Preis- und Leistungsverzeichnis - VR Bank Pinneberg eG

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27.02.2014 Aufrufe

Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten 134 200 =UKNP Seite 1 Stand: 01.02.2014

<strong>Preis</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsverzeichnis</strong><br />

<strong>Preis</strong>e für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten K<strong>und</strong>en<br />

<strong>und</strong> bei der Erbringung von Zahlungsdiensten <strong>und</strong> im Scheckverkehr mit Geschäftsk<strong>und</strong>en,<br />

soweit nicht im <strong>Preis</strong>aushang oder anderen Aushängen enthalten<br />

134 200 =UKNP Seite 1 Stand: 01.02.2014


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Sparkonto 3<br />

1.1 Allgemeine Entgelte 3<br />

1.2 Vermögenswirksames Sparen 3<br />

1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 3<br />

2 Zinssätze für Einlagen 3<br />

3 Privatkonto 3<br />

3.1 Kontoführung 3<br />

3.2 Kontoauszug 3<br />

3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 3<br />

4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en 4<br />

4.1 Allgemeine Informationen zur <strong>Bank</strong> 4<br />

4.2 Lastschriftverkehr 4<br />

4.3 Barauszahlung 6<br />

4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 7<br />

4.5 Überweisungsverkehr 9<br />

4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 15<br />

4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeit 15<br />

4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 16<br />

5 Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en 16<br />

5.1 Allgemein 16<br />

5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 16<br />

5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) 17<br />

5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 17<br />

5.5 Reiseschecks 17<br />

5.6 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 18<br />

6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en 18<br />

7 Kredite 18<br />

7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 18<br />

7.2 Avale 18<br />

7.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 19<br />

8 Auskünfte (im Auftrag des K<strong>und</strong>en eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der <strong>Bank</strong> hierzu besteht<br />

oder die <strong>Bank</strong> die Auskunft im eigenen Interesse einholt) 19<br />

9 Schrankfächer/Verwahrstücke 19<br />

10 Wertpapierdienstleistungen <strong>und</strong> Wertpapiernebendienstleistungen 20<br />

10.1 Ausführung <strong>und</strong> Abwicklung von K<strong>und</strong>enaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 21<br />

10.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 21<br />

10.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 22<br />

11 Sonstiges 23<br />

12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeit 24<br />

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1 Sparkonto<br />

1.1 Allgemeine Entgelte<br />

Kennwortvereinbarung für geb<strong>und</strong>ene Sparurk<strong>und</strong>en<br />

Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurk<strong>und</strong>en<br />

auf Wunsch des K<strong>und</strong>en (zzgl. Porto)<br />

Ausstellung einer Ersatz-Sparurk<strong>und</strong>e 1<br />

entfällt<br />

entfällt<br />

entfällt<br />

1.2 Vermögenswirksames Sparen<br />

Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen<br />

Anbieter auf Wunsch des K<strong>und</strong>en<br />

Vorzeitige Vertragsauflösung<br />

(kostenlos in den in § 4 Abs. 4 5. VermBG geregelten Fällen)<br />

entfällt<br />

entfällt<br />

1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />

Verlustmeldung eines Sparbuchs<br />

5,00 % des Sparguthabens,<br />

mind. 10,00 EUR, max.<br />

100,00 EUR<br />

2 Zinssätze für Einlagen<br />

Produkt<br />

Zinssatz<br />

Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist p.a. 0,15 %<br />

3 Privatkonto<br />

3.1 Kontoführung<br />

Produkt<br />

EUR<br />

<strong>VR</strong>-Komfort Individual / Internet pro Monat 3,90<br />

<strong>VR</strong>-Komfort Komplett / Internet pro Monat 6,90<br />

<strong>VR</strong>-Direkt / Internet pro Monat 2,90<br />

<strong>VR</strong>-Komfort Plus / Internet pro Monat 7,90<br />

<strong>VR</strong>-Komfort Plus für Berufseinsteiger / junge Leute (befristet für 2 Jahre) pro Monat 3,95<br />

<strong>VR</strong>-Premium / Internet pro Monat 10,90<br />

<strong>VR</strong>-Premium für Berufseinsteiger / junge Leute (befristet für 2 Jahre) pro Monat 5,45<br />

<strong>VR</strong>-MeinKonto young Generation pro Monat 0,00<br />

Pfändungsschutzkonto neu pro Monat 6,90<br />

3.2 Kontoauszug<br />

durch Kontoauszugdrucker 2 / Kontoauszug online 2<br />

Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 3<br />

Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 12 Wochen nicht abgerufenen<br />

Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des K<strong>und</strong>en im Einzelfall 3<br />

0,00 EUR<br />

0,30 EUR<br />

nur Porto<br />

1 Wird nur berechnet, wenn der K<strong>und</strong>e den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurk<strong>und</strong>e zu vertreten hat.<br />

2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem K<strong>und</strong>en vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.<br />

3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt <strong>und</strong> versandt.<br />

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Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des K<strong>und</strong>en 4<br />

• maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich)<br />

5,00 EUR<br />

• manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle<br />

Erstellung nicht mehr möglich ist)<br />

nach Aufwand pro angefangene ¼ h 15,00 EUR<br />

3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />

SMS-Versand für mobileTAN <strong>und</strong> Mobile <strong>Bank</strong>ing: SMS-Informationsdienst (pro<br />

Monat <strong>und</strong> Belastungskonto)<br />

Chipkartenlesegerät für Sm@rtTANoptic<br />

<strong>VR</strong>-NetWorld-Software für Privatk<strong>und</strong>en auf CD<br />

Hardware-Paket HBCI Chipkarte-u.Leser<br />

<strong>VR</strong>-NetWorld-Software-Installation beim K<strong>und</strong>en (pro St<strong>und</strong>e, inkl. Anfahrt)<br />

<strong>VR</strong>-NetWorld-Card (personalisiert)<br />

FinTS/HBCI-PIN-Erstellung für <strong>VR</strong>-<strong>Bank</strong>Card /<br />

FinTS/HBCI-PUK Nachbestellung für <strong>VR</strong>-<strong>Bank</strong>Card<br />

Chipkartenlesegerät für FinTS <strong>und</strong> Signaturkarte mit RFID-Modul für den neuen<br />

Personalausweis (nPA)<br />

1.-10.SMS: 0,00 EUR; ab 11.<br />

SMS: 0,15 EUR<br />

10,00 EUR<br />

mtl. 2,90 EUR<br />

69,00 EUR<br />

50,00 EUR<br />

30,00 EUR<br />

10,00 EUR<br />

65,00 EUR<br />

4. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

4.1 Allgemeine Informationen zur <strong>Bank</strong><br />

4.1.1 Name <strong>und</strong> Anschrift der <strong>Bank</strong> 5<br />

Name der <strong>Bank</strong> (Zentrale):<br />

<strong>VR</strong> <strong>Bank</strong> <strong>Pinneberg</strong> <strong>eG</strong><br />

Straße: Bismarckstr. 11-13<br />

PLZ/Ort:<br />

25421 <strong>Pinneberg</strong><br />

Telefon: 04101/501-0<br />

Telefax: 04101/501-444<br />

Internet:<br />

http://www.vrpi.de<br />

Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der <strong>Bank</strong> vereinbarten<br />

Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-<strong>Bank</strong>ing zu nutzen.<br />

4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde 6<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn<br />

4.1.3 Eintragung im Handels-(Genossenschafts)register 7<br />

Amtsgericht <strong>Pinneberg</strong>, Gen.-Reg.Nr. 107<br />

4.1.4 Vertragssprache<br />

Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum K<strong>und</strong>en ist Deutsch.<br />

4 Soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht.<br />

5 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz <strong>und</strong> dem Kontoauszug.<br />

6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz <strong>und</strong> dem Kontoauszug.<br />

7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz <strong>und</strong> dem Kontoauszug.<br />

134 200 =UKNP Seite 4 Stand: 01.02.2014


4.1.5 Geschäftstage der <strong>Bank</strong><br />

Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister<br />

den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die <strong>Bank</strong><br />

unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit<br />

Ausnahme<br />

- Sonnabende<br />

- 24. <strong>und</strong> 31. Dezember<br />

4.2 Lastschriftverkehr<br />

4.2.1 Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer<br />

Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren)<br />

4.2.1.1 Ausführungsfristen<br />

Die <strong>Bank</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag<br />

beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der <strong>Bank</strong> ergeben<br />

sich aus der Ziffer 4.1.5.<br />

4.2.1.2 Entgelte<br />

Lastschrifteinlösung *<br />

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung<br />

einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung<br />

je nach Kontomodell 0,00 - 0,40 EUR<br />

3,00 EUR<br />

4.2.2 SEPA-Basis-Lastschrift<br />

4.2.2.1 Ausführungsfristen<br />

Die <strong>Bank</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag<br />

beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der <strong>Bank</strong> ergeben<br />

sich aus der Ziffer 4.1.5.<br />

4.2.2.2 Entgelte<br />

Lastschrifteinlösung *<br />

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung<br />

einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung<br />

je nach Kontomodell 0,00 - 0,40 EUR<br />

3,00 EUR<br />

4.2.3 SEPA-Firmen-Lastschrift<br />

4.2.3.1 Ausführungsfristen<br />

Die <strong>Bank</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag<br />

beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der <strong>Bank</strong> ergeben<br />

sich aus der Ziffer 4.1.5.<br />

134 200 =UKNP Seite 5 Stand: 01.02.2014


4.2.3.2 Entgelte<br />

Lastschrifteinlösung *<br />

Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats<br />

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung<br />

einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung<br />

je nach Kontomodell 0,00 - 0,40 EUR<br />

5,00 EUR<br />

3,00 EUR<br />

* Wenn vom K<strong>und</strong>en verursacht oder beauftragt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der <strong>Bank</strong> hierzu besteht oder die <strong>Bank</strong> den<br />

Buchungsvorgang ausschließlich im eigenen Interesse ausführt.<br />

4.3 Barauszahlung<br />

Barauszahlung an eigene K<strong>und</strong>en am Schalter am Geldautomaten<br />

mit unserer <strong>VR</strong>-<strong>Bank</strong>Card/<strong>VR</strong>-ServiceCard gem. Kontomodell gem. Kontomodell<br />

mit unserer MasterCard entfällt 2,00 % vom Umsatz<br />

mind. 5,00 EUR<br />

mit unserer Visa Card entfällt 2,00 % vom Umsatz<br />

mind. 5,00 EUR<br />

Barauszahlung an eigene K<strong>und</strong>en bei anderen Kreditinstituten (KI)<br />

mit <strong>VR</strong>-<strong>Bank</strong>Card/<strong>VR</strong>-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten<br />

- bei teilnehmenden <strong>Bank</strong>en am<br />

<strong>Bank</strong>Card ServiceNetz: entfällt 0,00 EUR<br />

- bei inländischen KI <strong>und</strong> KI in der EU 8 <strong>und</strong><br />

den EWR-Staaten 9 , die ein direktes<br />

K<strong>und</strong>enentgelt erheben können:<br />

- Verfügungen im girocard-System entfällt entfällt<br />

- Verfügungen in anderen Zahlungssystemen<br />

(Maestro/Cirrus/<br />

EAPS/VPAY/Plus) in Euro<br />

- bei inländischen KI <strong>und</strong> KI in der EU 10<br />

<strong>und</strong> den EWR-Staaten 11 , die kein direktes<br />

K<strong>und</strong>enentgelt erheben können:<br />

- Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen<br />

(Maestro/Cirrus/<br />

EAPS/VPAY/Plus) in Euro<br />

- bei KI in der EU <strong>und</strong> den EWR-<br />

Staaten in Fremdwährung<br />

- bei KI außerhalb der EU <strong>und</strong> den<br />

EWR-Staaten<br />

entfällt<br />

entfällt<br />

entfällt<br />

entfällt<br />

entfällt<br />

1,00 % vom Umsatz<br />

mind. 4,50 EUR<br />

1,00 % vom Umsatz<br />

mind. 4,50 EUR<br />

1,00 % vom Umsatz<br />

mind. 4,50 EUR<br />

8 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,<br />

Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von<br />

Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland, Zypern).<br />

9 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein <strong>und</strong> Norwegen).<br />

10 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,<br />

Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von<br />

Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland, Zypern).<br />

11 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein <strong>und</strong> Norwegen).<br />

134 200 =UKNP Seite 6 Stand: 01.02.2014


mit Kreditkarte<br />

(MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten<br />

- im Inland <strong>und</strong> Ausland 3,00 % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatz<br />

mind. 5,00 EUR / 5,11 EUR mind. 5,00 EUR / 5,11 EUR<br />

(zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 12 bei Zahlung in Fremdwährung <strong>und</strong>/oder in einem<br />

Land außerhalb der EU <strong>und</strong> der EWR-Staaten)<br />

Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet.<br />

4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr<br />

4.4.1 Debit-Karten<br />

4.4.1.1 <strong>VR</strong>-<strong>Bank</strong>Card<br />

- <strong>VR</strong>-<strong>Bank</strong>Card pro Jahr (im Kontomodell <strong>VR</strong>-Direkt, <strong>VR</strong>-Komfort Komplett, <strong>VR</strong>-Komfort Plus,<br />

<strong>VR</strong>-Premium kostenfrei)<br />

6,00 EUR<br />

- Ersatzkarte 13 6,00 EUR<br />

Auslandseinsatz 14<br />

beim Bezahlen von Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen in Fremdwährung <strong>und</strong>/oder<br />

bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 15 <strong>und</strong> der EWR-Staaten 16<br />

1,00 % vom Umsatz mind. 2,00 EUR<br />

4.4.1.2 <strong>VR</strong>-ServiceCard<br />

- <strong>VR</strong>-ServiceCard pro Jahr 0,00 EUR<br />

- Ersatzkarte 17 0,00 EUR<br />

12 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.<br />

13 Wird nur berechnet, wenn der K<strong>und</strong>e die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat <strong>und</strong> die <strong>Bank</strong> nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte<br />

verpflichtet ist.<br />

14 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.<br />

15 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,<br />

Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von<br />

Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland, Zypern).<br />

16 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein <strong>und</strong> Norwegen).<br />

17 Wird nur berechnet, wenn der K<strong>und</strong>e die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat <strong>und</strong> die <strong>Bank</strong> nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte<br />

verpflichtet ist.<br />

134 200 =UKNP Seite 7 Stand: 01.02.2014


4.4.2 GeldKarte<br />

- Aufladen unserer GeldKarten<br />

an unseren Ladeterminals<br />

an Ladeterminals von teilnehmenden <strong>Bank</strong>en am <strong>Bank</strong>Card ServiceNetz<br />

an Ladeterminals anderer KI<br />

0,00 EUR<br />

0,00 EUR<br />

1,00 EUR<br />

- Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute<br />

Ob <strong>und</strong> gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen <strong>Preis</strong> verlangt,<br />

kann der K<strong>und</strong>e dort erfragen.<br />

Zur Orientierung:<br />

Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte<br />

- Kreditinstituten, die Teilnehmer am <strong>Bank</strong>Card ServiceNetz sind 0,50 EUR<br />

- anderen Kreditinstituten 1,00 EUR<br />

4.4.3 Kreditkarten<br />

• Ersatzkarte 18<br />

je nach Kartenmodell 24,00 – 72,00 EUR<br />

- bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des K<strong>und</strong>en je nach Kartenmodell 24,00 – 72,00 EUR<br />

- bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des K<strong>und</strong>en 10,00 EUR<br />

- bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des K<strong>und</strong>en 10,00 EUR<br />

• zzgl. Versandkosten<br />

- bei Versendung im Inland 0,00 EUR<br />

- bei Versendung in Europa 0,00 EUR<br />

- bei Versendung weltweit 0,00 EUR<br />

- bei Versendung per Kurier 25,00 EUR<br />

• Auslandseinsatz 19 bei Zahlung in Fremdwährung <strong>und</strong>/oder bei Zahlung in<br />

einem Land außerhalb der EU 20 <strong>und</strong> der EWR-Staaten 21<br />

1,00 % vom Umsatz<br />

• Sonstige Serviceleistungen<br />

- Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des K<strong>und</strong>en 10,00 EUR<br />

- Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des K<strong>und</strong>en 10,00 EUR<br />

- Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des K<strong>und</strong>en 22 10,00 EUR<br />

- Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des K<strong>und</strong>en 23 10,00 EUR<br />

- Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des K<strong>und</strong>en 24 10,00 EUR<br />

4.4.3.1 ClassicCard (MasterCard oder Visa)<br />

• pro Jahr (im Kontomodell <strong>VR</strong>-Komfort Plus kostenfrei)<br />

- mit gestaffelter Rückvergütung ab 2.400,00 EUR Umsatz jährlich<br />

• Zusatzkarte pro Jahr<br />

24,00 EUR<br />

24,00 EUR<br />

18 Wird nur berechnet, wenn der K<strong>und</strong>e die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat <strong>und</strong> die <strong>Bank</strong> nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte<br />

verpflichtet ist.<br />

19 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.<br />

20 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,<br />

Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von<br />

Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland, Zypern).<br />

21 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein <strong>und</strong> Norwegen).<br />

22 Soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht.<br />

23 Soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht.<br />

24 Soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht.<br />

134 200 =UKNP Seite 8 Stand: 01.02.2014


4.4.3.2 GoldCard (MasterCard oder Visa)<br />

• pro Jahr (im Kontomodell <strong>VR</strong>-Premium kostenfrei)<br />

- mit gestaffelter Rückvergütung ab 2.400,00 EUR Umsatz jährlich<br />

• Zusatzkarte pro Jahr<br />

60,00 EUR<br />

60,00 EUR<br />

4.4.3.3 PrepaidCard Generation2Go (MasterCard oder Visa)<br />

• pro Jahr<br />

24,00 EUR<br />

4.4.3.4 ReiseCard (MasterCard oder Visa)<br />

entfällt<br />

4.4.3.5 ShoppingCard (MasterCard oder Visa)<br />

entfällt<br />

4.4.3.6 Kartendoppel <strong>VR</strong>-GoldKombi (MasterCard GOLD <strong>und</strong> Visa Karte Gold zusammen)<br />

• pro Jahr<br />

• Zusatzkarte pro Jahr<br />

120,00 EUR<br />

120,00 EUR<br />

4.4.3.7 Weitere Kartenprodukte<br />

<strong>VR</strong>-SparCard pro Jahr<br />

Kreditkarte young Generation (MasterCard oder Visa) pro Jahr<br />

Firmenkreditkarte (MasterCard BusinessCard oder Visa BusinessCard) pro Jahr<br />

BusinessCard Prepaid pro Jahr<br />

BusinessCard mit Firmenlogo pro Jahr<br />

0,00 EUR<br />

19,00 EUR<br />

48,00 EUR<br />

36,00 EUR<br />

72,00 EUR<br />

4.4.4 Ausführungsfrist<br />

Die <strong>Bank</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des<br />

Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:<br />

Kartenzahlungen in Euro innerhalb des<br />

Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)<br />

Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen<br />

Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR-<br />

Währung als Euro<br />

Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen<br />

Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der<br />

Währung<br />

max. ein Geschäftstag<br />

max. vier Geschäftstage<br />

Die Kartenzahlung wird baldmöglichst<br />

bewirkt<br />

Die Geschäftstage der <strong>Bank</strong> ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.<br />

4.4.5 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />

Anforderung einer neuen PIN für die <strong>VR</strong>-<strong>Bank</strong>Card<br />

Nachbestellung einer PIN für eine Kreditkarte<br />

3,00 EUR<br />

5,00 EUR<br />

134 200 =UKNP Seite 9 Stand: 01.02.2014


4.5 Überweisungsverkehr<br />

4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands <strong>und</strong> in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 25<br />

(EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 26<br />

4.5.1.1 Überweisungsauftrag<br />

4.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen<br />

10.00 Uhr, bei SB-/Online-Buchungen 16:00 Uhr an Geschäftstagen der <strong>Bank</strong><br />

Die Geschäftstage der <strong>Bank</strong> ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.<br />

4.5.1.1.2 Ausführungsfristen<br />

Die <strong>Bank</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers<br />

spätestens wie folgt eingeht:<br />

- Überweisungen in Euro<br />

belegloser Überweisungsauftrag 27<br />

beleghafter Überweisungsauftrag<br />

max. ein Geschäftstag<br />

max. zwei Geschäftstage<br />

- Überweisungen in anderen EWR-Währungen<br />

belegloser Überweisungsauftrag 28<br />

beleghafter Überweisungsauftrag<br />

max. vier Geschäftstage<br />

max. vier Geschäftstage<br />

Die Geschäftstage der <strong>Bank</strong> ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.<br />

25 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Kroatien,<br />

Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn,<br />

Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern <strong>und</strong> die Staaten Liechtenstein, Norwegen <strong>und</strong> Island.<br />

26 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pf<strong>und</strong>, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Lettischer Lats, Litauischer<br />

Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.<br />

27 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-<strong>Bank</strong>ing, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ).<br />

28 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-<strong>Bank</strong>ing, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ).<br />

134 200 =UKNP Seite 10 Stand: 01.02.2014


4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen<br />

Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn <strong>und</strong> soweit die Durchführung<br />

von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe<br />

3.1 "Kontoführung").<br />

4.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung<br />

Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verb<strong>und</strong>en ist, tragen Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger<br />

jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte.<br />

Der Zahler trägt die folgenden Entgelte:<br />

beleghafte<br />

Überweis..<br />

Überweisungsmodalitäten<br />

je Überweisung vom Girokonto *<br />

je Überweisung<br />

per<br />

Zahlschein<br />

elektronisch<br />

übermittelte<br />

Überweis. **<br />

per Dauerauftrag<br />

bei formloser<br />

Erteilung<br />

***<br />

als Eilüberweisung<br />

zusätzlich<br />

als telegrafische<br />

Überweisung<br />

zusätzlich<br />

Überweisungsart<br />

Überweisung mit IBAN in<br />

Euro innerhalb der <strong>Bank</strong><br />

je nach<br />

Kontomodell<br />

0,00 – 2,50<br />

EUR<br />

je nach<br />

Kontomodell<br />

0,00 – 2,50<br />

EUR<br />

je nach<br />

Kontomodell<br />

0,00 – 0,40<br />

EUR<br />

2,50 EUR 5,00 EUR 0,00 EUR 12,78 EUR<br />

Überweisung mit<br />

IBAN **** in Euro an einen<br />

anderen Zahlungsdienstleister<br />

je nach<br />

Kontomodell<br />

0,00 – 2,50<br />

EUR<br />

je nach<br />

Kontomodell<br />

0,00 – 2,50<br />

EUR<br />

je nach<br />

Kontomodell<br />

0,00 – 0,40<br />

EUR<br />

2,50 EUR 10,00 EUR 0,00 EUR<br />

Inlandsüberweisung mit<br />

Kontonummer/<strong>Bank</strong>leitzahl<br />

oder BIC, die auf<br />

eine andere Währung<br />

eines EWR-<br />

Mitgliedstaates lautet<br />

mit Swift-<br />

Code: 1,50<br />

%0<br />

(mind. 12,50<br />

EUR, max.<br />

125,00 EUR)<br />

zzgl. 0,25%0<br />

Courtage<br />

(mind. 2,00<br />

EUR); ohne<br />

Swift-Code:<br />

1,50 %0<br />

(mind. 12,50<br />

EUR + 25,00<br />

EUR non-STP-<br />

Zuschlag,<br />

max. 125,00<br />

EUR) zzgl.<br />

0,25 %0<br />

Courtage<br />

(mind. 2,00<br />

EUR)<br />

siehe links siehe links 2,50 EUR 0,00 EUR 7,50 EUR 0,00 EUR<br />

* Wenn vom K<strong>und</strong>en verursacht oder beauftragt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der <strong>Bank</strong> hierzu besteht oder die <strong>Bank</strong> den Buchungsvorgang<br />

ausschließlich im eigenen Interesse ausführt<br />

** Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-<strong>Bank</strong>ing, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ).<br />

*** z. B. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking.<br />

**** Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro in anderer EWR-Staaten ist bis 31.Januar 2016 zur Angabe der IBAN zusätzlich die Angabe des BIC erforderlich.<br />

134 200 =UKNP Seite 11 Stand: 01.02.2014


4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung<br />

Entgeltpflichtiger<br />

Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verb<strong>und</strong>en ist, kann der Zahler zwischen folgenden<br />

Entgeltverteilungen wählen:<br />

• 0: Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte<br />

• 1: Zahler trägt alle Entgelte<br />

Höhe der Entgelte<br />

Zielland<br />

innerhalb <strong>und</strong><br />

außerhalb der<br />

EU/EWR-Staaten<br />

Überweisungsbetrag<br />

ab 0,01 EUR<br />

Konventionelle Abwicklung<br />

Abwicklung im<br />

TIPANET/TARGET<br />

0 1 0 1<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

siehe links zzgl. nicht möglich /<br />

fremde Kosten, 12,50 EUR zzgl.<br />

sofern gesetzlich Gebühren aus<br />

zulässig „konventioneller<br />

Abwicklung“<br />

mit Swift-Code:<br />

1,50 %0<br />

(mind. 12,50 EUR,<br />

max. 125,00 EUR)<br />

zzgl. 0,25%0<br />

Courtage<br />

(mind. 2,00 EUR);<br />

ohne Swift-Code:<br />

1,50 %0 (mind.<br />

12,50 EUR + 25,00<br />

EUR non-STP-<br />

Zuschlag, max.<br />

125,00 EUR) zzgl.<br />

0,25 %0 Courtage<br />

(mind. 2,00 EUR)<br />

7,50 EUR / 12,50<br />

EUR + fremde<br />

Kosten zzgl.<br />

Gebühr aus<br />

„konventioneller<br />

Abwicklung“,<br />

sofern gesetzlich<br />

zulässig<br />

4.5.1.1.4 Sonstige Entgelte<br />

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines<br />

Überweisungsauftrags<br />

Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags<br />

Bemühung der <strong>Bank</strong> um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter<br />

Angabe der K<strong>und</strong>enkennung des Zahlungsempfängers durch den K<strong>und</strong>en<br />

5,00 EUR<br />

25,00 EUR<br />

10,00 EUR<br />

Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung<br />

auf Wunsch des K<strong>und</strong>en: 3,00 EUR; SB/online 0,00 EUR<br />

134 200 =UKNP Seite 12 Stand: 01.02.2014


4.5.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften<br />

Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn <strong>und</strong> soweit die Durchführung<br />

von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist<br />

(siehe 3.1 "Kontoführung").<br />

Bei einem Überweisungseingang werden von der <strong>Bank</strong> folgende Entgelte berechnet:<br />

Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle<br />

Abwicklung<br />

Abwicklung im<br />

TIPANET<br />

Überweisung in Euro<br />

innerhalb der <strong>Bank</strong><br />

Überweisung in Euro von<br />

einem anderen<br />

Zahlungsdienstleister<br />

Inlandsüberweisung, die auf<br />

eine andere Währung eines<br />

EWR-Mitgliedstaates lautet<br />

unbegrenzt 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

unbegrenzt 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

unbegrenzt mit Swift-Code: 1,50 %0<br />

(mind. 12,50 EUR, max.<br />

125,00 EUR) zzgl. 0,25%0<br />

Courtage<br />

(mind. 2,00 EUR); ohne Swift-<br />

Code: 1,50 %0 (mind. 12,50<br />

EUR + 25,00 EUR non-STP-<br />

Zuschlag, max. 125,00 EUR)<br />

zzgl. 0,25 %0 Courtage (mind.<br />

2,00 EUR)<br />

0,00 EUR<br />

Sollte der Zahler die Entgeltweisung vorgegeben haben, dass der Zahlungsempfänger alle Entgelte trägt, fallen<br />

zusätzlich die folgenden Entgelte an (EUR): bei Zahlungseingängen aus dem Ausland: 1,50 %0 (mind. 12,50 EUR,<br />

max. 125,00 EUR) zzgl. 0,25 %0, Courtage (mind. 2,00 EUR)<br />

4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands <strong>und</strong> in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums<br />

(EWR 29 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 30 ) sowie Überweisungen<br />

in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 31 )<br />

4.5.2.1 Überweisungsaufträge<br />

4.5.2.1.1 Ausführungsfristen<br />

Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.<br />

4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen<br />

Entgeltpflichtiger<br />

Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen:<br />

• 0: Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte<br />

• 1: Zahler trägt alle Entgelte<br />

• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte<br />

29 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Kroatien,<br />

Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn,<br />

Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern <strong>und</strong> die Staaten Liechtenstein, Norwegen <strong>und</strong> Island.<br />

30 Zum Beispiel US-Dollar.<br />

31 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,<br />

Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,<br />

Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland, Zypern <strong>und</strong> die Staaten Island, Liechtenstein <strong>und</strong><br />

Norwegen).<br />

134 200 =UKNP Seite 13 Stand: 01.02.2014


Hinweis:<br />

• Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister <strong>und</strong> den Zahlungsdienstleister<br />

des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />

• Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag<br />

gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />

Höhe der Entgelte<br />

Zielland/Währung<br />

innerhalb <strong>und</strong><br />

außerhalb der<br />

EU/EWR-Staaten<br />

Übrige Länder<br />

Überweisungsbetrag<br />

ab 0,00 EUR<br />

Konventionelle Abwicklung<br />

Abwicklung im<br />

TIPANET/TARGET<br />

0 1 0 1<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

siehe links zzgl. nicht möglich /<br />

fremde Kosten, 12,50 EUR zzgl.<br />

sofern gesetzlich Gebühren aus<br />

zulässig „konventioneller<br />

Abwicklung“<br />

mit Swift-Code:<br />

1,50 %0<br />

(mind.12,50 EUR,<br />

max.125,00 EUR)<br />

zzgl. 0,25%0<br />

Courtage<br />

(mind. 2,00 EUR);<br />

ohne Swift-Code:<br />

1,50 %0 (mind.12,50<br />

EUR + 25,00 EUR<br />

non-STP-Zuschlag,<br />

max. 125,00 EUR)<br />

zzgl. 0,25 %0<br />

Courtage (mind.<br />

2,00 EUR)<br />

<strong>Preis</strong> auf Nachfrage<br />

7,50 EUR / 12,50<br />

EUR + fremde<br />

Kosten zzgl.<br />

Gebühr aus<br />

„konventioneller<br />

Abwicklung“,<br />

sofern gesetzlich<br />

zulässig<br />

4.5.2.1.3 Sonstige Entgelte<br />

Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags<br />

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines<br />

Überweisungsauftrags<br />

Bemühung der <strong>Bank</strong> um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter<br />

Angabe der K<strong>und</strong>enkennung des Zahlungsempfängers durch den K<strong>und</strong>en<br />

25,00 EUR<br />

5,00 EUR<br />

10,00 EUR<br />

Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung im Auftrag des K<strong>und</strong>en 3,00 EUR<br />

4.5.2.2 Überweisungsgutschriften<br />

Entgeltpflichtiger<br />

Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche<br />

Entgeltregelung zwischen dem Zahler <strong>und</strong> dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen<br />

sind möglich:<br />

• 0: Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte<br />

• 1: Zahler trägt alle Entgelte<br />

• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte<br />

Hinweis:<br />

• Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister <strong>und</strong> den Zahlungsdienstleister<br />

des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />

• Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag<br />

gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />

134 200 =UKNP Seite 14 Stand: 01.02.2014


Höhe der Entgelte<br />

Bei einer Entgeltweisung "0" oder "2" werden von der <strong>Bank</strong> folgende Entgelte berechnet:<br />

Absenderland/Währung<br />

Überweisungsbetrag<br />

Konventionelle<br />

Abwicklung<br />

außerhalb der EU/EWR-Staaten ab 0,00 EUR mit Swift-Code: 1,50 %0<br />

(mind. 12,50 EUR, max. 125,00<br />

EUR) zzgl. 0,25 %0 Courtage<br />

(mind. 2,00 EUR); ohne Swift-<br />

Code: 1,50 %0 (mind.12,50 EUR<br />

+ 25,00 EUR non-STP-Zuschlag,<br />

max. 125,00 EUR) zzgl. 0,25 %0<br />

Courtage (mind. 2,00 EUR)<br />

Übrige Länder<br />

<strong>Preis</strong> auf Nachfrage<br />

EUR<br />

Abwicklung im<br />

TIPANET<br />

EUR<br />

0,00 EUR<br />

4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung<br />

Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen <strong>und</strong> von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der<br />

Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des <strong>Bank</strong>geschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter<br />

www.eurofx.de veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen<br />

Marktkurs.<br />

Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet gr<strong>und</strong>sätzlich die jeweilige<br />

internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten<br />

Wechselkurs in Euro um <strong>und</strong> belastet der <strong>Bank</strong> einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der <strong>Bank</strong> diesen Betrag<br />

zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag <strong>und</strong> der sich daraus ergebende Kurs werden dem<br />

Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen<br />

festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar <strong>und</strong> ohne vorherige Benachrichtigung<br />

wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung<br />

des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der <strong>Bank</strong> abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der<br />

jeweiligen internationalen Kartenorganisation.<br />

4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeit<br />

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>Bank</strong> besteht für Privatk<strong>und</strong>en, Firmenk<strong>und</strong>en sowie im<br />

Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“ für<br />

Nichtk<strong>und</strong>en die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche <strong>Bank</strong>engruppe anzurufen. Näheres<br />

regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von K<strong>und</strong>enbeschwerden im Bereich der<br />

deutschen genossenschaftlichen <strong>Bank</strong>engruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde<br />

ist schriftlich an die K<strong>und</strong>enbeschwerdestelle beim B<strong>und</strong>esverband der Deutschen Volksbanken <strong>und</strong><br />

Raiffeisenbanken - B<strong>VR</strong>, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten.<br />

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung<br />

(1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,<br />

(2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,<br />

(3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in<br />

(a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,<br />

(b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 16. September 2009<br />

über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft <strong>und</strong> zur Aufhebung der Verordnung (EG)<br />

Nr 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des<br />

Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften <strong>und</strong><br />

der Geschäftsanforderungen für Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriften in Euro <strong>und</strong> zur Änderung der Verordnung<br />

(EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, <strong>und</strong><br />

(c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 14. März 2012 zur<br />

Festlegung der technischen Vorschriften <strong>und</strong> der Geschäftsanforderungen für Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriften<br />

in Euro <strong>und</strong> zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder<br />

(4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 <strong>und</strong> des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten<br />

<strong>und</strong> ihren K<strong>und</strong>en kann sich der K<strong>und</strong>e an die bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank eingerichtete Schlichtungsstelle<br />

wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche<br />

B<strong>und</strong>esbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt.<br />

134 200 =UKNP Seite 15 Stand: 01.02.2014


Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts<br />

(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen<br />

Gesetzbuch <strong>und</strong> Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine<br />

Beschwerde bei der B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei<br />

der B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />

Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.<br />

4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />

Schriftliche Zahlungsbestätigung über die Ausführung von Inlands-<br />

/Auslandsüberweisungen<br />

Sortenverkauf (Standardsorten: Dänische, Norwegische <strong>und</strong> Schwedische<br />

Kronen, Schweizer Franken, Britische Pf<strong>und</strong>, US-Dollar) bis 500,00 EUR<br />

Gegenwert <strong>und</strong> Sortenankäufe<br />

Im Mail-Order Verfahren (Reise<strong>Bank</strong>):<br />

-Versandkostenpauschale bei Sortenbestellung ab 50,00 EUR:10,75 EUR<br />

-Versandkostenpauschale bei Sortenbestellung ab 200,00 EUR:5,75 EUR<br />

Geldwechselgeschäfte an der Kasse (nur von K<strong>und</strong>en)<br />

Durchführung Eilüberweisungsgeschäft (Blitzgiro):<br />

- Barauszahlung an Nichtk<strong>und</strong>en, die sich das Geld auf unser CpD-Konto von<br />

ihrer Hausbank überweisen lassen<br />

Zahlscheingeschäft (Einzahlungen zugunsten Dritter auf K<strong>und</strong>enkonten unserer<br />

<strong>Bank</strong> / anderer <strong>Bank</strong>en)<br />

An- <strong>und</strong> Verkauf von Edelmetallen (Ankauf nur von K<strong>und</strong>en)<br />

Beschaffung von Rollgeld/Münzen am Automaten sowie an der Kasse (pro<br />

Rolle) für Nichtk<strong>und</strong>en/K<strong>und</strong>en<br />

15,00 EUR<br />

zum Netto-Schalterkurs<br />

0,00 EUR<br />

10,00 EUR<br />

5,00 EUR / 10,00 EUR<br />

3,50 % des Gegenwertes,<br />

mind. 15,00 EUR, max.<br />

150,00 EUR<br />

1,00 EUR / 0,00 EUR<br />

5 Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

5.1 Allgemein<br />

Scheckvordrucke (pro Stück)<br />

Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des K<strong>und</strong>en (zzgl. Porto)<br />

Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des K<strong>und</strong>en<br />

Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des K<strong>und</strong>en<br />

Bereitstellung eines bestätigten B<strong>und</strong>esbankschecks<br />

Einlösung eines vom K<strong>und</strong>en ausgestellten Schecks<br />

Einzug eines vom K<strong>und</strong>en eingereichten inländischen Schecks<br />

Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers<br />

0,00 EUR<br />

0,00 EUR<br />

10,00 EUR<br />

10,00 EUR<br />

20,00 EUR<br />

je nach Kontomodell 0,00 – 0,40 EUR<br />

je nach Kontomodell 0,00 – 2,50 EUR<br />

10,00 EUR<br />

5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage)<br />

5.2.1 per Verrechnungsscheck<br />

in Euro: 1,50 ‰, mindestens 12,50 EUR<br />

maximal<br />

125,00 EUR<br />

in Fremdwährung: 1,50 ‰, mindestens 12,50 EUR<br />

maximal<br />

125,00 EUR<br />

zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 2,00 EUR<br />

134 200 =UKNP Seite 16 Stand: 01.02.2014


5.2.2 per <strong>Bank</strong>scheck<br />

in Euro: 1,50 ‰, mindestens 12,50 EUR<br />

maximal<br />

125,00 EUR<br />

in Fremdwährung: 1,50 ‰, mindestens 12,50 EUR<br />

maximal<br />

125,00 EUR<br />

zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 2,00 EUR<br />

5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten)<br />

in Euro: 1,50 ‰, mindestens 12,50 EUR<br />

maximal<br />

125,00 EUR<br />

in Fremdwährung: 1,50 ‰, mindestens 12,50 EUR<br />

maximal<br />

125,00 EUR<br />

zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 2,00 EUR<br />

5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr<br />

5.4.1 bei Gutschriften<br />

Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut<br />

Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut 32<br />

am Tag der Buchung<br />

üblicherweise am Tag der Gutschriftsbuchung für die <strong>Bank</strong><br />

aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto<br />

des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen<br />

am Tag der Belastung<br />

5.4.2 bei Belastungen<br />

Scheck<br />

Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers<br />

am Tag der Belastungsbuchung<br />

für die <strong>Bank</strong><br />

am Tag der Wertstellung<br />

der ursprünglichen<br />

Gutschrift<br />

5.5 Reiseschecks<br />

• auf Euro lautende Reiseschecks<br />

Verkauf von Euro-Reiseschecks über die Reisebank 1,50 %, mindestens 7,50 EUR,<br />

zzgl.Versandkostenpauschale der Reisebank<br />

ab EUR 50,00: 10,75 EUR<br />

ab EUR 200,00: 5,75 EUR<br />

Barauszahlung von Euro-Reiseschecks (nur American-Express) 0,50 %, mindestens 5,00 EUR<br />

Rücknahme von Euro-Reiseschecks zur Kontogutschrift<br />

gebührenfrei<br />

• auf Fremdwährung lautende Reiseschecks<br />

Verkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks über die Reisebank 1,50 %, mindestens 7,50 EUR<br />

zzgl.Versandkostenpauschale der Reisebank<br />

ab EUR 50,00: 10,75 EUR<br />

ab EUR 200,00: 5,75 EUR<br />

Barauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks 0,50 %, mindestens 5,00 EUR<br />

(nur American-Express)<br />

Rücknahme von Fremdwährungs-Reiseschecks<br />

gebührenfrei<br />

zur Kontogutschrift<br />

32 Kann nach Sitz der bezogenen <strong>Bank</strong> unterschiedlich sein.<br />

134 200 =UKNP Seite 17 Stand: 01.02.2014


5.6 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />

Scheckrückgabe (wenn durch den K<strong>und</strong>en zu vertreten)<br />

Anforderung Scheckkopien<br />

Anforderung Originalschecks<br />

Nachträgliche Änderungen, Schecksperren, Rückrufe von Aufträgen/Zahlungen<br />

an/über andere <strong>Bank</strong>en<br />

5,00 EUR<br />

nach Aufwand, pro<br />

angefangene ¼ h<br />

15,00 EUR<br />

nach Aufwand, pro<br />

angefangene ¼ h<br />

15,00 EUR<br />

40,00 EUR<br />

(zzgl. fremder <strong>und</strong> eigener<br />

Kosten, soweit gesetzlich<br />

zulässig)<br />

6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />

Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen <strong>und</strong> von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der<br />

Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des <strong>Bank</strong>geschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter<br />

www.eurofx.de veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen<br />

Marktkurs.<br />

7 Kredite<br />

7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft<br />

7.1.1 bei der Kreditbearbeitung<br />

Umwandlung in eine andere Kredit-/Darlehensart<br />

Zinsbescheinigung<br />

zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan 33<br />

außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung<br />

Ratenänderung auf Wunsch des K<strong>und</strong>en<br />

Verlängerung von befristeten Darlehen<br />

Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten<br />

0,00 EUR<br />

nach Aufwand, pro angefangene ¼ h 15,00 EUR<br />

10,00 EUR<br />

nach Aufwand, pro angefangene ¼ h 15,00 EUR<br />

0,00 EUR<br />

0,00 EUR<br />

0,50 % einmalig, mind. 100,00 EUR<br />

Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung je Darlehenskonto 34<br />

50,00 EUR<br />

33 Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen.<br />

34 Bei Nichtimmobiliardarlehen ist die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts nach § 502 Abs. 1 BGB begrenzt. Dem K<strong>und</strong>en bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis<br />

vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Gr<strong>und</strong>lage der vorgenommenen Berechnung das Darlehen abgelöst, wird<br />

das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet.<br />

134 200 =UKNP Seite 18 Stand: 01.02.2014


7.1.2 bei der Sicherheitenbearbeitung<br />

Einsichtnahme in das Gr<strong>und</strong>buch oder Einholung eines Gr<strong>und</strong>buchauszugs<br />

im Auftrag des K<strong>und</strong>en (zzgl. anfallender Gr<strong>und</strong>buchgebühren, soweit gesetzlich zulässig) Kostenweitergabe<br />

Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister,<br />

Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des<br />

K<strong>und</strong>en (zzgl. anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig)<br />

Austausch von Sicherheiten im Auftrag des K<strong>und</strong>en (wird im Einzelfall nach<br />

Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)<br />

Rangänderung bei einem Gr<strong>und</strong>pfandrecht im Auftrag des K<strong>und</strong>en (zzgl. Auslagen,<br />

soweit gesetzlich zulässig)<br />

sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Gr<strong>und</strong>pfandrechten, ohne<br />

dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der <strong>Bank</strong> dazu besteht<br />

Erteilung von Treuhandaufträgen<br />

Abwicklung von Treuhandaufträgen<br />

Kostenweitergabe<br />

60,00 EUR/St<strong>und</strong>e<br />

60,00 EUR/St<strong>und</strong>e<br />

60,00 EUR/St<strong>und</strong>e<br />

0,00 EUR<br />

0,00 EUR<br />

7.2 Avale<br />

Bearbeitungsentgelt 0,00 – 2,00 %<br />

Provision p.a. 3,00 %<br />

7.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />

Abtretungserklärung<br />

Kostenweitergabe<br />

Löschungsbewilligung<br />

Kostenweitergabe<br />

Pfandhaftentlassungserklärung<br />

Kostenweitergabe<br />

Anforderung Flurkarte im K<strong>und</strong>enauftrag<br />

Kostenweitergabe<br />

Darlehensübertragung 0,50 – 1,00 %, mind. 10,00<br />

EUR<br />

Bearbeitungsentgelt für vorzeitige Darlehensrückzahlung<br />

180,00 EUR<br />

Erstellung von Urk<strong>und</strong>en für <strong>Bank</strong>bürgschaften/<br />

Mietbürgschaften<br />

20,00 – 25,00 EUR/<br />

55,00 EUR<br />

Erstellung von Kontokorrentverträgen 0,00 – 2,00 %<br />

Zinsanpassung / Prolongation 0,00 – 2,00 %<br />

8 Auskünfte (im Auftrag des K<strong>und</strong>en eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung<br />

der <strong>Bank</strong> hierzu besteht oder die <strong>Bank</strong> die Auskunft im eigenen Interesse einholt)<br />

<strong>Bank</strong>auskunft im Inland einholen<br />

<strong>Bank</strong>auskunft im Ausland einholen<br />

sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)<br />

25,00 EUR<br />

Kostenweitergabe<br />

25,00 EUR<br />

9 Schrankfächer/Verwahrstücke<br />

Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für 1 Jahr<br />

je nach Größe<br />

Einlagerung von Verwahrstücken (inkl. USt) für 1 Monat<br />

je nach Größe<br />

Mietpreis für Sparbuchschließfächer (inkl. USt) für 1 Jahr<br />

von 23,61 EUR bis 143,62 EUR<br />

12,78 EUR, mind. 39,34 EUR<br />

5,11EUR<br />

134 200 =UKNP Seite 19 Stand: 01.02.2014


Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />

Mietpreis Teilzeitverträge für Schrankfächer<br />

Mietpreis für Schrankfächer, die im laufenden Jahr vermietet werden (inkl.Ust)<br />

Höherversicherung (normale Versicherungssumme)<br />

mind. ¼ der Jahresgebühr<br />

zzgl. 15,39 EUR<br />

mind. 15,39 EUR<br />

1,40 %0, mind. 36,00 EUR<br />

10 Wertpapierdienstleistungen <strong>und</strong> Wertpapiernebendienstleistungen<br />

10.1 Ausführung <strong>und</strong> Abwicklung von K<strong>und</strong>enaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren<br />

(Kommissionsgeschäft)<br />

10.1.1 Kauf <strong>und</strong> Verkauf (Provision)<br />

Wertpapierart<br />

Provision:<br />

% vom<br />

Kurswert/Minimum<br />

in EUR<br />

Ausführung im Inland<br />

Online-Brokerage<br />

Provision:<br />

% vom<br />

Kurswert/Minimum<br />

in EUR<br />

Ausführung im Ausland<br />

Provision:<br />

% vom<br />

Kurswert/Minimum<br />

in EUR<br />

Online-Brokerage<br />

Provision:<br />

% vom<br />

Kurswert/Minimum<br />

in EUR<br />

Aktien 1,00 %, mind. 20,00 0,50 %, mind. 13,00 1,00 %, mind. 40,00 1,00 %, mind. 40,00<br />

Optionsscheine 1,00 %, mind. 20,00 0,50 %, mind. 13,00 1,00 %, mind. 40,00 1,00 %, mind. 40,00<br />

Verzinsliche Wertpapiere 0,50 %, mind. 17,50 0,25 %, mind. 10,00 0,50 %, mind. 30,00 0,50 %, mind. 30,00<br />

Wandelanleihen/Optionsanleihen 0,50 %, mind. 17,50 0,25 %, mind. 10,00 0,50 %, mind. 30,00 0,50 %, mind. 30,00<br />

Zero Bonds 0,50 %, mind. 17,50 0,25 %, mind. 10,00 0,50 %, mind. 30,00 0,50 %, mind. 30,00<br />

Genussscheine/Genussrechte 0,50 %, mind. 17,50 0,25 %, mind. 10,00 0,50 %, mind. 30,00 0,50 %, mind. 30,00<br />

Investmentanteile über Börse 1,00 %, mind. 20,00 0,50 %, mind. 13,00 1,00 %, mind. 40,00 1,00 %, mind. 40,00<br />

Bezugsrechte/Teilrechte bis 10,00 EUR: 1,00<br />

ab 10,01 EUR: 3,50<br />

bis 10,00 EUR: 1,00<br />

ab 10,01 EUR: 3,50<br />

bis 10,00 EUR: 1,00<br />

ab 10,01 EUR: 7,00<br />

bis 10,00 EUR: 1,00<br />

ab 10,01 EUR: 7,00<br />

Zusätzlich wird die <strong>Bank</strong> die ihr bei der Auftragsausführung <strong>und</strong> -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen <strong>und</strong> fremden<br />

Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die <strong>Bank</strong> bereit, soweit möglich, die<br />

Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen.<br />

Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des <strong>Preis</strong>es in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs<br />

durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die <strong>Bank</strong><br />

bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern.<br />

Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung<br />

wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet.<br />

Limitvormerkung 36 -änderung <strong>und</strong> -streichung<br />

5,00 EUR pro Auftrag<br />

10.1.2 Erwerb <strong>und</strong> Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich)<br />

Provision:<br />

% vom Ausgabepreis (ggf. inkl.<br />

Ausgabeaufschlag) bzw.<br />

Rücknahmepreis (ggf. inkl.<br />

Rücknahmeentgelt)/Minimum<br />

Online-Brokerage<br />

Provision:<br />

% vom Ausgabepreis (ggf. inkl.<br />

Ausgabeaufschlag) bzw.<br />

Rücknahmepreis (ggf. inkl.<br />

Rücknahmeentgelt)/Minimum<br />

Erwerb von Investmentanteilen ohne Ausgabeaufschlag<br />

Investmentanteile des Verb<strong>und</strong>es 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

Sonstige Gesellschaften pauschal 20,00 EUR pauschal 20,00 EUR<br />

Erwerb von Investmentanteilen mit Ausgabeaufschlag<br />

Investmentanteile des Verb<strong>und</strong>es 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

Sonstige Gesellschaften pauschal 20,00 EUR pauschal 20,00 EUR<br />

Rückgabe von Investmentanteilen<br />

Investmentanteile des Verb<strong>und</strong>es 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

Sonstige Gesellschaften pauschal 20,00 EUR pauschal 20,00 EUR<br />

134 200 =UKNP Seite 20 Stand: 01.02.2014


Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />

Nichtausführung von Zeichnungsaufträgen<br />

Teilausführung (pro Ausführung in % vom Kurswert)<br />

Änderung / Streichung eines Auftrags auf Wunsch des K<strong>und</strong>en<br />

Ausbuchung wertloser Wertpapiere<br />

10,00 EUR<br />

1,00 %, mind. 20,00 EUR<br />

5,00 EUR<br />

5,00 EUR<br />

10.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung<br />

10.2.1 Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt)<br />

Die Berechnung erfolgt vierteljährlich für den vorangegangenen Berechnungszeitraum auf den Depotbestand<br />

per 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. 35<br />

Aktien<br />

Berechnungsmodus<br />

bis 20.000 EUR: 5,95 EUR<br />

20.001 bis 50.000 EUR: 17,85 EUR<br />

ab 50.001 EUR: 35,70 EUR<br />

Girosammelverwahrung<br />

Streifbandverwahrung<br />

Wertpapierrechnung<br />

s.o. s.o. s.o.<br />

Optionsscheine s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

Verzinsliche Wertpapiere s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

Inhaberschuldverschreibungen<br />

eigene s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

Verb<strong>und</strong> s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

fremd s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

Wandelanleihen s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

Optionsanleihen s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

Zero Bonds s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

Genussscheine s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

Investmentanteile<br />

Verb<strong>und</strong> s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

fremd s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

Bezugsrechte/Teilrechte s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

Sonstige Wertpapiere s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

Bestände ohne Kurswert s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

- Mindestpreis pro Depot (inkl. USt) 5,95 EUR<br />

- Depots ohne Bestand (inkl. USt) 5,95 EUR<br />

10.2.2 Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt)<br />

Girosammelverwahrung<br />

Streifbandverwahrung<br />

Wertpapierrechnung<br />

zzgl. fremder Gebühren, soweit gesetzlich zulässig 61,55 EUR<br />

zzgl. fremder Gebühren, soweit gesetzlich zulässig 61,55 EUR<br />

zzgl. fremder Gebühren, soweit gesetzlich zulässig 61,55 EUR<br />

10.2.3 Kapitalveränderungen<br />

Bezug von<br />

Inland<br />

Ausland<br />

EUR<br />

EUR<br />

jungen Aktien 1,00 %, mind. 20,00 1,00 %, mind. 40,00<br />

Options-, Wandelanleihen 0,50 %, mind. 40,00 0,50 %, mind. 30,00<br />

Genussscheinen 0,50 %, mind. 17,50 0,50 %, mind. 30,00<br />

Ausgabe von Bonus-<strong>und</strong> Berichtigungsaktien,<br />

Stockdividenden, Split <strong>und</strong> Umtausch, Spin off, Reserve Split<br />

1,00 %, mind. 20,00 0,50 %, mind. 40,00<br />

35 Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis.<br />

134 200 =UKNP Seite 21 Stand: 01.02.2014


10.2.4 Ausübung von Options- <strong>und</strong> Wandelrechten<br />

Trennung von Optionsscheinen gemäß K<strong>und</strong>enauftrag (inkl. USt) Kostenweitergabe analog Pkt. 10.1.1<br />

zzgl. fremder Spesen, soweit gesetzlich zulässig<br />

Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen Kostenweitergabe analog Pkt. 10.1.1<br />

zzgl. fremder Spesen, soweit gesetzlich zulässig<br />

Ausübung von Wandelrechten Kostenweitergabe analog Pkt. 10.1.1<br />

zzgl. fremder Spesen, soweit gesetzlich zulässig<br />

10.2.5 Umschreibung <strong>und</strong> Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt) 36<br />

pro Auftrag<br />

nur Weitergabe fremder Kosten, soweit gesetzlich zulässig<br />

10.2.6 Bearbeitung von K<strong>und</strong>enaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- <strong>und</strong> Körperschaftsteuern sowie<br />

ausländischen Quellensteuern (zzgl. USt)<br />

Antrag zur Rückforderung gezahlter ausländischer Quellensteuer:<br />

pro Antrag: 50,00 EUR zzgl. pro Position (WKN) 5,00 EUR zzgl. Druck-u. Versandkosten (gem. <strong>Preis</strong>verzeichnis DZ<br />

<strong>Bank</strong>) zzgl. Ust zzgl. Fremdkosten<br />

Steuerkorrekturen (bei Zinsabschlag-, Kapitalertrags-oder Körperschaftssteuer) wg. Nachversteuerung nach<br />

Reduzierung oder Widerrufs eines Freistellungsauftrages auf K<strong>und</strong>enwunsch<br />

20,00 EUR<br />

10.2.7 Auf K<strong>und</strong>enwunsch Erstellen von:<br />

Depotaufstellung (inkl. USt)<br />

Zweitschriften (inkl. USt)<br />

jährlich (automatisch) 0,00; Nacherstellung (Duplikat) 5,00 EUR<br />

nach Aufwand, pro angefangene ¼ h 15,00 EUR<br />

10.2.8 entfällt<br />

10.2.9 Weitere Dienstleistungen<br />

Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter (inkl. USt) zzgl. fremder Spesen, soweit gesetzlich zulässig 12,31 EUR<br />

10.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte)<br />

10.3.1 Hereinnahme von fälligen Wertpapieren <strong>und</strong> Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht<br />

Zahlstelle ist) (inkl. USt)<br />

EUR/DEM-Kupons<br />

EUR-Gutschrift<br />

0,62 % zzgl. fremder Spesen <strong>und</strong> Auslagen, soweit gesetzlich zulässig, mind. 12,31 EUR<br />

0,31 % zzgl. fremder Spesen <strong>und</strong> Auslagen, soweit gesetzlich zulässig,<br />

mind. 35,91EUR, max. 123,10 EUR<br />

10.3.2 Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch (inkl. USt) 12,31 EUR<br />

zzgl. fremder Spesen <strong>und</strong> Auslagen, soweit gesetzlich zulässig<br />

36 Entfällt im Fall eines Kaufs <strong>und</strong> Verkaufs sowie bei einem Wertpapierausgang.<br />

134 200 =UKNP Seite 22 Stand: 01.02.2014


10.3.3 Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist)<br />

Inland<br />

zzgl. fremder Spesen <strong>und</strong> Auslagen, soweit gesetzlich zulässig<br />

Ausland<br />

zzgl. fremder Spesen <strong>und</strong> Auslagen, soweit gesetzlich zulässig<br />

12,31 EUR<br />

12,31 EUR<br />

10.3.4 entfällt<br />

11 Sonstiges<br />

Saldenbestätigung, außerhalb der Quartalsabrechnung<br />

- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)<br />

nach Aufwand, pro angefangene 1/4 h<br />

- ansonsten<br />

nach Aufwand, pro angefangene 1/4 h<br />

Telefonat (im Auftrag des K<strong>und</strong>en ausgeführt, inkl. USt)<br />

Telefax (im Auftrag des K<strong>und</strong>en ausgeführt, inkl. USt)<br />

Fotokopie (im Auftrag des K<strong>und</strong>en ausgeführt, inkl. USt)<br />

15,00 EUR<br />

15,00 EUR<br />

entfällt<br />

entfällt<br />

entfällt<br />

Nachforschung (im Auftrag des K<strong>und</strong>en ausgeführt),<br />

wenn die Nachforschung durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht wurde<br />

- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)<br />

nach Aufwand, pro angefangene 1/4 h<br />

- ansonsten<br />

nach Aufwand, pro angefangene 1/4 h<br />

Vertrag zugunsten Dritter<br />

- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)<br />

zzgl. fremder Spesen <strong>und</strong> Auslagen, soweit gesetzlich zulässig<br />

15,00 EUR<br />

15,00 EUR<br />

12,31 EUR<br />

Aufgebotsverfahren (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)<br />

- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) Kostenweitergabe<br />

- ansonsten Kostenweitergabe<br />

Erträgnisaufstellung<br />

- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) ohne Wertpapiererträge: 5,00 EUR<br />

mit Wertpapiererträgen: 5,95 EUR<br />

Kontosperre im Auftrag des K<strong>und</strong>en<br />

- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) entfällt<br />

- ansonsten 15,00 EUR<br />

Adressennachforschung (soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht)<br />

- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) entfällt<br />

- ansonsten 15,00 EUR<br />

Mahnung 37<br />

- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) entfällt<br />

- ansonsten 1.Mahnung: 0,00 EUR; 2.Mahnung: 3,00 EUR; 3.Mahnung: 3,00 EUR<br />

37 Kostenlos, wenn bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird oder der K<strong>und</strong>e<br />

erst durch die Mahnung in Verzug gerät.<br />

Dem K<strong>und</strong>en bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde.<br />

134 200 =UKNP Seite 23 Stand: 01.02.2014


St<strong>und</strong>ensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen<br />

(im Auftrag des K<strong>und</strong>en ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche<br />

Verpflichtung der <strong>Bank</strong> dazu besteht)<br />

- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) entfällt<br />

- ansonsten entfällt<br />

Entgelt für umfangreichere Beratungen nach Absprache mit dem K<strong>und</strong>en<br />

- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) entfällt<br />

- ansonsten entfällt<br />

Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />

Nacherstellung von Einzel-<strong>und</strong> Jahressteuerbescheinigung <strong>und</strong><br />

Erträgnisaufstellungen ab 2009<br />

Nacherstellung von Einzel-<strong>und</strong> Jahressteuerbescheinigung <strong>und</strong><br />

Erträgnisaufstellungen vor 2009, sowie Mitglieds-Dividenden-Steuerbelegen<br />

<strong>und</strong> Zinsbescheinigungen<br />

5,00 EUR<br />

nach Aufwand, pro<br />

angefangene ¼ h<br />

15,00 EUR<br />

12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeit<br />

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>Bank</strong> besteht für Privatk<strong>und</strong>en, Firmenk<strong>und</strong>en sowie im Zusammenhang<br />

mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“ für Nichtk<strong>und</strong>en<br />

die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche <strong>Bank</strong>engruppe anzurufen. Näheres regelt die<br />

„Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von K<strong>und</strong>enbeschwerden im Bereich der deutschen<br />

genossenschaftlichen <strong>Bank</strong>engruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich<br />

an die K<strong>und</strong>enbeschwerdestelle beim B<strong>und</strong>esverband der Deutschen Volksbanken <strong>und</strong> Raiffeisenbanken - B<strong>VR</strong>,<br />

Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten.<br />

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung<br />

(1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,<br />

(2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,<br />

(3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in<br />

(a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,<br />

(b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 16. September 2009<br />

über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft <strong>und</strong> zur Aufhebung der Verordnung (EG)<br />

Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des<br />

Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften <strong>und</strong><br />

der Geschäftsanforderungen für Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriften in Euro <strong>und</strong> zur Änderung der Verordnung<br />

(EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, <strong>und</strong><br />

(c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 14. März 2012 zur<br />

Festlegung der technischen Vorschriften <strong>und</strong> der Geschäftsanforderungen für Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriften<br />

in Euro <strong>und</strong> zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder<br />

(4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 <strong>und</strong> des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten<br />

<strong>und</strong> ihren K<strong>und</strong>en kann sich der K<strong>und</strong>e an die bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank eingerichtete Schlichtungsstelle<br />

wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche<br />

B<strong>und</strong>esbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt.<br />

Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts<br />

(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch<br />

<strong>und</strong> Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde<br />

bei der B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der B<strong>und</strong>esanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />

Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.<br />

134 200 =UKNP Seite 24 Stand: 01.02.2014

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