Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
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Die Ausprägung der Zieldimension der Bürgernähe hängt von der räumlichen Nähe<br />
und Verflechtung potenzieller Partner für einen Gebietszusammenschluss (Kongruenz<br />
von Verwaltungs- und Funktionalraum) und der Ortsgröße (Möglichkeit der<br />
Präferenzenthüllung [ausreichende Abbildung der Nachfrage der Bürgerinnen und<br />
Bürger nach öffentlichen Leistungen] und Präferenzbedienung [adäquate Erfüllung<br />
der Nachfrage der Bürgerinnen und Bürger nach öffentlichen Leistungen]) ab.<br />
Für die Zieldimension der Bürgernähe werden die Kriterien der räumlichen Nähe und<br />
Verflechtung sowie der Ortsgröße herangezogen.<br />
Das Kriterium der räumlichen Nähe und Verflechtung wird über die Indikatoren der<br />
Pendlerverflechtung, der die Wohn- und Arbeitsortbeziehungen der sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigten abbildet, und die Entfernung dargestellt.<br />
Voraussetzung für eine bürgernahe Verwaltungsleistung ist eine strukturelle Verflechtung<br />
potenzieller Neugliederungspartner. Gleichzeitig indiziert eine starke Pendlerverflechtung,<br />
dass durch die entsprechende Neugliederungsoption eine höhere Kongruenz<br />
von Funktional- und Verwaltungsraum erreicht werden <strong>kann</strong>. Eine bürgernahe<br />
Verwaltung erfordert eine gute Erreichbarkeit. Deshalb wird die Entfernung zwischen<br />
den Verwaltungssitzen der bisherigen kommunalen Gebietskörperschaften in Straßenkilometern<br />
berücksichtigt. Vor dem Hintergrund werden Neugliederungen, die<br />
hohe Pendlerverflechtungen und geringe räumliche Entfernungen zwischen den<br />
Verwaltungssitzen der an den Gebietsänderungsmaßnahmen beteiligten verbandsfreien<br />
Gemeinden und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n aufweisen, angestrebt. Ziel des Indikators<br />
der Pendlerverflechtung ist nicht der räumliche Disparitätenausgleich, sondern<br />
die Schaffung kongruenter Funktional- und Verwaltungsräume. Ein kommunaler Gebietszuschnitt,<br />
der die Pendlerströme einbezieht, ermöglicht, eventuell auftretende<br />
externe Effekte der Infrastrukturbereitstellung zu internalisieren. Deshalb liegt die<br />
Punktzahl einer Neugliederungsoption umso höher, je stärker die Ausprägung der<br />
Pendlerverflechtungen zwischen den Neugliederungspartnern ist. Mit der Höchstpunktzahl<br />
bewertet ist die Konstellation, bei der mehr als 12,5 % der sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigten zwischen den Neugliederungspartnern pendeln. Je Abnahme<br />
des Pendleranteils um 2,5 % verringert sich die Punktzahl um einen ganzen<br />
Punkt. Folglich bleibt eine Neugliederungsoption mit einem Pendleranteil unter 2,5 %