Kartierung der Stichprobenflächen
Kartierung der Stichprobenflächen
Kartierung der Stichprobenflächen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />
eingetragen. Der Flächentyp (Feld „TYP“) bleibt leer.<br />
– Falls sich an <strong>der</strong> Lage und/o<strong>der</strong> Abgrenzung <strong>der</strong> Fläche Än<strong>der</strong>ungen ergeben, werden diese<br />
Än<strong>der</strong>ungen anhand des vorliegenden Polygons aus <strong>der</strong> Vorjahreskartierung vorgenommen,<br />
d. h. dieses Polygon wird erweitert o<strong>der</strong> verkleinert. Dabei ist streng darauf zu achten, dass<br />
Grenzen zu Nachbarpolygonen ebenfalls korrekt bearbeitet werden, so dass keine ungewollten<br />
Lücken o<strong>der</strong> Überlappungen entstehen. Falls sich auch die Bewertung <strong>der</strong> Fläche<br />
än<strong>der</strong>t, erhält das Feld „AEND“ den Eintrag „bk“, „ba“ o<strong>der</strong> „bw“, wenn die Bewertung<br />
gleich bleibt, den Eintrag „fk“, „fa“ o<strong>der</strong> „fw“. Im Feld „BEMERKUNG“ werden die Än<strong>der</strong>ungen<br />
begründet.<br />
Neu aufgenommene Flächen werden ebenfalls direkt in die Shape-Datei <strong>der</strong> Vorjahresflächen<br />
digitalisiert, d. h. als neuer Datensatz eingefügt. Bei <strong>der</strong> Digitalisierung von neu aufgenommenen<br />
Flächen müssen folgende Grundsätze beachtet werden:<br />
– Neu digitalisierte Flächen erhalten eine neue Flächennummer nach dem Schema Losnummer<br />
– Probeflächennummer – fortlaufende Nummer. Dabei dürfen Nummern keinesfalls<br />
doppelt vergeben werden, son<strong>der</strong>n müssen eindeutig sein. Nummern von Flächen, die früher<br />
als HNV eingestuft wurden und in <strong>der</strong> aktuellen <strong>Kartierung</strong> nicht mehr HNV-Farmlandwürdig<br />
sind, werden nicht neu vergeben, son<strong>der</strong>n bleiben als ehemalige Nummer erhalten.<br />
Das Feld „AEND“ erhält den Eintrag „nk“, „na“ o<strong>der</strong> „nw“.<br />
– HNV-Farmland-Flächen werden im Regelfall komplett abgegrenzt, auch wenn Teile <strong>der</strong><br />
Fläche in „Nichtkartierflächen“ (graue Schraffur in Abb. 1) verlaufen. Flächen, die zwar die<br />
HNV-Farmland-Kriterien erreichen, aber vollständig innerhalb <strong>der</strong> Nichtkartierflächen<br />
liegen, werden nicht erfasst.<br />
– Bestände, die über die Probefläche hinausreichen, werden nur innerhalb <strong>der</strong> Probefläche<br />
digitalisiert und an <strong>der</strong> Grenze abgeschnitten (Beispiel: Fläche 46-51-27 in Abb. 1). Bei <strong>der</strong><br />
Bewertung dieser Bestände wird aber die Gesamtfläche herangezogen, also auch die außerhalb<br />
<strong>der</strong> Probefläche liegenden Teile.<br />
– Räumlich getrennte Bestände sollen in <strong>der</strong> Regel auch als einzelne Flächen mit eigener<br />
Nummer digitalisiert werden, auch wenn sie sich in Bewertung, Typ und Struktur ähnlich<br />
sind. Falls in <strong>der</strong> Vorkartierung solche Bestände unter einer Nummer zusammengefasst<br />
wurden, sollte diese im Rahmen <strong>der</strong> Folgekartierung aufgetrennt werden. Die durch die<br />
Auftrennung entstandenen Einzelflächen erhalten eine neue Flächennummer und im Feld<br />
„AEND“ den Eintrag „nk“. Eine Ausnahme ist nur bei Beständen möglich, die durch kleine<br />
lineare Elemente getrennt werden, z. B. eine Hecke durch einen landwirtschaftlichen Weg.<br />
– Einzelbäume können entsprechend dem aktuellen Kronenradius ODER als standardisierte<br />
Kreisfläche mit z. B. 100 m² ODER als standardisiertes Quadrat mit einer Kantenlänge von<br />
10 m digitalisiert werden.<br />
– Wenn von den Bundeslän<strong>der</strong>n weitere digitale Daten zur Verfügung gestellt werden (z. B.<br />
die Abgrenzungen von FFH-LRT o<strong>der</strong> geschützten Biotopen), können und sollen diese für<br />
die Abgrenzung von HNV-Farmland-Flächen verwendet werden, soweit die Abgrenzungen<br />
mit <strong>der</strong> HNV-Farmland-Geländeerfassung im wesentlichen übereinstimmt (Abweichungen<br />
von weniger als 3 Metern).<br />
Generell dürfen neu digitalisierte Flächen an einer Grenze mit bestehenden o<strong>der</strong> weiteren neu<br />
digitalisierten HNV-Farmland-Flächen keinerlei Überlappungen und auch keine ungewollten<br />
28