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Hintergrund zur Bundeskompensationsverordnung

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<strong>Hintergrund</strong>:<br />

Täglich gehen in Deutschland noch immer rund 80 Hektar durch Gewerbe-, Siedlungs- und Verkehrsbauten<br />

verloren. Pro Jahr verliert unser Land über 30.000 Hektar Felder, Wiesen, Wälder,<br />

Biotope und somit auch die Vielfalt der dort lebenden Arten. 80 Prozent dieses Flächenverbrauchs<br />

wird durch neue Siedlungsflächen verursacht, den nächst größeren Anteil haben neue Verkehrsflächen<br />

– dabei dominiert der Neubau von Straßen gegenüber dem Schienenausbau.<br />

Der Schutz der Natur wird damit immer schwerer, wie der aktuelle Indikatoren-Bericht der Bundesregierung<br />

beweist:<br />

Quelle: Bundesregierung, Rechenschaftsbericht 2013 <strong>zur</strong> Umsetzung der Nationalen Strategie<br />

<strong>zur</strong> biologischen Vielfalt


Die wichtigsten Argumente der aktuellen Debatte auf einen Blick:<br />

Wichtige Kritikpunkte der Länder<br />

BUND-Position und Argumente<br />

• Synergieeffekte durch eine bundesweite Vereinheitlichung<br />

entstehen nicht.<br />

• Eine bundesweite Vereinheitlichung der Biotoptypen<br />

und ihrer Bewertung ist in der Regel nicht sinnvoll<br />

und in vielen Fällen nicht möglich.<br />

Einheitliche Bewertungsgrundlagen sind notwendig, weil<br />

nur dadurch die Behandlung von Eingriffen transparent,<br />

vergleichbar und die Qualität der Umsetzung beurteilt<br />

werden kann.<br />

Ziel ist: Einheitliche Biotoptypenliste + Öffnungsklausel<br />

für Spezialfälle in den Ländern + einheitliche Regeln für<br />

die Kompensation.<br />

Wichtig ist eine einheitliche Bewertung der Biotope bei<br />

ihrer Beeinträchtigung durch den Eingriff und ihrer Kompensation!<br />

• Boni für Flächenentsiegelung und Vernetzung sind<br />

überflüssig.<br />

Flächenversiegelung ist teuer und wird daher auch durch<br />

den Bonus kaum genutzt werden. Wiedervernetzung muss<br />

wegen überragendem Wert von Biotopverbund und Zerschneidungsproblemen<br />

gefördert werden!<br />

• Eine neue Verordnung steigert den Aufwand für die<br />

Länder in den Zulassungs- und Naturschutzbehörden<br />

deutlich.<br />

• Zusätzlich führen große Interpretationsspielräume<br />

und unbestimmte Rechtsbegriffe zu erheblichem<br />

Diskussionsaufwand in den Zulassungsverfahren.<br />

Ja, Veränderungen fördern immer in der Übergangsphase<br />

mehr Aufwand, aber danach vereinfacht die BKompV den<br />

Vollzug und macht ihn transparenter.<br />

Die praktischen Probleme sind durch Leitfäden und Umsetzungshilfe<br />

lösbar. Die Verbandsbeteiligung muss sichergestellt<br />

werden und sie müssen vor Inkrafttreten der<br />

BKompV vorliegen!


Wichtige Kritikpunkte der Länder<br />

• Anwendung nur für den Bau von Höchstspannungsleitungen<br />

der 2. Ausbauwelle.<br />

• Befristung der BKompV auf fünf Jahre nach Inkrafttreten<br />

- für Erprobung, Evaluierung und Fortschreibung.<br />

• Verzicht auf die umstrittene Bundes-<br />

Biotoptypenliste in Anlage.<br />

BUND Position und Argumente<br />

Die BKompV muss für alle Fälle gelten. Eine Einschränkung<br />

vergrößert nur das Vollzugschaos und schafft für<br />

Evaluation zu wenig Fallbeispiele.<br />

Zudem würde ein Nebeneinander von BKompV und zu<br />

vielen Länderregelungen übermäßigen Aufwand für die<br />

Verwaltung bedeuten.<br />

Zustimmung! Eine Befristung ermöglicht Erfahrungen zu<br />

sammeln und dann bei Fehlentwicklungen gegenzusteuern.<br />

Eine einheitliche Liste mit Öffnungsklausel für die Spezialfälle<br />

der Länder garantiert einen transparenten Vergleich<br />

und macht die Bewertung von Eingriffen möglich.<br />

• Das Prinzip des funktionalen Ausgleichs erhalten;<br />

(keine Beschränkung des funktionalen Ausgleichs<br />

auf erhebliche Beeinträchtigung besonderer<br />

Schwere).<br />

• Kein bevorzugter Rückgriff auf Flächen der öffentlichen<br />

Hand und kein bevorzugter Rückgriff auf bevorratete<br />

Ökokonten <strong>zur</strong> Deckung des Kompensationsbedarfs.<br />

Der Verursacher wäre nicht mehr für die Bereitstellung<br />

der Kompensation verantwortlich und hätte die<br />

Angebote z.B. der BlmA vorrangig zu berücksichtigen.<br />

Hierdurch würde z. B. die Umsetzung des<br />

Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems erheblich<br />

eingeschränkt. Eine Bevorzugung von Ökokonten<br />

entspricht nicht den Regelungen des BNatSchG.<br />

Kompromissvorschlag: Wer funktional ausgleichen will,<br />

soll das auch tun dürfen, selbst wenn er nicht müsste.<br />

Für den BUND ist relevant, dass die Flächen für Kompensation<br />

geschaffen werden. In welchem Besitz ist (außerhalb<br />

der Schutzgebiete) eher nebensächlich und nur im<br />

Blick auf die Vermeidung sinnvoll.<br />

Ökokonten werden vom BUND, wenn sie in hoher Qualität<br />

geschaffen und erhalten werden, befürwortet. Dabei sind<br />

bundesweite Qualitätsstandards nötig. Sie müssen jedoch<br />

nicht bevorzugt werden.<br />

• Kein Entzug der Länderkompetenz für bevorratete<br />

Kompensationsnahmen.<br />

• Keine Übertragung der Kompensationspflichten des<br />

Verursachers auf eine Einrichtung mit befreiender<br />

Wirkung auf den Verursacher.<br />

Es gilt das Verursacherprinzip zu wahren. Das heißt, die<br />

praktischen Arbeiten können zwar übertragen werden, die<br />

Haftung muss jedoch weiter beim Verursacher liegen.


• Keine Bestimmung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben<br />

des Bundes als Ökokontoträger mit befreiender<br />

Wirkung für Bundesvorhaben, um kein<br />

Monopol zu schaffen.<br />

Für den BUND ist die Qualität der Umsetzung entscheidend,<br />

nicht der Träger. Bislang wird grade bei Bundesvorhaben<br />

zu 1/3 nicht, und zu einem 1/3 qualitativ nicht<br />

ausreichend umgesetzt (BfN Studie).<br />

• Streichen der Anlage 6 (zu Produktionsintegrierten<br />

Maßnahmen(PIK)), da die dort festgelegten Bewirtschaftungs-<br />

und Pflegemaßnahmen fachlich überarbeitungsbedürftig<br />

sind, einige der aufgeführten<br />

Maßnahmen ohnehin der guten fachliche Praxis<br />

entsprechen und der abschließende Charakter der<br />

Anlage vollzugsfremd ist.<br />

Der BUND stimmt der Kritik ausdrücklich zu! Der Anhang<br />

darf jedoch nicht gestrichen werden, sondern muss überarbeitet<br />

werden, um die Standards zu erhöhen.<br />

Ohne Vorgaben zu den PIKs ist für Missbrauch Tür und Tor<br />

geöffnet. Insbesondere im Forst werden dann Maßnahmen<br />

durch die Eingriffsregelung bezahlt, die normaler Teil der<br />

alltäglichen Unternehmerverantwortung des Forstwirts<br />

sind. Die Standards der PIKs müssen höher sein als die<br />

gute fachliche Praxis und die ordnungsgemäße Forstwirtschaft!

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