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Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

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Damit ist mit der nach § 17 a Abs. 7 Satz 1 GemO notwendigen Mehrheit in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Guntersblum der Beschluss des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rats vom 7. Mai<br />

2012 durch Bürgerentscheid aufgehoben worden und der freiwillige Zusammenschluss<br />

mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim gescheitert.<br />

XV. Stellungnahmen der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Guntersblum und Nierstein-Oppenheim<br />

sowie ihrer jeweiligen Ortsgemeinden<br />

Wird nach Durchführung des Anhörungsverfahrens nachgetragen.<br />

XVI. Ergebnis der Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und des<br />

Kommunalen Rates<br />

-wird nachgetragen-<br />

XVII. Gender-Mainstreaming<br />

Die vorgesehene Gebietsänderung wirkt sich nicht unterschiedlich auf die spezifische<br />

Lebenssituation von Frauen oder Männern aus.<br />

XVIII. Demografischer Wandel<br />

Insbesondere die demografische Entwicklung erfordert eine Optimierung der bestehenden<br />

Strukturen. Die demografischen Entwicklungen werden vor allem von einem<br />

Rückgang der Bevölkerungszahl, einer Zunahme der Zahl der älteren Menschen und<br />

einer Verringerung der Zahl der jüngeren Menschen geprägt sein. Die sich abzeichnenden<br />

demografischen Veränderungen verlangen eine frühzeitige Anpassung und<br />

Neuausrichtung der Strukturen im kommunalen Bereich. Nach den Vorausberechnungen<br />

des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz ist im Bereich der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Guntersblum mit einer sinkenden Bevölkerungszahl zu rechnen.<br />

Insbesondere stellt die zunehmende Alterung der Bevölkerung neue Anforderungen<br />

an das kommunale Leistungsangebot, denen durch eine Vergrößerung der Gebietsstrukturen<br />

begegnet werden <strong>kann</strong>.<br />

XIX. Auswirkungen auf den Mittelstand<br />

Das Gesetz führt zu keiner Belastung des Mittelstandes.

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