Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
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- die freiwillige Bildung der neuen <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wonnegau aus der verbandsfreien<br />
Stadt Osthofen und der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Westhofen am 1. Juli 2014<br />
durch das Landesgesetz vom 19. Dezember 2012 (GVBl. S. 406),<br />
- die freiwillige Bildung der neuen <strong>Verbandsgemeinde</strong> Römerberg-Dudenhofen aus<br />
der verbansdsfreien Gemeinde Römerberg und der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Dudenhofen<br />
am 1. Juli 2014 durch das Landesgesetz vom 8. Mai April 2013 (GVBl. S.<br />
135) und<br />
- die freiwillige Bildung der neuen <strong>Verbandsgemeinde</strong> Rhein-Mosel aus den <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />
Untermosel und Rhens am 1. Juli 2014 durch das Landesgesetz<br />
vom 8. Mai April 2013 (GVBl. S. 132)<br />
geregelt worden.<br />
Das Land hat die verbandsfreie Stadt Cochem bereits vor dem Inkrafttreten des Landesgesetzes<br />
über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform in die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Cochem eingegliedert.<br />
Für weitere freiwillige Gebietsänderungen sind vor Ort Vereinbarungen abgeschlossen<br />
worden, so<br />
- für die freiwillige Bildung der neuen <strong>Verbandsgemeinde</strong> Lauterecken-Wolfstein<br />
aus den <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Wolfstein und Lauterecken,<br />
- für die freiwillige Bildung einer neuen <strong>Verbandsgemeinde</strong> aus den <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />
Kyllburg und Bitburg-Land,<br />
- für die freiwillige Bildung einer neuen <strong>Verbandsgemeinde</strong> aus der verbandsfreien<br />
Gemeinde Lambsheim und der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Heßheim,<br />
- für die freiwillige Gebietsänderung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Treis-Karden in Form<br />
einer Eingliederung der Ortsgemeinden Lahr, Lieg, Lütz, Mörsdorf, Moselkern,<br />
Müden, Pommern, Treis-Karden und Zilshausen in die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Cochem<br />
und der Ortsgemeinden Binningen, Brieden, Brohl, Dünfus, Forst (Eifel),<br />
Kail, Möntenich und Roes in die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Kaisersesch,<br />
- für den freiwilligen Zusammenschluss der verbandsfreien Gemeinde Altrip und der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> Waldsee und<br />
- für den freiwilligen Zusammenschluss der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Guntersblum und<br />
Nierstein-Oppenheim, wobei jedoch in diesem Fall der freiwillige Zusammen-