Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
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höfe und Zuglinien und der mit der B 9 zusammenhängenden Fragen eine Interessengemeinschaft.<br />
Diese Verbindung führt selbstverständlich auch zu weiteren Verflechtungen<br />
und zu regelmäßigem Austausch zwischen den Bürgerinnen und Bürgern.<br />
Funktionale Bezüge entstehen jedoch auch aufgrund der natürlichen Verteilung der<br />
Ortsgemeinden im Gebiet zwischen Dorn-Dürkheim im Süden, über Hillesheim und<br />
Wintersheim, Weinolsheim etc. nach Selzen und Mommenheim, dem charakteristischen<br />
Hügelland. Diese durch den Weinbau geprägten Dörfer sind aufgrund einer<br />
guten Straßensituation über die Landesstraßen 425 und 427 sowie die Kreisstraßen<br />
40 und 41 untereinander verknüpft und sind je nach Lage eher auf Nierstein, Oppenheim<br />
oder Guntersblum ausgerichtet.<br />
Erfordernisse der Raumordnung<br />
Der Zusammenschluss der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Guntersblum und Nierstein-Oppenheim<br />
wird vermutlich das Mittelzentrum Nierstein-Oppenheim stärken und die infrastrukturelle<br />
Versorgung der Bevölkerung in diesem Rahmen insgesamt festigen.<br />
Zahl der nicht kasernierten Soldatinnen und Soldaten, Zivilangehörigen und Familienangehörigen<br />
der ausländischen Streitkräfte<br />
Der Ausnahmegrund der Zahl der nicht kasernierten Soldatinnen und Soldaten, Zivilangehörigen<br />
und Familienangehörigen der ausländischen Streitkräfte kommt nicht in<br />
Betracht, da nach Angaben des Statistischen Landesamtes dieser Personenkreis in<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum nicht vertreten ist.<br />
Demografischer Wandel<br />
Als Ausnahmegrund wird der demografische Wandel in § 2 Abs. 3 Satz 3<br />
KomVwRGrG zwar nicht ausdrücklich genannt. Die dortige Aufzählung ist allerdings<br />
nicht abschließend. Der demografische Wandel hat große Auswirkungen auf die<br />
Verwaltungstätigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften. So führt eine abnehmende<br />
Bevölkerung bei vielen Dienstleistungen in der Regel zu höheren Pro-Kopf-