27.02.2014 Aufrufe

Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 87 -<br />

tersblum und Nierstein-Oppenheim fortgeführt, obwohl die Eingliederung der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Guntersblum in die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim am<br />

1. Juli 2014 erfolgt.<br />

§ 10 Abs. 2 Satz 1 erklärt § 9 Abs. 1 im Hinblick auf die zu leistenden und zu erhebenden<br />

Umlagen für sinngemäß anwendbar.<br />

Nach § 10 Abs. 2 Satz 2 <strong>kann</strong> die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Rhein-Selz die Umlagesätze<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlagen auch im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember<br />

2014 neu festsetzen.<br />

Wie § 10 Abs. 3 regelt, gilt für die Gewährung von Schlüsselzuweisungen und Investitionsschlüsselzuweisungen<br />

nach den Bestimmungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes<br />

im Jahr 2015 die Summe der Einwohnerzahlen der bisherigen <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

Guntersblum und Nierstein-Oppenheim zum 30. Juni 2014 als Einwohnerzahl<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Rhein-Selz.<br />

Zu § 11<br />

§ 11 regelt, dass eine kommunale Vereinbarung über Näheres im Zusammenhang<br />

mit der Eingliederung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum in die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Nierstein-Oppenheim der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf. Dies ist die<br />

Kreisverwaltung Mainz-Bingen als unmittelbare Aufsichtsbehörde.<br />

Zu § 12<br />

Nach § 12 gilt ergänzend das Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal-<br />

und Verwaltungsreform, soweit im vorliegenden Gesetz nichts Abweichendes geregelt<br />

ist.<br />

Zu § 13<br />

§ 13 Abs. 1 Satz 1 sieht aus Anlass des Zusammenschlusses eine einwohnerbezogene<br />

Zuweisung vor. Da die betroffenen <strong>Verbandsgemeinde</strong>räte am 7. Mai 2012 den

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!