27.02.2014 Aufrufe

Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 52 -<br />

ohne Punkt. Bei der Entfernung zwischen den Verwaltungssitzen zweier Neugliederungspartner<br />

ist ein Entfernungswert unter 10 Kilometern mit der Höchstpunktzahl<br />

bewertet. Die vergebene Punktzahl nimmt pro weitere fünf Entfernungskilometern um<br />

einen Punkt ab. Ohne Punkt bleibt eine Entfernung von mehr als 30 Kilometern. Für<br />

eine Neugliederungsoption mit mehr als zwei Fusionspartnern wird vom Mittelwert<br />

ausgegangen.<br />

Beim Kriterium der Ortsgröße wird auf die Indikatoren der Fläche und der Einwohnerzahl<br />

im Jahr 2009 abgestellt. Kleine administrative Einheiten fördern die bürgernahe<br />

Aufgabenwahrnehmung, große administrative Einheiten verbessern die Wirtschaftlichkeit<br />

der Aufgabenerledigung. Ziel ist, durch Neugliederungen auf der Ebene der<br />

verbandsfreien Gemeinden und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n zu kommunalen Gebietskörperschaften<br />

mit Einwohnerzahlen und Flächen über den aktuellen landesweiten Durchschnittswerten<br />

zu kommen. Gleichzeitig dürfen die neu gebildeten oder umgebildeten<br />

kommunalen Einheiten nicht zu groß werden. Nur dann lassen sich das Kriterium der<br />

bürgernahen kommunalen Selbstverwaltung erfüllen und eine homogenere Kommunalstruktur<br />

erreichen.<br />

Im Hinblick auf den Indikator der Fläche ist die Neugliederungsoption, deren Gebietsgröße<br />

das arithmetische Mittel aller verbandsfreien Gemeinden und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

im Land um weniger als zwei Standardabweichungen überschreitet, am<br />

höchsten bewertet. Ab diesem Schwellenwert reduziert sich die Punktzahl mit steigender<br />

Größe um einen Punkt je 0,5 Standardabweichungen. Der Indikator der Einwohnerzahl<br />

im Jahr 2009 ist entsprechend bewertet.<br />

Für die konkreten Gebietsänderungsmaßnahmen muss zwischen den teilweise konfliktären<br />

Zieldimensionen der kommunalen Leistungsfähigkeit (tendenziell große Gebietseinheiten)<br />

und der Bürgernähe (tendenziell kleine Gebietseinheiten) abgewogen<br />

und ein Ausgleich zwischen einzelgemeindlichen Verbesserungserfordernissen und<br />

einem gesamträumlich optimalen Gebietszuschnitt hergestellt werden.<br />

Bei der Bewertung der Neugliederungsoptionen gibt es keine gesonderte Gewichtung<br />

der Zieldimensionen der kommunalen Leistungsfähigkeit und der Bürgernähe sowie<br />

der Indikatoren.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!