Fremdfirmenordnung Müllheizkraftwerk - Stadtwerke Rosenheim
Fremdfirmenordnung Müllheizkraftwerk - Stadtwerke Rosenheim
Fremdfirmenordnung Müllheizkraftwerk - Stadtwerke Rosenheim
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Kenntnisnahme von der <strong>Fremdfirmenordnung</strong> durch den Auftragnehmer (AN)<br />
Die vorliegende Kurzfassung der <strong>Fremdfirmenordnung</strong> ist Bestandteil jedes extern<br />
vergebenen Auftrages durch das MHKW <strong>Rosenheim</strong> und erfüllt somit die Forderung<br />
des Vorschriftenwerkes der Berufsgenossenschaften (BGV) als schriftlichen Hinweis.<br />
Des Weiteren gilt unabhängig davon das Betriebshandbuch vom MHKW.<br />
Der AN verpflichtet sich, bei Einsatz und Entlohnung des Personals, alle gesetzlichen<br />
und tariflichen Vorschriften einzuhalten. Die wesentlichsten Bestimmungen sind:<br />
• Umweltschutzbestimmungen<br />
• Arbeitssicherheitsbestimmungen<br />
• Tarifbestimmungen<br />
• Betriebssicherheitsverordnung<br />
• Sozialversicherung / Krankenkasse<br />
• Gewerbeordnung<br />
• Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung<br />
Zur Gewährleistung von Sicherheit, Unfallverhütung, Brandschutz und<br />
ordnungsgemäßem Verhalten bei Arbeiten im MHKW wird speziell auf folgende<br />
Punkte hingewiesen:<br />
• Vor Arbeitsbeginn muss der Vorarbeiter die Namen seiner Mitarbeiter für den<br />
entsprechenden Arbeitszeitraum mit den jeweiligen Arbeitsplätzen in ein<br />
Anwesenheitskontrollbuch eintragen. Das Buch liegt im 1. OG Sozialgebäude auf.<br />
Nach Abschluss der Arbeiten trägt der Vorarbeiter seine Mitarbeiter täglich wieder<br />
aus.<br />
• Jeder Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine auf dem Gelände der<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Rosenheim</strong> tätig werdenden Mitarbeiter Kenntnis über die mit ihrer<br />
Arbeit verbundenen Gefährdungen sowie Maßnahmen zu deren Verhütung<br />
haben. Weiterhin müssen diese Mitarbeiter gemäß § 4 BGV A1 in den<br />
einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften unterwiesen<br />
werden. Über die o.g. Vorschriften hinausgehend, ist jeder Auftragnehmer dafür<br />
verantwortlich, dass seine Mitarbeiter zusätzlich Kenntnis über die Inhalte der<br />
<strong>Fremdfirmenordnung</strong> der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Rosenheim</strong> haben.<br />
• Jeder Fremdarbeiter muss sich im MHKW über die Fluchtwege an seinem<br />
Arbeitsplatz informieren. Eine Unterweisung erfolgt durch den zuständigen Meister<br />
des Arbeitgebers.<br />
Fremdfirmenverordnung SWRO / MHKW – Stand: 17.07.13
• Alle vor Ort tätigen Mitarbeiter des AN, die sich ohne Begleitung des<br />
Auftraggebers in der Anlage aufhalten, werden durch den Auftraggeber gemäß<br />
§ 8 Abs. 2 ArbSchG hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit<br />
während ihrer Tätigkeit im Betrieb angemessen unterwiesen.<br />
• Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass er genügend in Erster-Hilfe<br />
ausgebildetes Personal einsetzt, um eine ausreichende Erstversorgung zu<br />
gewährleisten - namentlicher Hinweis in der Unterschriftsliste. Weiterhin hat er<br />
dafür zu sorgen, dass in Bereichen, in denen Arbeiten mit<br />
gesundheitsschädlichen Einwirkungen ausgeführt werden, nur Personal<br />
eingesetzt wird, das dazu geeignet ist und durch arbeitsmedizinische<br />
Vorsorgeuntersuchungen überwacht wird.<br />
• Werden Beschäftigte mehrerer Fremdfirmen oder selbstständige<br />
Einzelunternehmer an einem Arbeitsplatz gleichzeitig tätig, müssen alle<br />
betroffenen Fremdarbeiter hinsichtlich der Sicherheit und des<br />
Gesundheitsschutzes entsprechend zusammenarbeiten. Insbesondere müssen<br />
die Fremdunternehmer - soweit es zur Vermeidung einer möglichen<br />
gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist - eine Person bestimmen, die die<br />
Arbeiten aufeinander abstimmt.<br />
• Bei Ertönen der Sirene und Blinken des Rotlichtes hat jeder Fremdarbeiter seine<br />
Arbeitsstelle unverzüglich zu verlassen und sich auf dem kürzesten Weg zum<br />
Sammelpunkt im westseitigen Hof zu begeben (siehe Lageplan und Flyer<br />
„Sicherheitsinformationen im MHKW“).<br />
• Jeder Fremdarbeiter hat plötzliche Veränderungen im Betrieb wie z. B.<br />
Dampfaustritt, Feuer oder unübliche Geräusche sofort in der Kesselleitwarte zu<br />
melden (Tel. 2235).<br />
• Das Tragen einer von der Berufsgenossenschaft zugelassenen Schutzausrüstung<br />
im Betrieb ist Pflicht und gehört zur Grundausstattung aller Beschäftigten. Von den<br />
Mitarbeitern des MHKW werden diesbezüglich Kontrollen durchgeführt.<br />
• Den Weisungen des zuständigen Ingenieurs, Meisters oder Schichtführers ist<br />
unbedingt Folge zu leisten.<br />
• Auch bei kurzfristigem Verlassen des Arbeitsplatzes sind sämtliche Arbeitsstellen<br />
mit geeignetem Absperrmaterial vollständig abzusichern sowie Verkehrs- und<br />
Fremdfirmenverordnung SWRO / MHKW – Stand: 17.07.13
Fluchtwege freizumachen. Für Unfälle aufgrund mangelhafter Absicherung und<br />
deren Folgen haftet der Auftragnehmer in vollem Umfang<br />
• Vom MHKW ausgeliehene Maschinen, Geräte und Werkzeuge sind nach<br />
Arbeitsende sauber zu machen und zurückzugeben. Für nicht zurückgegebene<br />
bzw. defekte Maschinen, Geräte und Werkzeuge werden dementsprechende<br />
Ersatzansprüche gegenüber der Fremdfirma gestellt.<br />
• Mitgebrachte Maschinen, Geräte und Werkzeuge müssen geprüft und in<br />
ordnungsgemäßem Zustand sein. Nicht geprüfte und defekte Maschinen, Geräte<br />
und Werkzeuge dürfen auf dem Gelände des MHKW nicht verwendet werden. Von<br />
den Mitarbeitern des MHKW werden diesbezüglich Kontrollen durchgeführt.<br />
• Die Benutzung und Bedienung von Krananlagen ist nur nach Rücksprache mit dem<br />
zuständigen Betriebsverantwortlichen und einer nachweislichen Unterweisung<br />
zulässig. (Die BGV D 27 §7 ist zu beachten).<br />
• Elektrisch betriebene Handgeräte dürfen nur über einen steckbaren FI-<br />
Schutzschalter (I N = 30 mA) betrieben werden.<br />
• Bei Schweiß-, Schleif-, oder Trennarbeiten ist eine Freigabe vom<br />
Brandschutzbeauftragten oder Meister (siehe Brandschutzordnung) durch einen<br />
Feuererlaubnisschein auszustellen.<br />
• Die Brandschutzordnung liegt im MHKW auf und kann jederzeit eingesehen<br />
werden.<br />
• Sämtliche Brandschutzeinrichtungen müssen zugänglich sein!<br />
• Das Alkoholverbot im gesamten MHKW ist strikt einzuhalten.<br />
• Das Rauchen ist innerhalb des Werksgeländes grundsätzlich verboten. Rauchen<br />
ist nur an ausgewiesen Raucherplätzen gestattet.<br />
• Der Arbeitsbereich ist täglich zu reinigen. Bei Nichtbeachtung erfolgt die Reinigung<br />
durch eine Fremdfirma auf Kosten des Verursachers.<br />
• Für jeden Schlüssel des Schließsystems muss beim Werkstattleiter der Schlosserei<br />
eine Kaution von 50 € hinterlegt werden.<br />
• Beim Ausführen aller Arbeiten ist auf eine energieeffiziente Arbeitsweise (Strom-,<br />
Gas-, Wasserverbrauch) zu achten.<br />
Fremdfirmenverordnung SWRO / MHKW – Stand: 17.07.13
Ergänzend wird noch auf die Arbeitsfreigaben hingewiesen. Jede Tätigkeit ist mit dem<br />
zuständigen Betriebsverantwortlichen abzusprechen. Vor Beginn der Arbeiten sind die<br />
notwendigen Freigaben mittels Freigabeschein einzuholen. Nach Beendigung der<br />
Arbeiten sind diese dem zuständigen Meister mit Unterschrift des Freigabeformulars<br />
rückzumelden.<br />
Bestätigung / Kenntnisnahme der <strong>Fremdfirmenordnung</strong><br />
Diese Bestätigung ( Unterschriftsliste ) ist mit der Auftragsbestätigung an den<br />
Sachbearbeiter zurückzusenden. Faxnummer 0 80 31 / 365 23 03. Die Inhalte der<br />
<strong>Fremdfirmenordnung</strong> des MHKW <strong>Rosenheim</strong> sind dem Bauleiter bzw. Monteuren<br />
innerhalb einer Unterweisung nachweislich vermittelt worden.<br />
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Alarmplan für Brand- und Umweltschutz<br />
Schichtführer<br />
Leitet, wenn notwendig,<br />
Sofortmaßnahmen ein<br />
• Löschen des Brandes<br />
• Abschalten von<br />
Aggregaten / Anlagen<br />
• Unterrichtung der<br />
Nachbarn<br />
Brandentdecker<br />
• Nach Meldung versuchen,<br />
Brand zu löschen<br />
• Selbstschutz beachten<br />
Umweltschäden durch Öl<br />
oder andere Gefahrstoffe<br />
meldet sofort<br />
Zentrale Kesselleitwarte<br />
Tel. 2235<br />
Sammelplatz<br />
westseitiger Hof<br />
Inhalt der Meldung<br />
• Wer meldet?<br />
• Wo brennt es?<br />
• Was brennt?<br />
• Verletzte?<br />
• Weitere drohende<br />
Gefahren?<br />
• Ausgelaufene Menge?<br />
• Welcher Gefahrstoff?<br />
Brandschutz-BA<br />
Tel. 2241<br />
informiert<br />
alarmiert<br />
sofort<br />
Führungsgruppe MHKW<br />
Integrierte Leitstelle 112<br />
Umweltmanagement-BA<br />
Tel. 2236<br />
Bereichsleitung<br />
Tel. 2230<br />
Warnung<br />
koordinieren von<br />
Informationen<br />
von Dritten und<br />
Mitarbeitern<br />
Aufsichtsbehörde<br />
RVO Tel. 0-089/2176-0<br />
LfU Tel. 0-0821/9071-0<br />
Geschäftsführer<br />
Tel. 2500<br />
Öffentlichkeit<br />
Fremdfirmenverordnung SWRO / MHKW – Stand: 17.07.13
Sammelstelle – Meldestellen – Verbandskästen<br />
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Fremdfirmenunterweisungsbestätigung<br />
Bestellnummer:<br />
Tätigkeit<br />
Firma:<br />
Ort:<br />
Datum:<br />
Unterweiser:<br />
Blatt:<br />
Die Unterweisung habe ich verstanden und zur Kenntnis genommen und erkenne<br />
alle genannten Forderungen in vollem Umfang an :<br />
Nr. Firma Name Funktion Unterschrift<br />
1 Vorarbeiter<br />
2 Ersthelfer<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
Unterschrift des Unterweisers:<br />
Verteiler:<br />
Faxnummer MHKW: 08031 / 365-2025<br />
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