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Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

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einer Schaffung von Kommunen mit einem Niveau der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />

nahe dem rheinland-pfälzischen Durchschnitt. Demnach ist die Neugliederungsoption,<br />

deren Steuerkraft und Schulden aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

möglichst genau, das heißt zwischen -0,5 und +0,5 Standardabweichungen, den Mittelwerten<br />

der verbandsfreien Gemeinden und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n in Rheinland-<br />

Pfalz entsprechen, mit der höchsten Punktzahl bewertet. Mit zunehmender Entfernung<br />

vom Mittelwert nimmt der Punktwert sukzessive um einen Punkt je<br />

0,5 Standardabweichungen ab.<br />

Zur Beurteilung des Kriteriums der demografischen Entwicklung wird auf die Indikatoren<br />

der Einwohnerentwicklung bis zum Jahr 2020 und der Einwohnerzahl im Jahr<br />

2020 zurückgegriffen. Die Leistungsfähigkeit einer Kommune hängt auch vom vorhandenen<br />

und künftigen demografischen Potenzial, das in erheblichem Maß die<br />

kommunale Einnahmen- und Ausgabenseite bestimmt, ab. Aufgrund der prognostizierten<br />

Einwohnerentwicklung lässt sich die Größe des demografischen Potenzials<br />

abschätzen. Ziel sind demografisch stabile Kommunen, die auch in Zukunft eine hohe<br />

Leistungsfähigkeit gewährleisten können. Der Indikator der Einwohnerzahl im Jahr<br />

2020 präferiert folglich Neugliederungsoptionen, die über dem berechneten landesweiten<br />

Einwohner-Mittelwert (14 805 EW) liegen. Die Neugliederungsoption, die<br />

im Jahr 2020 mindestens eine prognostizierte Einwohnerzahl von 22 000 EW aufweist,<br />

ist mit der höchsten Punktzahl bewertet. Ohne Punkt bleibt eine Neugliederungsoption<br />

mit einer prognostizierten Einwohnerzahl unterhalb dieses Mittelwertes.<br />

Der Indikator der Einwohnerentwicklung bis zum Jahr 2020 bevorzugt eine Neugliederungsoption,<br />

bei der für die Zukunft von einer ausgeglichenen Einwohnerentwicklung<br />

ausgegangen wird. Somit sollen neu gebildete oder umgebildete kommunale<br />

Einheiten keinen extremen Einwohnerrückgang, aber auch kein zu starkes Einwohnerwachstum<br />

haben. Demnach sind Neugliederungsoptionen mit einer erwarteten<br />

Bevölkerungsveränderung (positiv oder negativ) bis zum Jahr 2020 von unter 1 % am<br />

höchsten und von über 5 % ohne Punkt bewertet.<br />

Eine große Bürgernähe wird angenommen, wenn die Kommunalverwaltung gut erreichbar<br />

ist und ein präferenzgerechtes Leistungsangebot bereitstellt.

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