Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 53 -<br />
Im Hinblick auf eine zukunftsfähige Entwicklung im kommunalen Bereich gilt es einen<br />
möglichst weitgehenden Ausgleich von Disparitäten herbeizuführen. Zwischen den<br />
Kommunen im Land bestehen teilweise erhebliche Disparitäten bei der Flächengröße,<br />
der finanziellen Leistungsfähigkeit, dem demografischen Potenzial und anderen<br />
Merkmalen. Diese Allokation von Ressourcen hat zur Entstehung entwicklungsstarker<br />
und entwicklungsschwacher Kommunen beigetragen.<br />
Der horizontale und vertikale Finanzausgleich mindert zwar die mit einem gesamträumlich<br />
unausgewogenen Wachstum entstehenden Disparitäten. Eine am Ausgleich<br />
orientierte Struktur <strong>kann</strong> allerdings dazu beitragen, negative Effekte bereits im Voraus<br />
zu vermeiden und die mit dem Instrumentarium des Finanzausgleichs verbundenen<br />
potenziellen Ineffizienzen zu reduzieren.<br />
Das Ziel des Disparitätenausgleichs wird nicht durch eigenständige Kriterien beeinflusst.<br />
Vielmehr führt die zielgerichtete Kombination unterschiedlicher Ausprägungen<br />
von Kriterien automatisch zu deren Ausgleich. Somit stellt das Ziel des<br />
Disparitätenausgleichs keine eigene Zieldimension der Optimierung der kommunalen<br />
Gebietsstrukturen dar. Allerdings bildet dieses Nivellierungsziel ein wichtiges Instrument,<br />
um eine langfristig leistungsfähige kommunale Gebietsstruktur im gesamten<br />
Land zu schaffen.<br />
Auf der Grundlage der ermittelten und bewerteten einzelgemeindlichen Neugliederungsoptionen<br />
hat Junkernheinrich einen optimierten Gesamtlösungsvorschlag für alle<br />
verbandsfreien Gemeinden und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n mit einem von ihm festgestellten<br />
Gebietsänderungsbedarf im Land durch ein iteratives Verfahren ausgearbeitet.<br />
Den Gesamtlösungsvorschlag gibt es in drei Varianten, die unterschiedlichen Bedingungen<br />
und Voraussetzungen folgen. Der Gesamtlösungsvorschlag weist den<br />
höchstmöglichen durchschnittlichen Punktwert aller von ihm erfassten Neugliederungsoptionen<br />
auf.<br />
Die erste Neugliederungsvariante lässt die im Zeitpunkt ihrer Erstellung bereits gesetzlich<br />
geregelten freiwilligen Gebietsänderungsmaßnahmen unberücksichtigt. Dabei<br />
handelt es sich um die freiwillige Gebietsänderung (Auflösung) der Verbandsge-