Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
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liche Steuerkraft in Euro je EW für den Zeitraum von 2001 bis 2009 gebildet worden.<br />
Die verbandsfreie (große kreisangehörige) Stadt Ingelheim am Rhein weist mit einer<br />
jahresdurchschnittlichen Steuerkraft im Zeitraum von 2001 bis 2009 in Höhe von<br />
4 274 Euro je EW einen erheblich überdurchschnittlichen Wert auf. Um die daraus<br />
resultierenden Verzerrungen bei der Bewertung der anderen verbandsfreien Gemeinden<br />
zu vermeiden, ist der Mittelwert für diesen Gemeindetyp als arithmetisches<br />
Mittel unter Ausschluss der Werte für die Stadt Ingelheim am Rhein berechnet worden.<br />
Bei einer positiven Abweichung vom durchschnittlichen Betrag für den jeweiligen<br />
Gemeindetyp im Mehrjahresdurchschnitt wird der Ausnahmegrund der Wirtschafts-<br />
und Finanzkraft als erfüllt angesehen.<br />
Insgesamt hat die jahresdurchschnittliche Steuerkraft im Zeitraum von 2001 bis 2009<br />
in der verbandsfreien Gemeinde Budenheim und in 17 <strong>Verbandsgemeinde</strong>n mit weniger<br />
als 12 000 EW über den maßgebenden Mittelwerten (697 Euro je EW bei einer<br />
verbandsfreien Gemeinde und 538 Euro je EW bei einer <strong>Verbandsgemeinde</strong>) gelegen.<br />
Die 17 <strong>Verbandsgemeinde</strong>n sind die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Daaden, Stromberg,<br />
Rhens, Dierdorf, Rheinböllen, St. Goar-Oberwesel, Braubach, Kelberg, Monsheim,<br />
Deidesheim, Wachenheim an der Weinstraße, Waldmohr, Maikammer, Dudenhofen,<br />
Heßheim, Waldsee und Heidesheim am Rhein.<br />
Der Ausnahmegrund einer überdurchnittlichen Wirtschafts- und Finanzkraft allein<br />
wird jedoch bei den <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Stromberg, Rhens, Rheinböllen, St. Goar-<br />
Oberwesel, Braubach, Kelberg, Monsheim, Wachenheim an der Weinstraße,<br />
Waldmohr, Maikammer, Heßheim, Waldsee und Heidesheim am Rhein nicht als hinreichend<br />
angesehen. Ihre Einwohnerzahlen weichen von der gesetzlichen Mindesteinwohnerzahl<br />
für die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n erheblich ab. Vor allem für Klein- und<br />
Kleinstkommunen ist die Wirtschafts- und Finanzkraft kein eigenständiger besonderer<br />
Belang, da der kleinräumige Gebietszuschnitt sie bevorteilt. Eine überdurchschnittliche<br />
Wirtschafts- und Finanzkraft muss mit einem den angestrebten<br />
Größenverhältnissen zumindest annähernd entsprechenden Territorium einhergehen.<br />
Ansonsten <strong>kann</strong> das Ziel der Nivellierung gebietlicher Disparitäten nicht erreicht<br />
werden.