Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
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Ergänzend zu den besonderen Ausnahmegründen muss eine dauerhafte Leistungsfähigkeit<br />
sichergestellt sein, um eine Kommune unterhalb der gesetzlichen Mindesteinwohnerzahl<br />
unverändert bestehen lassen zu können.<br />
Die Möglichkeit einer verbandsfreien Gemeinde oder <strong>Verbandsgemeinde</strong> zum Ausgleich<br />
ihres Haushalts indiziert eine solche langfristig gesicherte Aufgabenerfüllung.<br />
Beurteilt werden <strong>kann</strong> die dauerhafte Leistungsfähigkeit der verbandsfreien Gemeinden<br />
und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n mittels zweier Kriterien. Das erste Kriterium ist ein im<br />
Neunjahresdurchschnitt ausgeglichener Finanzierungssaldo. Bei dem zweiten Kriterium<br />
geht es darum, dass eine verbandsfreie Gemeinde oder <strong>Verbandsgemeinde</strong> seit<br />
dem Jahr 2007 maximal ein Jahr mit negativem Finanzierungssaldo aufweist. Das<br />
zweite Kriterium berücksichtigt die aktuellsten Daten der kommunalen Haushaltslage,<br />
um verstärkt die jetzige Finanzsituation einer verbandsfreien Gemeinde oder <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
abzubilden.<br />
Demzufolge weisen die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Altenahr, Rhens, Dierdorf, Traben-<br />
Trarbach, Hillesheim, Wöllstein, Wachenheim an der Weinstraße, Otterberg, Glan-<br />
Münchweiler, Waldsee, Thaleischweiler-Fröschen und Wallhalben eine dauerhafte<br />
Leistungsfähigkeit auf.<br />
Letztlich werden bei elf <strong>Verbandsgemeinde</strong>n mit weniger als 12 000 EW hinreichende<br />
Ausnahmegründe aner<strong>kann</strong>t. Dies sind die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Ulmen, Kirn-<br />
Land, Lauterecken, Rockenhausen, Altenahr, Arzfeld, Neuerburg, Baumholder,<br />
Wöllstein, Hagenbach und Dierdorf.<br />
Für acht verbandsfreie Gemeinden und 55 <strong>Verbandsgemeinde</strong>n wird dagegen von<br />
einem immanenten Gebietsänderungsbedarf ausgegangen.<br />
Dabei handelt es sich um<br />
die verbandsfreien Gemeinden Altrip, Budenheim, Stadt Herdorf, Stadt Kirn,<br />
Lambsheim, Neuhofen, Stadt Osthofen und Römerberg<br />
sowie