Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
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Die Stellungnahmen der Landkreise zu der gemeindlichen Gebietsänderung müssen<br />
in den Abwägungs- und Entscheidungsprozess einfließen.<br />
Für freiwillige Gebietsänderungen von verbandsfreien Gemeinden oder <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />
hat das Land eine einmalige einwohnerbezogene Zuweisung, eine so genannte<br />
„Hochzeitsprämie“, gewährt oder in Aussicht gestellt.<br />
Näheres dazu regelt der durch Artikel 1 Nr. 9 des Vierten Landesgesetzes zur Änderung<br />
des Landesfinanzausgleichsgesetzes vom 7. Juli 2009 (GVBl. S. 277) eingefügte<br />
§ 17 a LFAG.<br />
Empfängerin der Zuweisung ist die aufnehmende oder neu gebildete kommunale Gebietskörperschaft.<br />
Die Zuweisung richtet sich nach der Einwohnerzahl der kleineren<br />
an einer Gebietsänderung beteiligten verbandsfreien Gemeinde oder <strong>Verbandsgemeinde</strong>.<br />
Bei mehr als zwei an der Gebietsänderung beteiligten verbandsfreien Gemeinden<br />
oder <strong>Verbandsgemeinde</strong>n gelten die Einwohnerzahlen der kleineren Partner.<br />
Ferner bestimmt sich die Höhe der Zuweisungsbeträge je Einwohnerin und Einwohner<br />
nach dem Jahr, in dem der letzte der notwendigen Beschlüsse der Räte der<br />
an der Gebietsänderung beteiligten verbandsfreien Gemeinden oder <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />
gefasst worden ist. Folgende Zuweisungsbeträge je Einwohnerin und Einwohner<br />
hat das Land für freiwillige Gebietsänderungen von verbandsfreien Gemeinden<br />
und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n gewährt oder in Aussicht gestellt:<br />
für die ersten 5 000 EW<br />
2010: 130 Euro,<br />
2011: 100 Euro und<br />
2012: 70 Euro;<br />
für jede(n) weitere(n) EW<br />
2010: 100 Euro,<br />
2011: 80 Euro und<br />
2012: 50 Euro.<br />
Die Zuweisungen sind zur Finanzierung der im Zusammenhang mit den freiwilligen<br />
Gebietsänderungen einmalig oder vorübergehend anfallenden Aufwendungen, zum<br />
Abbau von Schulden und zur Finanzierung von Maßnahmen, die einer strukturellen