Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
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Im Zeitraum von 2001 bis 2011 betrug die jahresdurchschnittliche Steuerkraft der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum 485 €/EW. Sie lag damit um 76 € unter der jahresdurchschnittlichen<br />
Steuerkraft (561 €/EW) einer <strong>Verbandsgemeinde</strong> in Rheinland-<br />
Pfalz in diesem Zeitraum. Im Jahr 2009 hatte die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum<br />
eine Steuerkraft von 539 €/EW. Dieser Wert unterschritt den durchschnittlichen Wert<br />
einer rheinland-pfälzischen <strong>Verbandsgemeinde</strong> im Jahr 2009 (598 €/EW) um ca.<br />
10%.<br />
Darüber hinaus ist die Höhe der <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlage der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Guntersblum mit einem Umlagesatz von 45 v.H. die höchste im Landkreis Mainz-<br />
Bingen. Der durchschnittliche Umlagesatz liegt <strong>hier</strong> bei etwa 40. Die Fusion wird voraussichtlich<br />
für ihre Ortsgemeinden zu einer Reduzierung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlage<br />
führen, was letztlich den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt.<br />
An der Grundannahme ändern auch die leicht unter dem Durchschnitt liegenden Gesamtschulden<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum von 1.326 €/EW (31. Dezember<br />
2009) nichts. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum<br />
ein Gebietsänderungsbedarf besteht.<br />
Abwägung eines Zusammenschlusses mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Eich<br />
Das Gutachten von Professor Junkernheinrich, das die Aufgabe hatte, Fusionsoptionen<br />
aufzuzeigen und zu bewerten, legt anhand von Indikatoren einen Zusammenschluss<br />
mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Eich nahe. Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Eich hat mit<br />
mehr als 12.000 EW keinen eigenen Gebietsänderungsbedarf. Diese Alternative erhält<br />
bei der reinen Kennzahlenanalyse (Distanz, Fläche, Steuerkraft) gute und sogar<br />
sehr gute Ergebnisse. Da die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Eich eine Fläche von 68 km² hat,<br />
würde diese Fusion einen Zusammenschluss „auf Augenhöhe“ darstellen.<br />
Erklärungsbedürftig ist, warum die Zusammenlegungsoption mit Nierstein-Oppenheim<br />
im Gutachten nicht geprüft wurde. Dies ist darin begründet, dass das Ministerium<br />
des Innern, für Sport und Infrastruktur Professor Junkernheinrich im Rahmen<br />
seines Untersuchungsauftrags vorgeben hatte, in Rheinland-Pfalz bestehende „Maxima“<br />
nicht zu überschreiten. In der Begründung zu § 2 Abs. 5 KomVwRGrG heißt es