />

Innerhalb der maximalen Beschränkung der juristischen Einheiten <strong>und</strong> im Rahmen des Budgets<br />

kann das Kantonsgericht die Anzahl Gerichtsschreiber reduzieren <strong>und</strong> im Verhältnis dazu die<br />

Anzahl erstinstanzlicher Richter erhöhen. Anschliessend entscheidet es über ihre Zuteilung<br />

gemäss Artikel 15 RPflG (Art. 18 RPflG). Das Kantonsgericht ernennt auch das administrative<br />

Personal der Gerichte; im Rahmen des Budgets kann es eine gemäss Organigramm dem<br />

administrativen Personal zugeteilte Stelle in eine Stelle als Gerichtsschreiber oder erstinstanzlicher<br />

Richter umwandeln (Art. 41 RPflG).


Commission de justice - 3 - Justizkommission<br />

Schliesslich übt das Kantonsgericht die Aufsicht über die Gerichtsmagistraten, die Ersatzrichter,<br />

die Gerichtsschreiber <strong>und</strong> das administrative Personal aus; es ist gemäss ORG zuständig, in erster<br />

Instanz <strong>und</strong> als Beschwerdeinstanz die in Artikel 33 RPflG vorgesehenen disziplinarischen<br />

Massnahmen auszusprechen (Verweis, Geldbusse bis zu 1000 Franken, Versetzung ins<br />

Provisorium für die Dauer von maximal einem Jahr, Kürzung des Gehalts bis zur Hälfte während<br />

höchstens dreier Monate, vorübergehende Einstellung im Amt bis zu einem halben Jahr,<br />

gegebenenfalls mit Kürzung oder Entzug des Gehalts, Versetzung in eine tiefer eingereihte<br />

Funktion mit entsprechendem Gehalt, fristlose Entlassung, gegebenenfalls ohne Entschädigung)<br />

(Art. 32 RPflG).<br />

Auf organisatorischer Ebene bilden die hauptamtlichen Mitglieder des Kantonsgerichts das<br />

Gesamtgericht (Art. 18 ORG). Die Führung <strong>und</strong> Verwaltung der Walliser Justiz werden, soweit<br />

diese in den Kompetenzbereich des Kantonsgerichts fallen, vom Gesamtgericht, von der<br />

Verwaltungskommission, vom Präsidium oder vom Generalsekretär wahrgenommen (Art. 21<br />

ORG).<br />

Das Gesamtgericht ernennt die erstinstanzlichen Richter <strong>und</strong> Gerichtsschreiber, bestellt die<br />

Verwaltungskommission, ernennt den Generalsekretär <strong>und</strong> dessen Stellvertreter; es amtet als<br />

Rekursinstanz bei administrativen <strong>und</strong> disziplinarischen Entscheiden der Verwaltungskommission<br />

(Art. 22 ORG).<br />

Der Präsident des Kantonsgerichts, der Vizepräsident <strong>und</strong> ein weiterer Kantonsrichter bilden die<br />

Verwaltungskommission (Art. 23 ORG). Diese überwacht die Gerichtsverwaltung, schlägt dem<br />

Gesamtgericht die diesem zustehenden Ernennungen vor, trifft die Personalentscheide, die nicht<br />

dem Gesamtgericht vorbehalten sind, übt die dem Kantonsgericht obliegenden<br />

aufsichtsrechtlichen Befugnisse aus <strong>und</strong> ist die Disziplinarbehörde nach Artikel 32 Absatz 1 RPflG<br />

(Art. 24 ORG).<br />

Der Präsident des Kantonsgerichts leitet, nebst seiner Repräsentationsfunktion, das<br />

Kantonsgericht <strong>und</strong> führt die laufenden Geschäfte; er präsidiert das Gesamtgericht <strong>und</strong> die<br />

Verwaltungskommission (Art. 26 ORG).<br />

Der Generalsekretär ist Vorgesetzter des administrativen Personals <strong>und</strong> leitet die administrativen<br />

Dienste. Er stellt den internen Informationsdienst sicher, koordiniert die externe Kommunikation<br />

<strong>und</strong> stellt die Verbindung zur kantonalen Verwaltung sicher. Er sorgt für das Personalwesen an<br />

den Gerichten, bereitet zusammen mit dem Präsidium die Geschäfte des Gesamtgerichts <strong>und</strong> der<br />

Verwaltungskommission vor <strong>und</strong> sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse. Zudem übernimmt er<br />

die Aufgaben, die ihm die Verwaltungskommission überträgt (Art. 27 ORG).<br />

4. Fakten<br />

Die nachstehend zusammengefassten Fakten gehen aus den der JUKO zur Verfügung gestellten<br />

Unterlagen sowie aus den verschiedenen Anhörungen hervor.<br />

Bei der jährlichen Inspektion des <strong>Bezirksgericht</strong>s von <strong>Martigny</strong> <strong>und</strong> <strong>Saint</strong>-<strong>Maurice</strong> (BG Mar) vom<br />

28. Januar 2013 wurden die Kantonsrichter, welche die Inspektion durchführten, von<br />

Mitarbeiterinnen des BG Mar darauf aufmerksam gemacht, dass innerhalb des <strong>Bezirksgericht</strong>s ein<br />

schlechtes Arbeitsklima herrschen würde <strong>und</strong> dass einige Richter ihnen gegenüber abschätzige<br />

Bemerkungen gemacht hätten. Die Verwaltungskommission des KG wurde am 12. Februar 2013<br />

davon in Kenntnis gesetzt <strong>und</strong> schlug noch am selben Tag vor, sämtliche Richter <strong>und</strong>


Commission de justice - 4 - Justizkommission<br />

Mitarbeiterinnen des BG Mar anzuhören. Es wurde ein Konzept erarbeitet <strong>und</strong> die<br />

Verwaltungskommission beauftragte den Generalsekretär <strong>und</strong> die Verantwortliche der<br />

Sozialberatung des Staates, Monique CASAL (Sozialarbeiterin, Erzieherin, Inhaberin eines<br />

universitären Diploms in Mediation), diese Anhörungen durchzuführen, die vom 4. bis 11. März<br />

2013 im Büro des Generalsekretärs stattfanden. Die Gerichtsschreiberinnen <strong>und</strong> Sekretärinnen<br />

des BG Mar wurden ohne Beisein der Bezirksrichter angehört. Sie gaben an, dass ihre<br />

Beziehungen untereinander hervorragend seien. Die Stimmung innerhalb des <strong>Bezirksgericht</strong>s sei<br />

allerdings miserabel. Die Mitarbeiterinnen warfen einigen Richtern vor, dass diese ihnen<br />

gegenüber abschätzige, ja gar frauenfeindliche Äusserungen machen würden («Dicke», «fette<br />

Kuh», «Frauen haben ein Verfallsdatum von 25 Jahren», «wenn du in deinem Alter ein Kind<br />

bekommen willst, geht das nur noch in vitro», «Frauen sind die ganze Zeit krank oder am Telefon;<br />

Frauen sind Klatschtanten, Giftschlangen, ich muss sie an die Leine nehmen»). Solche<br />

Äusserungen waren keine Seltenheit.<br />

Solche Fakten waren dem KG bislang noch nie zu Ohren gekommen, obschon es zur Kenntnis<br />

genommen hatte, dass zwischen 2010 <strong>und</strong> 2012 sechs Sekretärinnen <strong>und</strong> zwei<br />

Gerichtsschreiberinnen bei diesem <strong>Bezirksgericht</strong> gekündigt hatten. Der Generalsekretär wusste<br />

von Gerüchten um eine schlechte Stimmung im BG Mar, ohne dass ihm die genauen Fakten<br />

offiziell bekannt gegeben worden waren.<br />

Die oben genannten Anhörungen wurden in einem vertraulichen <strong>und</strong> anonymisierten Bericht mit<br />

Datum vom 22. März 2013 schriftlich festgehalten. Aus diesem Bericht ging hervor, dass die<br />

Hauptursache für die schlechte Stimmung im BG Mar darauf zurückzuführen sei, dass es zwei<br />

Clans gebe. Die abschätzigen Äusserungen gewisser Richter dem Personal gegenüber, die bei<br />

der jährlichen Inspektion gemeldet wurden, konnten bestätigt werden. Diesem Bericht <strong>und</strong> der<br />

Einschätzung von Monique CASAL zufolge fielen solche Äusserungen jedoch nicht unter Mobbing<br />

im eigentlichen Sinne <strong>und</strong> wurden nur als sek<strong>und</strong>äre Probleme zum eigentlichen Hauptproblem<br />

der beiden verfeindeten Lager gesehen. Basierend auf diesem Dokument, in dem überdies<br />

Denkanstösse zur allgemeinen Verbesserung der Gerichte gegeben wurden, schlug die<br />

Verwaltungskommission dem KG vor, durch Versetzen mehrerer Richter die Zusammensetzung<br />

verschiedener <strong>Bezirksgericht</strong>e zu ändern.<br />

Zwischen dem 18. März <strong>und</strong> dem 11. April 2013 beriet das Gesamtgericht während mehrerer<br />

Sitzungen über diese Frage. Parallel dazu fanden Gespräche zwischen Kantonsrichtern <strong>und</strong> den<br />

von diesen Massnahmen betroffenen Bezirksrichtern statt.<br />

Am 11. April 2013 beschloss das KG, mit dem Einverständnis der fraglichen Personen folgende<br />

Änderungen vorzunehmen:<br />

‣ Nicolas BINER, Richter am BG Mar, wurde zum Wanderrichter ernannt, mit demselben<br />

Statut wie die erstinstanzlichen Richter.<br />

‣ Christophe JORIS, Richter am BG Mar, wurde zum <strong>Bezirksgericht</strong> Monthey versetzt.<br />

‣ Frédéric ADDY, Wanderrichter, wurde zum BG Mar versetzt.<br />

‣ Jean-Marc WICHSER, Richter am <strong>Bezirksgericht</strong> Monthey, wurde zum BG Mar versetzt.<br />

Am selben Tag beschloss die Verwaltungskommission, Richter ROSSIER bei einer Unterredung<br />

aufzutragen, sich zu entschuldigen <strong>und</strong> sich inskünftig seiner Funktion entsprechend zu verhalten.<br />

Die Verkündung der oben genannten Massnahmen <strong>und</strong> die Unterredung mit Richter ROSSIER<br />

fanden am Vormittag des 16. April 2013 am BG Mar statt (ausgeführt vom Präsidenten <strong>und</strong> vom<br />

Generalsekretär des KG).


Commission de justice - 5 - Justizkommission<br />

Gegen Ende des Nachmittags des 16. April 2013 vertraute sich Richter ROSSIER einer<br />

Mitarbeiterin an, wobei er Äusserungen zu Waffen <strong>und</strong> Munition machte, die diese befürchten<br />

liessen, er könnte «eine Dummheit begehen». Gemäss Richter ROSSIER wollte er damit<br />

andeuten, dass er Suizidgedanken hegte. Aus den durchgeführten Untersuchungen ging ebenfalls<br />

hervor, dass der Richter Drohungen ausgesprochen hatte («Ich weiss, wo du wohnst, ich weiss,<br />

wo deine Kinder sind»).<br />

Am darauf folgenden Tag berichtete die besagte Mitarbeiterin Richter ABBET per Mail von diesem<br />

Gespräch mit Richter ROSSIER, bei dem er gesagt hatte, er wolle sich für das, was ihm<br />

widerfahren sei, rächen, <strong>und</strong> dass er die Gerichtsschreiberinnen fertig machen <strong>und</strong> entlassen<br />

würde, wobei er eine als «Schlampe» bezeichnet hatte... Sie teilte ihre Befürchtungen mehreren<br />

Personen des BG Mar mit, die allesamt das KG per Mail darüber informierten <strong>und</strong> laut Präsident<br />

des KG sogar präzisierten, dass sie «das <strong>Bezirksgericht</strong> auf Ende Woche verlassen» würden. Der<br />

Präsident des KG <strong>und</strong> der Generalsekretär begaben sich unverzüglich nach <strong>Martigny</strong>, um diese<br />

Angelegenheit mit dem Doyen des <strong>Bezirksgericht</strong>s <strong>und</strong> Richter ROSSIER zu besprechen.<br />

Letzterer erklärte sich bereit Ferien zu nehmen, um die Wogen zu glätten. Er schlug dem<br />

Präsidenten des KG auch spontan vor, ihm die Pistole auszuhändigen, die er zuhause hatte, was<br />

er auch tatsächlich machte. Der Präsident des KG stützt sich beim Ergreifen dieser vorsorglichen<br />

Massnahmen auf Artikel 28a VVRG. Schliesslich verfasste Richter ROSSIER ein<br />

Entschuldigungsschreiben, das Richter BINER den Mitarbeiterinnen des BG Mar zustellte.<br />

In diesem Moment wurde klar, dass Richter ROSSIER mit den vom KG auferlegten<br />

Reorganisationsmassnahmen nicht einverstanden war, da er sich nicht beruhigen konnte. Dieses<br />

Verhalten, das auch ein wichtiger Störfaktor auf Ebene des Arbeitsklimas gewesen war, machte<br />

seine Mitarbeit im BG Mar in diesem besonders angespannten Rahmen unmöglich.<br />

Am 25. April 2013 hörte der Präsident des KG formell die von diesen jüngsten Ereignissen<br />

betroffenen Personen an. Diese bestätigten allesamt ihre Mails vom 17. April 2013, wenn auch<br />

etwas abschwächend, bezüglich den wiederholten verletzenden <strong>und</strong> abschätzigen Äusserungen<br />

von Richter ROSSIER. Sie bekräftigten ihre Ängste («Ich habe Angst», «Ich fürchte um mein<br />

Leben»), wobei eine der Mitarbeiterinnen angab, aufgr<strong>und</strong> ihrer Angstzustände ihren Arzt<br />

aufgesucht zu haben. Eine von ihnen gab sogar an, infolge all dieser Vorkommnisse ein<br />

Testament verfasst zu haben – eine andere gab an, ihren Familienmitgliedern gesagt zu haben,<br />

dass wenn ihr etwas zustossen sollte, «als erster Richter ROSSIER dazu zu befragen» sei. Die<br />

Mitarbeiterinnen erwähnten ebenfalls Druck von oben, um die Angelegenheit zu vertuschen. Den<br />

angehörten Personen zufolge hätte man Richter ROSSIER schon lange zur Ordnung rufen<br />

müssen. Richter ROSSIER seinerseits erschien zu dieser Anhörung mit einem Anwalt, stritt<br />

systematisch alles ab, was gegen ihn vorgebracht worden war, <strong>und</strong> gab lediglich zu, einige<br />

sexistische Äusserungen gemacht zu haben.<br />

Basierend auf diesen Fakten beschloss das Gesamtgericht auf Vorschlag der<br />

Verwaltungskommission am 13. Mai 2013, Richter ROSSIER mit sofortiger Wirkung zum KG zu<br />

versetzen, wo er, unter Beibehaltung seines Statuts als Bezirksrichter bis zum 31. Dezember 2013,<br />

Urteile verfassen wird (wissenschaftlicher Mitarbeiter). Ab dem 1. Januar 2014 wird er als<br />

Gerichtsschreiber mit entsprechender Besoldung am KG angestellt werden.<br />

Parallel zu dieser Änderung beschloss das Gesamtgericht, Yannick DESLARZES,<br />

Gerichtsschreiberin beim KG, zur Richterin am BG Mar zu ernennen. Pierre GAPANY, Richter <strong>und</strong><br />

Doyen am <strong>Bezirksgericht</strong> Entremont, wurde zudem zum Doyen des BG Mar ernannt (10% seines<br />

Arbeitsvolumens).


Commission de justice - 6 - Justizkommission<br />

Aus dem Gespräch mit der Delegation des KG vom 20. Juni 2013 geht Nachfolgendes hervor: Das<br />

KG wusste von Problemen innerhalb des BG Mar, war jedoch der Ansicht, dass das BG trotzdem<br />

effizient laufen würde <strong>und</strong> fand es daher nicht nötig, zu intervenieren. Die nötigen Massnahmen<br />

wurden erst getroffen, als alles völlig aus dem Ruder lief. Die Delegation des KG stellt fest, dass<br />

noch immer eine angespannte Stimmung herrscht, denkt aber, dass sich die Wogen mit der Zeit<br />

glätten werden. Sie erinnert ebenfalls daran, dass das KG stets bestrebt war, eine rasche Lösung<br />

zu finden, damit das BG Mar weiterarbeiten konnte <strong>und</strong> die Persönlichkeit seiner Mitglieder<br />

geschützt wurde. Daher ist sie der Ansicht, dass die erneuten Anhörungen der implizierten<br />

Personen, welche die JUKO durchzuführen gedenkt, der Sache nicht dienlich sind <strong>und</strong> für bereits<br />

angeschlagene Personen nur noch mehr Stress bedeuten werden. Die JUKO beschliesst daher,<br />

die direkt betroffenen Personen kein weiteres Mal anzuhören.<br />

Zu guter Letzt, <strong>und</strong> um ähnlichen Situationen vorzubeugen, wurde für den 12. Juli 2013 ein Treffen<br />

zwischen dem Präsidenten <strong>und</strong> dem Generalsekretär des KG, dem Doyen der Konferenz der<br />

erstinstanzlichen Richter, dem Doyen des Zwangsmassnahmengerichts <strong>und</strong> dem Doyen des<br />

Jugendgerichts organisiert. Dabei wurde intern beschlossen, dass jeder Doyen nicht nur Sitzungen<br />

zwischen den Richtern, sondern auch mit den Gerichtsschreiberinnen <strong>und</strong> -schreibern <strong>und</strong> dem<br />

Verwaltungspersonal auf die Beine stellen wird, um interne Probleme zu lösen. Bei Konflikten, von<br />

denen der Doyen selbst direkt betroffen ist, wird der Generalsekretär beigezogen. Zudem werden<br />

die Gerichtsschreiberinnen <strong>und</strong> -schreiber bei den jährlichen Gerichtsinspektionen durch das KG<br />

ebenfalls angehört werden <strong>und</strong> auch das Verwaltungspersonal kann um Anhörung ersuchen.<br />

5. Feststellungen<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage des Vorangehenden stellt die JUKO fest, dass das, was als «Affäre des<br />

<strong>Bezirksgericht</strong>s <strong>Martigny</strong>» bezeichnet wurde, in zwei Phasen abgelaufen ist.<br />

Die erste nahm ihren Anfang, als Mitarbeiterinnen dieses <strong>Bezirksgericht</strong>s dem KG bei seiner<br />

jährlichen Inspektion mitteilten, dass das Arbeitsklima immer schlechter würde <strong>und</strong> dass einige<br />

Richter abschätzige Äusserungen machen würden.<br />

Zu diesem Zeitpunkt bestand das Problem, welches das Arbeitsklima verschlechterte <strong>und</strong> welches<br />

das KG untersuchen würde, in zwei sich konkurrierenden, von jeweils einem Richter angeführten<br />

Clans innerhalb des <strong>Bezirksgericht</strong>s. Die deplatzierten Äusserungen gegenüber den<br />

Mitarbeiterinnen wurden indes nicht ernst genommen <strong>und</strong> unter den Tisch gekehrt. Das KG hat<br />

sehr rasch Massnahmen ergriffen, um das Problem der beiden Clans zu lösen, indem die<br />

fraglichen Richter mit deren Einverständnis zu anderen Gerichten versetzt wurden. Die zweite<br />

Phase nahm ihren Anfang, als diese Massnahmen dem BG Mar mitgeteilt wurden.<br />

Zu diesem Zeitpunkt legte Richter ROSSIER ein geradezu schockierendes Verhalten an den Tag,<br />

das sogar strafrechtlich relevant sein könnte.<br />

Er wollte die vom KG vorgeschlagenen Massnahmen nicht akzeptieren, verlor wiederholt die<br />

Fassung, äusserte einer seiner Mitarbeiterinnen gegenüber abschätzige Bemerkungen über ihre<br />

Kolleginnen <strong>und</strong> sprach Drohungen aus. Die Angelegenheit nahm also ein ganz anderes Ausmass<br />

an. Zu diesem Zeitpunkt hätte das KG eingreifen müssen. Es stellte sich nämlich heraus, dass die<br />

sexistischen <strong>und</strong> deplatzierten Äusserungen sowie die von Richter ROSSIER ausgestossenen<br />

Drohungen gegenüber seinen Mitarbeiterinnen inakzeptable Folgen nach sich gezogen hatten. Die<br />

Mitarbeiterinnen hatten sogar um ihr Leben gefürchtet. Die Sichtweisen der Aufsichtsbehörde (KG)<br />

einerseits <strong>und</strong> von Monique CASAL (Sozialberatung), welche die Anhörungen zusammen mit dem


Commission de justice - 7 - Justizkommission<br />

Generalsekretär durchgeführt hatte, andererseits, gehen weit auseinander. Während die eine Seite<br />

von «unangebrachten Äusserungen» spricht, ist bei der anderen von «schlimmen <strong>und</strong> drohenden<br />

Äusserungen» die Rede. Das KG hatte die Fakten klar abgeschwächt <strong>und</strong> ging sogar so weit,<br />

solche Äusserungen vor der JUKO zu leugnen. Die JUKO ist der Ansicht, dass sich das KG nicht<br />

mit den getroffenen Massnahmen hätte zufrieden geben sollen, sondern zumindest hätte ein<br />

Disziplinarverfahren gegenüber Richter ROSSIER einleiten sollen.<br />

In der Tat ist es etwas verw<strong>und</strong>erlich, dass angesichts der Schwere der genannten Fakten kein<br />

formelles Disziplinarverfahren eröffnet wurde – war Richter ROSSIER zu seiner Anhörung doch<br />

sogar mit einem Anwalt erschienen. Entweder handelte es sich also um einen informellen<br />

Austausch, <strong>und</strong> die Anwesenheit des Anwalts hätte nicht erlaubt werden sollen, oder es handelte<br />

sich um eine Anhörung im Rahmen eines formellen Verfahrens, mit allem, was dazu gehört<br />

(Verlesen der Rechte, Anwesenheit eines Rechtsvertreters, Führen eines Protokolls usw.).<br />

Die JUKO hält ebenfalls fest, dass das Verfahren zur Beschlagnahmung der Waffe von Richter<br />

ROSSIER nicht angemessen war, vor allem nicht von Seiten einer Behörde wie des KG. Offenbar<br />

<strong>und</strong> zu aller Verw<strong>und</strong>erung wusste das KG nicht, dass es eine Sicherheitskommission gibt, in der<br />

namentlich Markus RIEDER von der Kantonspolizei Mitglied ist, <strong>und</strong> die für diese Art von Fällen<br />

zuständig ist.<br />

Die JUKO bedauert die Nachlässigkeit <strong>und</strong> die Inkohärenz des KG. Bei der Anhörung des<br />

Präsidenten, Jean-Bernard FOURNIER, stellte dieser sich nämlich unwissend, was den Anwalt<br />

von Richter ROSSIER anbelangt – obschon er vor diesem Gespräch mit der JUKO bereits selbst<br />

die Anhörung von Richter ROSSIER in Gegenwart von dessen Anwalt durchgeführt hatte. Zudem<br />

haben sich die Versionen der Fakten mit der Zeit verändert <strong>und</strong> die Situation wurde schöngeredet,<br />

beispielsweise als das KG von «unangebrachten Äusserungen» gesprochen hatte, obschon diese<br />

weit darüber hinausgegangen waren. Die Haltung des KG ist auch nicht nachvollziehbar, wenn es<br />

angibt, dass die Mitarbeiterin, welche die alarmierenden Äusserungen von Richter ROSSIER der<br />

Aufsichtsbehörde <strong>und</strong> ihren Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen gemeldet hatte, dabei das Vertrauen ihres<br />

Vorgesetzten missbraucht hätte. Angesichts des Ernstes der erwiesenen Fakten kann dies nicht<br />

als «Anschwärzen» abgetan werden. Die JUKO teilt die Ansicht, dass es dem KG in erster Linie<br />

darum ging, die Ehre <strong>und</strong> Persönlichkeit von Richter ROSSIER zu wahren – was allerdings zum<br />

Nachteil der Opfer geschah <strong>und</strong> den weiteren Lauf der Dinge beeinflusste. Es geht ein ganz klarer<br />

Mangel an Transparenz, die Verschleierung gewisser Fakten (wie der gemeldeten Drohungen) <strong>und</strong><br />

die Absicht, «keine hohen Wellen schlagen zu wollen», hervor.<br />

Die JUKO bedauert das Misstrauen, welches das KG im Rahmen dieser Affäre geschürt hat.<br />

Dieses Gefühl kam ganz klar beim Gespräch vom 20. Juni 2013 auf, als das KG mit einer ganzen<br />

Delegation anrückte, obschon eigentlich nur der Präsident <strong>und</strong> der Generalsekretär eingeladen<br />

worden waren. Die Stimmung, die bei diesem Gespräch herrschte, gab den Mitgliedern der JUKO<br />

ganz klar zu verstehen, dass das KG die Eröffnung des vorliegenden Verfahrens <strong>und</strong> das Erstellen<br />

eines Berichts argwöhnisch betrachtete. Es scheint, dass das KG der Ansicht war, die JUKO<br />

würde damit die Gewaltentrennung missachten <strong>und</strong> ihren Kompetenzrahmen als<br />

Oberaufsichtskommission sprengen. Die JUKO kann diese Meinung keineswegs teilen. Das KG<br />

hatte von der JUKO auch verlangt, keine Kopien der ausgehändigten Dokumente anfertigen zu<br />

lassen, was ein weiteres Indiz für das herrschende Misstrauen ist.


Commission de justice - 8 - Justizkommission<br />

6. Schlussfolgerungen<br />

Nach Prüfung dieser Angelegenheit kommt die JUKO zum Schluss, dass im vorliegenden Fall ein<br />

schwerer Missstand zutage getreten ist. Die JUKO ist der Ansicht, dass das KG seiner Rolle als<br />

Aufsichtsbehörde über das BG Mar nicht nachgekommen ist. Während das KG anfänglich rasch<br />

reagiert hatte, indem es Massnahmen ergriff, um dem Krieg zwischen den beiden Clans ein Ende<br />

zu setzen <strong>und</strong> das Arbeitsklima innerhalb des BG Mar zu verbessern, was ihm hoch anzurechnen<br />

ist, hatte es den weiteren Verlauf offenbar zu wenig ernst genommen. Seine anfängliche<br />

lobenswerte Absicht, die Effizienz der Institution aufrechtzuerhalten <strong>und</strong> die Persönlichkeit der<br />

implizierten Mitarbeitenden zu schützen, war infolge des Verhaltens von Richter ROSSIER zum<br />

Scheitern verurteilt.<br />

Die Aufsichtsbehörde hatte die Probleme anfänglich als eine einfache Frage der Personalführung<br />

aufgefasst, konnte jedoch nicht umdenken, als die Angelegenheit ernster wurde. Die JUKO geht<br />

davon aus, dass das KG zumindest hätte ein Disziplinarverfahren einleiten müssen, als sich die<br />

Haltung von Richter ROSSIER verschlimmerte – das umso mehr, da er bei seiner Anhörung von<br />

einem Anwalt begleitet worden war. Es ist inakzeptabel, dass das KG diese Angelegenheit<br />

dermassen auf die leichte Schulter genommen hat.<br />

Die Passivität <strong>und</strong> die fehlende Neugier des KG, das vom schlechten Arbeitsklima im BG Mar<br />

wusste (zahlreiche Kündigungen), sind ebenfalls zu erwähnen. Durch eine proaktivere Haltung<br />

nach Auftreten der ersten Anzeichen, um die Problematik klar zu identifizieren <strong>und</strong> geeignete<br />

Lösungen vorzuschlagen, hätte ein solches Ausufern der Situation verhindert werden können.<br />

Aus diesen Gründen muss festgestellt werden, dass die Aufsichts- <strong>und</strong><br />

Personalführungskompetenzen der dritten Gewalt in diesem Falle nicht wie gesetzlich<br />

vorgeschrieben wahrgenommen wurden. Auch ist eine Überlegung auf Gesetzesebene<br />

anzustellen, um die Zuständigkeiten zu präzisieren <strong>und</strong> die Verfahren im Disziplinarbereich <strong>und</strong> in<br />

der Personalführung zu vereinfachen.<br />

7. Empfehlungen<br />

Um aus dieser Affäre die nötigen Lehren zu ziehen <strong>und</strong> solche Situationen inskünftig zu<br />

verhindern, empfiehlt die JUKO dem KG Folgendes:<br />

1/ Ein formelles Disziplinarverfahren gegen Richter ROSSIER aufgr<strong>und</strong> der oben genannten<br />

Fakten eröffnen.<br />

2/ Die Umstände <strong>und</strong> Bedingungen präzisieren, die automatisch zur Eröffnung eines<br />

Disziplinarverfahrens führen – klar von einer einfachen Personalführungsmassnahme zu<br />

unterscheiden.<br />

3/ Ein allgemeines Personalführungskonzept der Judikative erstellen.<br />

4/ Die jeweiligen Kompetenzen in Sachen Personalführung klären <strong>und</strong> ein (eventuell<br />

anonymes) Meldeverfahren für personal- oder betriebsbezogene Probleme innerhalb der<br />

Gerichte auf die Beine stellen, mit der Möglichkeit, auf die Sozialberatung des Staates Wallis<br />

zurückgreifen zu können.<br />

5/ Die jährliche Gerichtsinspektion des KG zu einem richtigen Audit machen, das sich nicht nur<br />

auf die Verwaltungsführung der Gerichte, sondern auch auf die Personalführung beziehen<br />

soll (z.B. anonyme Fragebögen usw.), sowie die Mitarbeitenden der Justiz bei diesen


Commission de justice - 9 - Justizkommission<br />

Inspektionen in einem breiteren Rahmen anhören (die Massnahmen vom 12. Juli 2013<br />

gingen schon in diese Richtung).<br />

6/ Die Doyens der <strong>Bezirksgericht</strong>e nicht nur anhand ihrer juristischen Kompetenzen, sondern<br />

auch anhand ihrer Personalführungskompetenzen, ihres Interesses <strong>und</strong> ihrer Verfügbarkeit<br />

für diese Rolle sowie ihrer menschlichen Qualitäten ernennen.<br />

7/ Eine Weiterbildung der Doyens in Sachen Personalführung <strong>und</strong> Konfliktlösung organisieren<br />

<strong>und</strong> fördern.<br />

8/ Im BG Mar einen Doyen ernennen, der zu 100% in diesem <strong>Bezirksgericht</strong> arbeitet.<br />

Die JUKO hat diesen Bericht aufgr<strong>und</strong> der ihr unterbreiteten Unterlagen <strong>und</strong> erteilten Auskünfte<br />

erarbeitet. Sie weist darauf hin, dass sie lediglich die explizit genannten Kontrollen durchgeführt<br />

hat. Die JUKO hinterlegt diesen Bericht mit den üblichen Vorbehalten für den Fall, dass ihr nicht<br />

alle für die Beurteilung der Sachlage nötigen Tatsachen oder Dokumente zur Kenntnis gebracht<br />

wurden.<br />

Der Präsident<br />

Serge Métrailler<br />

Der Berichterstatter<br />

Jérémie Pralong

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