Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
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wohls für die durch dieses Gesetz geregelte Maßnahme. Der Gesetzgeber ist durch<br />
den Bürgerentscheid, der auf den Erhalt der Selbstständigkeit der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Guntersblum abzielte, bereits formal nicht gebunden.<br />
Ob eine bestimmte Gebietsänderung gemeinwohlverträglich ist, <strong>kann</strong> nicht allein aus<br />
Sicht der betroffenen Kommune beurteilt werden. Denn das Gemeinwohl ist nicht mit<br />
dem Wohl der betroffenen Gebietskörperschaft bzw. einzelner Gruppierungen innerhalb<br />
derselben gleichzusetzen; vielmehr muss die Gebietsreform höherrangige verfassungsrechtliche<br />
Ziele und die Einrichtungsgarantien einbeziehen. Dies gilt erst<br />
recht für einen knappen Bürgerentscheid auf Ebene eines einzelnen Kommunalverbands.<br />
Im Rahmen einer Gesamtabwägung tritt der Bürgerentscheid im Verhältnis zu<br />
den dem Gemeinwohl dienenden Vorteilen und der von den Organen er<strong>kann</strong>ten gemeinsamen<br />
Interessen der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Guntersblum und Nierstein-Oppenheim<br />
zurück.<br />
Struktur und Leistungsfähigkeit der künftigen <strong>Verbandsgemeinde</strong> Rhein-Selz<br />
Mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Rhein-Selz entsteht eine <strong>Verbandsgemeinde</strong> mit 20<br />
Ortsgemeinden, davon zwei Städten, etwa 40.900 EW und einer Fläche von ca.<br />
145 km². Auf der Grundlage der Berechnungen des Statistischen Landesamtes<br />
Rheinland-Pfalz in seiner Dritten regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung für<br />
die verbandsfreien Gemeinden und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n (Basisjahr 2010) wird die<br />
vergrößerte <strong>Verbandsgemeinde</strong> im Jahr 2030 voraussichtlich eine Einwohnerzahl<br />
von ca. 41.700 (+1,96 %) haben. Der Zusammenschluss der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />
Guntersblum und Nierstein-Oppenheim führt nach derzeitigem Stand zur Bildung der<br />
größten <strong>Verbandsgemeinde</strong>n in Rheinland-Pfalz.<br />
In den gutachterlichen Untersuchungen zur Kommunal- und Verwaltungsreform hat<br />
Prof. Dr. Junkernheinrich dargelegt, dass mit zunehmender Größe die Leistungsfähigkeit<br />
bei der Infrastruktur, bei der Qualität und beim Umfang des Leistungsangebots,<br />
bei der betriebswirtschaftlichen und politischen Führung sowie bei der Innovationsfähigkeit<br />
steigt. Gemäß der Theorie der Skalenerträge sind größere Kommunen<br />
in der Regel kostengünstiger zu verwalten, weil die Kosten pro Kopf mit steigender<br />
Einwohnerzahl abnehmen.