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Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

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Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind in seinem Bericht vom 1. August 2012<br />

festgehalten und werden den anstehenden Gebietsänderungen von verbandsfreien<br />

Gemeinden und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n zugrunde gelegt.<br />

Danach erfüllen<br />

die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Ulmen<br />

(10 931 EW, 147 km 2 Fläche und 16 Ortsgemeinden),<br />

die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Kirn-Land (10 243 EW, 118 km 2 Fläche und 20 Ortsgemeinden),<br />

die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Lauterecken (11 096 EW, 134 km 2 Fläche und 26 Ortsgemeinden)<br />

und<br />

die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Rockenhausen (11 421 EW, 141 km 2 Fläche und 20 Ortsgemeinden)<br />

die primären Ausnahmegründe des § 2 Abs. 3 Satz 1 KomVwRGrG (Einwohnerzahl<br />

zwischen 10 000 und 12 000 EW, mehr als 100 km 2 Fläche und mehr als 15 Ortsgemeinden).<br />

Die statischen Grenzwerte der Flächengröße und der Zahl der Ortsgemeinden als<br />

primäre Ausnahmegründe in § 2 Abs. 3 Satz 1 KomVwRGrG werden durch „interne<br />

Kompensationen“ innerhalb eines Toleranzbereiches dynamisch interpretiert, um Inkonsistenzen<br />

und nicht intendierte Wirkungen der Vorgaben des Landesgesetzes<br />

über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform zu verhindern. Entsprechendes<br />

gilt bei geringfügigen negativen Abweichungen vom Korridorbereich der Einwohnerzahlen<br />

in § 2 Abs. 3 Satz 1 KomVwRGrG und gleichzeitiger Kompensation<br />

durch hohe Überschreitungen der dort geregelten Flächengröße und Zahl der Ortsgemeinden.<br />

So hat die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Altenahr im Landkreis Ahrweiler bei einer Einwohnerzahl<br />

von 11 296 EW zwar nur zwölf Ortsgemeinden, andererseits aber eine Fläche<br />

von 154 km 2 . Sie erfüllt demnach die primären Ausnahmegründe des § 2 Abs. 3<br />

Satz 1 KomVwRGrG hinsichtlich der Einwohnerzahl und der Fläche, allerdings nicht<br />

hinsichtlich der Zahl der Ortsgemeinden. Das Kriterium der Zahl der Ortsgemeinden<br />

unterschreitet die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Altenahr geringfügig. Sie kompensiert diese<br />

negative Abweichung durch eine stark überdurchschnittliche Flächengröße.

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