Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
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der allgemeinen Verwaltung) streut sowie ob und gegebenenfalls inwiefern sich die<br />
Erwartungswerte der Variablen in verschiedenen Gruppen unterscheiden. Für den<br />
Fall, dass sie sich signifikant unterscheiden, <strong>kann</strong> angenommen werden, dass in den<br />
Gruppen unterschiedliche Gesetzmäßigkeiten wirken.<br />
Varianzanalytisch sind zwei Schwellengrenzen ermittelt worden. Die erste liegt bei<br />
einer Einwohnerzahl von 10 703 EW, die zweite liegt bei einer Einwohnerzahl von<br />
etwa 13 000 EW.<br />
Aufgrund der finanzwirtschaftlichen Schwierigkeiten und des bereits absehbaren demografischen<br />
Problemdrucks muss die dauerhafte Tragfähigkeit der vorhandenen<br />
kommunalen Gebiets- und Verwaltungsstrukturen in Rheinland-Pfalz stark bezweifelt<br />
werden.<br />
Speziell am unteren Ende der Ortsgrößenskala lässt sich bereits gegenwärtig eine<br />
erhebliche Problemballung erkennen, deren Folgen jedoch erst in der Zukunft vollständig<br />
auf die Haushaltssituation durchschlagen werden. Auf der <strong>Verbandsgemeinde</strong>ebene<br />
korrespondieren weit überdurchschnittliche Kosten der Leistungserbringung<br />
mit einer deutlich unterdurchschnittlichen Ortsgröße und einer ausgesprochen negativen<br />
Bevölkerungsentwicklung (<strong>Verbandsgemeinde</strong> mit 17 900 EW [Einwohnerzahl<br />
zum 30. Juni 2006], Verringerung der Einwohnerzahl im Zeitraum von 2006 bis 2020<br />
von 2%; Zuschussbedarf im Einzelplan 0 von weniger als 80 Euro je EW; <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
mit 17 700 EW, Verringerung der Einwohnerzahl im Zeitraum von 2006 bis<br />
2020 von 2 %; Zuschussbedarf im Einzelplan 0 von 80 bis 90 Euro je EW; <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
mit 14 500 EW; Verringerung der Einwohnerzahl im Zeitraum von 2006 bis<br />
2020 von 1 %; Zuschussbedarf im Einzelplan 0 von 90 bis 100 Euro je EW; <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
mit 12 900 EW; Verringerung der Einwohnerzahl von 2006 bis 2020<br />
von 4%; Zuschussbedarf im Einzelplan 0 von 100 bis 110 Euro je EW; <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
mit 10 200 EW; Verringerung der Einwohnerzahl im Zeitraum von 2006 bis<br />
2020 von 5%; Zuschussbedarf im Einzelplan 0 von mehr als 110 Euro je EW). Diese<br />
Konstellation „klein, teuer, schrumpfend“ ist insofern problematisch, als sie für die<br />
Zukunft eine deutliche Zunahme des fiskalischen Problemdrucks erwarten lässt.<br />
Auch wenn die Ortsgröße keinen determinierenden Einfluss auf die Kosten der kommunalen<br />
Aufgabenerfüllung hat, muss vor diesem Hintergrund mit einer Verschär-