Bezirksgericht Martigny und Saint-Maurice
Bezirksgericht Martigny und Saint-Maurice
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Grand Conseil<br />
Commission de justice<br />
Grosser Rat<br />
Justizkommission<br />
<strong>Bezirksgericht</strong> <strong>Martigny</strong> <strong>und</strong> <strong>Saint</strong>-<strong>Maurice</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Einleitung:<br />
1.1. Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />
1.2. Nähere Umschreibung des Mandats<br />
2. Zeitplan<br />
3. Spezifische Gesetzesgr<strong>und</strong>lagen bezüglich Gerichtsorganisation<br />
4. Fakten<br />
5. Feststellungen<br />
6. Schlussfolgerungen<br />
7. Empfehlungen<br />
1. Einleitung<br />
1.1 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />
Im Rahmen der Ausübung der Oberaufsicht kontrolliert die Justizkommission (JUKO) die<br />
Geschäftsführung der Gerichtsbehörden <strong>und</strong> der Staatsanwaltschaft (Art. 43 RGR).<br />
Dabei kann die JUKO die Vertreter der Staatsanwaltschaft <strong>und</strong> die Mitglieder der<br />
Gerichtsbehörden anhören, dies gr<strong>und</strong>sätzlich nach Kontaktnahme mit dem Präsidenten des<br />
Kantonsgerichts. Sie kann die Herausgabe der Verwaltungsdossiers der Gerichtsbehörden<br />
verlangen <strong>und</strong> diese einsehen. Sie kann auch das Staatspersonal anhören (Art. 131 GORBG).<br />
1.2 Nähere Umschreibung des Mandats<br />
Am 12. April 2013 hatte das Kantonsgericht (KG) eine Medienmitteilung herausgegeben, in der<br />
von verschiedenen Reorganisationsmassnahmen bei den <strong>Bezirksgericht</strong>en die Rede war,<br />
namentlich beim <strong>Bezirksgericht</strong> von <strong>Martigny</strong> <strong>und</strong> <strong>Saint</strong>-<strong>Maurice</strong> (BG Mar). Der Präsident, der<br />
Vizepräsident <strong>und</strong> die Sekretärin der JUKO hatten am 24. April 2013 ebenfalls eine informelle<br />
diesbezügliche Besprechung mit dem Präsidenten des KG, Jean-Bernard Fournier, <strong>und</strong> dem<br />
Generalsekretär des KG, Walter Lengacher. Bei dieser Gelegenheit hatten die Vertreter des KG<br />
angegeben, dass diese Reorganisationsmassnahmen aufgr<strong>und</strong> eines schlechten Arbeitsklimas<br />
wegen deplatzierten Äusserungen am Arbeitsplatz nötig waren. Diese Probleme stiessen auch in<br />
der Presse auf ein Echo.<br />
In ihrer Plenarsitzung vom 25. April 2013 hatte die JUKO die Unterkommission «Beziehungen zu<br />
den Gerichten» damit beauftragt, dieser Frage genauer auf den Gr<strong>und</strong> zu gehen <strong>und</strong> insbesondere<br />
die Umstände zu beleuchten, die zu dieser Reorganisation geführt hatten, eventuelle<br />
Unzulänglichkeiten festzustellen <strong>und</strong> Lösungsvorschläge vorzubringen.
Commission de justice - 2 - Justizkommission<br />
Bei der Erneuerung der Walliser Gerichtsbehörden in der Maisession 2013 hatte das Parlament<br />
die JUKO formell aufgefordert, sich um diese Problematik zu kümmern <strong>und</strong> dem Plenum einen<br />
Bericht vorzulegen.<br />
2. Zeitplan<br />
12. April 2013: Medienmitteilung des KG<br />
24. April 2013: Informelles Gespräch mit J.-B. Fournier (Präsident des KG) <strong>und</strong> W. Lengacher<br />
(Generalsekretär des KG)<br />
2. Mai 2013: Schreiben der JUKO an das KG<br />
15. Mai 2013: Medienorientierung des KG<br />
22. Mai 2013: Antwort des KG auf das Schreiben vom 2. Mai 2013<br />
6. Juni 2013: Anhörung von J.-B. Fournier <strong>und</strong> W. Lengacher<br />
20. Juni 2013: Anhörung einer Delegation des KG (J.-P. Derivaz [neuer Präsident], Christophe<br />
Bonvin [neuer Generalsekretär], Stéphane Spahr, Thomas Brunner, Jérôme<br />
Emonet <strong>und</strong> Françoise Balmer [Richter])<br />
20. Juni 2013: Anhörung von Monique Casal (Verantwortliche der Sozialberatung des Staates)<br />
22. Juli 2013: Schreiben des KG <strong>und</strong> Anhänge<br />
21. Aug. 2013: Sitzung der Unterkommission; Entscheid, keine erneute Anhörung der Mitglieder<br />
des BG Mar durchzuführen<br />
3. Spezifische Gesetzesgr<strong>und</strong>lagen bezüglich Gerichtsorganisation<br />
Gemäss dem Gesetz über die Rechtspflege (RPflG) übt das Kantonsgericht die oberste<br />
Gerichtsbarkeit im Kanton aus (Art. 14 Abs. 1 RPflG). Es bestimmt die Zahl der bei den<br />
<strong>Bezirksgericht</strong>en eingesetzten Richter <strong>und</strong> kann einen oder mehrere Richter mehreren Gerichten<br />
zuteilen; diese Entscheide werden im Amtsblatt veröffentlicht (Art. 15 Abs. 1 bis 3 RPflG). Das<br />
Kantonsgericht ernennt die Gerichtsschreiber, regelt ihre Zuteilung <strong>und</strong> erstellt ihr Pflichtenheft<br />
(Art. 17 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 RPflG). Im Übrigen bestimmt das Kantonsgericht in einem Reglement die<br />
interne Organisation der <strong>Bezirksgericht</strong>e (Art. 15 Abs. 4 RPflG). Diesem Organisationsreglement<br />
der Walliser Gerichte (ORG) zufolge ernennt das Kantonsgericht den Doyen jedes <strong>Bezirksgericht</strong>s,<br />
der dort für die administrative <strong>und</strong> personelle Führung zuständig ist (Art. 12 ORG).<br />
Innerhalb der maximalen Beschränkung der juristischen Einheiten <strong>und</strong> im Rahmen des Budgets<br />
kann das Kantonsgericht die Anzahl Gerichtsschreiber reduzieren <strong>und</strong> im Verhältnis dazu die<br />
Anzahl erstinstanzlicher Richter erhöhen. Anschliessend entscheidet es über ihre Zuteilung<br />
gemäss Artikel 15 RPflG (Art. 18 RPflG). Das Kantonsgericht ernennt auch das administrative<br />
Personal der Gerichte; im Rahmen des Budgets kann es eine gemäss Organigramm dem<br />
administrativen Personal zugeteilte Stelle in eine Stelle als Gerichtsschreiber oder erstinstanzlicher<br />
Richter umwandeln (Art. 41 RPflG).
Commission de justice - 3 - Justizkommission<br />
Schliesslich übt das Kantonsgericht die Aufsicht über die Gerichtsmagistraten, die Ersatzrichter,<br />
die Gerichtsschreiber <strong>und</strong> das administrative Personal aus; es ist gemäss ORG zuständig, in erster<br />
Instanz <strong>und</strong> als Beschwerdeinstanz die in Artikel 33 RPflG vorgesehenen disziplinarischen<br />
Massnahmen auszusprechen (Verweis, Geldbusse bis zu 1000 Franken, Versetzung ins<br />
Provisorium für die Dauer von maximal einem Jahr, Kürzung des Gehalts bis zur Hälfte während<br />
höchstens dreier Monate, vorübergehende Einstellung im Amt bis zu einem halben Jahr,<br />
gegebenenfalls mit Kürzung oder Entzug des Gehalts, Versetzung in eine tiefer eingereihte<br />
Funktion mit entsprechendem Gehalt, fristlose Entlassung, gegebenenfalls ohne Entschädigung)<br />
(Art. 32 RPflG).<br />
Auf organisatorischer Ebene bilden die hauptamtlichen Mitglieder des Kantonsgerichts das<br />
Gesamtgericht (Art. 18 ORG). Die Führung <strong>und</strong> Verwaltung der Walliser Justiz werden, soweit<br />
diese in den Kompetenzbereich des Kantonsgerichts fallen, vom Gesamtgericht, von der<br />
Verwaltungskommission, vom Präsidium oder vom Generalsekretär wahrgenommen (Art. 21<br />
ORG).<br />
Das Gesamtgericht ernennt die erstinstanzlichen Richter <strong>und</strong> Gerichtsschreiber, bestellt die<br />
Verwaltungskommission, ernennt den Generalsekretär <strong>und</strong> dessen Stellvertreter; es amtet als<br />
Rekursinstanz bei administrativen <strong>und</strong> disziplinarischen Entscheiden der Verwaltungskommission<br />
(Art. 22 ORG).<br />
Der Präsident des Kantonsgerichts, der Vizepräsident <strong>und</strong> ein weiterer Kantonsrichter bilden die<br />
Verwaltungskommission (Art. 23 ORG). Diese überwacht die Gerichtsverwaltung, schlägt dem<br />
Gesamtgericht die diesem zustehenden Ernennungen vor, trifft die Personalentscheide, die nicht<br />
dem Gesamtgericht vorbehalten sind, übt die dem Kantonsgericht obliegenden<br />
aufsichtsrechtlichen Befugnisse aus <strong>und</strong> ist die Disziplinarbehörde nach Artikel 32 Absatz 1 RPflG<br />
(Art. 24 ORG).<br />
Der Präsident des Kantonsgerichts leitet, nebst seiner Repräsentationsfunktion, das<br />
Kantonsgericht <strong>und</strong> führt die laufenden Geschäfte; er präsidiert das Gesamtgericht <strong>und</strong> die<br />
Verwaltungskommission (Art. 26 ORG).<br />
Der Generalsekretär ist Vorgesetzter des administrativen Personals <strong>und</strong> leitet die administrativen<br />
Dienste. Er stellt den internen Informationsdienst sicher, koordiniert die externe Kommunikation<br />
<strong>und</strong> stellt die Verbindung zur kantonalen Verwaltung sicher. Er sorgt für das Personalwesen an<br />
den Gerichten, bereitet zusammen mit dem Präsidium die Geschäfte des Gesamtgerichts <strong>und</strong> der<br />
Verwaltungskommission vor <strong>und</strong> sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse. Zudem übernimmt er<br />
die Aufgaben, die ihm die Verwaltungskommission überträgt (Art. 27 ORG).<br />
4. Fakten<br />
Die nachstehend zusammengefassten Fakten gehen aus den der JUKO zur Verfügung gestellten<br />
Unterlagen sowie aus den verschiedenen Anhörungen hervor.<br />
Bei der jährlichen Inspektion des <strong>Bezirksgericht</strong>s von <strong>Martigny</strong> <strong>und</strong> <strong>Saint</strong>-<strong>Maurice</strong> (BG Mar) vom<br />
28. Januar 2013 wurden die Kantonsrichter, welche die Inspektion durchführten, von<br />
Mitarbeiterinnen des BG Mar darauf aufmerksam gemacht, dass innerhalb des <strong>Bezirksgericht</strong>s ein<br />
schlechtes Arbeitsklima herrschen würde <strong>und</strong> dass einige Richter ihnen gegenüber abschätzige<br />
Bemerkungen gemacht hätten. Die Verwaltungskommission des KG wurde am 12. Februar 2013<br />
davon in Kenntnis gesetzt <strong>und</strong> schlug noch am selben Tag vor, sämtliche Richter <strong>und</strong>
Commission de justice - 4 - Justizkommission<br />
Mitarbeiterinnen des BG Mar anzuhören. Es wurde ein Konzept erarbeitet <strong>und</strong> die<br />
Verwaltungskommission beauftragte den Generalsekretär <strong>und</strong> die Verantwortliche der<br />
Sozialberatung des Staates, Monique CASAL (Sozialarbeiterin, Erzieherin, Inhaberin eines<br />
universitären Diploms in Mediation), diese Anhörungen durchzuführen, die vom 4. bis 11. März<br />
2013 im Büro des Generalsekretärs stattfanden. Die Gerichtsschreiberinnen <strong>und</strong> Sekretärinnen<br />
des BG Mar wurden ohne Beisein der Bezirksrichter angehört. Sie gaben an, dass ihre<br />
Beziehungen untereinander hervorragend seien. Die Stimmung innerhalb des <strong>Bezirksgericht</strong>s sei<br />
allerdings miserabel. Die Mitarbeiterinnen warfen einigen Richtern vor, dass diese ihnen<br />
gegenüber abschätzige, ja gar frauenfeindliche Äusserungen machen würden («Dicke», «fette<br />
Kuh», «Frauen haben ein Verfallsdatum von 25 Jahren», «wenn du in deinem Alter ein Kind<br />
bekommen willst, geht das nur noch in vitro», «Frauen sind die ganze Zeit krank oder am Telefon;<br />
Frauen sind Klatschtanten, Giftschlangen, ich muss sie an die Leine nehmen»). Solche<br />
Äusserungen waren keine Seltenheit.<br />
Solche Fakten waren dem KG bislang noch nie zu Ohren gekommen, obschon es zur Kenntnis<br />
genommen hatte, dass zwischen 2010 <strong>und</strong> 2012 sechs Sekretärinnen <strong>und</strong> zwei<br />
Gerichtsschreiberinnen bei diesem <strong>Bezirksgericht</strong> gekündigt hatten. Der Generalsekretär wusste<br />
von Gerüchten um eine schlechte Stimmung im BG Mar, ohne dass ihm die genauen Fakten<br />
offiziell bekannt gegeben worden waren.<br />
Die oben genannten Anhörungen wurden in einem vertraulichen <strong>und</strong> anonymisierten Bericht mit<br />
Datum vom 22. März 2013 schriftlich festgehalten. Aus diesem Bericht ging hervor, dass die<br />
Hauptursache für die schlechte Stimmung im BG Mar darauf zurückzuführen sei, dass es zwei<br />
Clans gebe. Die abschätzigen Äusserungen gewisser Richter dem Personal gegenüber, die bei<br />
der jährlichen Inspektion gemeldet wurden, konnten bestätigt werden. Diesem Bericht <strong>und</strong> der<br />
Einschätzung von Monique CASAL zufolge fielen solche Äusserungen jedoch nicht unter Mobbing<br />
im eigentlichen Sinne <strong>und</strong> wurden nur als sek<strong>und</strong>äre Probleme zum eigentlichen Hauptproblem<br />
der beiden verfeindeten Lager gesehen. Basierend auf diesem Dokument, in dem überdies<br />
Denkanstösse zur allgemeinen Verbesserung der Gerichte gegeben wurden, schlug die<br />
Verwaltungskommission dem KG vor, durch Versetzen mehrerer Richter die Zusammensetzung<br />
verschiedener <strong>Bezirksgericht</strong>e zu ändern.<br />
Zwischen dem 18. März <strong>und</strong> dem 11. April 2013 beriet das Gesamtgericht während mehrerer<br />
Sitzungen über diese Frage. Parallel dazu fanden Gespräche zwischen Kantonsrichtern <strong>und</strong> den<br />
von diesen Massnahmen betroffenen Bezirksrichtern statt.<br />
Am 11. April 2013 beschloss das KG, mit dem Einverständnis der fraglichen Personen folgende<br />
Änderungen vorzunehmen:<br />
‣ Nicolas BINER, Richter am BG Mar, wurde zum Wanderrichter ernannt, mit demselben<br />
Statut wie die erstinstanzlichen Richter.<br />
‣ Christophe JORIS, Richter am BG Mar, wurde zum <strong>Bezirksgericht</strong> Monthey versetzt.<br />
‣ Frédéric ADDY, Wanderrichter, wurde zum BG Mar versetzt.<br />
‣ Jean-Marc WICHSER, Richter am <strong>Bezirksgericht</strong> Monthey, wurde zum BG Mar versetzt.<br />
Am selben Tag beschloss die Verwaltungskommission, Richter ROSSIER bei einer Unterredung<br />
aufzutragen, sich zu entschuldigen <strong>und</strong> sich inskünftig seiner Funktion entsprechend zu verhalten.<br />
Die Verkündung der oben genannten Massnahmen <strong>und</strong> die Unterredung mit Richter ROSSIER<br />
fanden am Vormittag des 16. April 2013 am BG Mar statt (ausgeführt vom Präsidenten <strong>und</strong> vom<br />
Generalsekretär des KG).
Commission de justice - 5 - Justizkommission<br />
Gegen Ende des Nachmittags des 16. April 2013 vertraute sich Richter ROSSIER einer<br />
Mitarbeiterin an, wobei er Äusserungen zu Waffen <strong>und</strong> Munition machte, die diese befürchten<br />
liessen, er könnte «eine Dummheit begehen». Gemäss Richter ROSSIER wollte er damit<br />
andeuten, dass er Suizidgedanken hegte. Aus den durchgeführten Untersuchungen ging ebenfalls<br />
hervor, dass der Richter Drohungen ausgesprochen hatte («Ich weiss, wo du wohnst, ich weiss,<br />
wo deine Kinder sind»).<br />
Am darauf folgenden Tag berichtete die besagte Mitarbeiterin Richter ABBET per Mail von diesem<br />
Gespräch mit Richter ROSSIER, bei dem er gesagt hatte, er wolle sich für das, was ihm<br />
widerfahren sei, rächen, <strong>und</strong> dass er die Gerichtsschreiberinnen fertig machen <strong>und</strong> entlassen<br />
würde, wobei er eine als «Schlampe» bezeichnet hatte... Sie teilte ihre Befürchtungen mehreren<br />
Personen des BG Mar mit, die allesamt das KG per Mail darüber informierten <strong>und</strong> laut Präsident<br />
des KG sogar präzisierten, dass sie «das <strong>Bezirksgericht</strong> auf Ende Woche verlassen» würden. Der<br />
Präsident des KG <strong>und</strong> der Generalsekretär begaben sich unverzüglich nach <strong>Martigny</strong>, um diese<br />
Angelegenheit mit dem Doyen des <strong>Bezirksgericht</strong>s <strong>und</strong> Richter ROSSIER zu besprechen.<br />
Letzterer erklärte sich bereit Ferien zu nehmen, um die Wogen zu glätten. Er schlug dem<br />
Präsidenten des KG auch spontan vor, ihm die Pistole auszuhändigen, die er zuhause hatte, was<br />
er auch tatsächlich machte. Der Präsident des KG stützt sich beim Ergreifen dieser vorsorglichen<br />
Massnahmen auf Artikel 28a VVRG. Schliesslich verfasste Richter ROSSIER ein<br />
Entschuldigungsschreiben, das Richter BINER den Mitarbeiterinnen des BG Mar zustellte.<br />
In diesem Moment wurde klar, dass Richter ROSSIER mit den vom KG auferlegten<br />
Reorganisationsmassnahmen nicht einverstanden war, da er sich nicht beruhigen konnte. Dieses<br />
Verhalten, das auch ein wichtiger Störfaktor auf Ebene des Arbeitsklimas gewesen war, machte<br />
seine Mitarbeit im BG Mar in diesem besonders angespannten Rahmen unmöglich.<br />
Am 25. April 2013 hörte der Präsident des KG formell die von diesen jüngsten Ereignissen<br />
betroffenen Personen an. Diese bestätigten allesamt ihre Mails vom 17. April 2013, wenn auch<br />
etwas abschwächend, bezüglich den wiederholten verletzenden <strong>und</strong> abschätzigen Äusserungen<br />
von Richter ROSSIER. Sie bekräftigten ihre Ängste («Ich habe Angst», «Ich fürchte um mein<br />
Leben»), wobei eine der Mitarbeiterinnen angab, aufgr<strong>und</strong> ihrer Angstzustände ihren Arzt<br />
aufgesucht zu haben. Eine von ihnen gab sogar an, infolge all dieser Vorkommnisse ein<br />
Testament verfasst zu haben – eine andere gab an, ihren Familienmitgliedern gesagt zu haben,<br />
dass wenn ihr etwas zustossen sollte, «als erster Richter ROSSIER dazu zu befragen» sei. Die<br />
Mitarbeiterinnen erwähnten ebenfalls Druck von oben, um die Angelegenheit zu vertuschen. Den<br />
angehörten Personen zufolge hätte man Richter ROSSIER schon lange zur Ordnung rufen<br />
müssen. Richter ROSSIER seinerseits erschien zu dieser Anhörung mit einem Anwalt, stritt<br />
systematisch alles ab, was gegen ihn vorgebracht worden war, <strong>und</strong> gab lediglich zu, einige<br />
sexistische Äusserungen gemacht zu haben.<br />
Basierend auf diesen Fakten beschloss das Gesamtgericht auf Vorschlag der<br />
Verwaltungskommission am 13. Mai 2013, Richter ROSSIER mit sofortiger Wirkung zum KG zu<br />
versetzen, wo er, unter Beibehaltung seines Statuts als Bezirksrichter bis zum 31. Dezember 2013,<br />
Urteile verfassen wird (wissenschaftlicher Mitarbeiter). Ab dem 1. Januar 2014 wird er als<br />
Gerichtsschreiber mit entsprechender Besoldung am KG angestellt werden.<br />
Parallel zu dieser Änderung beschloss das Gesamtgericht, Yannick DESLARZES,<br />
Gerichtsschreiberin beim KG, zur Richterin am BG Mar zu ernennen. Pierre GAPANY, Richter <strong>und</strong><br />
Doyen am <strong>Bezirksgericht</strong> Entremont, wurde zudem zum Doyen des BG Mar ernannt (10% seines<br />
Arbeitsvolumens).
Commission de justice - 6 - Justizkommission<br />
Aus dem Gespräch mit der Delegation des KG vom 20. Juni 2013 geht Nachfolgendes hervor: Das<br />
KG wusste von Problemen innerhalb des BG Mar, war jedoch der Ansicht, dass das BG trotzdem<br />
effizient laufen würde <strong>und</strong> fand es daher nicht nötig, zu intervenieren. Die nötigen Massnahmen<br />
wurden erst getroffen, als alles völlig aus dem Ruder lief. Die Delegation des KG stellt fest, dass<br />
noch immer eine angespannte Stimmung herrscht, denkt aber, dass sich die Wogen mit der Zeit<br />
glätten werden. Sie erinnert ebenfalls daran, dass das KG stets bestrebt war, eine rasche Lösung<br />
zu finden, damit das BG Mar weiterarbeiten konnte <strong>und</strong> die Persönlichkeit seiner Mitglieder<br />
geschützt wurde. Daher ist sie der Ansicht, dass die erneuten Anhörungen der implizierten<br />
Personen, welche die JUKO durchzuführen gedenkt, der Sache nicht dienlich sind <strong>und</strong> für bereits<br />
angeschlagene Personen nur noch mehr Stress bedeuten werden. Die JUKO beschliesst daher,<br />
die direkt betroffenen Personen kein weiteres Mal anzuhören.<br />
Zu guter Letzt, <strong>und</strong> um ähnlichen Situationen vorzubeugen, wurde für den 12. Juli 2013 ein Treffen<br />
zwischen dem Präsidenten <strong>und</strong> dem Generalsekretär des KG, dem Doyen der Konferenz der<br />
erstinstanzlichen Richter, dem Doyen des Zwangsmassnahmengerichts <strong>und</strong> dem Doyen des<br />
Jugendgerichts organisiert. Dabei wurde intern beschlossen, dass jeder Doyen nicht nur Sitzungen<br />
zwischen den Richtern, sondern auch mit den Gerichtsschreiberinnen <strong>und</strong> -schreibern <strong>und</strong> dem<br />
Verwaltungspersonal auf die Beine stellen wird, um interne Probleme zu lösen. Bei Konflikten, von<br />
denen der Doyen selbst direkt betroffen ist, wird der Generalsekretär beigezogen. Zudem werden<br />
die Gerichtsschreiberinnen <strong>und</strong> -schreiber bei den jährlichen Gerichtsinspektionen durch das KG<br />
ebenfalls angehört werden <strong>und</strong> auch das Verwaltungspersonal kann um Anhörung ersuchen.<br />
5. Feststellungen<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage des Vorangehenden stellt die JUKO fest, dass das, was als «Affäre des<br />
<strong>Bezirksgericht</strong>s <strong>Martigny</strong>» bezeichnet wurde, in zwei Phasen abgelaufen ist.<br />
Die erste nahm ihren Anfang, als Mitarbeiterinnen dieses <strong>Bezirksgericht</strong>s dem KG bei seiner<br />
jährlichen Inspektion mitteilten, dass das Arbeitsklima immer schlechter würde <strong>und</strong> dass einige<br />
Richter abschätzige Äusserungen machen würden.<br />
Zu diesem Zeitpunkt bestand das Problem, welches das Arbeitsklima verschlechterte <strong>und</strong> welches<br />
das KG untersuchen würde, in zwei sich konkurrierenden, von jeweils einem Richter angeführten<br />
Clans innerhalb des <strong>Bezirksgericht</strong>s. Die deplatzierten Äusserungen gegenüber den<br />
Mitarbeiterinnen wurden indes nicht ernst genommen <strong>und</strong> unter den Tisch gekehrt. Das KG hat<br />
sehr rasch Massnahmen ergriffen, um das Problem der beiden Clans zu lösen, indem die<br />
fraglichen Richter mit deren Einverständnis zu anderen Gerichten versetzt wurden. Die zweite<br />
Phase nahm ihren Anfang, als diese Massnahmen dem BG Mar mitgeteilt wurden.<br />
Zu diesem Zeitpunkt legte Richter ROSSIER ein geradezu schockierendes Verhalten an den Tag,<br />
das sogar strafrechtlich relevant sein könnte.<br />
Er wollte die vom KG vorgeschlagenen Massnahmen nicht akzeptieren, verlor wiederholt die<br />
Fassung, äusserte einer seiner Mitarbeiterinnen gegenüber abschätzige Bemerkungen über ihre<br />
Kolleginnen <strong>und</strong> sprach Drohungen aus. Die Angelegenheit nahm also ein ganz anderes Ausmass<br />
an. Zu diesem Zeitpunkt hätte das KG eingreifen müssen. Es stellte sich nämlich heraus, dass die<br />
sexistischen <strong>und</strong> deplatzierten Äusserungen sowie die von Richter ROSSIER ausgestossenen<br />
Drohungen gegenüber seinen Mitarbeiterinnen inakzeptable Folgen nach sich gezogen hatten. Die<br />
Mitarbeiterinnen hatten sogar um ihr Leben gefürchtet. Die Sichtweisen der Aufsichtsbehörde (KG)<br />
einerseits <strong>und</strong> von Monique CASAL (Sozialberatung), welche die Anhörungen zusammen mit dem
Commission de justice - 7 - Justizkommission<br />
Generalsekretär durchgeführt hatte, andererseits, gehen weit auseinander. Während die eine Seite<br />
von «unangebrachten Äusserungen» spricht, ist bei der anderen von «schlimmen <strong>und</strong> drohenden<br />
Äusserungen» die Rede. Das KG hatte die Fakten klar abgeschwächt <strong>und</strong> ging sogar so weit,<br />
solche Äusserungen vor der JUKO zu leugnen. Die JUKO ist der Ansicht, dass sich das KG nicht<br />
mit den getroffenen Massnahmen hätte zufrieden geben sollen, sondern zumindest hätte ein<br />
Disziplinarverfahren gegenüber Richter ROSSIER einleiten sollen.<br />
In der Tat ist es etwas verw<strong>und</strong>erlich, dass angesichts der Schwere der genannten Fakten kein<br />
formelles Disziplinarverfahren eröffnet wurde – war Richter ROSSIER zu seiner Anhörung doch<br />
sogar mit einem Anwalt erschienen. Entweder handelte es sich also um einen informellen<br />
Austausch, <strong>und</strong> die Anwesenheit des Anwalts hätte nicht erlaubt werden sollen, oder es handelte<br />
sich um eine Anhörung im Rahmen eines formellen Verfahrens, mit allem, was dazu gehört<br />
(Verlesen der Rechte, Anwesenheit eines Rechtsvertreters, Führen eines Protokolls usw.).<br />
Die JUKO hält ebenfalls fest, dass das Verfahren zur Beschlagnahmung der Waffe von Richter<br />
ROSSIER nicht angemessen war, vor allem nicht von Seiten einer Behörde wie des KG. Offenbar<br />
<strong>und</strong> zu aller Verw<strong>und</strong>erung wusste das KG nicht, dass es eine Sicherheitskommission gibt, in der<br />
namentlich Markus RIEDER von der Kantonspolizei Mitglied ist, <strong>und</strong> die für diese Art von Fällen<br />
zuständig ist.<br />
Die JUKO bedauert die Nachlässigkeit <strong>und</strong> die Inkohärenz des KG. Bei der Anhörung des<br />
Präsidenten, Jean-Bernard FOURNIER, stellte dieser sich nämlich unwissend, was den Anwalt<br />
von Richter ROSSIER anbelangt – obschon er vor diesem Gespräch mit der JUKO bereits selbst<br />
die Anhörung von Richter ROSSIER in Gegenwart von dessen Anwalt durchgeführt hatte. Zudem<br />
haben sich die Versionen der Fakten mit der Zeit verändert <strong>und</strong> die Situation wurde schöngeredet,<br />
beispielsweise als das KG von «unangebrachten Äusserungen» gesprochen hatte, obschon diese<br />
weit darüber hinausgegangen waren. Die Haltung des KG ist auch nicht nachvollziehbar, wenn es<br />
angibt, dass die Mitarbeiterin, welche die alarmierenden Äusserungen von Richter ROSSIER der<br />
Aufsichtsbehörde <strong>und</strong> ihren Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen gemeldet hatte, dabei das Vertrauen ihres<br />
Vorgesetzten missbraucht hätte. Angesichts des Ernstes der erwiesenen Fakten kann dies nicht<br />
als «Anschwärzen» abgetan werden. Die JUKO teilt die Ansicht, dass es dem KG in erster Linie<br />
darum ging, die Ehre <strong>und</strong> Persönlichkeit von Richter ROSSIER zu wahren – was allerdings zum<br />
Nachteil der Opfer geschah <strong>und</strong> den weiteren Lauf der Dinge beeinflusste. Es geht ein ganz klarer<br />
Mangel an Transparenz, die Verschleierung gewisser Fakten (wie der gemeldeten Drohungen) <strong>und</strong><br />
die Absicht, «keine hohen Wellen schlagen zu wollen», hervor.<br />
Die JUKO bedauert das Misstrauen, welches das KG im Rahmen dieser Affäre geschürt hat.<br />
Dieses Gefühl kam ganz klar beim Gespräch vom 20. Juni 2013 auf, als das KG mit einer ganzen<br />
Delegation anrückte, obschon eigentlich nur der Präsident <strong>und</strong> der Generalsekretär eingeladen<br />
worden waren. Die Stimmung, die bei diesem Gespräch herrschte, gab den Mitgliedern der JUKO<br />
ganz klar zu verstehen, dass das KG die Eröffnung des vorliegenden Verfahrens <strong>und</strong> das Erstellen<br />
eines Berichts argwöhnisch betrachtete. Es scheint, dass das KG der Ansicht war, die JUKO<br />
würde damit die Gewaltentrennung missachten <strong>und</strong> ihren Kompetenzrahmen als<br />
Oberaufsichtskommission sprengen. Die JUKO kann diese Meinung keineswegs teilen. Das KG<br />
hatte von der JUKO auch verlangt, keine Kopien der ausgehändigten Dokumente anfertigen zu<br />
lassen, was ein weiteres Indiz für das herrschende Misstrauen ist.
Commission de justice - 8 - Justizkommission<br />
6. Schlussfolgerungen<br />
Nach Prüfung dieser Angelegenheit kommt die JUKO zum Schluss, dass im vorliegenden Fall ein<br />
schwerer Missstand zutage getreten ist. Die JUKO ist der Ansicht, dass das KG seiner Rolle als<br />
Aufsichtsbehörde über das BG Mar nicht nachgekommen ist. Während das KG anfänglich rasch<br />
reagiert hatte, indem es Massnahmen ergriff, um dem Krieg zwischen den beiden Clans ein Ende<br />
zu setzen <strong>und</strong> das Arbeitsklima innerhalb des BG Mar zu verbessern, was ihm hoch anzurechnen<br />
ist, hatte es den weiteren Verlauf offenbar zu wenig ernst genommen. Seine anfängliche<br />
lobenswerte Absicht, die Effizienz der Institution aufrechtzuerhalten <strong>und</strong> die Persönlichkeit der<br />
implizierten Mitarbeitenden zu schützen, war infolge des Verhaltens von Richter ROSSIER zum<br />
Scheitern verurteilt.<br />
Die Aufsichtsbehörde hatte die Probleme anfänglich als eine einfache Frage der Personalführung<br />
aufgefasst, konnte jedoch nicht umdenken, als die Angelegenheit ernster wurde. Die JUKO geht<br />
davon aus, dass das KG zumindest hätte ein Disziplinarverfahren einleiten müssen, als sich die<br />
Haltung von Richter ROSSIER verschlimmerte – das umso mehr, da er bei seiner Anhörung von<br />
einem Anwalt begleitet worden war. Es ist inakzeptabel, dass das KG diese Angelegenheit<br />
dermassen auf die leichte Schulter genommen hat.<br />
Die Passivität <strong>und</strong> die fehlende Neugier des KG, das vom schlechten Arbeitsklima im BG Mar<br />
wusste (zahlreiche Kündigungen), sind ebenfalls zu erwähnen. Durch eine proaktivere Haltung<br />
nach Auftreten der ersten Anzeichen, um die Problematik klar zu identifizieren <strong>und</strong> geeignete<br />
Lösungen vorzuschlagen, hätte ein solches Ausufern der Situation verhindert werden können.<br />
Aus diesen Gründen muss festgestellt werden, dass die Aufsichts- <strong>und</strong><br />
Personalführungskompetenzen der dritten Gewalt in diesem Falle nicht wie gesetzlich<br />
vorgeschrieben wahrgenommen wurden. Auch ist eine Überlegung auf Gesetzesebene<br />
anzustellen, um die Zuständigkeiten zu präzisieren <strong>und</strong> die Verfahren im Disziplinarbereich <strong>und</strong> in<br />
der Personalführung zu vereinfachen.<br />
7. Empfehlungen<br />
Um aus dieser Affäre die nötigen Lehren zu ziehen <strong>und</strong> solche Situationen inskünftig zu<br />
verhindern, empfiehlt die JUKO dem KG Folgendes:<br />
1/ Ein formelles Disziplinarverfahren gegen Richter ROSSIER aufgr<strong>und</strong> der oben genannten<br />
Fakten eröffnen.<br />
2/ Die Umstände <strong>und</strong> Bedingungen präzisieren, die automatisch zur Eröffnung eines<br />
Disziplinarverfahrens führen – klar von einer einfachen Personalführungsmassnahme zu<br />
unterscheiden.<br />
3/ Ein allgemeines Personalführungskonzept der Judikative erstellen.<br />
4/ Die jeweiligen Kompetenzen in Sachen Personalführung klären <strong>und</strong> ein (eventuell<br />
anonymes) Meldeverfahren für personal- oder betriebsbezogene Probleme innerhalb der<br />
Gerichte auf die Beine stellen, mit der Möglichkeit, auf die Sozialberatung des Staates Wallis<br />
zurückgreifen zu können.<br />
5/ Die jährliche Gerichtsinspektion des KG zu einem richtigen Audit machen, das sich nicht nur<br />
auf die Verwaltungsführung der Gerichte, sondern auch auf die Personalführung beziehen<br />
soll (z.B. anonyme Fragebögen usw.), sowie die Mitarbeitenden der Justiz bei diesen
Commission de justice - 9 - Justizkommission<br />
Inspektionen in einem breiteren Rahmen anhören (die Massnahmen vom 12. Juli 2013<br />
gingen schon in diese Richtung).<br />
6/ Die Doyens der <strong>Bezirksgericht</strong>e nicht nur anhand ihrer juristischen Kompetenzen, sondern<br />
auch anhand ihrer Personalführungskompetenzen, ihres Interesses <strong>und</strong> ihrer Verfügbarkeit<br />
für diese Rolle sowie ihrer menschlichen Qualitäten ernennen.<br />
7/ Eine Weiterbildung der Doyens in Sachen Personalführung <strong>und</strong> Konfliktlösung organisieren<br />
<strong>und</strong> fördern.<br />
8/ Im BG Mar einen Doyen ernennen, der zu 100% in diesem <strong>Bezirksgericht</strong> arbeitet.<br />
Die JUKO hat diesen Bericht aufgr<strong>und</strong> der ihr unterbreiteten Unterlagen <strong>und</strong> erteilten Auskünfte<br />
erarbeitet. Sie weist darauf hin, dass sie lediglich die explizit genannten Kontrollen durchgeführt<br />
hat. Die JUKO hinterlegt diesen Bericht mit den üblichen Vorbehalten für den Fall, dass ihr nicht<br />
alle für die Beurteilung der Sachlage nötigen Tatsachen oder Dokumente zur Kenntnis gebracht<br />
wurden.<br />
Der Präsident<br />
Serge Métrailler<br />
Der Berichterstatter<br />
Jérémie Pralong