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Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

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A. Zu den einzelnen Bestimmungen<br />

Zu § 1<br />

§ 1 regelt die Eingliederung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum in die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Nierstein-Oppenheim am 1. Juli 2014.<br />

Diese Gebietsänderungsmaßnahme erfolgt gemäß § 3 Abs. 5 KomVwRGrG und ist<br />

aus Gründen des Gemeinwohls erforderlich.<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Rhein-Selz wird eine Größe von etwa 40.900 EW haben und<br />

eine Fläche von 145 km² umfassen; ihr werden 20 Ortsgemeinden angehören.<br />

Entstehung und Struktur der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum wurde durch § 2 des Dreizehnten Landesgesetzes<br />

über die Verwaltungsvereinfachung im Land Rheinland-Pfalz vom 1. März<br />

1972, in Kraft getreten am 22. April 1972, (GVBl. S. 109), gebildet.<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum hatte zum Stichtag 30. Juni 2009 nach Angaben<br />

des Statistischen Landesamtes 9.363 EW. Sie hat eine Fläche von 59, 2 km²<br />

und neun Ortsgemeinden. Eine durchschnittliche rheinland-pfälzische <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

hat derzeit etwa 14.500 EW, eine Fläche von ungefähr 105 km² und 14 Ortsgemeinden.<br />

Daher gehört die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum zu den kleinsten <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

im Landkreis Mainz-Bingen und auch zu den kleinen <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

in Rheinland-Pfalz.<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum liegt in der Region Rheinhessen, die sich zwischen<br />

Worms, Bingen und der Landeshauptstadt Mainz erstreckt. Der Raum gehört<br />

aufgrund seiner geologischen und klimatischen Bedingungen zu den landwirtschaftlich<br />

wertvollsten Standorten in Deutschland. Ausgedehnte siedlungs- und waldarme<br />

Hochflächen mit Ackerbau, Weinbau und Obstbau bestimmen das Landschaftsbild<br />

des rheinhessischen Tafel- und Hügellandes.

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