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Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

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Die Ausprägung der Zieldimension der Bürgernähe hängt von der räumlichen Nähe<br />

und Verflechtung potenzieller Partner für einen Gebietszusammenschluss (Kongruenz<br />

von Verwaltungs- und Funktionalraum) und der Ortsgröße (Möglichkeit der<br />

Präferenzenthüllung [ausreichende Abbildung der Nachfrage der Bürgerinnen und<br />

Bürger nach öffentlichen Leistungen] und Präferenzbedienung [adäquate Erfüllung<br />

der Nachfrage der Bürgerinnen und Bürger nach öffentlichen Leistungen]) ab.<br />

Für die Zieldimension der Bürgernähe werden die Kriterien der räumlichen Nähe und<br />

Verflechtung sowie der Ortsgröße herangezogen.<br />

Das Kriterium der räumlichen Nähe und Verflechtung wird über die Indikatoren der<br />

Pendlerverflechtung, der die Wohn- und Arbeitsortbeziehungen der sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten abbildet, und die Entfernung dargestellt.<br />

Voraussetzung für eine bürgernahe Verwaltungsleistung ist eine strukturelle Verflechtung<br />

potenzieller Neugliederungspartner. Gleichzeitig indiziert eine starke Pendlerverflechtung,<br />

dass durch die entsprechende Neugliederungsoption eine höhere Kongruenz<br />

von Funktional- und Verwaltungsraum erreicht werden <strong>kann</strong>. Eine bürgernahe<br />

Verwaltung erfordert eine gute Erreichbarkeit. Deshalb wird die Entfernung zwischen<br />

den Verwaltungssitzen der bisherigen kommunalen Gebietskörperschaften in Straßenkilometern<br />

berücksichtigt. Vor dem Hintergrund werden Neugliederungen, die<br />

hohe Pendlerverflechtungen und geringe räumliche Entfernungen zwischen den<br />

Verwaltungssitzen der an den Gebietsänderungsmaßnahmen beteiligten verbandsfreien<br />

Gemeinden und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n aufweisen, angestrebt. Ziel des Indikators<br />

der Pendlerverflechtung ist nicht der räumliche Disparitätenausgleich, sondern<br />

die Schaffung kongruenter Funktional- und Verwaltungsräume. Ein kommunaler Gebietszuschnitt,<br />

der die Pendlerströme einbezieht, ermöglicht, eventuell auftretende<br />

externe Effekte der Infrastrukturbereitstellung zu internalisieren. Deshalb liegt die<br />

Punktzahl einer Neugliederungsoption umso höher, je stärker die Ausprägung der<br />

Pendlerverflechtungen zwischen den Neugliederungspartnern ist. Mit der Höchstpunktzahl<br />

bewertet ist die Konstellation, bei der mehr als 12,5 % der sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten zwischen den Neugliederungspartnern pendeln. Je Abnahme<br />

des Pendleranteils um 2,5 % verringert sich die Punktzahl um einen ganzen<br />

Punkt. Folglich bleibt eine Neugliederungsoption mit einem Pendleranteil unter 2,5 %

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