Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
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fung der fiskalischen Probleme gerechnet werden. Die gegenwärtig bereits ausgesprochen<br />
hohe und künftig noch zunehmende fiskalische und demografische Problemballung<br />
am unteren Ende der Ortsgrößenskala ist mit einer stark unterdurchschnittlichen<br />
Kostenvarianz (und damit einhergehenden Unberechenbarkeit der künftigen<br />
Verwaltungskosten) unterhalb der zwischen 11 000 und 13 000 EW liegenden<br />
Ortsgrößenschwelle verbunden. Angesichts der langfristigen Orientierung der Kommunal-<br />
und Verwaltungsreform sprechen diese Aspekte dafür, die Mindesteinwohnerzahl<br />
für <strong>Verbandsgemeinde</strong>n eher am oberen Ende des varianzanalytisch ermittelten<br />
Schwellenwertes zu orientieren und so einen Puffer gegen die tendenziell<br />
problemverschärfend wirkende demografische Entwicklung zu schaffen. Mit Blick auf<br />
die Ergebnisse der Varianzanalyse könnte die künftige Mindestgröße von <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />
demnach bei etwa 13 000 EW angesetzt werden. Der zu erwartende gravierende<br />
Bevölkerungsrückgang, speziell in den kleineren <strong>Verbandsgemeinde</strong>n, wird<br />
zahlreiche <strong>Verbandsgemeinde</strong>n jedoch unter die Schwellenwerte von 10 703 EW und<br />
von etwa 13 000 EW rutschen lassen, auch wenn ihre Einwohnerzahlen derzeit teilweise<br />
noch deutlich darüber liegen sollte. Nimmt man hinzu, dass die Schwellenwerte<br />
von 10 703 EW und etwa 13 000 EW auf der Grundlage von Ist-Ausgaben und<br />
nicht von betriebswirtschaftlich optimierten Größen beruhen, so sollten politisch<br />
Schwellenwerte zwischen 13 000 und 15 000 EW in Erwägung gezogen werden. Nur<br />
dann lässt sich auf mittlere Sicht die notwendige Effizienzrendite erzielen.<br />
Generell <strong>kann</strong> davon ausgegangen werden, dass mit zunehmender Gemeindegröße<br />
die Leistungsfähigkeit bei der Infrastruktur, bei der Qualität und beim Umfang des<br />
Leistungsangebots, bei der betriebswirtschaftlichen und politischen Führung sowie<br />
bei der Innovationsfähigkeit steigt. Gemäß der Theorie der Skalenerträge sind große<br />
Kommunen kostengünstiger zu verwalten. Denn die Kosten pro Einwohnerin und Einwohner<br />
verringern sich mit wachsender Einwohnerzahl der Kommune. Der öffentliche<br />
Dienst profitiert von fallenden Durchschnittskosten, wenn sich sein Kundenkreis erweitert.<br />
Kommunale Gebietskörperschaften brauchen Mindestgrößen, um spezialisierte<br />
Dienste anbieten oder bestimmte Leistungen finanzieren zu können. Fehlt diese<br />
„kritische Masse“, wird entweder zu teuer (Überversorgung) oder gar nicht (Unterversorgung)<br />
produziert.