Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
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Die Zuweisung erfolgt auf Basis der für das Jahr 2011 geltenden Zuweisungsbeträge<br />
je Einwohnerin und Einwohner:<br />
9.431 Einwohnerinnen und Einwohner der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum;<br />
5.000 Einwohnerinnen und Einwohner à 100 Euro (500.000 Euro) und<br />
4.431 Einwohnerinnen und Einwohner à 80 Euro (354.480 Euro).<br />
Mit dieser erheblichen finanziellen Unterstützung bekundet das Land sein gesteigertes<br />
Interesse an einer Optimierung der Gebiets- und Verwaltungsstrukturen. Es erkennt<br />
das Bemühen der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Guntersblum und Nierstein-Oppenheim<br />
in der Freiwilligkeitsphase der Kommunal- und Verwaltungsreform an.<br />
Anstelle einer Förderung von Investitionsmaßnahmen in der bisherigen <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Nierstein-Oppenheim haben sich die beiden <strong>Verbandsgemeinde</strong>n darauf<br />
verständigt, dass ein Teil der üblichen Landesförderung für strukturfördernde Maßnahmen<br />
den Ortsgemeinden der bisherigen <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim<br />
als Entschuldungshilfe (außerhalb des Kommunalen Entschuldungsfonds<br />
Rheinland-Pfalz) zugutekommen soll, die im besonderen Maße öffentliche Infrastruktur<br />
auch für andere Ortsgemeinden der bisherigen und der neuen <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
vorhalten. Diese Förderung ist den beteiligten Kommunen für den Fall einer<br />
einvernehmlichen Beschlussfassung zur freiwilligen Gebietsänderung vom Ministerium<br />
des Innern, für Sport und Infrastruktur in Aussicht gestellt worden.<br />
Zu § 14<br />
Redaktionelle Anpassung.<br />
Zu § 15<br />
Die Bestimmung regelt die Zeitpunkte des Inkrafttretens der gesetzlichen Regelungen.