Hintergrund zur Bundeskompensationsverordnung
Hintergrund zur Bundeskompensationsverordnung
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<strong>Hintergrund</strong>:<br />
Täglich gehen in Deutschland noch immer rund 80 Hektar durch Gewerbe-, Siedlungs- und Verkehrsbauten<br />
verloren. Pro Jahr verliert unser Land über 30.000 Hektar Felder, Wiesen, Wälder,<br />
Biotope und somit auch die Vielfalt der dort lebenden Arten. 80 Prozent dieses Flächenverbrauchs<br />
wird durch neue Siedlungsflächen verursacht, den nächst größeren Anteil haben neue Verkehrsflächen<br />
– dabei dominiert der Neubau von Straßen gegenüber dem Schienenausbau.<br />
Der Schutz der Natur wird damit immer schwerer, wie der aktuelle Indikatoren-Bericht der Bundesregierung<br />
beweist:<br />
Quelle: Bundesregierung, Rechenschaftsbericht 2013 <strong>zur</strong> Umsetzung der Nationalen Strategie<br />
<strong>zur</strong> biologischen Vielfalt
Die wichtigsten Argumente der aktuellen Debatte auf einen Blick:<br />
Wichtige Kritikpunkte der Länder<br />
BUND-Position und Argumente<br />
• Synergieeffekte durch eine bundesweite Vereinheitlichung<br />
entstehen nicht.<br />
• Eine bundesweite Vereinheitlichung der Biotoptypen<br />
und ihrer Bewertung ist in der Regel nicht sinnvoll<br />
und in vielen Fällen nicht möglich.<br />
Einheitliche Bewertungsgrundlagen sind notwendig, weil<br />
nur dadurch die Behandlung von Eingriffen transparent,<br />
vergleichbar und die Qualität der Umsetzung beurteilt<br />
werden kann.<br />
Ziel ist: Einheitliche Biotoptypenliste + Öffnungsklausel<br />
für Spezialfälle in den Ländern + einheitliche Regeln für<br />
die Kompensation.<br />
Wichtig ist eine einheitliche Bewertung der Biotope bei<br />
ihrer Beeinträchtigung durch den Eingriff und ihrer Kompensation!<br />
• Boni für Flächenentsiegelung und Vernetzung sind<br />
überflüssig.<br />
Flächenversiegelung ist teuer und wird daher auch durch<br />
den Bonus kaum genutzt werden. Wiedervernetzung muss<br />
wegen überragendem Wert von Biotopverbund und Zerschneidungsproblemen<br />
gefördert werden!<br />
• Eine neue Verordnung steigert den Aufwand für die<br />
Länder in den Zulassungs- und Naturschutzbehörden<br />
deutlich.<br />
• Zusätzlich führen große Interpretationsspielräume<br />
und unbestimmte Rechtsbegriffe zu erheblichem<br />
Diskussionsaufwand in den Zulassungsverfahren.<br />
Ja, Veränderungen fördern immer in der Übergangsphase<br />
mehr Aufwand, aber danach vereinfacht die BKompV den<br />
Vollzug und macht ihn transparenter.<br />
Die praktischen Probleme sind durch Leitfäden und Umsetzungshilfe<br />
lösbar. Die Verbandsbeteiligung muss sichergestellt<br />
werden und sie müssen vor Inkrafttreten der<br />
BKompV vorliegen!
Wichtige Kritikpunkte der Länder<br />
• Anwendung nur für den Bau von Höchstspannungsleitungen<br />
der 2. Ausbauwelle.<br />
• Befristung der BKompV auf fünf Jahre nach Inkrafttreten<br />
- für Erprobung, Evaluierung und Fortschreibung.<br />
• Verzicht auf die umstrittene Bundes-<br />
Biotoptypenliste in Anlage.<br />
BUND Position und Argumente<br />
Die BKompV muss für alle Fälle gelten. Eine Einschränkung<br />
vergrößert nur das Vollzugschaos und schafft für<br />
Evaluation zu wenig Fallbeispiele.<br />
Zudem würde ein Nebeneinander von BKompV und zu<br />
vielen Länderregelungen übermäßigen Aufwand für die<br />
Verwaltung bedeuten.<br />
Zustimmung! Eine Befristung ermöglicht Erfahrungen zu<br />
sammeln und dann bei Fehlentwicklungen gegenzusteuern.<br />
Eine einheitliche Liste mit Öffnungsklausel für die Spezialfälle<br />
der Länder garantiert einen transparenten Vergleich<br />
und macht die Bewertung von Eingriffen möglich.<br />
• Das Prinzip des funktionalen Ausgleichs erhalten;<br />
(keine Beschränkung des funktionalen Ausgleichs<br />
auf erhebliche Beeinträchtigung besonderer<br />
Schwere).<br />
• Kein bevorzugter Rückgriff auf Flächen der öffentlichen<br />
Hand und kein bevorzugter Rückgriff auf bevorratete<br />
Ökokonten <strong>zur</strong> Deckung des Kompensationsbedarfs.<br />
Der Verursacher wäre nicht mehr für die Bereitstellung<br />
der Kompensation verantwortlich und hätte die<br />
Angebote z.B. der BlmA vorrangig zu berücksichtigen.<br />
Hierdurch würde z. B. die Umsetzung des<br />
Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems erheblich<br />
eingeschränkt. Eine Bevorzugung von Ökokonten<br />
entspricht nicht den Regelungen des BNatSchG.<br />
Kompromissvorschlag: Wer funktional ausgleichen will,<br />
soll das auch tun dürfen, selbst wenn er nicht müsste.<br />
Für den BUND ist relevant, dass die Flächen für Kompensation<br />
geschaffen werden. In welchem Besitz ist (außerhalb<br />
der Schutzgebiete) eher nebensächlich und nur im<br />
Blick auf die Vermeidung sinnvoll.<br />
Ökokonten werden vom BUND, wenn sie in hoher Qualität<br />
geschaffen und erhalten werden, befürwortet. Dabei sind<br />
bundesweite Qualitätsstandards nötig. Sie müssen jedoch<br />
nicht bevorzugt werden.<br />
• Kein Entzug der Länderkompetenz für bevorratete<br />
Kompensationsnahmen.<br />
• Keine Übertragung der Kompensationspflichten des<br />
Verursachers auf eine Einrichtung mit befreiender<br />
Wirkung auf den Verursacher.<br />
Es gilt das Verursacherprinzip zu wahren. Das heißt, die<br />
praktischen Arbeiten können zwar übertragen werden, die<br />
Haftung muss jedoch weiter beim Verursacher liegen.
• Keine Bestimmung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben<br />
des Bundes als Ökokontoträger mit befreiender<br />
Wirkung für Bundesvorhaben, um kein<br />
Monopol zu schaffen.<br />
Für den BUND ist die Qualität der Umsetzung entscheidend,<br />
nicht der Träger. Bislang wird grade bei Bundesvorhaben<br />
zu 1/3 nicht, und zu einem 1/3 qualitativ nicht<br />
ausreichend umgesetzt (BfN Studie).<br />
• Streichen der Anlage 6 (zu Produktionsintegrierten<br />
Maßnahmen(PIK)), da die dort festgelegten Bewirtschaftungs-<br />
und Pflegemaßnahmen fachlich überarbeitungsbedürftig<br />
sind, einige der aufgeführten<br />
Maßnahmen ohnehin der guten fachliche Praxis<br />
entsprechen und der abschließende Charakter der<br />
Anlage vollzugsfremd ist.<br />
Der BUND stimmt der Kritik ausdrücklich zu! Der Anhang<br />
darf jedoch nicht gestrichen werden, sondern muss überarbeitet<br />
werden, um die Standards zu erhöhen.<br />
Ohne Vorgaben zu den PIKs ist für Missbrauch Tür und Tor<br />
geöffnet. Insbesondere im Forst werden dann Maßnahmen<br />
durch die Eingriffsregelung bezahlt, die normaler Teil der<br />
alltäglichen Unternehmerverantwortung des Forstwirts<br />
sind. Die Standards der PIKs müssen höher sein als die<br />
gute fachliche Praxis und die ordnungsgemäße Forstwirtschaft!