Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 65 -<br />
Bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum liegen keine besonderen und ausreichend<br />
schwerwiegenden Gründe vor, die ausnahmsweise eine Unterschreitung der Mindesteinwohnerzahl<br />
als unbeachtlich erscheinen lassen. Der Gemeindeverband bietet<br />
nicht die Gewähr dafür bieten, die eigenen und übertragenen Aufgaben langfristig in<br />
fachlich hoher Qualität, wirtschaftlich sowie bürger-, sach-, und ortsnah wahrzunehmen.<br />
Landschaftliche und topografische Gegebenheiten, geografische Grenzlage<br />
Bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum sind keine Ausnahmegründe aufgrund der<br />
landschaftlichen und topografischen Gegebenheiten oder einer geografischen Grenzlage<br />
ersichtlich. Trotz der Begrenzung durch den Rhein und die natürliche Landesgrenze<br />
nach Hessen ist die <strong>Verbandsgemeinde</strong> gut erreichbar in die sie umgebende<br />
Gemeindestruktur eingebettet. Landschaftliche oder topografische Gegebenheiten<br />
führen nicht zu einer Barrierewirkung, die eine sinnvolle Gebietsneugliederung hindern<br />
könnten. Die Landschaft ist von der flachen und weitläufigen Uferpartie des<br />
Rheins mit polderartigen Auen und von der leicht hügeligen Landschaft geprägt, in<br />
der sieben der insgesamt neun Ortsgemeinden liegen. Zwar hat sich im Volksmund<br />
die Bezeichnung „Berggemeinden“ eingebürgert. Diese Bezeichnung ist bei Höhen<br />
von z.B. 183 m ü. NN (Weinolsheim) oder 190 m ü. NN (Winternheim) aber als übertrieben<br />
zu bezeichnen. Die Gegebenheiten vor Ort können nicht mit den schroffen<br />
Landschaften des Mittelrheins oder echten Berglagen verglichen werden.<br />
Für den Zusammenschluss mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim sprechen<br />
auch die Besiedelung sowie die damit verbundenen funktionalen Bezüge vor<br />
Ort. Die Besiedelung des Gebiets der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Guntersblum und<br />
Nierstein-Oppenheim verteilt sich schwerpunktmäßig auf die Städte Oppenheim,<br />
Nierstein und Guntersblum. Etwa die Hälfte der Bevölkerung des gesamten Gebiets<br />
(ca. 40.000 EW) verteilt sich auf diese drei Kommunen (ca. 18.700 EW). Zwischen<br />
Nierstein und Oppenheim liegen ca. 3 km, zwischen Oppenheim und Guntersblum<br />
nur etwa 8,5 km. Das Gebiet wird von diesen drei Siedlungsschwerpunkten dominiert.<br />
Es wird von der wichtigen Verkehrsachse B 9 und der Zuglinie RB 44 durchschnitten.<br />
Allein die gemeinsame Nutzung dieser wichtigen Verkehrsachsen verbindet<br />
Nierstein, Oppenheim und Guntersblum. Sie bilden bzgl. der Zukunft der Bahn-