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Kartierung der Stichprobenflächen

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Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

eingetragen. Der Flächentyp (Feld „TYP“) bleibt leer.<br />

– Falls sich an <strong>der</strong> Lage und/o<strong>der</strong> Abgrenzung <strong>der</strong> Fläche Än<strong>der</strong>ungen ergeben, werden diese<br />

Än<strong>der</strong>ungen anhand des vorliegenden Polygons aus <strong>der</strong> Vorjahreskartierung vorgenommen,<br />

d. h. dieses Polygon wird erweitert o<strong>der</strong> verkleinert. Dabei ist streng darauf zu achten, dass<br />

Grenzen zu Nachbarpolygonen ebenfalls korrekt bearbeitet werden, so dass keine ungewollten<br />

Lücken o<strong>der</strong> Überlappungen entstehen. Falls sich auch die Bewertung <strong>der</strong> Fläche<br />

än<strong>der</strong>t, erhält das Feld „AEND“ den Eintrag „bk“, „ba“ o<strong>der</strong> „bw“, wenn die Bewertung<br />

gleich bleibt, den Eintrag „fk“, „fa“ o<strong>der</strong> „fw“. Im Feld „BEMERKUNG“ werden die Än<strong>der</strong>ungen<br />

begründet.<br />

Neu aufgenommene Flächen werden ebenfalls direkt in die Shape-Datei <strong>der</strong> Vorjahresflächen<br />

digitalisiert, d. h. als neuer Datensatz eingefügt. Bei <strong>der</strong> Digitalisierung von neu aufgenommenen<br />

Flächen müssen folgende Grundsätze beachtet werden:<br />

– Neu digitalisierte Flächen erhalten eine neue Flächennummer nach dem Schema Losnummer<br />

– Probeflächennummer – fortlaufende Nummer. Dabei dürfen Nummern keinesfalls<br />

doppelt vergeben werden, son<strong>der</strong>n müssen eindeutig sein. Nummern von Flächen, die früher<br />

als HNV eingestuft wurden und in <strong>der</strong> aktuellen <strong>Kartierung</strong> nicht mehr HNV-Farmlandwürdig<br />

sind, werden nicht neu vergeben, son<strong>der</strong>n bleiben als ehemalige Nummer erhalten.<br />

Das Feld „AEND“ erhält den Eintrag „nk“, „na“ o<strong>der</strong> „nw“.<br />

– HNV-Farmland-Flächen werden im Regelfall komplett abgegrenzt, auch wenn Teile <strong>der</strong><br />

Fläche in „Nichtkartierflächen“ (graue Schraffur in Abb. 1) verlaufen. Flächen, die zwar die<br />

HNV-Farmland-Kriterien erreichen, aber vollständig innerhalb <strong>der</strong> Nichtkartierflächen<br />

liegen, werden nicht erfasst.<br />

– Bestände, die über die Probefläche hinausreichen, werden nur innerhalb <strong>der</strong> Probefläche<br />

digitalisiert und an <strong>der</strong> Grenze abgeschnitten (Beispiel: Fläche 46-51-27 in Abb. 1). Bei <strong>der</strong><br />

Bewertung dieser Bestände wird aber die Gesamtfläche herangezogen, also auch die außerhalb<br />

<strong>der</strong> Probefläche liegenden Teile.<br />

– Räumlich getrennte Bestände sollen in <strong>der</strong> Regel auch als einzelne Flächen mit eigener<br />

Nummer digitalisiert werden, auch wenn sie sich in Bewertung, Typ und Struktur ähnlich<br />

sind. Falls in <strong>der</strong> Vorkartierung solche Bestände unter einer Nummer zusammengefasst<br />

wurden, sollte diese im Rahmen <strong>der</strong> Folgekartierung aufgetrennt werden. Die durch die<br />

Auftrennung entstandenen Einzelflächen erhalten eine neue Flächennummer und im Feld<br />

„AEND“ den Eintrag „nk“. Eine Ausnahme ist nur bei Beständen möglich, die durch kleine<br />

lineare Elemente getrennt werden, z. B. eine Hecke durch einen landwirtschaftlichen Weg.<br />

– Einzelbäume können entsprechend dem aktuellen Kronenradius ODER als standardisierte<br />

Kreisfläche mit z. B. 100 m² ODER als standardisiertes Quadrat mit einer Kantenlänge von<br />

10 m digitalisiert werden.<br />

– Wenn von den Bundeslän<strong>der</strong>n weitere digitale Daten zur Verfügung gestellt werden (z. B.<br />

die Abgrenzungen von FFH-LRT o<strong>der</strong> geschützten Biotopen), können und sollen diese für<br />

die Abgrenzung von HNV-Farmland-Flächen verwendet werden, soweit die Abgrenzungen<br />

mit <strong>der</strong> HNV-Farmland-Geländeerfassung im wesentlichen übereinstimmt (Abweichungen<br />

von weniger als 3 Metern).<br />

Generell dürfen neu digitalisierte Flächen an einer Grenze mit bestehenden o<strong>der</strong> weiteren neu<br />

digitalisierten HNV-Farmland-Flächen keinerlei Überlappungen und auch keine ungewollten<br />

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