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Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

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fung der fiskalischen Probleme gerechnet werden. Die gegenwärtig bereits ausgesprochen<br />

hohe und künftig noch zunehmende fiskalische und demografische Problemballung<br />

am unteren Ende der Ortsgrößenskala ist mit einer stark unterdurchschnittlichen<br />

Kostenvarianz (und damit einhergehenden Unberechenbarkeit der künftigen<br />

Verwaltungskosten) unterhalb der zwischen 11 000 und 13 000 EW liegenden<br />

Ortsgrößenschwelle verbunden. Angesichts der langfristigen Orientierung der Kommunal-<br />

und Verwaltungsreform sprechen diese Aspekte dafür, die Mindesteinwohnerzahl<br />

für <strong>Verbandsgemeinde</strong>n eher am oberen Ende des varianzanalytisch ermittelten<br />

Schwellenwertes zu orientieren und so einen Puffer gegen die tendenziell<br />

problemverschärfend wirkende demografische Entwicklung zu schaffen. Mit Blick auf<br />

die Ergebnisse der Varianzanalyse könnte die künftige Mindestgröße von <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

demnach bei etwa 13 000 EW angesetzt werden. Der zu erwartende gravierende<br />

Bevölkerungsrückgang, speziell in den kleineren <strong>Verbandsgemeinde</strong>n, wird<br />

zahlreiche <strong>Verbandsgemeinde</strong>n jedoch unter die Schwellenwerte von 10 703 EW und<br />

von etwa 13 000 EW rutschen lassen, auch wenn ihre Einwohnerzahlen derzeit teilweise<br />

noch deutlich darüber liegen sollte. Nimmt man hinzu, dass die Schwellenwerte<br />

von 10 703 EW und etwa 13 000 EW auf der Grundlage von Ist-Ausgaben und<br />

nicht von betriebswirtschaftlich optimierten Größen beruhen, so sollten politisch<br />

Schwellenwerte zwischen 13 000 und 15 000 EW in Erwägung gezogen werden. Nur<br />

dann lässt sich auf mittlere Sicht die notwendige Effizienzrendite erzielen.<br />

Generell <strong>kann</strong> davon ausgegangen werden, dass mit zunehmender Gemeindegröße<br />

die Leistungsfähigkeit bei der Infrastruktur, bei der Qualität und beim Umfang des<br />

Leistungsangebots, bei der betriebswirtschaftlichen und politischen Führung sowie<br />

bei der Innovationsfähigkeit steigt. Gemäß der Theorie der Skalenerträge sind große<br />

Kommunen kostengünstiger zu verwalten. Denn die Kosten pro Einwohnerin und Einwohner<br />

verringern sich mit wachsender Einwohnerzahl der Kommune. Der öffentliche<br />

Dienst profitiert von fallenden Durchschnittskosten, wenn sich sein Kundenkreis erweitert.<br />

Kommunale Gebietskörperschaften brauchen Mindestgrößen, um spezialisierte<br />

Dienste anbieten oder bestimmte Leistungen finanzieren zu können. Fehlt diese<br />

„kritische Masse“, wird entweder zu teuer (Überversorgung) oder gar nicht (Unterversorgung)<br />

produziert.

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