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Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

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Der öffentliche Sektor profitiert von fallenden Durchschnittskosten, wenn sich sein<br />

Kundenkreis erweitert. Ein Effizienzverlust durch die Größe der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

ist nicht zu erwarten; <strong>hier</strong>für spricht der Vergleich mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Montabaur, die zu den leistungsfähigsten <strong>Verbandsgemeinde</strong>n in Rheinland-Pfalz<br />

zählt.<br />

Gebietskörperschaften benötigen Mindesteinwohnerzahlen, um spezialisierte Dienste<br />

anzubieten oder bestimmte Leistungen überhaupt finanzieren zu können. Wird diese<br />

Größe nicht erreicht, dann wird entweder zu teuer oder gar nicht (Unterversorgung)<br />

produziert (so Prof. Dr. Junkernheinrich et al. in Teil A, Ziff. 95).<br />

Der Verweis darauf, dass eine verstärkte kommunale Zusammenarbeit ausreichend<br />

sei, auf Dauer die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, ist nicht zielführend.<br />

So werden nur bei Fusionen Transaktionskosten, wie sie bei der Kooperation<br />

mehrerer Kommunen entstehen, u.a. durch den Wegfall von Vetospielern vermindert.<br />

Formen der kommunalen Zusammenarbeit sind auch kein gleichwertiger Ersatz,<br />

sondern sachgerechte Ergänzungen zu erforderlichen kommunalen Gebietsänderungen<br />

(siehe Begründung, Teil A).<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Rhein-Selz wird in besonderem Maße die Gewähr dafür bieten,<br />

langfristig die eigenen und übertragenen Aufgaben in fachlich hoher Qualität,<br />

wirtschaftlich sowie bürger-, sach-, und ortsnah wahrzunehmen.<br />

Durch ihre Größe und ihre Leistungsstärke <strong>kann</strong> den Bürgerinnen und Bürgern, den<br />

Gewerbetreibenden und den Freiberuflern ein hochwertiger und ggf. verbesserter<br />

Bürgerservice angeboten werden.<br />

Die Bürgerbeteiligung zur Kommunal- und Verwaltungsreform hat gezeigt, dass die<br />

Bürgerinnen und Bürger großen Wert darauf legen, ihre Verwaltungsangelegenheiten<br />

möglichst von zu Hause aus oder zumindest wohnungs- oder arbeitsplatznah erledigen<br />

zu können. Dazu benötigen sie aber keine komplette <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

in der Nähe ihrer Wohnung oder ihres Arbeitsplatzes. Mit vielen Bereichen<br />

einer <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung haben die Bürgerinnen und Bürger nie oder nur<br />

äußerst selten unmittelbaren Kontakt, etwa mit der Personalverwaltung und der Fi-

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