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Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

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Damit legen sowohl topografische, als auch historische und funktionale Gründe eine<br />

Fusion der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum weniger mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Eich und eher mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim nahe.<br />

Weiterhin sind rechtliche und systematische Gründe gegen eine Fusion mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Eich anzuführen. Bereits formal würde ein landkreisübergreifender<br />

Zusammenschluss den Vorgaben des § 2 Abs. 4 Satz 1 KomVwRGrG nicht entsprechen.<br />

Für die Gebietsreform auf der Ebene der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n und verbandsfreien<br />

Gemeinden sind zwei Phasen vorgesehen. In der ersten Phase sollen landkreisübergreifende<br />

Optionen nur im Ausnahmefall vollzogen werden. Aspekte, die in<br />

diesem Fall die Überwindung der Landkreisgrenzen nahelegen, sind nicht ersichtlich.<br />

Dies deckt sich auch mit dem Ergebnis der amtlichen Bürgerbefragung in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Guntersblum, die eine starke Verbindung zum Landkreis Mainz-Bingen<br />

zum Ausdruck bringt.<br />

Darüber hinaus lässt die amtliche Bürgerbefragung darauf schließen, dass die Präferenz<br />

der Bürgerinnen und Bürger der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum nicht bei der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> Eich liegt. Nur 13% der Antworten sprachen sich für diese Option<br />

aus. Ferner ist zu betonen, der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat Guntersblum in seiner Sitzung<br />

am 18. April 2013 das Angebot der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Eich abgelehnt hat, Gespräche<br />

mit dem Ziel eines Zusammenschlusses zu führen.<br />

Entstehung und Struktur der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim liegt zwischen dem Selz- und dem<br />

Rheintal, inmitten des rheinhessischen Hügellandes. Sie umfasst eine Fläche von<br />

86,27 km² und ist damit die zweitgrößte <strong>Verbandsgemeinde</strong> im Landkreis Mainz-Bingen.<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim zählt mit ca. 30.703 EW (Stichtag<br />

30. Juni 2012) zu den größeren <strong>Verbandsgemeinde</strong>n in Rheinland-Pfalz. Sie gehört<br />

zu den wenigen <strong>Verbandsgemeinde</strong>n in Rheinland-Pfalz mit einer positiven Bevölkerungsentwicklung.<br />

Neben den Städten Nierstein (7910 EW) und Oppenheim (7106<br />

EW) gehören ihr die Ortsgemeinden Dalheim (1040 EW), Dexheim (1570 EW),<br />

Dienheim (2150 EW), Friesenheim (679 EW), Hahnheim (1542 EW), Köngernheim<br />

(1377 EW), Mommenheim (3053 EW), Selzen (1542 EW) und Undenheim (2752 EW)<br />

an (Einwohnerzahlen jeweils zum 30. Juni 2012).

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