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Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

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liche Steuerkraft in Euro je EW für den Zeitraum von 2001 bis 2009 gebildet worden.<br />

Die verbandsfreie (große kreisangehörige) Stadt Ingelheim am Rhein weist mit einer<br />

jahresdurchschnittlichen Steuerkraft im Zeitraum von 2001 bis 2009 in Höhe von<br />

4 274 Euro je EW einen erheblich überdurchschnittlichen Wert auf. Um die daraus<br />

resultierenden Verzerrungen bei der Bewertung der anderen verbandsfreien Gemeinden<br />

zu vermeiden, ist der Mittelwert für diesen Gemeindetyp als arithmetisches<br />

Mittel unter Ausschluss der Werte für die Stadt Ingelheim am Rhein berechnet worden.<br />

Bei einer positiven Abweichung vom durchschnittlichen Betrag für den jeweiligen<br />

Gemeindetyp im Mehrjahresdurchschnitt wird der Ausnahmegrund der Wirtschafts-<br />

und Finanzkraft als erfüllt angesehen.<br />

Insgesamt hat die jahresdurchschnittliche Steuerkraft im Zeitraum von 2001 bis 2009<br />

in der verbandsfreien Gemeinde Budenheim und in 17 <strong>Verbandsgemeinde</strong>n mit weniger<br />

als 12 000 EW über den maßgebenden Mittelwerten (697 Euro je EW bei einer<br />

verbandsfreien Gemeinde und 538 Euro je EW bei einer <strong>Verbandsgemeinde</strong>) gelegen.<br />

Die 17 <strong>Verbandsgemeinde</strong>n sind die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Daaden, Stromberg,<br />

Rhens, Dierdorf, Rheinböllen, St. Goar-Oberwesel, Braubach, Kelberg, Monsheim,<br />

Deidesheim, Wachenheim an der Weinstraße, Waldmohr, Maikammer, Dudenhofen,<br />

Heßheim, Waldsee und Heidesheim am Rhein.<br />

Der Ausnahmegrund einer überdurchnittlichen Wirtschafts- und Finanzkraft allein<br />

wird jedoch bei den <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Stromberg, Rhens, Rheinböllen, St. Goar-<br />

Oberwesel, Braubach, Kelberg, Monsheim, Wachenheim an der Weinstraße,<br />

Waldmohr, Maikammer, Heßheim, Waldsee und Heidesheim am Rhein nicht als hinreichend<br />

angesehen. Ihre Einwohnerzahlen weichen von der gesetzlichen Mindesteinwohnerzahl<br />

für die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n erheblich ab. Vor allem für Klein- und<br />

Kleinstkommunen ist die Wirtschafts- und Finanzkraft kein eigenständiger besonderer<br />

Belang, da der kleinräumige Gebietszuschnitt sie bevorteilt. Eine überdurchschnittliche<br />

Wirtschafts- und Finanzkraft muss mit einem den angestrebten<br />

Größenverhältnissen zumindest annähernd entsprechenden Territorium einhergehen.<br />

Ansonsten <strong>kann</strong> das Ziel der Nivellierung gebietlicher Disparitäten nicht erreicht<br />

werden.

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