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Kartierung der Stichprobenflächen

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Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

2. Vorgehen bei <strong>der</strong> Erfassung<br />

Je<strong>der</strong> Kartierende erfasst mehrere Probeflächen von je 100 ha Größe (in <strong>der</strong> Regel werden 10-20<br />

Flächen zu einem Los pro Bearbeiter/in zusammengefasst). Der zu untersuchende Offenland-<br />

Anteil ist aus den betreffenden Shape-Dateien zu entnehmen. Generell gibt es eine Bewertung<br />

aller Offenlandflächen nach fünf Qualitätsstufen, wobei nur die besten drei Stufen - die Stufen I<br />

bis III – als HNV Farmland gewertet und digitalisiert werden. Es werden Landschaftselemente 1 ,<br />

artenreiche und/o<strong>der</strong> extensiv genutzte Flächen inklusive beson<strong>der</strong>er Lebensraumtypen und<br />

gesetzlich geschützter Biotope aufgenommen. Ziel ist es, auf Basis <strong>der</strong> vorliegenden Erfassungsanleitung<br />

eine nachvollziehbare quantitative Aufnahme und qualitative Einstufung <strong>der</strong><br />

Flächen vorzunehmen, so dass damit Umfang und Qualität von so genanntem HNV Farmland<br />

ermittelt werden kann. Aus <strong>der</strong> Summe aller HNV-Farmland-Flächen wird <strong>der</strong> Indikatorwert<br />

hochgerechnet.<br />

Folgende Materialien werden dem Kartierer / <strong>der</strong> Kartiererin zur Verfügung gestellt:<br />

– Luftbild <strong>der</strong> betreffenden Stichprobenfläche zur Eintragung <strong>der</strong> Kartierergebnisse (im<br />

Regelfall nur Digitaldaten; ggf. mit Abgrenzungen von geschützten Flächen, soweit diese<br />

Informationen vorhanden sind)<br />

– Shape-Dateien mit <strong>der</strong> Abgrenzung <strong>der</strong> zu kartierenden Fläche in den <strong>Stichprobenflächen</strong><br />

– Shape-Datei mit den Ergebnissen <strong>der</strong> Vorkartierung<br />

– Fel<strong>der</strong>fassungsbögen (Daten Vorkartierung als Referenz enthalten)<br />

– Kennartenlisten (Daten Vorkartierung als Referenz enthalten)<br />

– Erfassungsanleitung (dieses Dokument)<br />

Mit den Materialien für die <strong>Kartierung</strong> wird auch eine Abgrenzung <strong>der</strong> zu kartierenden Fläche<br />

(Landwirtschaftsfläche) je Stichprobeneinheit als Shape-Datei geliefert. Da die Hochrechnung<br />

<strong>der</strong> HNV-Farmland-Flächen auf den entsprechenden Bundes- bzw. Landeswert anhand dieser<br />

zu kartierenden Fläche erfolgt, müssen Bestände nur innerhalb dieser Flächen geprüft bzw.<br />

aufgenommen werden. Da die Abgrenzung <strong>der</strong> zu kartierenden Flächen aus dem digitalen<br />

Landschaftsmodell (Basis-DLM) übernommen wird, kann die Grenzziehung im Gelände<br />

gegenüber <strong>der</strong> Realität teilweise grober wirken. Diese Ungenauigkeit muss <strong>der</strong>zeit noch in Kauf<br />

genommen werden, <strong>der</strong> Verlauf <strong>der</strong> Grenze soll vom Kartierenden nicht geän<strong>der</strong>t werden.<br />

Angeschnittene Flächen (Flächen, die teilweise innerhalb, teilweise außerhalb <strong>der</strong> Stichprobenfläche<br />

liegen) werden erfasst, als Gesamtfläche bewertet und <strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> Stichprobenfläche<br />

liegende Teil digitalisiert. Auch Flächen, die durch die Binnengrenze zur Nicht-<br />

Landwirtschaftsfläche angeschnitten werden, sollen berücksichtigt werden: sie werden als<br />

Ganzes abgegrenzt und bewertet. Flächen, die zwar die HNV-Farmland-Kriterien erreichen,<br />

aber vollständig innerhalb <strong>der</strong> Nichtkartierflächen liegen, werden nicht erfasst.<br />

Auch innerhalb <strong>der</strong> zu untersuchenden Offenland-Fläche werden Bestände nur dann aufgenommen,<br />

wenn sie noch zur Landwirtschaftsfläche zu zählen sind. Zum Beispiel sind Streuobstflä-<br />

1 Der Begriff „Landschaftselemente“ wird hier im allgemeinen Sinn gebraucht und nicht im Sinne <strong>der</strong> Begrifflichkeit<br />

nach den Cross Compliance-Regelungen.<br />

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