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Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

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Die Stellungnahmen der Landkreise zu der gemeindlichen Gebietsänderung müssen<br />

in den Abwägungs- und Entscheidungsprozess einfließen.<br />

Für freiwillige Gebietsänderungen von verbandsfreien Gemeinden oder <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

hat das Land eine einmalige einwohnerbezogene Zuweisung, eine so genannte<br />

„Hochzeitsprämie“, gewährt oder in Aussicht gestellt.<br />

Näheres dazu regelt der durch Artikel 1 Nr. 9 des Vierten Landesgesetzes zur Änderung<br />

des Landesfinanzausgleichsgesetzes vom 7. Juli 2009 (GVBl. S. 277) eingefügte<br />

§ 17 a LFAG.<br />

Empfängerin der Zuweisung ist die aufnehmende oder neu gebildete kommunale Gebietskörperschaft.<br />

Die Zuweisung richtet sich nach der Einwohnerzahl der kleineren<br />

an einer Gebietsänderung beteiligten verbandsfreien Gemeinde oder <strong>Verbandsgemeinde</strong>.<br />

Bei mehr als zwei an der Gebietsänderung beteiligten verbandsfreien Gemeinden<br />

oder <strong>Verbandsgemeinde</strong>n gelten die Einwohnerzahlen der kleineren Partner.<br />

Ferner bestimmt sich die Höhe der Zuweisungsbeträge je Einwohnerin und Einwohner<br />

nach dem Jahr, in dem der letzte der notwendigen Beschlüsse der Räte der<br />

an der Gebietsänderung beteiligten verbandsfreien Gemeinden oder <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

gefasst worden ist. Folgende Zuweisungsbeträge je Einwohnerin und Einwohner<br />

hat das Land für freiwillige Gebietsänderungen von verbandsfreien Gemeinden<br />

und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n gewährt oder in Aussicht gestellt:<br />

für die ersten 5 000 EW<br />

2010: 130 Euro,<br />

2011: 100 Euro und<br />

2012: 70 Euro;<br />

für jede(n) weitere(n) EW<br />

2010: 100 Euro,<br />

2011: 80 Euro und<br />

2012: 50 Euro.<br />

Die Zuweisungen sind zur Finanzierung der im Zusammenhang mit den freiwilligen<br />

Gebietsänderungen einmalig oder vorübergehend anfallenden Aufwendungen, zum<br />

Abbau von Schulden und zur Finanzierung von Maßnahmen, die einer strukturellen

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