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Kartierung der Stichprobenflächen

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Erfassungsanleitung<br />

für den HNV-Farmland-Indikator<br />

Version 4<br />

Stand 2013


Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

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Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Hintergrund ................................................................................................................................4<br />

2. Vorgehen bei <strong>der</strong> Erfassung .......................................................................................................5<br />

3. Erfassungskategorien und -kriterien zur Einstufung ..................................................................8<br />

3.1 Bewertung <strong>der</strong> Qualität von Nutz- und Lebensraumflächen ................................................9<br />

Gr — Grünland ......................................................................................................................9<br />

Ob — Obstflächen ...............................................................................................................11<br />

Ac — Ackerflächen und Re — Rebflächen ........................................................................12<br />

Br — Brachflächen ..............................................................................................................13<br />

Le — Sonstige Lebensräume des Offenlandes ....................................................................14<br />

3.2 Bewertung <strong>der</strong> Qualität von Landschaftselementen ..........................................................16<br />

B — Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäume ..................................................................16<br />

H — Hecken, Gebüsche, Feldgehölze inkl. Gehölzsäume ..................................................17<br />

K — Komplex-Elemente wie Feldraine und Böschungen mit Gehölzbestand ....................17<br />

N — Naturstein- und an<strong>der</strong>e Trockenmauern sowie Stein- und Felsriegel, Sand-, Lehmund<br />

Lößwände ......................................................................................................................18<br />

R — Ru<strong>der</strong>al- und Staudenfluren sowie Säume, inkl. Hochgrasbestände ...........................18<br />

S — Feuchtgebietselemente und Ufersäume: Seggenriede, Röhrichte und Staudenfluren<br />

nasser Standorte ...................................................................................................................19<br />

T — Stehende Gewässer bis 1 ha Größe ..............................................................................19<br />

G — Gräben .........................................................................................................................19<br />

W — Bäche und Quellen .....................................................................................................20<br />

U — Unbefestigte Feldwege / Hohlwege ............................................................................20<br />

3.3 Spezielle Kartierprobleme..................................................................................................21<br />

4. Vorgehen bei <strong>der</strong> Zweiterfassung ............................................................................................25<br />

5. Digitalisierung <strong>der</strong> kartierten Flächen und Dateneingabe ........................................................27<br />

5.1 Digitalisierung <strong>der</strong> HNV-Farmland-Flächen und Transekte ..............................................27<br />

5.2 Dateneingabe ......................................................................................................................29<br />

5.3 Kennartenbögen .................................................................................................................31<br />

6. Abgabe <strong>der</strong> Ergebnisse ............................................................................................................33<br />

7. Än<strong>der</strong>ungen gegenüber den Vorversionen ...............................................................................34<br />

7.1 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Versionen 2010 und 2011 gegenüber <strong>der</strong> Version 2009 .........................34<br />

7.2 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Version 2011 gegenüber <strong>der</strong> Version 2010 .............................................35<br />

7.3 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Version 2012 gegenüber <strong>der</strong> Version 2011 .............................................36<br />

Anhang 1: Beispiel Flächenattribute ............................................................................................37<br />

Anhang 2: Beispiel Kennartenbogen Grünland ...........................................................................38<br />

Anhang 3: Beispiel Erfassungsbogen ..........................................................................................39<br />

Anhang 4: Schema für die Einstufung von Brachen ....................................................................40<br />

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Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

1. Hintergrund<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Agrarpolitik wurde von <strong>der</strong> Europäischen Union beschlossen, dass die<br />

Entwicklung von Landwirtschaft und Ländlichem Raum durch ein breit angelegtes Set von<br />

Indikatoren verfolgt wird. Der Agrar-Umweltindikator High-Nature-Value-Farmland-Indikator<br />

(HNV-Farmland-Indikator) ist gemäß „EU Common Monitoring and Evaluation Framework for<br />

the rural development programmes“ und ELER-Verordnung ein Pflicht-Baseline-Indikator<br />

(Pflichtindikator 18) und er ist außerdem Teil des Indikatorensets <strong>der</strong> nationalen ELER-<br />

Strategie.<br />

Der HNV-Farmland-Indikator muss als so genannter Pflichtindikator im Rahmen <strong>der</strong> Evaluierung<br />

<strong>der</strong> Entwicklungsprogramme Ländlicher Raum von allen Bundeslän<strong>der</strong>n gegenüber <strong>der</strong> EU<br />

berichtet werden und ist auch auf Bundesebene im Rahmen <strong>der</strong> Berichtspflichten für den<br />

Nationalen Strategieplan darzustellen. Zudem wurde <strong>der</strong> Indikator auch in den Satz von <strong>der</strong>zeit<br />

19 Indikatoren aufgenommen, die zur Erfolgskontrolle <strong>der</strong> Nationalen Strategie zur Biologischen<br />

Vielfalt dienen.<br />

Zur Umsetzung des HNV-Farmland-Indikators in Deutschland haben Bund und Län<strong>der</strong><br />

beschlossen, diesen Indikator durch eine Erfassung <strong>der</strong> ökologischen Qualität von repräsentativen<br />

Probeflächen in ganz Deutschland zu erarbeiten. Dabei werden Nutzflächen und Landschaftselemente<br />

innerhalb von 100 ha (= 1 km²) großen <strong>Stichprobenflächen</strong> nach ihrer ökologischen<br />

Wertigkeit beurteilt.<br />

Die Erfassung ist neuartig und im Jahr 2009 fand <strong>der</strong> erste Erfassungsdurchgang dieser Art statt.<br />

Aus dieser Erstkartierung wurde ein Anteil <strong>der</strong> HNV-Farmland-Bestände von 13 % an <strong>der</strong><br />

landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland hochgerechnet. In den Folgejahren wird es<br />

regelmäßig Wie<strong>der</strong>holungs-Erfassungen geben, um ggf. Verän<strong>der</strong>ungen festzustellen. Zur<br />

Erzielung von Synergieeffekten wird für die <strong>Kartierung</strong> das Stichprobendesign des „Monitorings<br />

<strong>der</strong> Brutvögel in <strong>der</strong> Normallandschaft“ genutzt. Auf Luftbil<strong>der</strong>n müssen die zur HNV-<br />

Farmland-Kulisse zu rechnenden Flächen dargestellt und einfache Qualitätsmerkmale erfasst<br />

werden. Für die Auswertung werden die kartierten HNV-Farmland-Flächen unterschiedlicher<br />

Qualitätsstufen digitalisiert.<br />

Der Grundansatz <strong>der</strong> Erfassung beruht darauf, mit einer Schnellmethode („rapid approach“) das<br />

landwirtschaftlich geprägte Offenland hinsichtlich seines ökologischen Zustands qualitativ und<br />

quantitativ zu erfassen. Mesophiles, relativ artenreiches Grünland sowie diverse Saum- und<br />

Heckenstrukturen machen den größeren Teil <strong>der</strong> zu erfassenden Kulisse aus, wertvolle<br />

Lebensräume wie Kalkflachmoore o<strong>der</strong> Halbtrockenrasen sind weniger häufig vertreten. Der<br />

Ansatz verfolgt nicht das Ziel, solche Lebensräume im Detail aufzunehmen (das ist Aufgabe<br />

an<strong>der</strong>er Monitoringinstrumente), son<strong>der</strong>n ein Bild von <strong>der</strong> ökologischen Qualität <strong>der</strong> Gesamtagrarlandschaft<br />

zu zeichnen. Dabei muss den Unterschieden zwischen den Regionen Rechnung<br />

getragen werden.<br />

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Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

2. Vorgehen bei <strong>der</strong> Erfassung<br />

Je<strong>der</strong> Kartierende erfasst mehrere Probeflächen von je 100 ha Größe (in <strong>der</strong> Regel werden 10-20<br />

Flächen zu einem Los pro Bearbeiter/in zusammengefasst). Der zu untersuchende Offenland-<br />

Anteil ist aus den betreffenden Shape-Dateien zu entnehmen. Generell gibt es eine Bewertung<br />

aller Offenlandflächen nach fünf Qualitätsstufen, wobei nur die besten drei Stufen - die Stufen I<br />

bis III – als HNV Farmland gewertet und digitalisiert werden. Es werden Landschaftselemente 1 ,<br />

artenreiche und/o<strong>der</strong> extensiv genutzte Flächen inklusive beson<strong>der</strong>er Lebensraumtypen und<br />

gesetzlich geschützter Biotope aufgenommen. Ziel ist es, auf Basis <strong>der</strong> vorliegenden Erfassungsanleitung<br />

eine nachvollziehbare quantitative Aufnahme und qualitative Einstufung <strong>der</strong><br />

Flächen vorzunehmen, so dass damit Umfang und Qualität von so genanntem HNV Farmland<br />

ermittelt werden kann. Aus <strong>der</strong> Summe aller HNV-Farmland-Flächen wird <strong>der</strong> Indikatorwert<br />

hochgerechnet.<br />

Folgende Materialien werden dem Kartierer / <strong>der</strong> Kartiererin zur Verfügung gestellt:<br />

– Luftbild <strong>der</strong> betreffenden Stichprobenfläche zur Eintragung <strong>der</strong> Kartierergebnisse (im<br />

Regelfall nur Digitaldaten; ggf. mit Abgrenzungen von geschützten Flächen, soweit diese<br />

Informationen vorhanden sind)<br />

– Shape-Dateien mit <strong>der</strong> Abgrenzung <strong>der</strong> zu kartierenden Fläche in den <strong>Stichprobenflächen</strong><br />

– Shape-Datei mit den Ergebnissen <strong>der</strong> Vorkartierung<br />

– Fel<strong>der</strong>fassungsbögen (Daten Vorkartierung als Referenz enthalten)<br />

– Kennartenlisten (Daten Vorkartierung als Referenz enthalten)<br />

– Erfassungsanleitung (dieses Dokument)<br />

Mit den Materialien für die <strong>Kartierung</strong> wird auch eine Abgrenzung <strong>der</strong> zu kartierenden Fläche<br />

(Landwirtschaftsfläche) je Stichprobeneinheit als Shape-Datei geliefert. Da die Hochrechnung<br />

<strong>der</strong> HNV-Farmland-Flächen auf den entsprechenden Bundes- bzw. Landeswert anhand dieser<br />

zu kartierenden Fläche erfolgt, müssen Bestände nur innerhalb dieser Flächen geprüft bzw.<br />

aufgenommen werden. Da die Abgrenzung <strong>der</strong> zu kartierenden Flächen aus dem digitalen<br />

Landschaftsmodell (Basis-DLM) übernommen wird, kann die Grenzziehung im Gelände<br />

gegenüber <strong>der</strong> Realität teilweise grober wirken. Diese Ungenauigkeit muss <strong>der</strong>zeit noch in Kauf<br />

genommen werden, <strong>der</strong> Verlauf <strong>der</strong> Grenze soll vom Kartierenden nicht geän<strong>der</strong>t werden.<br />

Angeschnittene Flächen (Flächen, die teilweise innerhalb, teilweise außerhalb <strong>der</strong> Stichprobenfläche<br />

liegen) werden erfasst, als Gesamtfläche bewertet und <strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> Stichprobenfläche<br />

liegende Teil digitalisiert. Auch Flächen, die durch die Binnengrenze zur Nicht-<br />

Landwirtschaftsfläche angeschnitten werden, sollen berücksichtigt werden: sie werden als<br />

Ganzes abgegrenzt und bewertet. Flächen, die zwar die HNV-Farmland-Kriterien erreichen,<br />

aber vollständig innerhalb <strong>der</strong> Nichtkartierflächen liegen, werden nicht erfasst.<br />

Auch innerhalb <strong>der</strong> zu untersuchenden Offenland-Fläche werden Bestände nur dann aufgenommen,<br />

wenn sie noch zur Landwirtschaftsfläche zu zählen sind. Zum Beispiel sind Streuobstflä-<br />

1 Der Begriff „Landschaftselemente“ wird hier im allgemeinen Sinn gebraucht und nicht im Sinne <strong>der</strong> Begrifflichkeit<br />

nach den Cross Compliance-Regelungen.<br />

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Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

chen am Ortsrand o<strong>der</strong> am Waldrand aufzunehmen, wenn sie landwirtschaftlich genutzt werden.<br />

Sie sind nicht aufzunehmen, wenn sie als Hausgarten o<strong>der</strong> Wochenendgrundstück (meist<br />

eingezäunt) genutzt werden. Isolierte kleine landwirtschaftliche Flächen (kleiner 1 ha) innerorts<br />

werden nicht aufgenommen.<br />

Nicht aufgenommen werden des Weiteren die direkt zugehörigen Böschungen von Autobahnen,<br />

Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und von in Nutzung befindlichen Schienenwegen inklusive<br />

<strong>der</strong> Bankette sowie die Grünstreifen zwischen Fahrbahnen bzw. zwischen Fahrbahn und Rad-<br />

/Fußwegen und Grünelemente in Verkehrsinseln.<br />

Die Abgrenzung von HNV-Farmland-Flächen zu „Nicht mehr HNV-Farmland-Flächen“, z. B.<br />

im Bereich von Feuchtgebieten und Mooren, kann schwierig sein: Früher landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen werden z. B. seit vielen Jahren nicht mehr genutzt und sind daher verschilft<br />

o<strong>der</strong> in Verbuschung begriffen; einige Bereiche werden dagegen aus Naturschutzgründen<br />

offengehalten. Hier ist im Gelände individuell eine Entscheidung zu treffen, ggf. unter<br />

Zuhilfenahme des Luftbildes. Ausschlusskriterien sind eine starke Verbuschung von über 50 %,<br />

eine langjährige und dichte Verschilfung (keine Mahd in den letzten Jahren) o<strong>der</strong> ein fehlen<strong>der</strong><br />

Zugang für eine landwirtschaftliche Nutzung (z. B. von Wald umschlossene Seggenriede ohne<br />

Zuweg). Wenn am Zustand <strong>der</strong> Fläche dagegen ersichtlich ist, dass innerhalb <strong>der</strong> letzten 5 Jahre<br />

Pflegemahd o<strong>der</strong> -beweidung stattgefunden haben dürfte (wenn auch nicht jährlich), dann sind<br />

solche Bereiche als „HNV-Farmland-Flächen“ anzusehen.<br />

Der Erfassende begeht alle vorgegebenen Offenlandflächen <strong>der</strong> 100 ha-Probefläche mit Hilfe<br />

eines Luftbildes. Jedes Landschaftselement und jede landwirtschaftlich geprägte Offenlandfläche<br />

(landwirtschaftlich genutzt o<strong>der</strong> auch aktuell brachliegend), auf <strong>der</strong> eine Transektbegehungen<br />

gemäß <strong>der</strong> im Folgenden beschriebenen Kartiervorschriften durchgeführt o<strong>der</strong> die als HNV-<br />

Farmland-Fläche aufgenommen wird, ist durchzunummerieren und im Erfassungsbogen nach<br />

Art und Qualität aufzunehmen. Elemente und Flächen, die die Wertstufen I bis III nicht<br />

erreichen, werden im Gelände nicht erfasst, aber in <strong>der</strong> Kartiervorlage mit einem Kreuz als<br />

„gesehen/begutachtet“ gekennzeichnet. Bei kleinen o<strong>der</strong> schmalen Elementen kann auch die<br />

Länge, Breite o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Durchmesser notiert werden, um die nachfolgende Digitalisierung zu<br />

erleichtern.<br />

Für die Begehung einer Stichprobenfläche ist jeweils <strong>der</strong> für die Erfassung <strong>der</strong> Qualität<br />

günstigste Zeitpunkt zu wählen. Dies sind in <strong>der</strong> Regel die folgenden Zeiträume:<br />

– Rebflächen 1.4. - 1.5. (Frühjahrsgeophyten) o<strong>der</strong>/und<br />

15.5.- 15.6. (Rebgassenbegrünung)<br />

– Grünlandflächen 15.5. - 31.5. (in Hochlagen bis 15.6.)<br />

– Ackerflächen 15.5. - 30.6.<br />

– Landschaftselemente 15.4. - 15.7.<br />

Der günstigste Zeitpunkt zur Begehung ist im Grünland bei frischen und trockenen Flächen in<br />

<strong>der</strong> Regel die Blütezeit von Chrysanthemum leucanthemum in <strong>der</strong> betreffenden Region, bei<br />

feuchten Flächen die Blütezeit von Lychnis flos-cuculi; nicht geeignet ist ein davor liegen<strong>der</strong><br />

Zeitpunkt, z. B. wenn die erste Vollblüte von Taraxacum officinalis und Cardamine pratensis<br />

noch nicht abgeschlossen ist. Wenn Flächen zum genannten Zeitpunkt nicht begutachtet werden<br />

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Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

können o<strong>der</strong> großflächig bereits gemäht wurde, so muss die Begutachtung zum Zeitpunkt des<br />

zweiten Aufwuchses vorgenommen werden.<br />

Bei Ackerflächen ist ein günstiger Zeitpunkt zur Begehung die Blütezeit von Papaver rhoeas<br />

und Centaurea cyanus. Das ist bei Wintergetreideflächen <strong>der</strong> Zeitraum Mitte Mai bis Anfang<br />

Juni, bei Sommergetreideflächen <strong>der</strong> Zeitraum Anfang Juni bis Ende Juni /Anfang Juli.<br />

Wenn man den günstigsten Zeitpunkt für die Erfassung <strong>der</strong> meisten Flächen innerhalb <strong>der</strong><br />

Probefläche wählt, dürfte man in <strong>der</strong> Regel mit einem einzigen Durchgang auskommen. In<br />

einigen Fällen ist es erfor<strong>der</strong>lich, eine zweite Begehung <strong>der</strong> Flächen zu einem an<strong>der</strong>en Zeitpunkt<br />

vorzunehmen, wenn sehr unterschiedliche Flächen vorhanden sind (z. B. Rebland, Ackerland<br />

und Grünland), Teile des Grünlandes bereits gemäht sind o<strong>der</strong> sowohl Sommer- wie auch<br />

Wintergetreideflächen vorkommen. Wenn das Grünland bereits sehr früh gemäht wurde<br />

(Anfang Mai) und vom Standorttyp o<strong>der</strong> aus stehen gebliebenen Mähresten darauf zu schließen<br />

ist, dass es sich nicht um artenreiches Grünland handelt, kann auf eine zweite Begehung<br />

verzichtet werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Erfassung wird zwischen folgenden Haupttypen unterschieden:<br />

– Nutzflächen wie Acker und Grünland, Rebland und brachliegende Flächen sowie weitere<br />

Offenland-Lebensräume wie z. B. Salzrasen o<strong>der</strong> Sandheiden<br />

– Landschaftselemente wie z. B. Hecken, Gräben, Böschungen etc.<br />

Bei allen Elementen und Flächen erfolgt eine Einstufung nach fünf Qualitätsstufen:<br />

I äußerst hoher Naturwert IV geringer Naturwert<br />

II sehr hoher Naturwert V sehr geringer Naturwert<br />

III<br />

mäßig hoher Naturwert<br />

Die Wertstufen IV und V sind Flächen mit geringer ökologischer Wertigkeit und weisen damit<br />

keinen hohen Naturwert auf (z. B. artenarme Grünland- und Ackerflächen, mit Sohlschalen<br />

ausgekleidete Gräben). Sie werden in den Geländekarten mit Kreuz (×) gekennzeichnet. Im<br />

Gelände aktuell nicht beurteilbare Flächen (wie z. B. frisch gemähte Grünlandflächen) erhalten<br />

ein umrandetes Kreuz ( ⊗ ). Beihilfefähigen Landschaftselementen (Cross Compliance) wird<br />

mindestens die Wertstufe III zugewiesen. Ebenso sind gesetzlich geschützte Biotope nach §30<br />

BNatSchG grundsätzlich mit <strong>der</strong> Mindestwertstufe III aufzunehmen. Die Wertstufen I bis III<br />

haben HNV-Farmland-Qualität und sind Grundlage für die Berechnung des HNV-Farmland-<br />

Indikators. Nur die Flächen <strong>der</strong> Qualitätsstufen I - III werden digitalisiert. Bei den Nutzflächen<br />

erfolgt zur qualitativen Einstufung <strong>der</strong> Flächen eine Feststellung von Kennarten.<br />

Grundsätzlich werden Nutzflächen ab einer Mindestfläche von 100 m² aufgenommen, sofern<br />

sie HNV-Farmland-Qualität aufweisen. Für Landschaftselemente gelten typspezifisch<br />

unterschiedliche Mindestgrößen (siehe S. 16 ff).<br />

Im Anschluss an die Erfassung im Gelände werden die Flächen gemäß <strong>der</strong> Anleitung (S. 27 ff)<br />

digitalisiert.<br />

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Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

3. Erfassungskategorien und -kriterien zur Einstufung<br />

Die nachstehend aufgelisteten Flächentypen sind Gegenstand <strong>der</strong> Erfassung:<br />

Kürzel Flächentyp Bewertungsstufen<br />

Nutz- und Lebensraumflächen I II III<br />

Gr<br />

Ob<br />

Ac<br />

Re<br />

Br<br />

Le<br />

Grünland<br />

Obstflächen<br />

Ackerflächen<br />

Rebflächen<br />

Brachflächen<br />

Sonstige Lebensräume des Offenlandes<br />

Landschaftselemente I II III<br />

B<br />

H<br />

K<br />

N<br />

R<br />

S<br />

T<br />

G<br />

W<br />

U<br />

Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäume<br />

Hecken, Gebüsche, Feldgehölze inkl. Gehölzsäume<br />

Komplex-Elemente wie Feldraine und Böschungen<br />

mit Gehölzen<br />

Naturstein- und an<strong>der</strong>e Trockenmauern sowie<br />

Stein- und Felsriegel, Sand-, Lehm- und Lößwände<br />

Ru<strong>der</strong>al- und Staudenfluren sowie Säume, inkl.<br />

Hochgrasbestände<br />

Feuchtgebietselemente und Ufersäume: Seggenriede,<br />

Röhrichte und Staudenfluren nasser<br />

Standorte<br />

Stehende Gewässer bis 1 ha Größe<br />

Gräben<br />

Bäche und Quellen<br />

Unbefestigte Feldwege / Hohlwege<br />

Bewertungsstufen: I äußerst hoher Naturwert IV geringer Naturwert<br />

II sehr hoher Naturwert<br />

V sehr geringer Naturwert<br />

III mäßig hoher Naturwert<br />

Die Stufen IV und V werden nicht differenziert erfasst und bewertet.<br />

Die Zuordnung zu den Qualitätsstufen I, II und III erfolgt nach Bewertungskriterien, die im<br />

Folgenden beschrieben werden.<br />

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Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

3.1 Bewertung <strong>der</strong> Qualität von Nutz- und Lebensraumflächen<br />

Bei Nutzflächen wie Acker- und Grünland ist es schwierig, eine Abgrenzung zwischen<br />

naturnahen und weniger naturnahen Flächen zu treffen. Zu einer fachlich fundierten und<br />

nachvollziehbaren Feststellung, welche Flächen als ökologisch wertvoll und somit als Flächen<br />

mit hohem Naturwert anzusprechen sind, bedarf es deshalb einer klaren Regelung. In einigen<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n sind in den letzten Jahren für das Grünland so genannte Kennartenlisten<br />

eingeführt worden, mit <strong>der</strong>en Hilfe eine Ansprache von artenreichem Grünland möglich ist und<br />

die zugleich Grundlage für die Teilnahme von Landwirten an bestimmten Teilen <strong>der</strong> Agrarumweltprogramme<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> sind. Der Begriff Kennart ist hier nicht im pflanzensoziologischen,<br />

son<strong>der</strong>n im agrarökologischen Sinne zu verstehen. Die Kennartenlisten sind in den betreffenden<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n (Baden-Württemberg, Brandenburg, Nie<strong>der</strong>sachsen, Rheinland-Pfalz und<br />

Thüringen) fest etabliert. Sie sind primär für mesophiles (mäßig feuchtes bis mäßig trockenes)<br />

Grünland konzipiert. Mit dessen Erfassung zusammen mit <strong>der</strong> Erfassung <strong>der</strong> FFH-<br />

Lebensraumtypen (vgl. Auflistung am Ende von Kap. 3.1) und den gesetzlich geschützten<br />

Biotopen sind somit alle artenreichen und ökologisch wertvollen Grünlandflächen berücksichtigt.<br />

Die hier zu verwendende Aufnahmemethode lehnt sich an diese Kennartenmethode an. Die den<br />

Kartierenden zur Verfügung gestellte Kennartenliste umfasst alle Kennarten aller Bundeslän<strong>der</strong>.<br />

Die Bewertung <strong>der</strong> Flächen erfolgt über die regional festgelegten Kennarten, erfasst werden<br />

jedoch alle gelisteten Kennarten, also auch diejenigen, die für eine an<strong>der</strong>e Region gelten. Die<br />

Kenntaxa sind dabei im Sinne einer Aufwandsminimierung zum Teil als Artengruppen gefasst<br />

(z. B. die Gattung Geranium als Kenntaxon). Die Aufnahme <strong>der</strong> Vegetation mit Kennartenlisten<br />

hat sich in <strong>der</strong> Praxis für bestimmte Fragestellungen bewährt und es hat sich gezeigt, dass sich<br />

mit diesem Schnellansatz innerhalb von wenigen Minuten und mit wenigen Kennarten o<strong>der</strong><br />

Kennartengruppen eine reproduzierbare diagnostische Einschätzung gewährleisten lässt.<br />

Die Kennartenliste für die Ackerflächen wurde, basierend auf einem län<strong>der</strong>übergreifenden<br />

Forschungsprojekt, zusammen mit den Bundeslän<strong>der</strong>n erstellt. Aufgrund <strong>der</strong> spezifischen<br />

Zielrichtung sind sehr seltene und bedrohte Arten sowie schwer erkennbare o<strong>der</strong> zu einem<br />

ungünstigen Zeitpunkt blühende Arten nicht in <strong>der</strong> Liste enthalten. Die Kennartenliste für die<br />

Rebflächen gründet weitgehend auf einer Vorschlagliste von Kennarten nach Bronner et al.<br />

(Naturschutz und Landschaftsplanung 29 (12): 357-365).<br />

Gr — Grünland<br />

Vom Rand <strong>der</strong> Flächen aus erfolgt eine erste oberflächliche Abschätzung: Sind in <strong>der</strong> Fläche<br />

mit einem Abstand von mindestens 3 m vom Parzellenrand (Ausschluss des Randeffekts)<br />

maximal 2 Kennarten zu erkennen (dies gilt für eine Begehung zur Blütezeit <strong>der</strong> Kennarten),<br />

kann die Fläche als artenarm eingestuft werden 2 (Kategorie V) und wird in <strong>der</strong> Feldkarte mit<br />

Kreuz (×) gekennzeichnet. Sind mindestens 3 Kennarten zu erkennen, erfolgt eine Transektbegehung<br />

von 30 m Länge (Eichung <strong>der</strong> individuellen Schrittlänge <strong>der</strong> Erfassenden erfor<strong>der</strong>lich).<br />

Das Transekt wird mit einem lagerichtigen Pfeil in <strong>der</strong> Karte eingezeichnet. Bleibt es bei drei<br />

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Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

Kennarten, so ist die Fläche in Kategorie IV einzustufen und auf <strong>der</strong> Karte mit × zu kennzeichnen.<br />

Werden mehr als 3 Kennarten kartiert, so handelt es sich um eine HNV-Farmland-Fläche<br />

<strong>der</strong> Kategorien I, II o<strong>der</strong> III. Die Fläche erhält eine laufende Nummer auf <strong>der</strong> Karte und diese<br />

Nummer wird sowohl in das Felddatenblatt als auch im Kennartenbogen eingetragen. Zusätzlich<br />

wird die Spalte „Dokumentation“ auf dem Felddatenblatt angekreuzt. Im Kennartenbogen (siehe<br />

Anhang 2) werden alle in einem 2 m breiten Streifen (1 m links und 1 m rechts <strong>der</strong> Ganglinie)<br />

vorkommenden Taxa <strong>der</strong> Gesamtliste notiert.<br />

Für die Einstufung <strong>der</strong> Bestände gibt es folgende Regel:<br />

HNV-I:<br />

HNV-II:<br />

HNV-III:<br />

HNV-IV:<br />

Bestände mit 8 und mehr Kenntaxa<br />

Bestände mit 6 o<strong>der</strong> 7 Kenntaxa<br />

Bestände mit 4 o<strong>der</strong> 5 Kenntaxa<br />

Die Bestände mit bis zu 3 Kenntaxa werden im Gelände nicht weiter differenziert;<br />

sie müssen auf dem Luftbild „abgehakt“ werden.<br />

Nicht begutachtete Bestände werden mit ⊗ gekennzeichnet: dies sind z. B. Bestände, die frisch<br />

gemäht sind; nähere Hinweise werden in <strong>der</strong> Bemerkungsspalte auf dem Felddatenblatt notiert.<br />

Die Kennartenlisten für das Grünland sind so gefasst, dass es eine einheitliche Gesamtliste für<br />

alle Naturräume und alle Bundeslän<strong>der</strong> gibt. Jedoch gelten in den insgesamt 8 Regionen<br />

(Nordwestdeutschland, Nordostdeutschland, westliches Mitteldeutschland, Hessen, östliches<br />

Mitteldeutschland, Sachsen, Baden-Württemberg, Bayern) jeweils unterschiedliche Arten o<strong>der</strong><br />

Taxa als Kenntaxa. Da alle Taxa erfasst werden müssen, ist eine Gesamtauswertung und eine<br />

nachträgliche Modifikation <strong>der</strong> Kennartenlisten möglich. Die jeweils in den Regionen geltenden<br />

Kennarten sind grün hinterlegt. Zusätzlich ist zu beachten, dass bestimmte Kennarten o<strong>der</strong> -taxa<br />

in einigen Regionen zusammen als ein zu zählendes Kenntaxon gelten; dies sind jeweils die<br />

punktiert hinterlegten Kenntaxa. Im unteren Teil des Transektbogens Grünland ist vermerkt,<br />

welche Arten/Kenntaxa dies betrifft. Ein Beispiel sei genannt: In den meisten Regionen werden<br />

alle vorkommenden Campanula-Arten als ein Kenntaxon gezählt, in einer Region wird jedoch<br />

Campanula glomerata als zusätzliche Kennart neben den übrigen Campanula-Arten gezählt. Im<br />

ersten Fall sind Campanula spec. und Campanula glomerata punktiert hinterlegt (wie im<br />

Beispiel auf S. 38), im zweiten nicht. Aus Gründen <strong>der</strong> Verwendung eines einheitlichen<br />

Grundtyps des Kennartenbogens musste diese Lösung <strong>der</strong> Kennzeichnung gewählt werden.<br />

Kommen neben den Kennarten zusätzlich Rote-Liste-Arten o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e bemerkenswerte Arten<br />

vor, sollen auch diese auf <strong>der</strong> Liste notiert werden (kein Anspruch auf Vollständigkeit). Sie<br />

können gegebenenfalls zu einer gutachterlichen Aufwertung <strong>der</strong> Fläche führen. Eine solche<br />

Abweichung von <strong>der</strong> Standard-Methode muss in <strong>der</strong> Bemerkungsspalte erläutert werden.<br />

Bei augenscheinlicher Heterogenität ist die Parzelle in mehrere Teilflächen zu glie<strong>der</strong>n und<br />

2<br />

In Beständen mit hohem Obergräseranteil sollte ggf. mindestens 10 m in die Fläche hinein gegangen werden.<br />

10


Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

diese sind in <strong>der</strong> Karte abzugrenzen. In jedem homogenen Abschnitt <strong>der</strong> Parzelle erfolgt dann<br />

ein neues 30 m-Transekt. Als Richtwert kann für Parzellen, die sehr heterogen sind (z. B.<br />

Oberhang, Unterhang) eine Untergrenze von 500 m² genannt werden.<br />

Ab einer Mindestgröße von 10 ha ist auch eine homogene Fläche so aufzuteilen, dass Teilparzellen<br />

von max. 10 ha entstehen. Diese sind separat aufzunehmen. Die Teilung kann bei<br />

Einhaltung <strong>der</strong> o.g. Regeln nach pragmatischen Kriterien durchgeführt werden und ist in <strong>der</strong><br />

Kartiervorlage einzuzeichnen. Die Teilparzellen werden wie eigenständige Parzellen behandelt.<br />

Dieses Vorgehen soll verhin<strong>der</strong>n, dass das Ergebnis <strong>der</strong> Erfassung eines 30m-Transekts (60 m²)<br />

auf eine sehr große Fläche extrapoliert wird.<br />

Grundsätzlich werden alle Grünlandflächen mit den Kennartenlisten eingestuft. Es gibt jedoch<br />

bestimmte Grünland-Typen, für die diese Kennartenlisten nicht konzipiert sind, so z. B.<br />

seggenreiche und kräuterarme Nie<strong>der</strong>moorflächen o<strong>der</strong> artenarme Halbtrockenrasen, und die<br />

daher mit den Kennartenlisten nicht als artenreich einzustufen sind. In <strong>der</strong> Regel erfolgt auch<br />

hier eine Transektbegehung mit Dokumentation von Kennarten und wertgebenden Arten, die<br />

Bewertung erfolgt jedoch gutachterlich.<br />

Zum Vorgehen bei solchen Flächen siehe den Abschnitt „Sonstige Lebensräume des Offenlandes“<br />

am Ende des Kap. 3.1.<br />

Ob — Obstflächen<br />

Obstflächen werden dann aufgenommen, wenn mindestens drei Obstbäume vorhanden sind und<br />

eine landwirtschaftliche Nutzung (inkl. Brache) vorliegt. Sind sie eingezäunt und werden z. B.<br />

als Wochenendgrundstück genutzt, so werden sie nicht aufgenommen. Sind Obstbäume als<br />

wegbegleiten<strong>der</strong> Baumbestand vorhanden (ohne landwirtschaftliche Nutzung des Unterwuchses),<br />

so werden sie als Baumreihe aufgenommen.<br />

Der Baumbestand und die darunter befindliche Nutzfläche werden getrennt beurteilt. Die<br />

Grünlandflächen werden nach den Regeln für die Grünlan<strong>der</strong>fassung aufgenommen. Für die<br />

Baumbestände gilt folgende Bewertung:<br />

Alle Obstbestände, die mindestens 1,6 m Stammhöhe o<strong>der</strong> mindestens 5 m Höhe haben,<br />

erhalten im Minimum die Wertstufe III. Dies können z. B. auch frisch gepflanzte Obsthochstämme<br />

sein (Stammhöhe mind. 1,6 m, aber Bestandshöhe < 5 m) o<strong>der</strong> auch durchgewachsene,<br />

ältere Mittelstämme (Bestandshöhe mind. 5 m).<br />

Obstbestände, die eine Höhe von über 5 m und eine Stammhöhe von mindestens 1,6 m<br />

aufweisen, erhalten im Minimum die Wertstufe II. Damit werden in <strong>der</strong> Regel die typischen<br />

Streuobstbestände erfasst, d.h. Bestände mittleren bis hohen Alters und hoher Bestandshöhe.<br />

11


Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

Bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Obstbestände werden anschließend die Teilwerte für die Bäume und den<br />

Unterwuchs in folgen<strong>der</strong> Weise aggregiert:<br />

Grünlandqualität / Obstbestandsqualität<br />

Obstbestand<br />

mit mind. 1,6 m<br />

Stammhöhe<br />

und mind. 5 m<br />

Höhe<br />

Obstbestand<br />

mit mind. 1,6 m<br />

Stammhöhe<br />

o<strong>der</strong> mind. 5 m<br />

Höhe<br />

Obstbestand<br />

erfüllt Mindestkriterien<br />

HNV<br />

nicht<br />

Grünland artenarm, < 4 Kennarten HNV - II HNV - III Nicht - HNV<br />

Grünland HNV III, 4-5 Kennarten HNV - I HNV - II HNV - III<br />

Grünland HNV II, 6-7 Kennarten HNV - I HNV - I HNV - II<br />

Grünland HNV I, ab 8 Kennarten HNV - I HNV - I HNV - I<br />

Eine analoge Bewertung ergibt sich, wenn unter den Obstbeständen Ackerflächen o<strong>der</strong> Brachen<br />

sind (entsprechend Kennartenvielfalt Acker o<strong>der</strong> Brachen ).<br />

Sowohl für den Baumbestand als auch für den Unterwuchs sind die Qualitätsstufen im<br />

Bemerkungsfeld des Erfassungsbogens zu notieren und durch entsprechende Transektbegehungen<br />

zu belegen.<br />

Bei lückigen Baumbeständen erfolgt eine Ausgrenzung <strong>der</strong> Lücken, sofern diese größer als ca.<br />

1.000 m² sind (= ca. 30 × 33 m: entspricht einer Lücke von ca. 9 bis 10 regelmäßig gepflanzten<br />

Hochstamm-Bäumen), kleinere Lücken können ignoriert werden.<br />

Ac — Ackerflächen und<br />

Re — Rebflächen<br />

Bei Acker- und Rebflächen erfolgt analog zur Vorgehensweise im Grünland zunächst vom Rand<br />

<strong>der</strong> Flächen aus die Erstbewertung. Sind in <strong>der</strong> Fläche, d. h. mit einem Abstand von mindestens<br />

3 m vom Parzellenrand (Ausschluss des Randeffekts), maximal 2 Kennarten zu erkennen, kann<br />

die Fläche als artenarm eingestuft werden (Kategorie IV). Die Flächen müssen in <strong>der</strong> Feldkarte<br />

mit Kreuz (×) gekennzeichnet werden. Sind mindestens 3 Kennarten zu erkennen, erfolgt eine<br />

Transektbegehung von 30 m Länge in Bearbeitungsrichtung des Ackers o<strong>der</strong> senkrecht dazu in<br />

den Bestand hinein (Eichung <strong>der</strong> individuellen Schrittlänge <strong>der</strong> Erfasser erfor<strong>der</strong>lich). Das<br />

Transekt wird mit einem lagerichtigen Pfeil in die Karte eingezeichnet. Es werden in dem<br />

Kennartenbogen alle in einem 2 m breiten Streifen (1 m links und 1 m rechts <strong>der</strong> Ganglinie)<br />

vorkommenden Kennarten notiert. Bleibt es bei 3 Kennarten, so ist die Fläche in Kategorie IV<br />

einzustufen und auf <strong>der</strong> Karte mit × zu kennzeichnen. Werden mehr als 3 Kennarten kartiert, so<br />

handelt es sich um eine HNV-Farmland-Fläche <strong>der</strong> Kategorien I, II o<strong>der</strong> III. Die Fläche erhält<br />

eine laufende Nummer auf <strong>der</strong> Karte und diese Nummer wird sowohl im Felddatenblatt als auch<br />

in <strong>der</strong> Transektdokumentation eingetragen. Zusätzlich wird die Spalte „Dokumentation“ auf<br />

dem Felddatenblatt angekreuzt. Kennarten für Acker- und Rebflächen werden zusammen auf<br />

einem Excel-Blatt gelistet. Für die Bewertung von Rebflächen gelten aber nur die Kennarten <strong>der</strong><br />

Rebflächen, nicht die für Äcker – ebenso umgekehrt.<br />

Wenn Acker- und Rebflächen begründet sehr hochwertig sind (z. B. Vorkommen von Rote-<br />

Liste-Arten), soll <strong>der</strong> Bestand unabhängig von <strong>der</strong> Kennartenzahl gutachterlich als HNV-I,<br />

12


Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

HNV-II o<strong>der</strong> HNV-III eingestuft werden. Der entsprechende Hinweis wird in <strong>der</strong> Bemerkungsspalte<br />

auf dem Felddatenblatt eingetragen.<br />

Bei augenscheinlicher Heterogenität ist die Parzelle in mehrere Teilflächen zu glie<strong>der</strong>n und<br />

diese sind in <strong>der</strong> Karte abzugrenzen. In jedem homogenen Abschnitt <strong>der</strong> Parzelle erfolgt dann<br />

ein neues 30m-Transekt. Als Richtwert kann für Parzellen, die sehr heterogen sind (z. B.<br />

Oberhang, Unterhang) eine Untergrenze von 500 m² genannt werden. Insbeson<strong>der</strong>e auf den<br />

großen Ackerschlägen Ostdeutschlands unterscheiden sich Kuppen- und Senkenlagen häufig im<br />

floristischen Inventar. Dies ist meist schon auf dem Luftbild zu erkennen. Auf entsprechenden<br />

Schlägen müssen ggf. mehrere getrennte Flächen aufgenommen werden.<br />

Ab einer Mindestgröße von 10 ha ist auch eine homogene Fläche so aufzuteilen, dass Teilparzellen<br />

von max. 10 ha entstehen. Diese sind separat aufzunehmen. Die Teilung kann bei<br />

Einhaltung <strong>der</strong> o.g. Regeln nach pragmatischen Kriterien durchgeführt werden und ist in <strong>der</strong><br />

Kartiervorlage einzuzeichnen. Die Teilparzellen werden wie eigenständige Parzellen behandelt.<br />

Dieses Vorgehen soll verhin<strong>der</strong>n, dass das Ergebnis <strong>der</strong> Erfassung eines 30m-Transekts (60 m²)<br />

auf eine sehr große Fläche extrapoliert wird.<br />

Wie bei den Grünlandflächen erfolgt die Bewertung <strong>der</strong> Parzellen entsprechend den Ergebnissen<br />

<strong>der</strong> Transektbegehung.<br />

Für die Einstufung <strong>der</strong> Bestände gibt es folgende Regel:<br />

HNV-I:<br />

HNV-II:<br />

HNV-III:<br />

HNV-IV:<br />

Bestände mit 8 und mehr Kennarten.<br />

Bestände mit 6 o<strong>der</strong> 7 Kennarten<br />

Bestände mit 4 o<strong>der</strong> 5 Kennarten<br />

Die Bestände mit bis zu 3 Kennarten werden im Gelände nicht weiter differenziert;<br />

sie müssen im Luftbild mit Kreuz (×) gekennzeichnet werden.<br />

Nicht begutachtete Bestände werden mit ⊗ vermerkt.<br />

In dem Kennartenbogen wird oben die Ackernutzung <strong>der</strong> Flächen eingetragen:<br />

Getreide<br />

G<br />

Hackfrüchte (Rüben, Kartoffeln, Feldgemüse) H<br />

Raps<br />

R<br />

Mais<br />

M<br />

Son<strong>der</strong>kulturen, Sonstige<br />

S<br />

Br — Brachflächen<br />

Unter Brachflächen werden brachliegende, aber in <strong>der</strong> Regel landwirtschaftlich nutzbare<br />

Flächen verstanden, z. B. selbst begrünte o<strong>der</strong> gesäte Stilllegungsflächen. Diese werden<br />

bezüglich ihrer HNV-Farmland-Qualität nach <strong>der</strong> Acker- und <strong>der</strong> Grünland-Kennartenliste<br />

eingestuft. In <strong>der</strong> Kennartenliste sind die Kennarten aus Ackerland und Grünland zusammenge-<br />

13


Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

führt.<br />

Für die Einstufung <strong>der</strong> Bestände gibt es folgende Regel:<br />

HNV-I:<br />

HNV-II:<br />

HNV-III:<br />

HNV-IV:<br />

Bestände mit 8 und mehr Kennarten.<br />

Bestände mit 6 o<strong>der</strong> 7 Kennarten<br />

Bestände mit 4 o<strong>der</strong> 5 Kennarten<br />

Die Bestände mit bis zu 3 Kennarten werden im Gelände nicht weiter differenziert;<br />

sie müssen im Luftbild mit Kreuz (×) gekennzeichnet werden.<br />

Nicht begutachtete Bestände werden mit ⊗ vermerkt.<br />

In wenigen Fällen kann es sein, dass Brachflächen zwar nicht eine Artenvielfalt gemäß<br />

Kennartenliste aufweisen, aber dennoch ein ökologisch wertvolles Element <strong>der</strong> Agrarlandschaft<br />

bilden. Dies ist z. B. <strong>der</strong> Fall, wenn sich verschiedene Ru<strong>der</strong>albestände auf den Flächen<br />

befinden, die we<strong>der</strong> die Grünland- noch die Acker-Kennarten aufweisen. Wenn solche<br />

strukturreichen und vielfältigen Lebensräume angetroffen werden, so sind diese mit <strong>der</strong><br />

Mindestqualität HNV-III aufzunehmen, ggf. können in Ausnahmefällen auch die Wertstufen II<br />

und I vergeben werden. Die entsprechenden wertgebenden Eigenschaften dieser Fläche sind in<br />

jedem Fall im Erfassungsbogen zu notieren, um diese gutachterliche Einschätzung später<br />

überprüfen zu können.<br />

Bei Brachflächen Br handelt es sich in <strong>der</strong> Regel um großflächige Bereiche mit Parzellenstruktur<br />

(ab ca. 1 ha), während es sich bei den Landschaftselementen R (Ru<strong>der</strong>al- und Staudenfluren<br />

sowie Säume, inkl. Hochgrasbeständen) um Randstreifen o<strong>der</strong> -flächen o<strong>der</strong> um kleinere<br />

Ru<strong>der</strong>alfluren handelt. Zur Abgrenzung <strong>der</strong> Brachen s. auch Brachenschema Anhang 4.<br />

Le — Sonstige Lebensräume des Offenlandes<br />

In <strong>der</strong> Regel ist ein Großteil <strong>der</strong> Offenlandflächen als Nutzflächen in <strong>der</strong> oben beschriebenen<br />

Weise erfasst. Einige dieser Flächen sind gleichzeitig FFH-Lebensraumtyp (z. B. artenreiche<br />

Grünlandflächen: FFH Lebensraum-Typ 6510, Magere Flachland-Mähwiesen) o<strong>der</strong> nach §30<br />

BNatschG beson<strong>der</strong>s geschützter Biotop. Ist dies <strong>der</strong> Fall, so werden im Felddatenblatt<br />

zusätzlich zum Nutzungstyp (z. B. Gr) im Feld „LRT“ <strong>der</strong> FFH-Lebensraumtyp bzw. das Kürzel<br />

Bi für einen gesetzlich geschützten Biotoptyp angegeben. Die Bewertung erfolgt auch dann<br />

nach den Kennartenlisten, und zwar um a) eine bundesweit einheitliche Erfassung zu gewährleisten,<br />

b) eine reproduzierbare Erfassung mit Hilfe <strong>der</strong> Kennarten zu ermöglichen und c) den<br />

Erfassungsaufwand zu begrenzen.<br />

Es gibt jedoch auch Lebensräume, oft mit sehr geringer Nutzungsintensität, auf Son<strong>der</strong>standorten<br />

o<strong>der</strong> in artenarmer Ausprägung, die sich nicht mit den Kennarten sinnvoll bewerten lassen.<br />

Dabei kann es sich um FFH-Lebensraumtypen handeln (z. B. Heideflächen, Salzwiesen), um<br />

gesetzlich geschützte Biotope (z. B. seggenreiche Nasswiesen) o<strong>der</strong> um artenarme Bestände auf<br />

mageren, extensiv genutzten Standorten (z. B. magere Weiden, artenarme Bromus-erectus-<br />

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Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

Wiesen), die allesamt hohen Naturwert haben. Sie werden aufgenommen und solange als Gr<br />

typisiert, wie durch Nutzung und das Artenspektrum ein gewisser „Grünlandcharakter“ gegeben<br />

ist. Ist dieser Charakter nicht (mehr) erkennbar, so werden sie dem Typ Le zugeordnet, soweit<br />

solche Flächen überhaupt zur Landwirtschaftsfläche zählen (vgl. S. 6 oben). Kleinere Flächen<br />

(< 1 ha) solcher Biotope können allerdings auch Landschaftselement R o<strong>der</strong> S sein (siehe dort).<br />

Die Bewertung dieser Flächen erfolgt gutachterlich und muss in <strong>der</strong> Bemerkungsspalte<br />

begründet werden. Bei FFH-Lebensraumtypen können die Wertstufen entwe<strong>der</strong> nach den<br />

Landesschlüsseln des Erhaltungszustandes (A = I, B = II und C = III) zugewiesen werden o<strong>der</strong><br />

nach folgenden Kriterien:<br />

HNV-I: Der Lebensraumtyp ist vollständig ausgebildet; es gibt keine o<strong>der</strong> allenfalls marginale<br />

Beeinträchtigungen.<br />

HNV-II: Der Lebensraumtyp ist weitgehend vollständig ausgebildet und Beeinträchtigungen<br />

und/o<strong>der</strong> Störungen sind nur von untergeordneter Bedeutung.<br />

HNV-III: Der Lebensraumtyp ist nur fragmentarisch ausgebildet o<strong>der</strong> in wesentlichen Teilen<br />

durch Beeinträchtigungen und/o<strong>der</strong> Störungen gekennzeichnet.<br />

Gesetzlich geschützte Biotope und artenarme Bestände auf mageren, extensiv genutzten<br />

Standorten, die nicht zu den unten aufgeführten Lebensraumtypen gehören, sind entsprechend<br />

den FFH-Lebensraumtypen zu behandeln und ggf. mit dem Kürzel „Bi“ im Feld „LRT“ des<br />

Felddatenblattes zu vermerken. Die wertgebende Einstufung (Begründung) ist im Feld<br />

„Bemerkung“ anzugeben .<br />

Von den Kartierenden wird erwartet, dass sie die FFH-Lebensraumtypen und gesetzlich<br />

geschützten Biotope im Gelände sicher ansprechen können. Im Zweifelsfall sind die genaueren<br />

Erfassungsanleitungen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> heranzuziehen.<br />

Insgesamt werden folgende FFH-Lebensraumtypen berücksichtigt:<br />

Atlantische Salzwiesen 1330<br />

Salzwiesen im Binnenland 1340<br />

Trockene Sandheiden mit Genista 2310<br />

Trockene Sandheiden mit Empetrum 2320<br />

Trockene Sandheiden mit Corynephorus 2330<br />

Feuchte Heiden des nordatlantischen Raums 4010<br />

Trockene europäische Heiden 4030<br />

Alpine und boreale Heiden 4060<br />

Wachol<strong>der</strong>-Formationen auf Kalkheiden und -rasen 5130<br />

Lückige basophile o<strong>der</strong> Kalk-Pionierrasen 6110<br />

Trockene, kalkreiche Sandrasen 6120<br />

Boreo-alpines Grasland auf Silikatsubstraten 6150<br />

Alpine und subalpine Kalkrasen 6170<br />

Naturnahe Kalk-Trockenrasen und <strong>der</strong>en Verbuschungsstadien 6210<br />

Artenreiche montane Borstgrasrasen auf Silikatböden 6230<br />

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Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

Subpannonische Steppen-Trockenrasen 6240<br />

Pfeifengraswiesen 6410<br />

Feuchte Hochstaudenfluren <strong>der</strong> planaren und montanen-alpinen Stufe 6430<br />

Brenndolden-Auenwiesen 6440<br />

Magere Flachland-Mähwiesen 6510<br />

Berg-Mähwiesen 6520<br />

Übergangs- und Schwingrasenmoore 7140<br />

Kalkreiche Sümpfe mit Schneide und Davallsegge 7210<br />

Kalkreiche Nie<strong>der</strong>moore 7230<br />

Silikatfelsen mit Pioniervegetation 8230<br />

3.2 Bewertung <strong>der</strong> Qualität von Landschaftselementen<br />

Landschaftselemente stellen in aller Regel einen Teil <strong>der</strong> ökologischen Infrastruktur eines<br />

Landschaftsausschnittes dar und sind daher in den meisten Fällen als HNV-Farmland-Elemente<br />

einzustufen. Die gemäß Cross-Compliance-Regelungen geför<strong>der</strong>ten Landschaftselemente<br />

stellen grundsätzlich HNV-Farmland-Elemente dar. In <strong>der</strong> Regel erfolgt bei jedem Landschaftselement<br />

eine Einstufung in die drei Qualitätskategorien. Die Definition <strong>der</strong> einzelnen Landschaftselemente<br />

und <strong>der</strong> Bewertungskriterien ist im Sinne einer leicht verständlichen Erfassungsanleitung<br />

einfach gehalten, um nicht eine Vielzahl von Spezialfällen beschreiben zu<br />

müssen.<br />

Bei <strong>der</strong> Zuordnung zu einem bestimmten Typ ist zu beachten, dass es sich bei vielen Landschaftselementen<br />

um kleine Komplexe handelt, die jedoch zu einem Haupttyp gehören (z. B.<br />

kleiner Graben mit den Böschungen) und im Gesamten diesem Typ zugeordnet werden. Nur<br />

Elemente, bei welchen kein dominanter Typ erkennbar ist, werden <strong>der</strong> Kategorie „Komplexelemente“<br />

zugeordnet. Bei <strong>der</strong> Zuordnung zu einer <strong>der</strong> drei Wertstufen sind alle genannten<br />

Kriterien zu berücksichtigen. Sie müssen mehrheitlich in <strong>der</strong> für die jeweilige Wertstufe<br />

beschriebenen Qualität vorliegen. Es reicht also nicht, wenn z. B. drei Kriterien genannt sind<br />

und lediglich ein Kriterium erfüllt ist.<br />

B — Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäume<br />

Abgrenzung: Erfasst werden nur Bäume ab 5 m Höhe (bzw. bei Obstbäumen 1,6 m Stammhöhe<br />

bis zur 1. Hauptverzweigung) in <strong>der</strong> Feldflur, entlang von kleinen Ortsverbindungsstraßen<br />

und an Feldwegen. Das Untergehölz deckt maximal 50%. Lücken zwischen den Bäumen<br />

erreichen max. 50 m.<br />

Nicht aufgenommen werden heimische Bäume < 5 m Höhe und standortfremde Bäume < 10 m<br />

Höhe, die Ortsrandbepflanzung sowie die Bepflanzung von Böschungen o<strong>der</strong> Seitenstreifen<br />

entlang von größeren Straßen (s. S. 6).<br />

HNV-I: Altbäume mit ausgeprägter Krone, > 15 m Höhe, Stammdurchmesser in 1,30 m Höhe<br />

im Mittel ≥ 80 cm, landschaftsprägend<br />

HNV-II: standortheimische Bäume mit ausgeprägter Krone, mind. 8 m hoch (Obstbäume u. U.<br />

16


Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

auch niedriger)<br />

HNV-III: standortheimische Bäume ohne ausgeprägte Krone, mind. 5 m hoch bzw. bei<br />

Obstbäumen 1,6 m Stammhöhe bis zur 1. Hauptverzweigung; standortfremde Bäume nur als<br />

landschaftsprägende, ältere Einzelbäume mit Höhe > 10 m.<br />

Landschaftsprägende Einzelbäume können mit ihrem aktuellen Kronenraum digitalisiert werden<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Einfachheit halber auch mit einem pauschalen Flächenwert von z. B. 5 × 5 m, 7 × 7 m<br />

o<strong>der</strong> 10 × 10 m Fläche. Baumreihen erhalten eine Mindestbreite von 3 m o<strong>der</strong>, wenn breiter, die<br />

Breite des Unterwuchsstreifens bis maximal 10 m. Darüber hinaus reichende Breiten sind<br />

entsprechend dem Unterwuchs zu beurteilen und ggf. als eigenes Landschaftselement anzugeben.<br />

H — Hecken, Gebüsche, Feldgehölze inkl. Gehölzsäume<br />

Abgrenzung: Erfasst werden Gehölze, die keinen Waldcharakter (Waldinnenklima, typische<br />

Waldvegetation am Boden) haben; Breite von 3 bis maximal 30 m, bzw. bis ca. 1 ha Größe;<br />

Gehölz-Bodendeckung ≥ 75 %. Hecken, Gebüsche und Gehölze entlang von Feldwegen und<br />

kleinen Ortsverbindungsstraßen werden aufgenommen, nicht aber entlang von größeren Straßen<br />

(s. S. 6).<br />

HNV-I: sehr vielseitig strukturiert und artenreich (> 8 standortheimische Gehölzarten),<br />

mehrstufig, mit Saum; Breite > 10 m<br />

HNV-II: vielseitig strukturiert o<strong>der</strong> artenreich (> 5 standortheimische Gehölzarten), mehrstufig,<br />

mit Saum; Breite > 5 m<br />

HNV-III: einfach strukturierte Hecken, Gebüsche o<strong>der</strong> Feldgehölze mit bis zu 5 Gehölzarten;<br />

ab 3 m Breite.<br />

K — Komplex-Elemente wie Feldraine und Böschungen mit Gehölzbestand<br />

Abgrenzung: Als Komplexelemente werden funktionell zusammenhängende und aus mehreren<br />

Landschaftselementen zusammengesetzte Einheiten bezeichnet, von denen kein Typ mehr als<br />

75 % Flächenanteil aufweist. Dies sind zum Beispiel Feldraine o<strong>der</strong> Böschungen mit heterogenem<br />

Bewuchs, Gehölzanteil < 75 %. Maximal 1 ha Flächengröße.<br />

Eigenständige Landschaftselemente innerhalb eines Komplexes sind ab 2000 m² als eigene<br />

Fläche abzugrenzen, beson<strong>der</strong>s wertvolle Teilflächen (z. B. Halbtrockenrasen) auch schon ab<br />

100 m².<br />

Komplexelemente entlang von Feldwegen und kleinen Ortsverbindungsstraßen werden<br />

aufgenommen, nicht aber entlang von größeren Straßen (s. S. 6).<br />

HNV-I: sehr vielseitig strukturierte o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s artenreiche Landschaftselemente, ≥ 5<br />

Vegetationstypen, nitrophytische Säume weniger als 10 % <strong>der</strong> Gesamtfläche<br />

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Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

HNV-II: vielseitig strukturierte o<strong>der</strong> artenreiche Landschaftselemente mit vielfältigeren<br />

Gehölzelementen (mindestens 3 Arten), > 3 Vegetationstypen (z. B. unterschiedliche Ru<strong>der</strong>albestände,<br />

Hochstaudenfluren o<strong>der</strong> Seggenfazies)<br />

HNV-III: einfach strukturierte Landschaftselemente, z. B. Komplex aus 1-3 Gebüscharten<br />

niedriger Höhe durchsetzt mit Brennnessel- o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Ru<strong>der</strong>alfluren.<br />

N — Naturstein- und an<strong>der</strong>e Trockenmauern sowie Stein- und Felsriegel, Sand-, Lehmund<br />

Lößwände<br />

Abgrenzung: ab ca. 1 m Höhe und 10 m Länge; die Breite wird bei nahezu senkrechten<br />

Elementen standardmäßig auf 1 m festgesetzt (bei schrägen Wänden und Mauern ggf. entsprechend<br />

<strong>der</strong> realen Größe breiter).<br />

HNV-I: sehr vielseitig ausgeprägte und eingewachsene Trockenmauer bzw. Sand-, Lehm- o<strong>der</strong><br />

Lößwand sowie Stein- und Felsriegel mit sehr vielfältigen Lebensraumstrukturen<br />

HNV-II: einschichtige Trockenmauer o<strong>der</strong> Sand-, Lehm- o<strong>der</strong> Lößwand (o<strong>der</strong> neu angelegte<br />

Trockenmauer, in <strong>der</strong> Regel < 3 Jahre), sowie Stein- und Felsriegel mit mäßig vielfältigen<br />

Lebensraumstrukturen<br />

HNV-III: einseitige und ggf. aus wenig naturnahem Material bestehende Mauer (z. B. Betono<strong>der</strong><br />

Ziegelreste) sowie Stein- und Felsriegel mit wenig Lebensraumstrukturen für Pflanzen und<br />

Tiere.<br />

R — Ru<strong>der</strong>al- und Staudenfluren sowie Säume, inkl. Hochgrasbestände<br />

Abgrenzung: ab ca. 3 m Breite und 10 m Länge, maximal 1 ha groß; Säume < 3m gehören ggf.<br />

zum angrenzenden Element (z. B. Weg, Graben, Hecke) und werden nicht separat erfasst. Zur<br />

Unterscheidung von Brachen siehe Anhang 4.<br />

Deutlich landwirtschaftlich genutzte Säume (ab 10 m Breite), erkenntlich durch Vorherrschen<br />

von Wiesen- o<strong>der</strong> Weidengesellschaften, sind als Grünland anzusprechen.<br />

Hypertrophe Staudenfluren auf Mistdeponien etc. werden nicht erfasst.<br />

HNV-I: artenreiche und sehr vielseitig strukturierte Säume und Staudenfluren, < 5 % Neophyten<br />

o<strong>der</strong> Nitrophyten, Nässe- o<strong>der</strong> Trockenheitszeiger vorhanden<br />

HNV-II: mäßig artenreiche, aber vielseitig strukturierte Säume und Staudenfluren,<br />

< 20 % Neophyten o<strong>der</strong> Nitrophyten, mindestens 1 Nässe- o<strong>der</strong> Trockenheitszeiger vorhanden<br />

HNV-III: einfach strukturierte Ru<strong>der</strong>al- und Staudenfluren, ggf. auch mit dominantem Anteil<br />

von Neophyten o<strong>der</strong> Nitrophyten.<br />

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Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

S — Feuchtgebietselemente und Ufersäume: Seggenriede, Röhrichte und Staudenfluren<br />

nasser Standorte<br />

Abgrenzung: generell weisen alle Landschaftselemente dieses Typs wertvolle Lebensraumfunktion<br />

auf; Größe bis ca. 1 ha.<br />

Größere Bestände sind als FFH-Lebensraumtyp o<strong>der</strong> gesetzlich geschützte Biotope unter Le zu<br />

fassen, soweit solche Bestände überhaupt zur Landwirtschaftsfläche gehören (s. S. 6 oben und<br />

Anhang 4), seggenreiche Feucht- und Nasswiesen unter Gr.<br />

HNV-I: artenreich zusammengesetzte o<strong>der</strong> strukturreiche Bestände, < 5 % Neophyten/Nitrophyten,<br />

mehr als 50 % Anteil Röhricht, Seggenried o<strong>der</strong> Staudenarten nasser Standorte<br />

HNV-II: mäßig artenreich zusammengesetzte o<strong>der</strong> mäßig strukturreiche Bestände, < 20 %<br />

Neophyten/Nitrophyten<br />

HNV-III: Bestände, die stark von Neophyten/Nitrophyten wie Goldrute o<strong>der</strong> Brennnesseln<br />

durchsetzt sind (max. 50 %).<br />

T — Stehende Gewässer bis 1 ha Größe<br />

Abgrenzung: Künstlich angelegte o<strong>der</strong> natürliche Kleingewässer mit mindestens fragmentarisch<br />

ausgebildeter Ufer- und Verlandungsvegetation, inkl. Verlandungsbereich und Böschungen,<br />

Fläche max. 1 ha.<br />

HNV-I: gut ausgeprägte und vielseitig strukturierte Ufer- und Verlandungszone mit zahlreichen<br />

Vegetationstypen im Gewässer und Verlandungsbereich, keine Verschmutzung erkennbar,<br />

Störzeiger bzw. gestörte Strukturen weniger als 5 %<br />

HNV-II: naturnahe Ufer- und Verlandungsvegetation deutlich ausgebildet, mehrere Vegetationstypen<br />

im Gewässer- und Verlandungsbereich, Störzeiger bzw. gestörte Strukturen weniger<br />

als 20 %<br />

HNV-III: naturnahe Ufer- und Verlandungsvegetation nur fragmentarisch ausgebildet,<br />

Störzeiger bzw. gestörte Strukturen teilweise prägend; polytrophes Gewässer.<br />

G — Gräben<br />

Abgrenzung: mit fließendem o<strong>der</strong> stehendem Wasser; i.d.R. ab ca. 20 cm Tiefe, Erfassung inkl.<br />

Böschungen und begleitenden Randstreifen und ggf. Gehölzen. Mindestbreite des eigentlichen<br />

Grabens (Sohle und Böschungen) ist 1 m.<br />

Auch zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Erfassung trockene Gräben werden erfasst, solange die Vegetation<br />

regelmäßig Nässezeiger aufweist; ist das nicht <strong>der</strong> Fall, wird das Element bei ausreichen<strong>der</strong><br />

Breite und entsprechendem Bewuchs dem Typ R zugeordnet.<br />

Bei Wiesenarealen, die von einer Vielzahl flacher Gräben durchzogen und dadurch ökologisch<br />

aufgewertet sind, kann alternativ zur Erfassung <strong>der</strong> Gräben das Grünland unter Angabe <strong>der</strong><br />

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Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

betreffenden Begründung in <strong>der</strong> HNV-Farmland-Bewertung hochgestuft werden.<br />

Ausgebaute Gräben mit befestigter Sohle und/o<strong>der</strong> Böschungen werden nicht aufgenommen.<br />

HNV-I: gut ausgeprägter Bewuchs von Sumpfvegetation (mindestens beidseitig je ca. 1 m) o<strong>der</strong><br />

bemerkenswerte Wasservegetation; nur geringes Auftreten von Störzeigern; sehr deutliche<br />

ökologische Funktionen (z. B. gut geeigneter Lebensraum für Amphibien, Libellen etc.)<br />

HNV-II: Sumpfvegetation deutlich ausgeprägt (mindestens beidseitig je ca. 0,5 m) o<strong>der</strong><br />

Wasservegetation vorhanden; deutlich gegebene ökologische Funktionen<br />

HNV-III: Sumpfvegetation vorhanden, z. T. Störzeiger.<br />

W — Bäche und Quellen<br />

Abgrenzung: Mindestens mäßig naturnahe Fließgewässer inkl. Randstreifen, Böschungen,<br />

Gehölzgalerien; Bäche nur bis zu einer Breite von 15 m als Bachkomplex (von Ufer-Oberkante<br />

bis Ufer-Oberkante). Bei einer Gesamtbreite von über 15 m werden das Bachbett und die<br />

Gehölz-/Staudensäume separat aufgenommen (wenn Sohlbreite maximal 5 m breit). Flüsse und<br />

Bäche mit über 5 m Sohlbreite werden nicht aufgenommen (auch <strong>der</strong> Gehölz-/Staudensaum<br />

nicht).<br />

Die bewertungsrelevante Strukturvielfalt bezieht sich auf den Fließgewässerlauf, Ufer- und<br />

Sohlstrukturen sowie die Ufervegetation.<br />

Nicht aufgenommen werden naturfern ausgebaute Fließgewässer mit Sohl- und/o<strong>der</strong> Böschungsverkleidung.<br />

Stark begradigte Bäche werden im Zweifelsfall als Graben G kartiert.<br />

Sickerquellen werden i. d. R. als S typisiert, Tümpelquellen als T.<br />

HNV-I: naturnahe o<strong>der</strong> natürliche Fließgewässer und Quellen mit hoher natürlicher Strukturvielfalt;<br />

höchstens geringe Verschmutzung erkennbar, Störzeiger bzw. gestörte Strukturen<br />

weniger als 5 %<br />

HNV-II: naturnahe Fließgewässer und Quellen mit durchschnittlicher Strukturvielfalt;<br />

Störzeiger bzw. gestörte Strukturen weniger als 25 %<br />

HNV-III: mäßig naturnahe Fließgewässer und Quellen mit relativ geringer Strukturvielfalt.<br />

U — Unbefestigte Feldwege / Hohlwege<br />

Abgrenzung: Unbefestigte Wege von mindestens 3 m Breite, die deutlich eine Lebensraumfunktion<br />

für die Tier- und Pflanzenarten <strong>der</strong> angrenzenden Nutzflächen erkennen lassen. Nicht<br />

aufgenommen werden Asphaltwege o<strong>der</strong> über die ganze Breite befestigte Schotterwege o<strong>der</strong><br />

aber Fahrspuren o<strong>der</strong> Pfade, die sich wenig von den angrenzenden Flächen unterscheiden.<br />

20


Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

HNV-I: sehr wertvolle Wegstrukturen wie Hohlwege (> 3 m tief, > 5 m Gesamtbreite) o<strong>der</strong><br />

breite Erd- o<strong>der</strong> Gras-Triebwege von mindestens 10 m Breite, Kleinststrukturen wie Erd-<br />

/Lößböschungen o<strong>der</strong> Feuchtstellen vorhanden.<br />

HNV-II: reine Gras- und Erdwege mit ausgeprägtem Seitenstreifen (zusammen mind. 5 m<br />

breit) und ggf. Kleinststrukturen wie Feuchtstellen vorhanden.<br />

HNV-III: Schotterwege mit ausgeprägtem Gras- o<strong>der</strong> Erdstreifen in <strong>der</strong> Mitte und an den<br />

Seiten o<strong>der</strong> Gras- und Erdwege; mindestens 3 m breit.<br />

3.3 Spezielle Kartierprobleme<br />

Ergänzend zu den Vorschriften <strong>der</strong> Kartieranleitung soll anhand häufig gestellter Fragen <strong>der</strong><br />

Kartierenden auf konkrete Probleme bei <strong>der</strong> Erfassung im Gelände hingewiesen werden; die<br />

Antworten sind jeweils mit hinzugefügt.<br />

1. Wie ist mit Flächen umzugehen, die offenbar kurz vor einer Bebauung stehen (z. B. durch<br />

Vermessungspfähle gekennzeichnet) und bei Flächen, die gerade mitten in <strong>der</strong> Flurneuordnung<br />

sind?<br />

Die Flächen müssen nach aktuellem Zustand kartiert werden (ggf. z. B. auch als landwirtschaftliche<br />

Brachfläche). Hinweise auf die aktuelle Umgestaltung sollen unter Bemerkungen<br />

notiert werden.<br />

2. Wie ist mit Übergangsmoorflächen und mit z. T. brachliegenden Nie<strong>der</strong>moorflächen<br />

umzugehen?<br />

(vergl. S. 6 und S. 11) Generell werden Moorflächen nur erfasst, wenn sie innerhalb<br />

<strong>der</strong> zu kartierenden Fläche (Landwirtschaftsfläche) liegen und zumindest gelegentlich gepflegt<br />

werden. Bei größeren Komplexen ist dies oft nur auf Teilflächen <strong>der</strong> Fall, welche<br />

man ggf. entsprechend dem Luftbild abgrenzen kann. Kriterien für den Ausschluss von<br />

Flächen sind in solchen Bereichen:<br />

– über 50 % einer Fläche sind verbuscht o<strong>der</strong> bewaldet<br />

– über 50 % <strong>der</strong> Fläche sind sehr stark verschilft (± Monostruktur des Schilfbestands,<br />

nicht locker verschilfte Streuwiesen)<br />

– die Flächen sind vernässt, eine (Wie<strong>der</strong>-) Aufnahme <strong>der</strong> Pflege ist nicht beabsichtigt<br />

– Fläche ist zu Fuß o<strong>der</strong> mit Maschinen nicht mehr erreichbar (z. B. durch Grabenaufstau<br />

abgetrennt)<br />

– die Flächen werden seit vielen Jahren (> 5 Jahren) nicht mehr gemäht o<strong>der</strong> beweidet.<br />

3. Wie ist mit Offenlandflächen umzugehen, die mehr o<strong>der</strong> weniger von Siedlungsflächen<br />

umgeben sind?<br />

(vergl. S. 5) Grundsätzlich gilt, dass landwirtschaftlich genutzte Flächen aufgenommen<br />

werden. Aus Praktikabilitätsgründen werden jedoch folgende Flächen ausgeschlossen:<br />

– Flächen kleiner als 1 ha, die ganz von Siedlung umgeben sind<br />

– kleine Restflächen (< 1 ha), die zwischen Verkehrsflächen und Siedlung liegen und<br />

<strong>der</strong>en Charakter eher Straßenbegleitgrün gleicht.<br />

4. Wie geht man mit Extensivweiden um, bei denen die Kennartenzahl nicht erreicht wird?<br />

(vergl. S. 14) Flächen, die vom Kartierer auf Grund seiner regionalen Erfahrung als<br />

21


Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

22<br />

wertvoll erachtet werden, können unter Angabe <strong>der</strong> verwendeten Kriterien gutachterlich<br />

als HNV-Farmland-Fläche aufgenommen werden. In <strong>der</strong> Regel sind das Kriterien wie das<br />

Vorhandensein von Klein- und Kleinststrukturen (Bodenerhöhungen und/o<strong>der</strong> –<br />

vertiefungen), das Vorhandensein eines Anteils von Seggen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en kleinen Dominanzstrukturen,<br />

die eine kleinräumige Heterogenität von Lebensräumen bieten, o<strong>der</strong> das<br />

Vorhandensein von wenig verbissenen hochwüchsigen Strukturen im Wechsel mit kurzgrasigen<br />

Bereichen. Wichtig ist, dass es für den Folgekartiereden nachzuvollziehen ist,<br />

warum die Fläche als HNV-Farmland-Fläche eingestuft worden ist und ob dieser Zustand<br />

weiter besteht o<strong>der</strong> ob er sich verän<strong>der</strong>t hat. Das Bemerkungsfeld zu dieser Fläche muss<br />

also sorgfältig ausgefüllt werden.<br />

5. Wie ist die Vorgehensweise, wenn z. B. ein Baum o<strong>der</strong> eine Baumgruppe über einem<br />

Graben steht?<br />

(vergl. S. 13) Wenn es sich um eine Baumgruppe handelt, dann wird die Baumgruppe<br />

als solche aufgenommen; bei Einzelbäumen ist dies nicht erfor<strong>der</strong>lich. In <strong>der</strong> Regel gilt,<br />

dass <strong>der</strong> jeweils dominierende Landschaftselementtyp zählt (> 75 % <strong>der</strong> Fläche). Parallel<br />

o<strong>der</strong> randlich vorkommende Typen müssen dann nicht extra erfasst werden, es sei denn,<br />

sie haben einen höheren HNV-Farmland-Wert (z. B. Einzelbaum HNV-II gegenüber dem<br />

Graben HNV-III) o<strong>der</strong> wenn sie eine eigene Einheit bilden (z. B. Hecke > 3 m Breite).<br />

6. Wie ist die Ausgrenzung von Gehölzbeständen vorzunehmen?<br />

Grundsätzlich gelten die beim Landschaftselement H angegebenen Größen. In <strong>der</strong> Praxis<br />

gibt es aber, bedingt durch die unregelmäßige Form von Gehölzen, oftmals Unklarheiten.<br />

Hier gilt, dass Gehölzbestände ausgegrenzt werden, wenn das Gehölz Waldcharakter<br />

aufweist, d. h. ein entsprechendes Innenklima hat und die Bodenvegetation schon waldartig<br />

ist.<br />

7. Bei Obstwiesen z. B. im Alpenvorland dürfte nur in den seltensten Fällen die Grünland-<br />

Qualität HNV-III erreicht werden. Damit ist die Wertstufe HNV-I praktisch nie zu vergeben.<br />

Ist das so gewollt, o<strong>der</strong> sollen/können beson<strong>der</strong>s gute (landschaftsprägend, mit Biotopbäumen<br />

etc.) Streuobstbestände in <strong>der</strong> Bewertung angehoben werden?<br />

Im Prinzip ist es gewollt, eine Unterscheidung zwischen den Obstwiesen mit artenreicher<br />

Unternutzung und denen mit artenarmer Unternutzung (z. B. auch Mulchflächen) zu<br />

treffen. In beson<strong>der</strong>en Ausnahmefällen kann eine Aufwertung zu HNV I vorgenommen<br />

werden, wenn es dafür eine klare Begründung gibt und diese angegeben wird (also wie<br />

angedeutet, z. B. „beson<strong>der</strong>s landschaftsprägen<strong>der</strong> Bestand, Biotopbäume mit Nisthöhlen /<br />

beson<strong>der</strong>s alte und große Birnhochstämme“ o. ä.).<br />

8. Wenn in Obstbeständen nur wenige Bäume die Vorgaben <strong>der</strong> Mindesthöhe o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Mindeststammhöhe erreichen – muss dann <strong>der</strong> Rest ausgrenzt werden o<strong>der</strong> wie ist zu verfahren<br />

(Extremfall: Nur ein Baum von 100 ist höher als 5 m, was geschieht mit den übrigen<br />

99?)?<br />

In <strong>der</strong> Regel geht es um die Einschätzung des überwiegenden Bestandes, wenn er mehr<br />

o<strong>der</strong> weniger gleichmäßig ist. Wenn im Extremfall <strong>der</strong> eine Baum nur 6 m hoch ist und<br />

die an<strong>der</strong>en 4 m hoch sind, ist er auszulassen – wenn aber <strong>der</strong> eine Baum beson<strong>der</strong>s landschaftsprägend<br />

und 10 m hoch ist, wäre er geson<strong>der</strong>t aufnehmen. Wenn bei einer Obstanlage<br />

30 % des Bestandes Nachpflanzungen sind, die noch nicht die Kriterien erfüllen, die<br />

an<strong>der</strong>en 70 % erfüllen sie aber, so wären evtl. auf <strong>der</strong> Karte bzw. nach Luftbild die 30 %<br />

Flächen auszugrenzen, wenn dies möglich ist. Wenn <strong>der</strong> Bestand eine bunte Mischung


Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

darstellt von Bäumen, die die Kriterien erfüllen und solchen, die sie nicht erfüllen, dann<br />

ist dies unter Bemerkungen zu notieren und ggf. grob zu quantifizieren (z. B. „70 % des<br />

Bestandes erfüllen die Kriterien, 30 % erfüllen sie nicht, bunte Mischung“).<br />

9. Wenn Graben und unbefestigter Weg parallel verlaufen, sind diese separat zu erfassen?<br />

Falls nicht, wie verfahren, wenn sie in an<strong>der</strong>em Bereich auseinan<strong>der</strong> laufen? Würde es<br />

einen Unterschied machen, wenn die Flächen, die grafisch nicht separat dargestellt werden,<br />

unterschiedliche Wertigkeit besitzen?<br />

Wenn die Elemente eine Einheit bilden, zusammen weniger als 6 m breit sind, parallel<br />

laufen und die gleiche Wertigkeit aufweisen, dann sind sie als eine Einheit zu kartieren.<br />

Wenn sie auseinan<strong>der</strong> laufen, unterschiedliche Wertigkeit besitzen o<strong>der</strong> auch jedes Element<br />

für sich im Durchschnitt mind. 3 m Breite aufweist, dann getrennt kartieren.<br />

10. Wie ist mit Grünlandflächen zu verfahren, die so geformt bzw. zu klein sind, als dass sie<br />

mit einem geraden Transekt abgeschritten werden können?<br />

Es ist ggf. ein „krummes“ Transekt abzuschreiten und einzuzeichnen (allenfalls auch<br />

ein kürzeres Transekt).<br />

11. Werden auch Flächen kartiert, auf denen landwirtschaftliche Gebäude stehen o<strong>der</strong> Holz<br />

gelagert wird (z. B. Obstwiesen mit solchen Teilnutzungen), werden auch Flächen kartiert,<br />

die für Ziegen und Damwild eingezäunt sind?<br />

Ob an<strong>der</strong>s genutzte Teilbereiche ausgegrenzt werden, hängt von Art und Ausmaß <strong>der</strong><br />

Nutzung/Störung ab. Zwischen den Obstbäumen abgelagertes Material o. ä. kann sicher<br />

einbezogen werden, ein größeres Gebäude lässt sich vermutlich ausgrenzen. Welche Tiere<br />

dort weiden, ist nicht entscheidend, solange genug Arten gefunden werden.<br />

12. Wie ist mit Wiesen zu verfahren, die nach Landesschlüssel bzw. nach Artenliste im BfN-<br />

Handbuch LRT 6510 sind, aber nicht die vier HNV-Farmland-Kennarten aufweisen?<br />

Wenn es sich um den LRT 6510 handelt (artenreiche Mähwiesen), dann gehört er zum<br />

HNV-Farmland. Da die 6510-Bestände aber artenreich sein sollen, dürften in <strong>der</strong> Regel<br />

die 4 HNV-Farmland-Arten vorhanden sein. Wenn das ausnahmsweise nicht so ist, dann<br />

sollte man gutachterlich bewerten und einige typische Arten in <strong>der</strong> Artenliste zusätzlich<br />

aufführen, die zu dieser Einstufung beigetragen haben<br />

13. Sollen langjährig brachliegende Obstbestände als Obstbestand aufgenommen werden<br />

o<strong>der</strong> als Brache?<br />

Obstbestände sollten in <strong>der</strong> Regel als solche aufgenommen werden, auch wenn sie<br />

schon lange nicht mehr genutzt werden. Der Unterwuchs lässt sich u. U. mit dem Brache-<br />

Bogen aufnehmen. Wenn nicht, erfolgt die Bewertung anhand <strong>der</strong> Obstbäume (Wert 2 o-<br />

<strong>der</strong> 3). Erst wenn solche Bestände durch starken Gehölzaufwuchs ihren Streuobstcharakter<br />

verlieren, gehören sie nicht mehr zum Agrarland. Kleinere Bestände bis 1 ha Größe sind<br />

ggf. als Feldgehölz zu erfassen.<br />

14. Beson<strong>der</strong>s wertvolle Teilflächen in Biotopkomplexen sollen erst ab einer Fläche von<br />

100 m 2 ausgegrenzt werden. Gilt diese Grenze auch für Felsen, die als LRT o<strong>der</strong> Bi zu<br />

werten sind (diese sind ja meistens kleinflächiger)?<br />

Nein. Felsen, die als LRT o<strong>der</strong> als Bi zu werten sind, sollten nach eventuell vorhandener<br />

län<strong>der</strong>spezifisch festgelegter Mindestgröße getrennt erfasst werden (in Thüringen z. B.<br />

ab 2 m Höhe). Bei <strong>der</strong> Abgrenzung kann man pragmatisch vorgehen, also mehrere be-<br />

23


Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

nachbart gelegene Felsen zusammenfassen.<br />

15. Werden Wege pauschal nach <strong>der</strong> Breite beurteilt? Ist demnach je<strong>der</strong> 5 m breite Gras- o<strong>der</strong><br />

Erdweg Wertstufe II?<br />

Nein, zur Beurteilung von Wegen sollten noch weitere Kriterien herangezogen werden:<br />

Die Wertstufe II wird in <strong>der</strong> Regel nur erreicht, wenn <strong>der</strong> Weg durch ungenutzte Randstreifen,<br />

Reliefunterschiede o<strong>der</strong> verschiedene Kleinstrukturen aufgewertet ist.<br />

16. Könnte man landschaftsprägende Obstbäume > 10 m Höhe mit einem Stammdurchmesser<br />

von 60 cm mit Wertstufe HNV-I bewerten o<strong>der</strong> ist <strong>der</strong> Durchmesser > 80 cm zwingend<br />

vorgeschrieben?<br />

Solche Obstbäume gibt es ja nur selten, sie stellen Ausnahmen dar, die ggf. mit Wert I<br />

gewürdigt werden können. Ähnliches trifft auf manche Kopfbäume zu, <strong>der</strong>en Stammdurchmesser<br />

> 80 cm ist, die aber nicht die erfor<strong>der</strong>liche Baumhöhe erreichen. In jedem<br />

Fall ist die Bewertung zu kommentieren.<br />

17. Wie ist mit sehr breiten Gräben (> 5 m) zu verfahren?<br />

Es sollte analog zu den Fließgewässern verfahren werden, demnach sind Gräben mit<br />

einer Wasserfläche von über 5 m Breite nicht zu erfassen.<br />

18. Gibt es für Röhrichte und Kleingewässer eine Mindestgröße, um sie als Landschaftselement<br />

S bzw. T zu erfassen?<br />

Es kann generell von einer Lebensraumfunktion dieses Typs ausgegangen werden,<br />

auch wenn die Fläche (sehr) klein ist.<br />

19. Können Bestände gleichen Typs und gleicher Bewertung, die sich strukturell nicht<br />

unterscheiden zu einem Datensatz mit einer Nummer zusammengefasst werden?<br />

Getrennte Bestände sollen grundsätzlich auch als solche erfasst werden. Eine Ausnahme<br />

ist nur in Fällen möglich, wo die Trennung nur durch ein schmales lineares Element<br />

erfolgt (z. B. eine Brücke, die zwei identisch bewertete Grabenabschnitte trennt).<br />

20. Sind Transekte zu dokumentieren, wenn sie im Ergebnis zu einem „nicht artenreichen<br />

Bestand“ (HNV-IV) führen?<br />

Ein Transekt kann nur in Verbindung mit einer bestehenden o<strong>der</strong> neu angelegten Flächen-Nummer<br />

dokumentiert und digital weiter verarbeitet werden. Die Aufnahme neuer<br />

Flächen, die nicht HNV-Farmland-Wert haben, ist nicht zwingend erfor<strong>der</strong>lich. Transekte<br />

wären dann auch nicht dokumentierbar. Transektaufnahmen in bestehende Flächen müssen<br />

aber immer dokumentiert werden, auch wenn in diesem Jahr die Mindestschwelle<br />

nicht erreicht wird.<br />

21. Wie sollen Knicks erfasst werden? Der Gehölzbewuchs auf den Wällen besteht aus<br />

Sträuchern und Bäumen, demnach müssten sie als H erfasst werden. Allerdings erreichen<br />

sie oftmals nicht die Breite von 3m als Mindestmaß für H und Wert 3 und von 5m für<br />

Wert 2.<br />

Für eine angemessen Bewertung <strong>der</strong> Wallhecken ist das Kriterium Strukturvielfalt entscheidend,<br />

zu <strong>der</strong> auch das Alter <strong>der</strong> Bäume beiträgt. Obwohl sie bei dominantem<br />

Strauch-Unterwuchs als Element H typisiert werden, sollten auch die Kriterien des Elements<br />

B berücksichtigt werden. Die Breite ist dagegen für die Wertigkeit nicht entscheidend.<br />

24


Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

4. Vorgehen bei <strong>der</strong> Zweiterfassung<br />

Nachdem im Jahr 2009 alle Probeflächen erstmals bearbeitet wurden, hat im Jahr 2010 die<br />

Wie<strong>der</strong>holungskartierung begonnen. Es ist geplant, dass bis zum Jahr 2013 alle Probeflächen<br />

ein zweites Mal kartiert sein werden. Bei <strong>der</strong> Zweiterfassung müssen erneut alle Nutzflächen<br />

und Landschaftselemente begutachtet werden. Gegebenenfalls muss die Ersterfassung vervollständigt<br />

und korrigiert werden. Ziel ist es, beim Abschluss des zweiten Erfassungsdurchgangs<br />

über einen korrekten Datenbestand zu verfügen, <strong>der</strong> für künftige Vergleiche geeignet ist, so dass<br />

reale Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Landschaft deutlich erkannt werden können.<br />

Bei <strong>der</strong> Zweiterfassung ist Folgendes beson<strong>der</strong>s zu beachten:<br />

– Bisher fehlende HNV-Farmland-Elemente sind nachzutragen; Flächen, die irrtümlicherweise<br />

erfasst wurden (z. B. Bäche mit einer Sohle > 5 m Breite), sind für diesen Durchgang<br />

zu streichen.<br />

– Fehler, die bei <strong>der</strong> Ersterfassung unterlaufen sind, müssen korrigiert werden. Die Abgrenzung<br />

einer Fläche, Zuordnung zu einem Typ und zu einer Wertstufe muss <strong>der</strong> aktuellen<br />

Kartieranleitung entsprechen. Dasselbe gilt für Bestände, für <strong>der</strong>en Aufnahme und Bewertung<br />

bei <strong>der</strong> Ersterfassung an<strong>der</strong>e Kriterien galten als in dieser Anleitung dargelegt, auch<br />

diese Bestände müssen nach <strong>der</strong> aktuellen Anleitung erfasst werden.<br />

– Räumlich getrennte Bestände, die bei <strong>der</strong> Ersterfassung als ein Datensatz digitalisiert<br />

wurden („Multipart-Polygone“), sollen im Regelfall als einzelne Flächen aufgenommen<br />

werden. Dazu kann es notwendig sein, für die ehemaligen Teilflächen neue Transekte abzugehen<br />

und entsprechende Kennartenlisten aufzunehmen. Multipart-Polygone können nur<br />

dort erhalten bleiben, wo die Teilflächen nur durch schmale Elemente (z. B. Wege o<strong>der</strong><br />

Bäche) getrennt sind und sich in ihrer Ausprägung und Bewertung nicht unterscheiden.<br />

– Das Bemerkungsfeld ist in <strong>der</strong> Regel auszufüllen. Ist eine Fläche allerdings beim ersten<br />

Mal hinreichend charakterisiert und hat sich inzwischen nichts geän<strong>der</strong>t, dann ist keine<br />

weitere Erläuterung nötig. Bei je<strong>der</strong> gutachterlichen Entscheidung, immer wenn eine Bewertung<br />

aufgrund mehrerer möglicher Kriterien erfolgt ist, immer wenn die Abgrenzung<br />

geän<strong>der</strong>t wird, immer wenn Typ o<strong>der</strong> Wert an<strong>der</strong>s ausfallen als bei <strong>der</strong> Vorkartierung, muss<br />

das Bemerkungsfeld ausgefüllt werden. Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass <strong>der</strong><br />

Folgekartierende nachvollziehen kann, warum eine Fläche als HNV Farmland eingestuft<br />

worden ist und ob dieser Zustand weiter besteht o<strong>der</strong> ob er sich verän<strong>der</strong>t hat.<br />

– Alle Transekte werden erneut begangen. Erreicht die Artenzahl einer beim ersten Durchgang<br />

als HNV Farmland erfassten Fläche nicht mehr die gefor<strong>der</strong>te Mindestschwelle, wird<br />

die Fläche für dieses Jahr mit IV bewertet. Die Kennarten werden dennoch im Kennartenbogen<br />

dokumentiert.<br />

– Auch Grünland-, Acker-, Brache- und Rebflächen, die beim ersten Durchgang mittels<br />

Artenliste nicht die Mindestschwelle erreichten, müssen erneut vom Rand begutachtet werden.<br />

Unter Umständen muss ein neues Transekt angelegt werden, das dann zu dokumentieren<br />

ist.<br />

– Ein unterschiedliches Ergebnis <strong>der</strong> Kennartenerfassung muss nicht auf eine Nutzungsän<strong>der</strong>ung<br />

hindeuten. Witterungsverlauf und Erfassungszeitpunkt können die Ursache sein.<br />

– In einem neuen Feld des Felddatenblattes (ab 2011) wird durch ein Kürzel dokumentiert, ob<br />

eine von <strong>der</strong> Ersterfassung abweichende Erfassung auf eine deutlich nachweisbare Ände-<br />

25


Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

rung in <strong>der</strong> Landschaft (Nutzungsän<strong>der</strong>ung, bauliche Maßnahme etc.) zurückzuführen ist<br />

o<strong>der</strong> aus an<strong>der</strong>en Gründen eine Korrektur vorgenommen wurde. Der Eintrag erfolgt über<br />

einen zweistelligen Buchstabencode. Dabei steht die erste Stelle für die Art <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />

und die zweite für den Grund <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung. Die möglichen Einträge sind in <strong>der</strong> folgenden<br />

Tabelle aufgeführt.<br />

Code<br />

f .<br />

g .<br />

b .<br />

n .<br />

Verwendung<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Flächenabgrenzung o<strong>der</strong> Löschung <strong>der</strong> gesamten Fläche<br />

Än<strong>der</strong>ung des HNV-Typs und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bewertung<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Flächenabgrenzung und von HNV-Typ und/o<strong>der</strong> -Bewertung<br />

Fläche neu aufgenommen (auch Einzelflächen ehemaliger Multipart-Polygone,<br />

die eine neue Nummer erhalten haben)<br />

. k Fläche korrigiert wegen Fehlern in <strong>der</strong> Vorkartierung<br />

. a Fläche korrigiert wegen einer Än<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Erfassungsanleitung gegenüber<br />

<strong>der</strong> Vorkartierung<br />

. w Flächennutzung o<strong>der</strong> –ausstattung hat sich real seit <strong>der</strong> Vorkartierung verän<strong>der</strong>t<br />

Der Code „gk“ steht also beispielsweise für eine Än<strong>der</strong>ung im Typ <strong>der</strong> Fläche, wenn dieswegen<br />

einer fehlerhaften Einstufung in <strong>der</strong> Vorkartierung erfolgte – wenn z. B. ein Grünlandbestand<br />

als Typ „Le“ aufgenommen wurde, weil er dem FFH-LRT 6510 entspricht,<br />

obwohl eine regelmäßige Grünlandnutzung festzustellen ist. „fw“ steht zum Beispiel für<br />

einen Acker, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Vorkartierung mit Dinkel bestellt wurde und 5 Kennarten aufwies,<br />

aktuell aber Hackfrüchte trägt und nur mehr eine Kennart auf demselben Transekt aufweist.<br />

Eine von <strong>der</strong> Ersterfassung abweichende Bewertung mittels Artenliste wird im Regelfall<br />

auch dann mit „w“ gekennzeichnet, wenn keine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nutzung zu erkennen ist.<br />

Beim Zutreffen mehrerer Kriterien entscheidet <strong>der</strong> Kartierende, welches Kriterium wesentlich<br />

ist.<br />

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Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

5. Digitalisierung <strong>der</strong> kartierten Flächen und Dateneingabe<br />

Die Digitalisierung <strong>der</strong> kartierten Flächen erfolgt auf Grundlage <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Vorjahreskartierung.<br />

Als Vorlage erhält jede/r Bearbeiter/in folgende Shape-Dateien:<br />

– Polygone <strong>der</strong> zu kartierenden Fläche je Stichprobenfläche (Landwirtschaftsfläche)<br />

– Polygone <strong>der</strong> HNV-Farmland-Flächen <strong>der</strong> Vorkartierung<br />

– Linien <strong>der</strong> Kennarten-Transekte <strong>der</strong> Vorkartierung<br />

Abb. 1:<br />

Shape-Dateien <strong>der</strong> Vorkartierung, die für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt<br />

werden (Beispiel: Probefläche bw51, Neckarmühlbach und Umgebung;<br />

Datengrundlage: Digitales Orthophoto 1: 10.000 des © LGL Landesamt für Geoinformation<br />

und Landentwicklung Baden-Württemberg, Az.: 2851.9-1/19 (www.lgl-bw.de)<br />

übernommen aus dem „Räumlichen Informations- und Planungssystem (RIPS) <strong>der</strong> Landesanstalt<br />

für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)“<br />

(rips-uis.lfu.baden-wuerttemberg.de)<br />

5.1 Digitalisierung <strong>der</strong> HNV-Farmland-Flächen und Transekte<br />

Im Regelfall werden Flächen, an <strong>der</strong>en Lage und Ausdehnung keine wesentliche Än<strong>der</strong>ung<br />

festzustellen ist, unverän<strong>der</strong>t übernommen. Wenn sich an <strong>der</strong> Abgrenzung <strong>der</strong> Fläche Än<strong>der</strong>ungen<br />

von mehr als 3 Metern bezüglich <strong>der</strong> Außengrenze o<strong>der</strong> 5 % <strong>der</strong> Gesamtfläche zur<br />

Vorjahresfläche ergeben, wird folgen<strong>der</strong>maßen vorgegangen:<br />

– Falls die Gesamtfläche nicht mehr als HNV-Farmland-Fläche eingestuft werden kann, weil<br />

die Bewertung nicht die notwendigen Schwellenwerte erreicht o<strong>der</strong> weil sich die Fläche<br />

grundsätzlich geän<strong>der</strong>t hat (Umbruch von Grünland, Überbauung o. ä.), wird an <strong>der</strong> Flächenabgrenzung<br />

nichts geän<strong>der</strong>t, son<strong>der</strong>n in den Attributen zur Fläche wird als aktuelle<br />

Bewertung „IV“ eingetragen. Das Feld „AEND“ wird ausgefüllt (mögliche Werte: „fk“,<br />

„fa“ und „fw“) und in das Feld „BEMERKUNG“ wird eine Begründung zur Abstufung<br />

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Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

eingetragen. Der Flächentyp (Feld „TYP“) bleibt leer.<br />

– Falls sich an <strong>der</strong> Lage und/o<strong>der</strong> Abgrenzung <strong>der</strong> Fläche Än<strong>der</strong>ungen ergeben, werden diese<br />

Än<strong>der</strong>ungen anhand des vorliegenden Polygons aus <strong>der</strong> Vorjahreskartierung vorgenommen,<br />

d. h. dieses Polygon wird erweitert o<strong>der</strong> verkleinert. Dabei ist streng darauf zu achten, dass<br />

Grenzen zu Nachbarpolygonen ebenfalls korrekt bearbeitet werden, so dass keine ungewollten<br />

Lücken o<strong>der</strong> Überlappungen entstehen. Falls sich auch die Bewertung <strong>der</strong> Fläche<br />

än<strong>der</strong>t, erhält das Feld „AEND“ den Eintrag „bk“, „ba“ o<strong>der</strong> „bw“, wenn die Bewertung<br />

gleich bleibt, den Eintrag „fk“, „fa“ o<strong>der</strong> „fw“. Im Feld „BEMERKUNG“ werden die Än<strong>der</strong>ungen<br />

begründet.<br />

Neu aufgenommene Flächen werden ebenfalls direkt in die Shape-Datei <strong>der</strong> Vorjahresflächen<br />

digitalisiert, d. h. als neuer Datensatz eingefügt. Bei <strong>der</strong> Digitalisierung von neu aufgenommenen<br />

Flächen müssen folgende Grundsätze beachtet werden:<br />

– Neu digitalisierte Flächen erhalten eine neue Flächennummer nach dem Schema Losnummer<br />

– Probeflächennummer – fortlaufende Nummer. Dabei dürfen Nummern keinesfalls<br />

doppelt vergeben werden, son<strong>der</strong>n müssen eindeutig sein. Nummern von Flächen, die früher<br />

als HNV eingestuft wurden und in <strong>der</strong> aktuellen <strong>Kartierung</strong> nicht mehr HNV-Farmlandwürdig<br />

sind, werden nicht neu vergeben, son<strong>der</strong>n bleiben als ehemalige Nummer erhalten.<br />

Das Feld „AEND“ erhält den Eintrag „nk“, „na“ o<strong>der</strong> „nw“.<br />

– HNV-Farmland-Flächen werden im Regelfall komplett abgegrenzt, auch wenn Teile <strong>der</strong><br />

Fläche in „Nichtkartierflächen“ (graue Schraffur in Abb. 1) verlaufen. Flächen, die zwar die<br />

HNV-Farmland-Kriterien erreichen, aber vollständig innerhalb <strong>der</strong> Nichtkartierflächen<br />

liegen, werden nicht erfasst.<br />

– Bestände, die über die Probefläche hinausreichen, werden nur innerhalb <strong>der</strong> Probefläche<br />

digitalisiert und an <strong>der</strong> Grenze abgeschnitten (Beispiel: Fläche 46-51-27 in Abb. 1). Bei <strong>der</strong><br />

Bewertung dieser Bestände wird aber die Gesamtfläche herangezogen, also auch die außerhalb<br />

<strong>der</strong> Probefläche liegenden Teile.<br />

– Räumlich getrennte Bestände sollen in <strong>der</strong> Regel auch als einzelne Flächen mit eigener<br />

Nummer digitalisiert werden, auch wenn sie sich in Bewertung, Typ und Struktur ähnlich<br />

sind. Falls in <strong>der</strong> Vorkartierung solche Bestände unter einer Nummer zusammengefasst<br />

wurden, sollte diese im Rahmen <strong>der</strong> Folgekartierung aufgetrennt werden. Die durch die<br />

Auftrennung entstandenen Einzelflächen erhalten eine neue Flächennummer und im Feld<br />

„AEND“ den Eintrag „nk“. Eine Ausnahme ist nur bei Beständen möglich, die durch kleine<br />

lineare Elemente getrennt werden, z. B. eine Hecke durch einen landwirtschaftlichen Weg.<br />

– Einzelbäume können entsprechend dem aktuellen Kronenradius ODER als standardisierte<br />

Kreisfläche mit z. B. 100 m² ODER als standardisiertes Quadrat mit einer Kantenlänge von<br />

10 m digitalisiert werden.<br />

– Wenn von den Bundeslän<strong>der</strong>n weitere digitale Daten zur Verfügung gestellt werden (z. B.<br />

die Abgrenzungen von FFH-LRT o<strong>der</strong> geschützten Biotopen), können und sollen diese für<br />

die Abgrenzung von HNV-Farmland-Flächen verwendet werden, soweit die Abgrenzungen<br />

mit <strong>der</strong> HNV-Farmland-Geländeerfassung im wesentlichen übereinstimmt (Abweichungen<br />

von weniger als 3 Metern).<br />

Generell dürfen neu digitalisierte Flächen an einer Grenze mit bestehenden o<strong>der</strong> weiteren neu<br />

digitalisierten HNV-Farmland-Flächen keinerlei Überlappungen und auch keine ungewollten<br />

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Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

Lücken aufweisen.<br />

Für die Aufnahme von Kennartenlisten in Grünland-, Acker, Obst-, Brach- und Rebflächen<br />

müssen zwingend die selben Transekte verwendet werden wie bei den Vorkartierungen, um die<br />

Vergleichbarkeit <strong>der</strong> Bewertung zu erhalten. Werden Flächen neu aufgenommen o<strong>der</strong> so<br />

geän<strong>der</strong>t, dass ein neuer Transekt abgegangen werden muss, so wird dieser Transekt neu<br />

digitalisiert und mit <strong>der</strong> Nummer <strong>der</strong> HNV-Farmland-Fläche versehen. Nicht mehr verwendete<br />

Transekte werden aber nicht aus <strong>der</strong> gestellten Datengrundlage gelöscht.<br />

Es wird empfohlen, die HNV-Farmland-Flächen mit ArcView in <strong>der</strong> Version 9.x o<strong>der</strong> höher<br />

o<strong>der</strong> einem GIS vergleichbarer Qualität zu digitalisieren, da erst in dieser Programmversion<br />

ausreichend Werkzeuge für eine topologisch korrekte und gleichzeitig einfache Digitalisierung<br />

<strong>der</strong> Flächen zur Verfügung stehen. Insbeson<strong>der</strong>e kann und soll hier über die Schnapp-Optionen<br />

und die Funktion „Polygon automatisch schließen / Auto-complete polygon“ das topologisch<br />

korrekte Anfügen von neuen Flächen gewährleistet werden.<br />

5.2 Dateneingabe<br />

Im <strong>Kartierung</strong>sjahr 2009 wurden die für die Bewertung <strong>der</strong> HNV-Farmland-Flächen wichtigen<br />

Daten in Excel-Tabellen („Erfassungsbogen“) eingegeben. Nach Prüfung dieser Erstdaten<br />

wurden sie in die Attributtabellen <strong>der</strong> Shape-Dateien überführt. Im <strong>Kartierung</strong>sjahr 2010 und<br />

den Folgejahren werden Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen an diesen Daten sowie die entsprechenden<br />

Informationen für neue Flächen direkt in die Attributtabellen <strong>der</strong> Shape-Dateien eingegeben.<br />

Die Datenstruktur <strong>der</strong> Attributtabellen sind in folgen<strong>der</strong> Übersicht zusammengestellt.<br />

Feldname Inhalt Beispiel<br />

ROUTCODE Nummer <strong>der</strong> Stichprobenfläche (bei bw51<br />

bestehenden Flächen vorgegeben)<br />

LOS<br />

Nummer des <strong>Kartierung</strong>sloses (bei 46<br />

bestehenden Flächen vorgegeben)<br />

FL_NR Nummerierung <strong>der</strong> HNV_Flächen, 046-051-018<br />

zusammengesetzt aus Losnummer –<br />

Nummer <strong>der</strong> Stichprobenfläche – lfd.<br />

Nummer (bei bestehenden Flächen<br />

vorgegeben, darf nicht verän<strong>der</strong>t werden)<br />

DATUM_09 Erfassungstag <strong>der</strong> Fläche im Jahr 2009 23.05.09<br />

(darf nicht geän<strong>der</strong>t werden)<br />

DATUM Erfassungstag <strong>der</strong> Fläche im Jahr 2010 21.05.10<br />

o<strong>der</strong> folgende<br />

TYP_09 Bestandstyp aus <strong>der</strong> Vorkartierung 2009 W<br />

(darf nicht geän<strong>der</strong>t werden)<br />

TYP Bestandstyp nach aktueller Erfassung W<br />

WERT_09 Bewertung: I (äußerst hoher Naturwert), II II<br />

(sehr hoher Naturwert) und III (mäßig<br />

hoher Naturwert) o<strong>der</strong> „n.b.“, falls die<br />

Fläche nicht bewertet werden kann (z. B.<br />

frisch gemähtes Grünland) aus <strong>der</strong><br />

29


Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

Feldname Inhalt Beispiel<br />

Vorkartierung 2009 (darf nicht geän<strong>der</strong>t<br />

werden)<br />

WERT Bewertung nach aktueller Erfassung<br />

(Inhalte siehe WERT_09)<br />

LRT_09 falls Bestand FFH-LRT nach Anhang I<br />

<strong>der</strong> FFH-RL ist: Kürzel des LRT (z. B.<br />

„91E0“); falls Bestand nach Landeskartierschlüssel<br />

geschützter Biotop ist:<br />

Eintrag „Bi“; Einstufung aus Ersterfassung<br />

2009, darf nicht geän<strong>der</strong>t werden<br />

LRT<br />

Einstufung aus aktueller Erfassung,<br />

Inhalte siehe LRT_09<br />

DOK<br />

Eintrag „1“, falls im aktuellen <strong>Kartierung</strong>sjahr<br />

zur Bewertung <strong>der</strong> Fläche ein<br />

Transekt begangen und ein Kennartenbogen<br />

ausgefüllt wurde (voreingetragen<br />

ist <strong>der</strong> Wert aus <strong>der</strong> Vorkartierung)<br />

AEND Eintrag, wenn sich Abgrenzung, Typ<br />

und/o<strong>der</strong> Bewertung gegenüber <strong>der</strong><br />

Vorkartierung geän<strong>der</strong>t haben, zweistelliger<br />

Buchstabencode (siehe S. 25)<br />

BEMERK_09 erklärende Bemerkung zur Abgrenzung<br />

und zu wertbestimmenden Merkmalen<br />

<strong>der</strong> Fläche aus <strong>der</strong> Ersterfassung 2009,<br />

darf nicht geän<strong>der</strong>t werden<br />

BEMERKUNG erklärende Bemerkung, falls an <strong>der</strong><br />

Abgrenzung o<strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Fläche<br />

im aktuellen <strong>Kartierung</strong>sjahr Än<strong>der</strong>ungen<br />

vorgenommen wurden<br />

III<br />

91E0<br />

91E0<br />

gw<br />

naturnaher Bach mit begleitendem<br />

Auwaldstreifen aus Schwarz-Erle<br />

und Esche<br />

Ufer 2010 kleinflächig mit<br />

Blocksteinen verbaut, daher<br />

Abwertung gegenüber 2009 auf III<br />

Ein (fiktives) Beispiel für einen Auszug aus einer Attributtabelle für eine Probefläche ist <strong>der</strong><br />

Tabelle in Anhang 1 zu entnehmen.<br />

Die Fel<strong>der</strong> ROUTCODE, LOS, FL_NR, DATUM, TYP und WERT müssen zwingend für jede<br />

HNV-Farmland-Fläche ausgefüllt werden. Die Fel<strong>der</strong> LRT und DOK müssen ausgefüllt werden,<br />

wenn die entsprechenden Bedingungen zutreffen. Inhalte in Fel<strong>der</strong>n mit Informationen <strong>der</strong><br />

Vorkartierung 2009 (kenntlich durch die Benennung xxx_09) dürfen nicht geän<strong>der</strong>t werden. Das<br />

Feld AEND muss ausgefüllt werden, wenn eine Fläche gegenüber <strong>der</strong> Vorkartierung neu<br />

aufgenommen wurde o<strong>der</strong> an Abgrenzung und/o<strong>der</strong> Typ und/o<strong>der</strong> Bewertung einer bestehenden<br />

Fläche eine Än<strong>der</strong>ung gegenüber <strong>der</strong> Vorkartierung 2009 vorgenommen wurde.<br />

Das Feld BEMERKUNG ist optional, hier sollen für möglichst viele Flächen wertbestimmende<br />

Merkmale eingetragen werden. Dieses Feld muss aber zwingend in folgenden Fällen ausgefüllt<br />

werden:<br />

– Wenn sich die Abgrenzung <strong>der</strong> Flächen gegenüber <strong>der</strong> Vorkartierung geän<strong>der</strong>t hat, müssen<br />

die Gründe dafür angegeben werden.<br />

– Wenn eine Grünland-, Acker-, Brach-, Obst- o<strong>der</strong> Rebfläche gutachterlich an<strong>der</strong>s bewertet<br />

wird als über das Vorkommen von Kenntaxa auf dem Transekt, dann muss <strong>der</strong> Grund für<br />

30


Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

diese abweichende Bewertung hier aufgeführt werden.<br />

– Wenn bei <strong>der</strong> aktuellen <strong>Kartierung</strong> eine an<strong>der</strong>e Bewertung und/o<strong>der</strong> ein an<strong>der</strong>er HNV-<br />

Farmland-Typ als bei <strong>der</strong> Vorkartierung 2009 ermittelt wird, müssen die Gründe dafür<br />

angegeben werden.<br />

– Bei Obstbeständen muss die getrennte Bewertung für Baumbestand und Unterwuchs hier<br />

eingetragen und begründet werden.<br />

5.3 Kennartenbögen<br />

Bei Grünland-, Acker-, Brach-, Obst- und Rebflächen müssen Kennarten auf einem 30 m langen<br />

Transekt aufgenommen werden. Diese Kennarten werden in einen Kennartenbogen (Excel-<br />

Tabellenblatt) eingegeben.<br />

Für alle HNV-Farmland-Acker- und -Grünlandflächen, die bei <strong>der</strong> Vorkartierung 2009 über<br />

einen Kennartenbogen bewertet wurden, werden die entsprechenden Dateien als Vorlage<br />

geliefert. Die Daten aus <strong>der</strong> Vorkartierung werden nicht verän<strong>der</strong>t, die Taxa aus dem <strong>Kartierung</strong>sjahr<br />

werden in einer eigenen Spalte neu angegeben. Je Probefläche wird eine Excel-Datei<br />

geliefert, <strong>der</strong>en Benennung <strong>der</strong> Probeflächennummer entspricht und nicht geän<strong>der</strong>t werden darf<br />

(„bw_049_175_GR.xls“ für die Grünlandflächen <strong>der</strong> Probefläche bw175,<br />

„bw_049_175_AC.xls“ für die Ackerflächen <strong>der</strong>selben Probefläche). Jeweils 3 Flächen werden<br />

auf einem Excel-Arbeitsblatt zusammen aufgeführt, die Blätter sind entsprechend benannt<br />

(„Flächen 1, 2, 3“ für die ersten drei Flächen auf <strong>der</strong> o. g. Beispielprobefläche, „Flächen 9, 13,<br />

15“ für die nächsten drei usw.).<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> Folgekartierung werden in den fett umrandeten Fel<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Excel-<br />

Arbeitsblätter eingetragen. Artnachweise werden dabei mit einem „x“ gekennzeichnet. Das<br />

<strong>Kartierung</strong>sdatum wird in <strong>der</strong> Form TT.MM.JJ eingegeben (z. B. „15.06.10“), mehrere Termine<br />

werden durch Schrägstriche getrennt („15.06.10/16.06.10“); dies gilt auch, wenn das <strong>Kartierung</strong>sdatum<br />

2009 in einer an<strong>der</strong>en Form eingetragen wurde. An <strong>der</strong> Struktur <strong>der</strong> Arbeitsblätter<br />

dürfen keinesfalls Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen werden, um die automatisierte Verarbeitung <strong>der</strong><br />

<strong>Kartierung</strong>sergebnisse zu garantieren.<br />

In je<strong>der</strong> Excel-Datei findet sich als letztes Arbeitsblatt ein leerer Kennartenbogen (bei Grünland<br />

aus <strong>der</strong> entsprechenden Region). Dieses muss für die Eintragung <strong>der</strong> Artenlisten für 2010 und in<br />

den folgenden Jahren neu aufgenommene Flächen kopiert und entsprechend dem o. g. Beispiel<br />

benannt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass auch diejenigen fett umrandeten Fel<strong>der</strong><br />

ausgefüllt werden, die in den restlichen Arbeitsblättern bereits vorausgefüllt geliefert wurden<br />

(Probeflächennummer und laufende Nummer).<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Artenlisten muss eine generelle Än<strong>der</strong>ung beachtet werden. 2009 wurde die<br />

Artengruppe „Apiaceae spec.“ erfasst, die 2010 und in den Folgejahren getrennt nach „Anthriscus<br />

sylvestris“ und „Apiaceae spec. ohne Anthriscus sylvestris und Heracleum sphondylium“<br />

erfasst werden soll. Da diese Daten mit denen aus dem Jahr 2009 nicht direkt vergleichbar sind,<br />

wurde <strong>der</strong> (alte) Eintrag „Apiaceae spec.“ nicht bei den Kennarten, son<strong>der</strong>n als Zusatzart<br />

angegeben. Nachweise <strong>der</strong> beiden ab 2010 zu erfassenden Arten werden dennoch in den<br />

entsprechenden fett umrandeten Spalten <strong>der</strong> Kennartenliste eingetragen.<br />

31


Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

Das Beispiel in Anhang 2 zeigt einen Grünland-Kennartenbogen, in dem die entsprechenden<br />

Daten <strong>der</strong> Vorkartierung 2009 voreingetragen sind. Für die Abnahme <strong>der</strong> <strong>Kartierung</strong>sergebnisse<br />

werden die ausgefüllten Excel-Dateien übermittelt, Ausdrucke sind nicht notwendig.<br />

Wegen des hohen Aufwands bei <strong>der</strong> Erstellung dieser Vorlagen und <strong>der</strong> relativ geringen Zahl an<br />

Bracheflächen konnten für diese keine entsprechenden Vorlagen ausgefüllt werden. Die<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Kennartenkartierungen für Brachflächen werden direkt in entsprechende leere<br />

Excel-Dateien eingetragen. Keinesfalls sollen die Kennarten für Brachen in Kennartenbögen für<br />

Grünland o<strong>der</strong> Acker eingetragen werden.<br />

32


Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

6. Abgabe <strong>der</strong> Ergebnisse<br />

Als Ergebnis <strong>der</strong> HNV-Farmland-<strong>Kartierung</strong> muss folgendes abgegeben werden:<br />

– verwendeter Ausdruck <strong>der</strong> Geländekarten/-luftbil<strong>der</strong> mit den handschriftlichen Flächenabgrenzungen<br />

(Original, gut lesbare Farbkopie o<strong>der</strong> gut lesbarer Farbscan)<br />

– Shape-Datei <strong>der</strong> HNV-Farmland-Flächen mit entsprechend ausgefüllter Attributtabelle<br />

– Shape-Datei <strong>der</strong> Transekte<br />

– Excel-Dateien aller Kennartenbögen<br />

Die Kartierenden sind dafür verantwortlich, dass die Daten zu den erfassten HNV-Farmland-<br />

Flächen sowohl topologisch korrekt als auch inhaltlich vollständig und korrekt sind. Bei <strong>der</strong><br />

Abnahme wird durch die Auftraggeber und/o<strong>der</strong> das BfN eine Qualitätskontrolle durchgeführt.<br />

Fehler, die bei dieser Kontrolle festgestellt werden, müssen durch die Kartierer/innen korrigiert<br />

werden, bevor die Ergebnisse endgültig abgenommen werden können. Diese Fehlerkorrektur<br />

wird nicht extra vergütet.<br />

Folgende Prüfungsschritte werden zentral vorgenommen:<br />

– Sind die HNV-Farmland-Flächen untereinan<strong>der</strong> überlappungsfrei und weisen aneinan<strong>der</strong>grenzende<br />

Flächen keinerlei unbeabsichtigte Lücken auf?<br />

– Sind die HNV-Farmland-Flächen an den Grenzen <strong>der</strong> Stichprobenfläche abgeschnitten?<br />

– Sind die Attribute zu allen HNV-Farmland-Flächen bezüglich <strong>der</strong> Pflichtfel<strong>der</strong> vollständig<br />

ausgefüllt?<br />

– Wurde für jede Acker-, Grünland-, Brach- und Rebfläche Transekte und Kennartenlisten<br />

aufgenommen, das Feld DOK entsprechend ausgefüllt und <strong>der</strong> Kennartenbogen digital<br />

abgegeben?<br />

– Wurde die Summe <strong>der</strong> bewertungsrelevanten Kenntaxa im Kennartenbogen korrekt<br />

berechnet und wurde eine gutachterliche Bewertung, die von <strong>der</strong> Bewertung über Kennartenzahlen<br />

abweicht, hinreichend im Bemerkungsfeld begründet?<br />

– Wurde für jede Obstfläche entwe<strong>der</strong> im Bemerkungsfeld angegeben, dass <strong>der</strong> Unterwuchs<br />

nicht als solcher HNV-Farmland-erfassungswürdig ist ODER ein Kennartenbogen ausgefüllt<br />

und digital abgegeben, und wurde im Bemerkungsfeld die getrennte Bewertung von<br />

Baumbestand und Untersuchs dokumentiert?<br />

– Wurden die Mindest- und Höchsterfassungsgrößen für jeden HNV-Typ eingehalten?<br />

– Wurde für jede neu kartierte Fläche und für jede Fläche, <strong>der</strong>en Abgrenzung, Typ und/o<strong>der</strong><br />

Bewertung sich gegenüber <strong>der</strong> Vorkartierung verän<strong>der</strong>t hat, das Feld AEND entsprechend<br />

ausgefüllt und eine textliche Begründung in das Feld BEMERKUNG eingetragen?<br />

– Wurden alle in den Geländekarten als HNV-Farmland-Bestand gekennzeichneten Flächen<br />

digitalisiert ?<br />

Den Kartiererinnen und Kartierern wird dringend empfohlen, die o. g. Prüfschritte vor Abgabe<br />

<strong>der</strong> Ergebnisse selbst durchzuführen, um eine schnellstmögliche Abnahme <strong>der</strong> Ergebnisse zu<br />

gewährleisten.<br />

33


Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

7. Än<strong>der</strong>ungen gegenüber den Vorversionen<br />

Die Erfassung <strong>der</strong> HNV-Farmland-Bestände auf <strong>Stichprobenflächen</strong> wurde erstmals im Jahr<br />

2009 mit einer neu entwickelten Erfassungsanleitung durchgeführt. Seitdem finden Wie<strong>der</strong>holungskartierungen<br />

<strong>der</strong> gleichen Flächen statt. Nach den <strong>Kartierung</strong>sdurchgängen 2010 und 2011<br />

wurden durch den Kreis <strong>der</strong> Betreuerinnen und Betreuer <strong>der</strong> <strong>Kartierung</strong> Verbesserungen an <strong>der</strong><br />

Erfassungsanleitung umgesetzt, die letztlich <strong>der</strong> Qualitätsverbesserung in diesem Monitoringprogramm<br />

dienen sollen. Diese Än<strong>der</strong>ungen sind in die hier vorliegende 4. Version <strong>der</strong><br />

Erfassungsanleitung eingearbeitet. Die wichtigsten inhaltlichen Än<strong>der</strong>ungen gegenüber den<br />

Vorversionen werden im Folgenden kurz aufgeführt. Dessenungeachtet sind alle Kartiererinnen<br />

und Kartierer aufgefor<strong>der</strong>t, die jetzt vorliegende 4. Version <strong>der</strong> Erfassungsanleitung vor <strong>der</strong><br />

Geländesaison vollständig durchzuarbeiten, auch wenn sie bereits an Geländeerfassungen für<br />

den HNV-Farmland-Indikator beteiligt waren. Die hier vorliegende 4. Version (Stand 2013)<br />

unterscheidet sich von <strong>der</strong> 4. Version (Stand 2012) nur in Bezug auf einige Fehlerkorrekturen<br />

und redaktionelle Än<strong>der</strong>ungen.<br />

7.1 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Versionen 2010 und 2011 gegenüber <strong>der</strong> Version 2009<br />

– Da es sich 2010 nicht mehr um die Erstaufnahme, son<strong>der</strong>n die erste Folgeerfassung von<br />

HNV-Farmland-Beständen handelte, sollten im wesentlichen die erstkartierten Bestände<br />

überprüft werden. Diese Ergebnisse wurden den Kartierenden als Shape-Dateien <strong>der</strong> Bestände<br />

und als Excel-Dateien <strong>der</strong> Kennartenlisten zur Verfügung gestellt. Die Attribute <strong>der</strong><br />

Bestände werden ab jetzt direkt in die Attributtabellen <strong>der</strong> Shape-Datei eingetragen, nicht<br />

mehr in eigene Excel-Dateien („Erfassungsbögen“). Die Erfassungsbögen dienen nur mehr<br />

als Vorlage für die Eintragung im Gelände.<br />

– Die Bewertungsskala für HNV-Farmland-Bestände wurde von arabischen auf lateinische<br />

Ziffern umgestellt und die Reihenfolge umgekehrt: die höchste Wertstufe wird nicht mehr<br />

mit „5“, son<strong>der</strong>n mit „I“ bezeichnet, entsprechend die unterste nicht mit „1“, son<strong>der</strong>n mit<br />

„V“.<br />

– Folgende Arbeitsschritte für die Kartierenden entfallen, sofern nicht die Bundeslän<strong>der</strong> bei<br />

<strong>der</strong> Vergabe abweichende Regelungen treffen: Erstellung von Fotos und Flächenbeschreibungen,<br />

Digitialisierung <strong>der</strong> Punkte, an denen Fotos im Gelände aufgenommen wurden,<br />

Erstellung einer Flächenstatistik für jede Stichprobenfläche.<br />

– Die Abgrenzung <strong>der</strong> Kartierfläche (also Offenlandfläche ohne große Gewässer, Wald und<br />

Siedlungsbereiche) wurde 2009 im Rahmen eines Forschungsvorhabens des BfN für alle<br />

<strong>Stichprobenflächen</strong> vorgenommen. Da für die Auswertung <strong>der</strong> <strong>Kartierung</strong>sergebnisse und<br />

die Hochrechnung <strong>der</strong> HNV-Farmland-Anteile allerdings eine an<strong>der</strong>e, vom BfN im Rahmen<br />

des DDA-Brutvogelmonitorings erstellte Gebietskulisse verwendet werden muss, wird<br />

zukünftig diese Kulisse als Kartierfläche verwendet, auch wenn sie in Einzelbereichen noch<br />

Fehler aufweist (siehe dazu S. 5).<br />

– In den Kennartenlisten für Grünland (Gr) und Obstflächen (Ob) wurde für das Land Hessen<br />

die Art Trifolium pratense als Kennart gestrichen, damit gibt es ab 2010 eine eigene Kennartenliste<br />

für Hessen, die sich in diesem Punkt von <strong>der</strong> Kennartenliste für die Region MW<br />

unterscheidet. In den Kennartenlisten des Grünlands wurde 2009 die Artengruppe „Apiaceae<br />

spec.“ erfasst, die 2010 und in den Folgejahren getrennt nach „Anthriscus sylvestris“<br />

und „Apiaceae spec. ohne Anthriscus sylvestris“ erfasst werden soll. Da diese Daten mit<br />

34


Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

denen aus dem Jahr 2009 nicht direkt vergleichbar sind, wurde <strong>der</strong> (alte) Eintrag „Apiaceae<br />

spec.“ nicht bei den Kennarten, son<strong>der</strong>n als Zusatzart angegeben. Nachweise <strong>der</strong> beiden ab<br />

2010 zu erfassenden Arten werden dennoch in den entsprechenden fett umrandeten Spalten<br />

<strong>der</strong> Kennartenliste eingetragen. In <strong>der</strong> Kennartenliste für die Region Nordwest (Nie<strong>der</strong>sachsen,<br />

Schleswig-Holstein) wurde Anthriscus sylvestris als Kennart gestrichen, damit ist diese<br />

Art in keiner Kennartenliste des Grünlands mehr enthalten, soll aber weiterhin für Vergleichszwecke<br />

notiert werden.<br />

– Flächen des Typs Grünland (Gr), Acker (Ac) o<strong>der</strong> Brache (Br) müssen ab einer Größe von<br />

mehr als 10 ha in höchstens 10 ha große Teilflächen aufgetrennt werden, auch wenn es sich<br />

um augenscheinlich homogene Bestände handelt. Für jede Teilfläche wird eine eigene<br />

Nummer vergeben und ein Transekt zur Kennartenerfassung gegangen.<br />

– Beim Typ B (Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäume) wurde als zusätzliches Kriterium<br />

eingeführt, dass das Untergehölz maximal 50 % Deckung erreicht.<br />

– Flächen, die nach den jeweiligen Landesschlüsseln als LRT gem. Anhang I <strong>der</strong> FFH-<br />

Richtlinie eingestuft werden und unter dem Typ „Le“ kartiert werden (z. B. Halbtrockenrasen,<br />

die die Kennartengarnitur des HNV-Grünlands nicht aufweisen), können auch gemäß<br />

den Bewertungsschlüsseln für die FFH-LRT bewertet werden, dabei ist Erhaltungszustand<br />

A HNV-Wert I, EHZ B = HNV II und EHZ C = HNV III.<br />

– Ein Abschnitt „Häufige Fragen und Antworten“ wurde neu am Ende von Abschnitt 3<br />

aufgenommen. Er enthält einige typische Abgrenzungs- und Bewertungsfragen, die im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Betreuung <strong>der</strong> Geländearbeiten im Jahr 2009 diskutiert worden waren und soll<br />

den Kartierenden weitere Anhaltspunkte liefern.<br />

– Der Abschnitt 4 „Digitalisierung“ wurde an die Bedingungen <strong>der</strong> Folgeerfassung angepasst,<br />

stark erweitert und in die Unterabschnitte 4.1 bis 4.3 geglie<strong>der</strong>t. Ebenso wurde <strong>der</strong> Abschnitt<br />

5 „Abgabe <strong>der</strong> Ergebnisse“ komplett überarbeitet.<br />

7.2 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Version 2011 gegenüber <strong>der</strong> Version 2010<br />

– Obstbestände werden erst ab drei Bäumen als HNV-Farmland-Bestände gewertet, bisher<br />

galt eine Erfassungsgrenze von zwei Bäumen (siehe S. 11).<br />

– Zur besseren Trennung des Typs Brachflächen (Br) von Ru<strong>der</strong>alflächen (R) wurde für<br />

Brachflächen eine Erfassungsuntergrenze von 1 ha eingeführt (s. S. 14). Entsprechend wurde<br />

für den Typ R (Ru<strong>der</strong>al- und Staudenfluren) eine Obergrenze von 1 ha eingeführt.<br />

– Der Typ S (Feuchtgebietselemente und Ufersäume ...) soll zukünftig nur aufgenommen<br />

werden, wenn die entsprechende Fläche nicht mehr als fünf Jahre ungenutzt o<strong>der</strong> -gepflegt<br />

ist (früheres Kriterium wi<strong>der</strong>sprüchlich, teilweise stand hier auch: „seit Jahrzehnten“).<br />

– Die Erfassungskriterien für Gräben wurden vollständig überarbeitet (s. S. 19). Unter<br />

an<strong>der</strong>em wurde für die Breite eine Erfassungsuntergrenze von 1 m (für Sohle mit Böschungen)<br />

eingeführt und <strong>der</strong> verwirrende Begriff „Randstrukturen“ ersetzt.<br />

– Die Bewertungskriterien für den Typ W (Bäche und Quellen) wurden präzisiert. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

wurde das unklare Kriterium „Randstrukturen“ durch „Strukturvielfalt“ ersetzt und<br />

festgelegt, dass sich die bewertungsrelevante Strukturvielfalt auf Fließgewässerlauf, Uferund<br />

Sohlstrukturen sowie die Ufervegetation bezieht.<br />

– Die Liste <strong>der</strong> Fragen und Antworten, die 2010 am Ende von Punkt 3.2 geführt wurde, wird<br />

35


Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

jetzt als eigener Punkt 3.3 „Spezielle Kartierprobleme“ geführt. Fragen ab Nummer 11, die<br />

sich aus <strong>der</strong> <strong>Kartierung</strong>sbetreuung des Jahres 2010 ergaben, wurden mit entsprechenden<br />

Antworten neu aufgenommen.<br />

– Der Abschnitt 4 „Vorgehen bei <strong>der</strong> Zweiterfassung“ wurde neu aufgenommen. Dieser<br />

enthält als wichtige Neuerung gegenüber <strong>der</strong> bisherigen Vorgehensweise die Vorschrift,<br />

dass bei allen Neuaufnahmen o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen von HNV-Farmland-Beständen ein neu in<br />

die Attributtabellen eingefügtes Feld „Aend“ entsprechend auszufüllen ist (s. S. 25). Diese<br />

neue Vorschrift wird auch im Rahmen <strong>der</strong> Abnahme <strong>der</strong> <strong>Kartierung</strong>sergebnisse geprüft.<br />

– Bei <strong>der</strong> Abgrenzung und Digitalisierung von Flächen wird das Verwenden von Multipart-<br />

Polygonen (mehrere räumlich getrennte Flächen je Datensatz) nur noch in wenigen Ausnahmefällen<br />

zugelassen (s. S. 28).<br />

– Der Abschnitt 5.3 „Kennartenbögen“ (2010 unter <strong>der</strong> Nummer 4.3) wurde um die Anleitung<br />

erweitert, die bei <strong>der</strong> <strong>Kartierung</strong> 2010 noch als eigenständige PDF-Datei an die Kartierenden<br />

versandt worden war. Inhaltlich ergeben sich allerdings bei <strong>der</strong> Verwendung <strong>der</strong><br />

digitalen Kennartenbögen keine Än<strong>der</strong>ungen gegenüber 2010.<br />

7.3 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Version 2012 gegenüber <strong>der</strong> Version 2011<br />

– Für Brachflächen wurde ein Ablaufschema als Anhang 4 (S. 40) eingefügt, das getrennt für<br />

Brachen feuchter und frischer Standorte die einzelnen Prüfschritte enthält, anhand <strong>der</strong>er<br />

entschieden werden kann, ob eine Brachfläche zu HNV-Farmland gehört und welchem<br />

HNV-Typ die Fläche zugeordnet werden soll.<br />

– Für den HNV-Typ „B“ (S. 16) wurde bei <strong>der</strong> Wertstufe II ergänzt, dass Obstbäume diese<br />

Wertstufe u. U. auch erreichen können, wenn sie weniger als 8 m hoch sind.<br />

– Für Feuchtelemente (HNV-Typ „S“, S. 19) wurde die Abgrenzung zum HNV-Typ „Le“<br />

konkretisiert.<br />

– Für Fließgewässer (HNV-Typ „W“, S. 20) wurde die Höchstbreite, bis zu <strong>der</strong> die Gewässer<br />

zusammen mit den begleitenden Säumen und Gehölzen als ein Element abgegrenzt werden<br />

können, von 5 auf 15 Meter Breite erhöht.<br />

– Der Abschnitt 4 „Vorgehen bei <strong>der</strong> Zweiterfassung“ (S. 25f) wurde überarbeitet und<br />

konkretisiert.<br />

– Im Abschnitt 5.1 „Digitalisierung“ (S. 27ff) wurden Beispiele für die Einstufung von<br />

Än<strong>der</strong>ungen eingefügt und die Parameter für die Entscheidung, ab wann eine Flächenän<strong>der</strong>ung<br />

zu dokumentieren ist, erweitert.<br />

– Im Abschnitt 5.2 „Dateneingabe“ wurden die Fälle, in denen das Feld „Bemerkung“<br />

zwingend ausgefüllt werden muss (S. 30), erweitert.<br />

– Der Abschnitt 6 „Abgabe <strong>der</strong> Ergebnisse“ wurde um weitere Prüfschritte ergänzt, denen die<br />

<strong>Kartierung</strong>sdaten nach Abgabe unterworfen werden und die von den Kartierbüros selbst<br />

durchgeführt werden sollen (S. 33).<br />

– Die Flächennummerierung in den Shape-Dateien, Erfassungsbögen und Excel-Dateien<br />

erfolgt jetzt jeweils für alle Teile dreistellig, um eine einfachere Sortierung zu ermöglichen:<br />

eine früher als 4-11-3 geführte HNV-Fläche (Nie<strong>der</strong>sachsen, Los 4, Probefläche ni11) wird<br />

jetzt unter <strong>der</strong> Nummer 004-011-003 geführt. Das entsprechende Format muss auch für alle<br />

neu aufgenommenen Flächen verwendet werden.<br />

36


Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

Anhang 1: Beispiel Flächenattribute<br />

Auszug aus einer (fiktiven) Attributtabelle <strong>der</strong> HNV-<strong>Kartierung</strong>sergebnisse (Polygone). Die<br />

Fel<strong>der</strong> ROUTCODE, LOS, DATUM_09 und DATUM sind <strong>der</strong> Übersichtlichkeit halber in<br />

dieser Darstellung weggelassen.<br />

FL_NR TYP_09 TYP WERT_09 WERT LRT_09 LRT DOK AEND BEMERK_09 BEMERKUNG<br />

047-051- Gr Gr III III 1 artenarme Fettwiese 4 kennarten<br />

010<br />

047-051-<br />

011<br />

047-051-<br />

012<br />

047-051-<br />

013<br />

047-051-<br />

018<br />

047-051-<br />

019<br />

047-051-<br />

020<br />

047-051-<br />

021<br />

047-051-<br />

023<br />

047-051-<br />

024<br />

047-051-<br />

025<br />

047-051-<br />

026<br />

047-051-<br />

028<br />

047-051-<br />

029<br />

B B II II 0 Baumreihe mit<br />

hochstämmigen<br />

Apfel- und<br />

Birnbäumen, bis 7 m<br />

hoch<br />

Obstbestand II,<br />

Unterwuchs<br />

artenarm (IV)<br />

S S II II 0 fk Land-Schilfröhricht Fläche 2009 falsch<br />

abgegrenzt,<br />

Korrektur<br />

H H II III 0 gk strukturreiches<br />

Feldgehölz mit 5<br />

naturraumtypischen<br />

Gehölzarten<br />

W W II III 91E0 91E0 0 gw naturnaher Bach mit<br />

begleitendem<br />

Auwaldstreifen aus<br />

Schwarz-Erle und<br />

Esche<br />

nicht beson<strong>der</strong>s<br />

strukturreich, daher<br />

Korrektur Wert<br />

Ufer aktuell<br />

kleinflächig mit<br />

Blocksteinen<br />

verbaut, daher<br />

Abwertung<br />

gegenüber 2009 auf<br />

III<br />

H H II II 0 Feldgehölz mit Salix<br />

alba, > 20 m breit<br />

R R III III 0 Hochstaudenflur Urtica dioica,<br />

Chaerophyllum<br />

bulbosum und<br />

Helianthus<br />

tuberosus<br />

H B III III 0 bk Baumreihe, kein<br />

Gehölz, daher<br />

Typän<strong>der</strong>ung, dazu<br />

Flächenkorrektur<br />

B B III III 0 Baumreihe Populus canadensis,<br />

> 20 m<br />

U III IV 0 fw Grasweg aktuell durchgängig<br />

frisch geschottert,<br />

kein HNV mehr<br />

Ob Ob III II 0 gk Mittelstamm-<br />

Obstbäume, > 5 m<br />

hoch mit artenarmer<br />

Fettwiese<br />

Stammhöhe > 1,6<br />

m, damit<br />

Baumbestand II und<br />

Gesamtwert II<br />

Gr Gr III III 6510 6510 1 Magerwiese mit 5<br />

Kennarten, frisch<br />

gemäht<br />

5 Kennarten<br />

Gr Gr II II 6510 6510 1 artenreiche 7 Kennarten<br />

Magerwiese mit 6<br />

Kennarten, frisch<br />

gemäht<br />

Br III 1 nw Fläche aktuell<br />

artenreiche<br />

Ackerbrache mit 4<br />

Kennarten, neu<br />

aufgenommen<br />

37


Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

Anhang 2: Beispiel Kennartenbogen Grünland<br />

Beispiel für einen Kennartenbogen Grünland – im <strong>Kartierung</strong>sjahr 2013 müssen die fett<br />

umrandeten Fel<strong>der</strong> ausgefüllt werden, falls die entsprechenden Arten auf den Transekten erfasst<br />

wurden.<br />

38


Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

Anhang 3: Beispiel Erfassungsbogen<br />

Beispiel für einen Erfassungsbogen – im <strong>Kartierung</strong>sjahr 2013 müssen die umrandeten Fel<strong>der</strong> ausgefüllt<br />

werden. Diese Bögen dienen nur zur Erleichterung <strong>der</strong> Geländearbeit, für die Abgabe <strong>der</strong> Ergebnisse<br />

müssen die entsprechenden Daten in die Attributtabellen <strong>der</strong> Shape-Dateien übertragen werden.<br />

39


Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

Anhang 4: Schema für die Einstufung von Brachen<br />

Feuchtbrachen<br />

mit<br />

Grünlandcharakter<br />

(Transekt)<br />

ohne<br />

Grünlandcharakter<br />

bis 1 ha<br />

> 1 ha<br />

„Pflegefall“<br />

<strong>der</strong> letzten<br />

schon lange<br />

ohne Pflege<br />

ca. 5 Jahre und<br />

Biotop/LRT<br />

Gr S Le kein Agrarland<br />

40


Erfassungsanleitung für den HNV-Farmland-Indikator Stand: 2013<br />

Brachen frischer Standorte<br />

mit<br />

Grünland/Acker-<br />

charakter (Transekt)<br />

ohne<br />

Grünland/Acker-<br />

charakter<br />

bis 1 ha<br />

> 1 ha<br />

Br R kein HNV<br />

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