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Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

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Wehrleiters der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Rhein-Selz und ihrer oder seiner Vertretung in<br />

ihren Funktionen für das Gebiet der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum. Entsprechendes<br />

gilt für die Wehrleiterin oder den Wehrleiter der bisherigen <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Nierstein-Oppenheim und ihre oder seine Vertretung in Bezug auf das Gebiet der<br />

bisherigen <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim.<br />

§ 6<br />

Für die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Guntersblum und Nierstein-Oppenheim ist jeweils eine<br />

Schlussbilanz zum 30. Juni 2014 aufzustellen. Für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Rhein-<br />

Selz ist eine Eröffnungsbilanz zum 1. Juli 2014 aufzustellen.<br />

§ 7<br />

(1) Die Haushaltssatzungen mit den Haushaltsplänen der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Guntersblum<br />

und Nierstein-Oppenheim für das Haushaltsjahr 2014 gelten bis zum<br />

31. Dezember 2014 fort. Bis dahin <strong>kann</strong> die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Rhein-Selz für die<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>n Guntersblum und Nierstein-Oppenheim Nachtragshaushaltssatzungen<br />

mit Nachtragshaushaltsplänen erlassen.<br />

(2) Die Kassen gemäß § 68 Abs. 4 und §§ 106 und 107 Gemeindeordnung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

Guntersblum und Nierstein-Oppenheim können bis zum<br />

31. Dezember 2014 fortgeführt werden. Zwischen den Kassen sind Forderungen und<br />

Verbindlichkeiten grundsätzlich zu verzinsen. Entsprechendes gilt innerhalb der <strong>Verbandsgemeinde</strong>kassen<br />

für Forderungen und Verbindlichkeiten von Ortsgemeinden.<br />

Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2014 bestimmt die Bürgermeisterin<br />

oder der Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Rhein-Selz einen einheitlichen Zinssatz.<br />

§ 8<br />

Aufwendungen und Erträge sowie Einzahlungen und Auszahlungen der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Rhein-Selz sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend den zum<br />

30. Juni 2013 nach den melderechtlichen Vorschriften unter Anwendung des landes-

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