Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
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len gesetzlich konkretisierten Indikator zur Beurteilung des Gebietsänderungsbedarfs.<br />
Nur die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wöllstein im Landkreis Alzey-Worms erfüllt unter Berücksichtigung<br />
des Mindesteinwohnergrenzwertes von 12 000 EW den Ausnahmegrund<br />
der demografischen Entwicklung. Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz hat<br />
für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wöllstein, ausgehend von 11 945 EW zum 31. Dezember<br />
2006 (Basisjahr), einen Anstieg der Einwohnerzahl bis zum Jahr 2020 auf 12 222 EW<br />
und damit auf über 12 000 EW, der gesetzlichen Mindesteinwohnerzahl für die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n,<br />
ermittelt. Die Einwohnerzahl der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wöllstein ist<br />
entgegen der langfristigen Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes<br />
Rheinland-Pfalz bereits auf 11 757 EW zum 31. Dezember 2011 gesunken,<br />
was einen Rückgang von etwa 1,6 % in fünf Jahren bedeutet. Der Zeitraum vom<br />
31. Dezember 2006 bis zum 31. Dezember 2011, in dem die Verringerung der Einwohnerzahl<br />
festzustellen ist, deckt jedoch nur etwa ein Drittel des Prognosezeitraums<br />
ab,. Daher wird der besondere Ausnahmegrund der demografischen Entwicklung für<br />
die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wöllstein als hinreichend aner<strong>kann</strong>t.<br />
Der besondere Ausnahmegrund der Wirtschafts- und Finanzkraft berücksichtigt die<br />
wirtschaftliche Situation vor Ort und damit letztlich das grundsätzliche Einnahmenpotenzial<br />
der verbandsfreien Gemeinden und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n. Denn die finanziellen<br />
Rahmenbedingungen sind für die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen<br />
von entscheidender Bedeutung.<br />
Auf der kleinräumigen Ebene der Gemeinden <strong>kann</strong> die empirische Erfassung der<br />
Wirtschaftskraft nicht anhand des gebräuchlichen Indikators des Bruttoinlandsprodukts<br />
vorgenommen werden. Die Angaben zum Bruttoinlandsprodukt liegen nicht<br />
regionalisiert vor. Daher wird die Wirtschafts- und Finanzkraft einer Kommune über<br />
die Auswertung der Steuerkraft näherungsweise erfasst. Die Steuerkraft als Finanzindikator<br />
verdeutlicht, mit welcher originären Finanzausstattung eine Kommune ihrem<br />
Finanzbedarf begegnet. Die allgemeinen Deckungsmittel werden nicht als Gesamtindikator<br />
angewandt, da sie auch allgemeine Zuweisungen enthalten. Zur Beurteilung<br />
des Ausnahmetatbestandes der Wirtschafts- und Finanzkraft erstreckt sich die Betrachtung<br />
allein auf die originäre Einnahmebasis. Hierzu ist die jahresdurchschnitt-