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Änderung des Gesetzes über die Unvereinbarkeiten (GU) und des ...

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Commission <strong>des</strong> institutions et de la famille - - 2 - - Kommission für Institutionen <strong>und</strong> Familienfragen<br />

2. Einleitung durch den Departementsvorsteher<br />

Die Möglichkeit für das Personal der selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten –<br />

insbesondere für das Personal <strong>des</strong> Ges<strong>und</strong>heitsnetzes Wallis – aber auch für sämtliche<br />

Mitarbeitenden der öffentlichen Hand, im Grossen Rat Einsitz zu nehmen, war zwischen 2005-<br />

2009 Gegenstand zahlreicher parlamentarischer Vorstösse. Nachdem das Parlament drei<br />

Motionen im Entwicklungsstadium abgelehnt hatte, nahm es schliesslich 2009 <strong>die</strong> Motion 1.019<br />

von Graziella Walker-Salzmann, CSPO, an. Dies war der Auslöser für <strong>die</strong> vorliegende<br />

<strong>Gesetzes</strong>revision.<br />

Der Staatsrat seinerseits hat eine solche Revision nicht kategorisch ausgeschlossen. Er weist<br />

jedoch darauf hin, dass <strong>die</strong> Eröffnung einer Debatte <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Unvereinbarkeiten</strong> mit einer Revision<br />

der Ausstandsregeln einhergehen muss. Daher beantragt er in seiner Botschaft eine doppelte<br />

<strong>Änderung</strong>, einerseits <strong>des</strong> <strong>Gesetzes</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Unvereinbarkeiten</strong> (<strong>GU</strong>) <strong>und</strong> andererseits <strong>des</strong><br />

<strong>Gesetzes</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Organisation der Räte <strong>und</strong> <strong>die</strong> Beziehungen zwischen den Gewalten (GORBG).<br />

Es wurde eine von Graziella Walker-Salzmann präsi<strong>die</strong>rte Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese<br />

Arbeitsgruppe bestand aus Vertretern der öffentlichen Hand, der Arbeitgeberverbände <strong>und</strong> der<br />

Gewerkschaftskreise. In den Schlussfolgerungen ihres Berichts sprach sich <strong>die</strong> Arbeitsgruppe für<br />

<strong>die</strong> Wählbarkeit <strong>des</strong> Personals der Kantonsverwaltung <strong>und</strong> der selbstständigen öffentlichrechtlichen<br />

Anstalten in den Grossen Rat aus, mit Ausnahme der Personen, <strong>die</strong> eine leitende<br />

Funktion ausüben.<br />

Gestützt auf <strong>die</strong>sen Bericht eröffnete der Staatsrat ein Vernehmlassungsverfahren hinsichtlich der<br />

<strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>GU</strong> <strong>und</strong> <strong>des</strong> GORBG. Ein Grossteil der politischen Parteien, <strong>die</strong> öffentlichrechtlichen<br />

Anstalten <strong>und</strong> <strong>die</strong> Gemeinden sind den Vorschlägen der Arbeitsgruppe gegen<strong>über</strong> eher<br />

positiv eingestellt. Die Meinungen der Dienstchefs gehen auseinander, <strong>die</strong> Gewerkschaften<br />

unterstützen <strong>die</strong>se Revision. Die Vertreter der Privatwirtschaft hingegen sprechen sich entschieden<br />

gegen eine solche Öffnung aus. Im Gegensatz zu den heftig kritisierten Vorschlägen betreffend<br />

<strong>die</strong> <strong>Unvereinbarkeiten</strong> stiessen <strong>die</strong> <strong>Änderung</strong>en <strong>des</strong> GORBG in Sachen Ausstandsregeln im<br />

Rahmen <strong>die</strong>ser Vernehmlassung auf Zustimmung.<br />

Was den Zeitplan <strong>die</strong>ser Revision anbelangt, wollte der Staatsrat <strong>die</strong> Behandlung auf das erste<br />

Jahr der Legislaturperiode 2013-2017 verschieben, um <strong>die</strong> <strong>die</strong>sbezügliche Debatte nicht zu<br />

verfälschen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Grossratswahlen im Frühling 2013 nicht zu beeinträchtigen. Die Gefahr, dass<br />

gegen <strong>die</strong>se beiden <strong>Gesetzes</strong>änderungen das Referendum ergriffen wird, hätte für <strong>die</strong> politischen<br />

Parteien <strong>und</strong> <strong>die</strong> Kandidaten eine Rechtsunsicherheit geschaffen. Einerseits haben <strong>die</strong> Gegner<br />

einer erweiterten Wählbarkeit, welche <strong>die</strong>se Möglichkeit sogar dem Lehrpersonal verbieten wollen,<br />

ein Referendum angekündigt. Andererseits haben auch <strong>die</strong> Befürworter <strong>die</strong>ser Revision, welche<br />

<strong>die</strong> Wählbarkeit sowohl für <strong>die</strong> Angestellten der Kantonsverwaltung als auch für das Personal der<br />

selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten vorsehen wollen, mit dem Referendum gedroht.<br />

Durch <strong>die</strong> Unterbreitung <strong>die</strong>ser Revision im Herbst 2013 – also zu einem Zeitpunkt, an dem keine<br />

Wahlen anstehen – hofft der Staatsrat, dass <strong>die</strong> Debatten in einem ruhigeren Klima stattfinden<br />

werden.<br />

Nach eingehender Prüfung <strong>des</strong> Vorentwurfs <strong>und</strong> der verschiedenen Stellungnahmen hielt es der<br />

Staatsrat nicht für sinnvoll, dem Personal <strong>des</strong> Staates Wallis <strong>die</strong> Möglichkeit zu geben, ins<br />

Parlament gewählt zu werden. Nach Meinung <strong>des</strong> Staatsrates ist es nicht wünschenswert, dass<br />

ein Angestellter der Kantonsverwaltung aufgr<strong>und</strong> seiner Funktion als Abgeordneter <strong>die</strong> Arbeit<br />

seiner Mitarbeitenden oder seiner Vorgesetzten beurteilen kann. Die Regierung will hingegen dem<br />

Personal der selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten erlauben, im Grossen Rat Einsitz zu

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