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Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

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Im Zeitraum von 2001 bis 2011 betrug die jahresdurchschnittliche Steuerkraft der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum 485 €/EW. Sie lag damit um 76 € unter der jahresdurchschnittlichen<br />

Steuerkraft (561 €/EW) einer <strong>Verbandsgemeinde</strong> in Rheinland-<br />

Pfalz in diesem Zeitraum. Im Jahr 2009 hatte die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum<br />

eine Steuerkraft von 539 €/EW. Dieser Wert unterschritt den durchschnittlichen Wert<br />

einer rheinland-pfälzischen <strong>Verbandsgemeinde</strong> im Jahr 2009 (598 €/EW) um ca.<br />

10%.<br />

Darüber hinaus ist die Höhe der <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlage der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Guntersblum mit einem Umlagesatz von 45 v.H. die höchste im Landkreis Mainz-<br />

Bingen. Der durchschnittliche Umlagesatz liegt <strong>hier</strong> bei etwa 40. Die Fusion wird voraussichtlich<br />

für ihre Ortsgemeinden zu einer Reduzierung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlage<br />

führen, was letztlich den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt.<br />

An der Grundannahme ändern auch die leicht unter dem Durchschnitt liegenden Gesamtschulden<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum von 1.326 €/EW (31. Dezember<br />

2009) nichts. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum<br />

ein Gebietsänderungsbedarf besteht.<br />

Abwägung eines Zusammenschlusses mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Eich<br />

Das Gutachten von Professor Junkernheinrich, das die Aufgabe hatte, Fusionsoptionen<br />

aufzuzeigen und zu bewerten, legt anhand von Indikatoren einen Zusammenschluss<br />

mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Eich nahe. Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Eich hat mit<br />

mehr als 12.000 EW keinen eigenen Gebietsänderungsbedarf. Diese Alternative erhält<br />

bei der reinen Kennzahlenanalyse (Distanz, Fläche, Steuerkraft) gute und sogar<br />

sehr gute Ergebnisse. Da die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Eich eine Fläche von 68 km² hat,<br />

würde diese Fusion einen Zusammenschluss „auf Augenhöhe“ darstellen.<br />

Erklärungsbedürftig ist, warum die Zusammenlegungsoption mit Nierstein-Oppenheim<br />

im Gutachten nicht geprüft wurde. Dies ist darin begründet, dass das Ministerium<br />

des Innern, für Sport und Infrastruktur Professor Junkernheinrich im Rahmen<br />

seines Untersuchungsauftrags vorgeben hatte, in Rheinland-Pfalz bestehende „Maxima“<br />

nicht zu überschreiten. In der Begründung zu § 2 Abs. 5 KomVwRGrG heißt es

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