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Kartierung der Stichprobenflächen

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Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

auch niedriger)<br />

HNV-III: standortheimische Bäume ohne ausgeprägte Krone, mind. 5 m hoch bzw. bei<br />

Obstbäumen 1,6 m Stammhöhe bis zur 1. Hauptverzweigung; standortfremde Bäume nur als<br />

landschaftsprägende, ältere Einzelbäume mit Höhe > 10 m.<br />

Landschaftsprägende Einzelbäume können mit ihrem aktuellen Kronenraum digitalisiert werden<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Einfachheit halber auch mit einem pauschalen Flächenwert von z. B. 5 × 5 m, 7 × 7 m<br />

o<strong>der</strong> 10 × 10 m Fläche. Baumreihen erhalten eine Mindestbreite von 3 m o<strong>der</strong>, wenn breiter, die<br />

Breite des Unterwuchsstreifens bis maximal 10 m. Darüber hinaus reichende Breiten sind<br />

entsprechend dem Unterwuchs zu beurteilen und ggf. als eigenes Landschaftselement anzugeben.<br />

H — Hecken, Gebüsche, Feldgehölze inkl. Gehölzsäume<br />

Abgrenzung: Erfasst werden Gehölze, die keinen Waldcharakter (Waldinnenklima, typische<br />

Waldvegetation am Boden) haben; Breite von 3 bis maximal 30 m, bzw. bis ca. 1 ha Größe;<br />

Gehölz-Bodendeckung ≥ 75 %. Hecken, Gebüsche und Gehölze entlang von Feldwegen und<br />

kleinen Ortsverbindungsstraßen werden aufgenommen, nicht aber entlang von größeren Straßen<br />

(s. S. 6).<br />

HNV-I: sehr vielseitig strukturiert und artenreich (> 8 standortheimische Gehölzarten),<br />

mehrstufig, mit Saum; Breite > 10 m<br />

HNV-II: vielseitig strukturiert o<strong>der</strong> artenreich (> 5 standortheimische Gehölzarten), mehrstufig,<br />

mit Saum; Breite > 5 m<br />

HNV-III: einfach strukturierte Hecken, Gebüsche o<strong>der</strong> Feldgehölze mit bis zu 5 Gehölzarten;<br />

ab 3 m Breite.<br />

K — Komplex-Elemente wie Feldraine und Böschungen mit Gehölzbestand<br />

Abgrenzung: Als Komplexelemente werden funktionell zusammenhängende und aus mehreren<br />

Landschaftselementen zusammengesetzte Einheiten bezeichnet, von denen kein Typ mehr als<br />

75 % Flächenanteil aufweist. Dies sind zum Beispiel Feldraine o<strong>der</strong> Böschungen mit heterogenem<br />

Bewuchs, Gehölzanteil < 75 %. Maximal 1 ha Flächengröße.<br />

Eigenständige Landschaftselemente innerhalb eines Komplexes sind ab 2000 m² als eigene<br />

Fläche abzugrenzen, beson<strong>der</strong>s wertvolle Teilflächen (z. B. Halbtrockenrasen) auch schon ab<br />

100 m².<br />

Komplexelemente entlang von Feldwegen und kleinen Ortsverbindungsstraßen werden<br />

aufgenommen, nicht aber entlang von größeren Straßen (s. S. 6).<br />

HNV-I: sehr vielseitig strukturierte o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s artenreiche Landschaftselemente, ≥ 5<br />

Vegetationstypen, nitrophytische Säume weniger als 10 % <strong>der</strong> Gesamtfläche<br />

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