27.02.2014 Aufrufe

Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 41 -<br />

Ergänzend zu den besonderen Ausnahmegründen muss eine dauerhafte Leistungsfähigkeit<br />

sichergestellt sein, um eine Kommune unterhalb der gesetzlichen Mindesteinwohnerzahl<br />

unverändert bestehen lassen zu können.<br />

Die Möglichkeit einer verbandsfreien Gemeinde oder <strong>Verbandsgemeinde</strong> zum Ausgleich<br />

ihres Haushalts indiziert eine solche langfristig gesicherte Aufgabenerfüllung.<br />

Beurteilt werden <strong>kann</strong> die dauerhafte Leistungsfähigkeit der verbandsfreien Gemeinden<br />

und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n mittels zweier Kriterien. Das erste Kriterium ist ein im<br />

Neunjahresdurchschnitt ausgeglichener Finanzierungssaldo. Bei dem zweiten Kriterium<br />

geht es darum, dass eine verbandsfreie Gemeinde oder <strong>Verbandsgemeinde</strong> seit<br />

dem Jahr 2007 maximal ein Jahr mit negativem Finanzierungssaldo aufweist. Das<br />

zweite Kriterium berücksichtigt die aktuellsten Daten der kommunalen Haushaltslage,<br />

um verstärkt die jetzige Finanzsituation einer verbandsfreien Gemeinde oder <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

abzubilden.<br />

Demzufolge weisen die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Altenahr, Rhens, Dierdorf, Traben-<br />

Trarbach, Hillesheim, Wöllstein, Wachenheim an der Weinstraße, Otterberg, Glan-<br />

Münchweiler, Waldsee, Thaleischweiler-Fröschen und Wallhalben eine dauerhafte<br />

Leistungsfähigkeit auf.<br />

Letztlich werden bei elf <strong>Verbandsgemeinde</strong>n mit weniger als 12 000 EW hinreichende<br />

Ausnahmegründe aner<strong>kann</strong>t. Dies sind die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Ulmen, Kirn-<br />

Land, Lauterecken, Rockenhausen, Altenahr, Arzfeld, Neuerburg, Baumholder,<br />

Wöllstein, Hagenbach und Dierdorf.<br />

Für acht verbandsfreie Gemeinden und 55 <strong>Verbandsgemeinde</strong>n wird dagegen von<br />

einem immanenten Gebietsänderungsbedarf ausgegangen.<br />

Dabei handelt es sich um<br />

die verbandsfreien Gemeinden Altrip, Budenheim, Stadt Herdorf, Stadt Kirn,<br />

Lambsheim, Neuhofen, Stadt Osthofen und Römerberg<br />

sowie

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!