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Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

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Bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum liegen keine besonderen und ausreichend<br />

schwerwiegenden Gründe vor, die ausnahmsweise eine Unterschreitung der Mindesteinwohnerzahl<br />

als unbeachtlich erscheinen lassen. Der Gemeindeverband bietet<br />

nicht die Gewähr dafür bieten, die eigenen und übertragenen Aufgaben langfristig in<br />

fachlich hoher Qualität, wirtschaftlich sowie bürger-, sach-, und ortsnah wahrzunehmen.<br />

Landschaftliche und topografische Gegebenheiten, geografische Grenzlage<br />

Bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum sind keine Ausnahmegründe aufgrund der<br />

landschaftlichen und topografischen Gegebenheiten oder einer geografischen Grenzlage<br />

ersichtlich. Trotz der Begrenzung durch den Rhein und die natürliche Landesgrenze<br />

nach Hessen ist die <strong>Verbandsgemeinde</strong> gut erreichbar in die sie umgebende<br />

Gemeindestruktur eingebettet. Landschaftliche oder topografische Gegebenheiten<br />

führen nicht zu einer Barrierewirkung, die eine sinnvolle Gebietsneugliederung hindern<br />

könnten. Die Landschaft ist von der flachen und weitläufigen Uferpartie des<br />

Rheins mit polderartigen Auen und von der leicht hügeligen Landschaft geprägt, in<br />

der sieben der insgesamt neun Ortsgemeinden liegen. Zwar hat sich im Volksmund<br />

die Bezeichnung „Berggemeinden“ eingebürgert. Diese Bezeichnung ist bei Höhen<br />

von z.B. 183 m ü. NN (Weinolsheim) oder 190 m ü. NN (Winternheim) aber als übertrieben<br />

zu bezeichnen. Die Gegebenheiten vor Ort können nicht mit den schroffen<br />

Landschaften des Mittelrheins oder echten Berglagen verglichen werden.<br />

Für den Zusammenschluss mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim sprechen<br />

auch die Besiedelung sowie die damit verbundenen funktionalen Bezüge vor<br />

Ort. Die Besiedelung des Gebiets der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Guntersblum und<br />

Nierstein-Oppenheim verteilt sich schwerpunktmäßig auf die Städte Oppenheim,<br />

Nierstein und Guntersblum. Etwa die Hälfte der Bevölkerung des gesamten Gebiets<br />

(ca. 40.000 EW) verteilt sich auf diese drei Kommunen (ca. 18.700 EW). Zwischen<br />

Nierstein und Oppenheim liegen ca. 3 km, zwischen Oppenheim und Guntersblum<br />

nur etwa 8,5 km. Das Gebiet wird von diesen drei Siedlungsschwerpunkten dominiert.<br />

Es wird von der wichtigen Verkehrsachse B 9 und der Zuglinie RB 44 durchschnitten.<br />

Allein die gemeinsame Nutzung dieser wichtigen Verkehrsachsen verbindet<br />

Nierstein, Oppenheim und Guntersblum. Sie bilden bzgl. der Zukunft der Bahn-

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