Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
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Die Raumordnungspläne werden derzeit fortgeschrieben und sollen den Inhalten des<br />
LEP IV entsprechen. In der Planung bleibt die Qualifizierung von Guntersblum als<br />
Grundzentrum und von Nierstein-Oppenheim als Mittelzentrum im Ergänzungsnetz<br />
erhalten.<br />
Pendlerverflechtungen zwischen Guntersblum und Nierstein-Oppenheim spielen eine<br />
geringe Rolle (s.o.). Die Region hat allerdings als klassische Auspendlerregion ein<br />
starkes gemeinsames Interesse an Erreichbarkeit und Mobilität.<br />
Bereits jetzt arbeiten die beiden <strong>Verbandsgemeinde</strong>n in vielen Bereichen intensiv zusammen.<br />
Dies gilt besonders für den Bereich Abwasserbeseitigung. Beide <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />
sind am Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR)<br />
beteiligt.<br />
Die interkommunalen Verflechtungen im Bildungsbereich zeichnen sich dadurch aus,<br />
dass zahlreiche Schülerinnen und Schüler aus der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum<br />
die weiterführenden Schulen im Gebiet der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim<br />
besuchen. Träger der weiterführenden Schulen ist der Landkreis Mainz-Bingen. Viele<br />
Angebote der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim, z.B. das sanierte Hallenbad,<br />
die Jugendmusikschule etc. werden von Bürgerinnen und Bürgern beider <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />
genutzt.<br />
Auch kirchliche Strukturen sprechen für den Zusammenschluss. Bei der evangelischen<br />
Kirche, der die meisten EW angehören, umfasst das Dekanat Oppenheim im<br />
Süden den Bereich Guntersblum und verläuft im Norden bis nach Bodenheim/Nackenheim.<br />
Im Westen ist es durch Undenheim und Selzen begrenzt. Im Dekanat<br />
Mainz Süd deckt die Pfarrgruppe Oppenheim die Gebiete Nierstein, Oppenheim,<br />
Dienheim und Guntersblum ab. Diese Struktur würde sich weitgehend mit der<br />
Struktur der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Rhein-Selz decken.<br />
Würdigung des Bürgerentscheids vom 4. November 2012<br />
Aus den oben dargestellten Vorteilen der Zusammenlegung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />
Guntersblum und Nierstein-Oppenheim sprechen substantielle Gründe des Gemein-