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Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

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Entwicklung der umgebildeten oder neuen kommunalen Gebietskörperschaften dienen,<br />

gedacht.<br />

Keine einmaligen Zuweisungen hat das Land für eine freiwillige Umgliederung von<br />

Ortsgemeinden aus einer <strong>Verbandsgemeinde</strong> in eine andere <strong>Verbandsgemeinde</strong> in<br />

Aussicht gestellt.<br />

Außer den „Hochzeitsprämien“ sind seitens des Landes Projektförderungen aus Anlass<br />

freiwilliger Gebietsänderungen von verbandsfreien Gemeinden oder <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

bewilligt oder signalisiert worden. Dabei handelt es sich um Förderungen<br />

von Projekten, die in einem Kontext der Gebietsänderung stehen und strukturellen<br />

Verbesserungen in den umgebildeten oder neuen kommunalen Gebietskörperschaften<br />

dienen. Die Projektförderungen bei freiwilligen Gebietsänderungen von verbandsfreien<br />

Gemeinden und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n sind hinsichtlich der Förderzeitpunkte<br />

und der Höhe der Fördersätze vorteilhafter als in den Regelfällen (vgl. Drucksache<br />

15/4488, S. 33; Begründung zu § 3 des Gesetzentwurfs der Landesregierung<br />

für ein Erstes Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform).<br />

Bisher sind<br />

- die freiwillige Eingliederung der verbandsfreien Stadt Cochem in die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Cochem-Land (umbenannt in <strong>Verbandsgemeinde</strong> Cochem) am 7. Juni<br />

2009 durch das Landesgesetz vom 18. Februar 2009 (GVBl. S. 79),<br />

- die freiwillige Gebietsänderung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Neumagen-Dhron in Form<br />

der Eingliederung ihrer Ortsgemeinden Neumagen-Dhron, Minheim und Piesport<br />

in die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Bernkastel-Kues und der Eingliederung ihrer Ortsgemeinde<br />

Trittenheim in die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Schweich an der Römischen Weinstraße<br />

im Landkreis Trier-Saarburg am 1. Januar 2012 durch das Landesgesetz<br />

vom 26. September 2011 (GVBl. S. 373),<br />

- die freiwillige Bildung der neuen <strong>Verbandsgemeinde</strong> Braubach-Loreley (jetzt: <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Loreley) aus den <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Braubach und Loreley am<br />

1. Juli 2012 durch das Landesgesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 417),<br />

- die freiwillige Bildung der neuen <strong>Verbandsgemeinde</strong> Otterbach-Otterberg aus den<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>n Otterbach und Otterberg am 1. Juli 2014 durch das Landesgesetz<br />

vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 420),

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