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Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

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len gesetzlich konkretisierten Indikator zur Beurteilung des Gebietsänderungsbedarfs.<br />

Nur die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wöllstein im Landkreis Alzey-Worms erfüllt unter Berücksichtigung<br />

des Mindesteinwohnergrenzwertes von 12 000 EW den Ausnahmegrund<br />

der demografischen Entwicklung. Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz hat<br />

für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wöllstein, ausgehend von 11 945 EW zum 31. Dezember<br />

2006 (Basisjahr), einen Anstieg der Einwohnerzahl bis zum Jahr 2020 auf 12 222 EW<br />

und damit auf über 12 000 EW, der gesetzlichen Mindesteinwohnerzahl für die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n,<br />

ermittelt. Die Einwohnerzahl der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wöllstein ist<br />

entgegen der langfristigen Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes<br />

Rheinland-Pfalz bereits auf 11 757 EW zum 31. Dezember 2011 gesunken,<br />

was einen Rückgang von etwa 1,6 % in fünf Jahren bedeutet. Der Zeitraum vom<br />

31. Dezember 2006 bis zum 31. Dezember 2011, in dem die Verringerung der Einwohnerzahl<br />

festzustellen ist, deckt jedoch nur etwa ein Drittel des Prognosezeitraums<br />

ab,. Daher wird der besondere Ausnahmegrund der demografischen Entwicklung für<br />

die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wöllstein als hinreichend aner<strong>kann</strong>t.<br />

Der besondere Ausnahmegrund der Wirtschafts- und Finanzkraft berücksichtigt die<br />

wirtschaftliche Situation vor Ort und damit letztlich das grundsätzliche Einnahmenpotenzial<br />

der verbandsfreien Gemeinden und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n. Denn die finanziellen<br />

Rahmenbedingungen sind für die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen<br />

von entscheidender Bedeutung.<br />

Auf der kleinräumigen Ebene der Gemeinden <strong>kann</strong> die empirische Erfassung der<br />

Wirtschaftskraft nicht anhand des gebräuchlichen Indikators des Bruttoinlandsprodukts<br />

vorgenommen werden. Die Angaben zum Bruttoinlandsprodukt liegen nicht<br />

regionalisiert vor. Daher wird die Wirtschafts- und Finanzkraft einer Kommune über<br />

die Auswertung der Steuerkraft näherungsweise erfasst. Die Steuerkraft als Finanzindikator<br />

verdeutlicht, mit welcher originären Finanzausstattung eine Kommune ihrem<br />

Finanzbedarf begegnet. Die allgemeinen Deckungsmittel werden nicht als Gesamtindikator<br />

angewandt, da sie auch allgemeine Zuweisungen enthalten. Zur Beurteilung<br />

des Ausnahmetatbestandes der Wirtschafts- und Finanzkraft erstreckt sich die Betrachtung<br />

allein auf die originäre Einnahmebasis. Hierzu ist die jahresdurchschnitt-

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