Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
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Damit ist mit der nach § 17 a Abs. 7 Satz 1 GemO notwendigen Mehrheit in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Guntersblum der Beschluss des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rats vom 7. Mai<br />
2012 durch Bürgerentscheid aufgehoben worden und der freiwillige Zusammenschluss<br />
mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim gescheitert.<br />
XV. Stellungnahmen der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Guntersblum und Nierstein-Oppenheim<br />
sowie ihrer jeweiligen Ortsgemeinden<br />
Wird nach Durchführung des Anhörungsverfahrens nachgetragen.<br />
XVI. Ergebnis der Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und des<br />
Kommunalen Rates<br />
-wird nachgetragen-<br />
XVII. Gender-Mainstreaming<br />
Die vorgesehene Gebietsänderung wirkt sich nicht unterschiedlich auf die spezifische<br />
Lebenssituation von Frauen oder Männern aus.<br />
XVIII. Demografischer Wandel<br />
Insbesondere die demografische Entwicklung erfordert eine Optimierung der bestehenden<br />
Strukturen. Die demografischen Entwicklungen werden vor allem von einem<br />
Rückgang der Bevölkerungszahl, einer Zunahme der Zahl der älteren Menschen und<br />
einer Verringerung der Zahl der jüngeren Menschen geprägt sein. Die sich abzeichnenden<br />
demografischen Veränderungen verlangen eine frühzeitige Anpassung und<br />
Neuausrichtung der Strukturen im kommunalen Bereich. Nach den Vorausberechnungen<br />
des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz ist im Bereich der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Guntersblum mit einer sinkenden Bevölkerungszahl zu rechnen.<br />
Insbesondere stellt die zunehmende Alterung der Bevölkerung neue Anforderungen<br />
an das kommunale Leistungsangebot, denen durch eine Vergrößerung der Gebietsstrukturen<br />
begegnet werden <strong>kann</strong>.<br />
XIX. Auswirkungen auf den Mittelstand<br />
Das Gesetz führt zu keiner Belastung des Mittelstandes.