27.02.2014 Aufrufe

Fremdfirmenordnung Müllheizkraftwerk - Stadtwerke Rosenheim

Fremdfirmenordnung Müllheizkraftwerk - Stadtwerke Rosenheim

Fremdfirmenordnung Müllheizkraftwerk - Stadtwerke Rosenheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kenntnisnahme von der <strong>Fremdfirmenordnung</strong> durch den Auftragnehmer (AN)<br />

Die vorliegende Kurzfassung der <strong>Fremdfirmenordnung</strong> ist Bestandteil jedes extern<br />

vergebenen Auftrages durch das MHKW <strong>Rosenheim</strong> und erfüllt somit die Forderung<br />

des Vorschriftenwerkes der Berufsgenossenschaften (BGV) als schriftlichen Hinweis.<br />

Des Weiteren gilt unabhängig davon das Betriebshandbuch vom MHKW.<br />

Der AN verpflichtet sich, bei Einsatz und Entlohnung des Personals, alle gesetzlichen<br />

und tariflichen Vorschriften einzuhalten. Die wesentlichsten Bestimmungen sind:<br />

• Umweltschutzbestimmungen<br />

• Arbeitssicherheitsbestimmungen<br />

• Tarifbestimmungen<br />

• Betriebssicherheitsverordnung<br />

• Sozialversicherung / Krankenkasse<br />

• Gewerbeordnung<br />

• Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung<br />

Zur Gewährleistung von Sicherheit, Unfallverhütung, Brandschutz und<br />

ordnungsgemäßem Verhalten bei Arbeiten im MHKW wird speziell auf folgende<br />

Punkte hingewiesen:<br />

• Vor Arbeitsbeginn muss der Vorarbeiter die Namen seiner Mitarbeiter für den<br />

entsprechenden Arbeitszeitraum mit den jeweiligen Arbeitsplätzen in ein<br />

Anwesenheitskontrollbuch eintragen. Das Buch liegt im 1. OG Sozialgebäude auf.<br />

Nach Abschluss der Arbeiten trägt der Vorarbeiter seine Mitarbeiter täglich wieder<br />

aus.<br />

• Jeder Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine auf dem Gelände der<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Rosenheim</strong> tätig werdenden Mitarbeiter Kenntnis über die mit ihrer<br />

Arbeit verbundenen Gefährdungen sowie Maßnahmen zu deren Verhütung<br />

haben. Weiterhin müssen diese Mitarbeiter gemäß § 4 BGV A1 in den<br />

einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften unterwiesen<br />

werden. Über die o.g. Vorschriften hinausgehend, ist jeder Auftragnehmer dafür<br />

verantwortlich, dass seine Mitarbeiter zusätzlich Kenntnis über die Inhalte der<br />

<strong>Fremdfirmenordnung</strong> der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Rosenheim</strong> haben.<br />

• Jeder Fremdarbeiter muss sich im MHKW über die Fluchtwege an seinem<br />

Arbeitsplatz informieren. Eine Unterweisung erfolgt durch den zuständigen Meister<br />

des Arbeitgebers.<br />

Fremdfirmenverordnung SWRO / MHKW – Stand: 17.07.13


• Alle vor Ort tätigen Mitarbeiter des AN, die sich ohne Begleitung des<br />

Auftraggebers in der Anlage aufhalten, werden durch den Auftraggeber gemäß<br />

§ 8 Abs. 2 ArbSchG hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit<br />

während ihrer Tätigkeit im Betrieb angemessen unterwiesen.<br />

• Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass er genügend in Erster-Hilfe<br />

ausgebildetes Personal einsetzt, um eine ausreichende Erstversorgung zu<br />

gewährleisten - namentlicher Hinweis in der Unterschriftsliste. Weiterhin hat er<br />

dafür zu sorgen, dass in Bereichen, in denen Arbeiten mit<br />

gesundheitsschädlichen Einwirkungen ausgeführt werden, nur Personal<br />

eingesetzt wird, das dazu geeignet ist und durch arbeitsmedizinische<br />

Vorsorgeuntersuchungen überwacht wird.<br />

• Werden Beschäftigte mehrerer Fremdfirmen oder selbstständige<br />

Einzelunternehmer an einem Arbeitsplatz gleichzeitig tätig, müssen alle<br />

betroffenen Fremdarbeiter hinsichtlich der Sicherheit und des<br />

Gesundheitsschutzes entsprechend zusammenarbeiten. Insbesondere müssen<br />

die Fremdunternehmer - soweit es zur Vermeidung einer möglichen<br />

gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist - eine Person bestimmen, die die<br />

Arbeiten aufeinander abstimmt.<br />

• Bei Ertönen der Sirene und Blinken des Rotlichtes hat jeder Fremdarbeiter seine<br />

Arbeitsstelle unverzüglich zu verlassen und sich auf dem kürzesten Weg zum<br />

Sammelpunkt im westseitigen Hof zu begeben (siehe Lageplan und Flyer<br />

„Sicherheitsinformationen im MHKW“).<br />

• Jeder Fremdarbeiter hat plötzliche Veränderungen im Betrieb wie z. B.<br />

Dampfaustritt, Feuer oder unübliche Geräusche sofort in der Kesselleitwarte zu<br />

melden (Tel. 2235).<br />

• Das Tragen einer von der Berufsgenossenschaft zugelassenen Schutzausrüstung<br />

im Betrieb ist Pflicht und gehört zur Grundausstattung aller Beschäftigten. Von den<br />

Mitarbeitern des MHKW werden diesbezüglich Kontrollen durchgeführt.<br />

• Den Weisungen des zuständigen Ingenieurs, Meisters oder Schichtführers ist<br />

unbedingt Folge zu leisten.<br />

• Auch bei kurzfristigem Verlassen des Arbeitsplatzes sind sämtliche Arbeitsstellen<br />

mit geeignetem Absperrmaterial vollständig abzusichern sowie Verkehrs- und<br />

Fremdfirmenverordnung SWRO / MHKW – Stand: 17.07.13


Fluchtwege freizumachen. Für Unfälle aufgrund mangelhafter Absicherung und<br />

deren Folgen haftet der Auftragnehmer in vollem Umfang<br />

• Vom MHKW ausgeliehene Maschinen, Geräte und Werkzeuge sind nach<br />

Arbeitsende sauber zu machen und zurückzugeben. Für nicht zurückgegebene<br />

bzw. defekte Maschinen, Geräte und Werkzeuge werden dementsprechende<br />

Ersatzansprüche gegenüber der Fremdfirma gestellt.<br />

• Mitgebrachte Maschinen, Geräte und Werkzeuge müssen geprüft und in<br />

ordnungsgemäßem Zustand sein. Nicht geprüfte und defekte Maschinen, Geräte<br />

und Werkzeuge dürfen auf dem Gelände des MHKW nicht verwendet werden. Von<br />

den Mitarbeitern des MHKW werden diesbezüglich Kontrollen durchgeführt.<br />

• Die Benutzung und Bedienung von Krananlagen ist nur nach Rücksprache mit dem<br />

zuständigen Betriebsverantwortlichen und einer nachweislichen Unterweisung<br />

zulässig. (Die BGV D 27 §7 ist zu beachten).<br />

• Elektrisch betriebene Handgeräte dürfen nur über einen steckbaren FI-<br />

Schutzschalter (I N = 30 mA) betrieben werden.<br />

• Bei Schweiß-, Schleif-, oder Trennarbeiten ist eine Freigabe vom<br />

Brandschutzbeauftragten oder Meister (siehe Brandschutzordnung) durch einen<br />

Feuererlaubnisschein auszustellen.<br />

• Die Brandschutzordnung liegt im MHKW auf und kann jederzeit eingesehen<br />

werden.<br />

• Sämtliche Brandschutzeinrichtungen müssen zugänglich sein!<br />

• Das Alkoholverbot im gesamten MHKW ist strikt einzuhalten.<br />

• Das Rauchen ist innerhalb des Werksgeländes grundsätzlich verboten. Rauchen<br />

ist nur an ausgewiesen Raucherplätzen gestattet.<br />

• Der Arbeitsbereich ist täglich zu reinigen. Bei Nichtbeachtung erfolgt die Reinigung<br />

durch eine Fremdfirma auf Kosten des Verursachers.<br />

• Für jeden Schlüssel des Schließsystems muss beim Werkstattleiter der Schlosserei<br />

eine Kaution von 50 € hinterlegt werden.<br />

• Beim Ausführen aller Arbeiten ist auf eine energieeffiziente Arbeitsweise (Strom-,<br />

Gas-, Wasserverbrauch) zu achten.<br />

Fremdfirmenverordnung SWRO / MHKW – Stand: 17.07.13


Ergänzend wird noch auf die Arbeitsfreigaben hingewiesen. Jede Tätigkeit ist mit dem<br />

zuständigen Betriebsverantwortlichen abzusprechen. Vor Beginn der Arbeiten sind die<br />

notwendigen Freigaben mittels Freigabeschein einzuholen. Nach Beendigung der<br />

Arbeiten sind diese dem zuständigen Meister mit Unterschrift des Freigabeformulars<br />

rückzumelden.<br />

Bestätigung / Kenntnisnahme der <strong>Fremdfirmenordnung</strong><br />

Diese Bestätigung ( Unterschriftsliste ) ist mit der Auftragsbestätigung an den<br />

Sachbearbeiter zurückzusenden. Faxnummer 0 80 31 / 365 23 03. Die Inhalte der<br />

<strong>Fremdfirmenordnung</strong> des MHKW <strong>Rosenheim</strong> sind dem Bauleiter bzw. Monteuren<br />

innerhalb einer Unterweisung nachweislich vermittelt worden.<br />

Fremdfirmenverordnung SWRO / MHKW – Stand: 17.07.13


Alarmplan für Brand- und Umweltschutz<br />

Schichtführer<br />

Leitet, wenn notwendig,<br />

Sofortmaßnahmen ein<br />

• Löschen des Brandes<br />

• Abschalten von<br />

Aggregaten / Anlagen<br />

• Unterrichtung der<br />

Nachbarn<br />

Brandentdecker<br />

• Nach Meldung versuchen,<br />

Brand zu löschen<br />

• Selbstschutz beachten<br />

Umweltschäden durch Öl<br />

oder andere Gefahrstoffe<br />

meldet sofort<br />

Zentrale Kesselleitwarte<br />

Tel. 2235<br />

Sammelplatz<br />

westseitiger Hof<br />

Inhalt der Meldung<br />

• Wer meldet?<br />

• Wo brennt es?<br />

• Was brennt?<br />

• Verletzte?<br />

• Weitere drohende<br />

Gefahren?<br />

• Ausgelaufene Menge?<br />

• Welcher Gefahrstoff?<br />

Brandschutz-BA<br />

Tel. 2241<br />

informiert<br />

alarmiert<br />

sofort<br />

Führungsgruppe MHKW<br />

Integrierte Leitstelle 112<br />

Umweltmanagement-BA<br />

Tel. 2236<br />

Bereichsleitung<br />

Tel. 2230<br />

Warnung<br />

koordinieren von<br />

Informationen<br />

von Dritten und<br />

Mitarbeitern<br />

Aufsichtsbehörde<br />

RVO Tel. 0-089/2176-0<br />

LfU Tel. 0-0821/9071-0<br />

Geschäftsführer<br />

Tel. 2500<br />

Öffentlichkeit<br />

Fremdfirmenverordnung SWRO / MHKW – Stand: 17.07.13


Sammelstelle – Meldestellen – Verbandskästen<br />

Fremdfirmenverordnung SWRO / MHKW – Stand: 17.07.13


Fremdfirmenunterweisungsbestätigung<br />

Bestellnummer:<br />

Tätigkeit<br />

Firma:<br />

Ort:<br />

Datum:<br />

Unterweiser:<br />

Blatt:<br />

Die Unterweisung habe ich verstanden und zur Kenntnis genommen und erkenne<br />

alle genannten Forderungen in vollem Umfang an :<br />

Nr. Firma Name Funktion Unterschrift<br />

1 Vorarbeiter<br />

2 Ersthelfer<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

Unterschrift des Unterweisers:<br />

Verteiler:<br />

Faxnummer MHKW: 08031 / 365-2025<br />

Fremdfirmenverordnung SWRO / MHKW – Stand: 17.07.13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!